Nr. 51.
Erscheint täglich außer Montags. Preis pränumerando: Viertelfährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 mt., wöchentlich 28 Pfg. fret in's Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags- Nummer mit illuftr. Sonntags- Beilage Neue Welt" 10 Pfg. Post- Abonnement: 8,30 Mt. pro Quartal. Unter Kreuzs band: Deutschland u. DefterreichUngarn 2 M., für das übrige Ausland 3 Mt. pr. Monat. Eingetr. in der Post Zeitungs- Preisliste für 1896 unter Nr. 7277.
Vorwärts
13. Jahrg.
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Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
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Sonnabend, den 29. Februar 1896.
Mit dem 1. März eröffnen wir ein neues Abonnement auf den
„ Vorwärts"
mit der illustrirten Sonntags- Beilage
,, Die Neue Welt".
Die Regelung der privatrecht lichen Stellung der Vereine. Der reaktionäre Geist des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs macht sich allen Parteien auf dem Gebiete bemertbar, das die privatrechtlichen Verhältnisse eines Vereins regeln soll.
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Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.
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Nichtgewährung der juristischen Persönlichkeit von ausschlags gebender Bedeutung wäre! Als ob die Form und nicht der Zweck und die wirthschaftliche und politische Nothwendigkeit die Stärke einer Organisation nach sich zieht! Wie wenig harmonirt doch mit dieser Furcht der Regierungen die Betonung in dem kaiserlichen Erlaß vom Februar 1890, daß den Arbeitern gesetz liche Gleichstellung gebühre. Das unentbehrliche Rampfmittel der Organisation den Arbeitern gewähren, ihren Die Regelung der privatrechtlichen Seite des Vereins- Organisationen aber mit allen möglichen kleinlichen Hindernissen wesens hat die Bestimmungen zu umfaffen, ob das Leben erschweren, verträgt sich mit dem Prinzip der Ehrlich und welche Privatrechte ein Verein als folcher be feit nicht. fizen kann, ob er Eigenthum, ob er Grundeigenthum Es ist die Pflicht eines jeden Parteigenossen, für die erworben, ob er Verträge schließen, ob er als Verein flagen oder gerichtetes zivilrechtliches Ausnahmegesetz erschien wohl den ReEin ausdrücklich lediglich gegen die Sozialdemokraten Weiterverbreitung des Zentralorgans der Partei nach als solcher verklagt werden kann. Juristisch bezeichnet man dies gierungen etwas zu bedenklich. Sie betraten einen anderen, noch Kräften thätig zu sein. Daß unser Blatt in bezug auf mit dem Ausdruck: ob ein Verein rechtsfähig" ist oder: ob er mehr den abfolutistischen, polizeiftaatlichen Hang verrathenden Weg. politische Dinge vortrefflich informirt und häufig in der als juristische Person" erachtet, vom Gesetz also so wie eine Sie wollen nach dem Entwurf des bürgerlichen GesezLage ist, Nachrichten zu bringen, die keinem anderen Blatte wirkliche Person betrachtet werde. entwurfs die Rechtsfähigkeit von Vereinen nicht leugnen. Aber zur Verfügung stehen, das ist allseitig anerkannt. Der bestehende Rechtszustand geht von Sachsen abgesehen unter zwei Bedingungen. Einmal sollen von der Erlangung der Ueber dem politischen und wirthschaftlichen dahin, daß die Rechtsfähigkeit eines Vereins vom Gesez, mur Rechtsfähigkeit ausgeschlossen sein: alle politischen, Theil werden aber die lokalen Vorkommnisse Berlins dann anerkannt wird, wenn Verwaltungsorgane dem Verein fozialpolitischen, religiösen oder Unterrichtss feineswegs vernachlässigt. Die Besprechungen unsrer tom- Berein Rechtsfähigkeit ausdrücklich verleihen. Nur der privilegirte 3 we cen dienenden Vereine. Und ferner soll die ist demnach rechtsfähig. Trotzdem hat munalen Angelegenheiten sowie die ausführlichen Berichte Rechtsprechung sich genöthigt gesehen, auch nicht ausdrücklich lichen Stat- und Kegelklubs, Rauchvereine und Kaffeeklatsch- Bereine, die Rechtsfähigkeit der Vereine, die danach übrig bleiben- also im wesent über die Verhandlungen der Stadtverordneten- Versammlung privilegirten Bereinen thatfächlich die Rechte einer juristischen Sauf- und Rausvereine nur erlangt werden, wenn die Verbringen den Leser in die Lage, die Erscheinungen auf diesem Person zuzusprechen. Aber diese Rechtsprechung, der sich auch das waltungsbehörde dem nicht widerspricht. Ja, noch weitergehend wichtigen Gebiet des öffentlichen Lebens genau zu verfolgen. Reichsgericht in vielen Fällen angeschloffen hat, ist unsicher und soll nach dem Entwurf den Vereinen die Rechtsfähigkeit wieder Der lokale Theil des„ Vorwärts" verzeichnet alle Be- schwankend. Wer im gewerkschaftlichen und im politischen entzogen werden fönnen, wenn fie nach Ansicht der gebenheiten des Tages und giebt ein getreues Bild des Vereinsleben wirksam gewesen ist, fennt die Belästigungen, Kämpfe Verwaltungsbehörde sich mit so ernsten Dingen als da find Bereins- und Versammlungslebens, welches und Schwierigkeiten, mit denen ein Verein, der seine Zwecke er: Bolitif, Sozialpolitit, Religion oder Unterrichtsfragen zu be in Berlin besonders starke Wellen schlägt. reichen will, deshalb zu kämpfen hat. Zu allen möglichen schäftigen erdreisten sollten. Und auch damit noch nicht genug. Ebenso widmen wir dem Feuilleton die größte Auf- treibt Ausflüchten, Verschleierungen, Berhüllungen und Umwegen Da mehreren Regierungen, wie der Vertreter von Württemberg der Mangel einer gefeglichen Anerkennung in der Kommission bitter flagte, ein Recht zur Auflösung von merksamkeit. Jeht veröffentlichen wir einen Original der Rechtsfähigkeit jedes Vereins fast alle ernsten Zielen nach Vereinen durch ihre engere Heimath nicht gegeben ist, soll das Roman aus der Gegenwart: Clotilde", von Strebende Vereine, um die Befriedigung heischenden Forderungen bürgerliche Gesetzbuch des geeinten Reichs diefen einen VereinsH. W. M. von Walthausen, der in einer deutschen des Rechtslebens trotz des geltenden Rechts zu erzwingen. Das Inebel geben: der Entwurf will Verwaltungsbehörden gar die Residenzstadt spielt und tiefe Blicke in das Leben der guten Vereinsleben ist unentbehrlich nud naturnothwendig. Der Auflösung von Vereinen noch ausdrücklich fast schrankenlos beiGesellschaft" thun läßt. Gesetzgeber hat denach die Pflicht, dem infolge wirthschaftlicher legen. und politischer Bedürfnisse nach Verwirklichung ringenden Recht zum flaren und zweifellosen Dasein durch gesetzliche daß die nicht ultrareattionären Parteien dieser Partie des EntDiesen allzu klobigen Polizeistaats- Gelüften ist es zu danken, Anerkennung des Sages zum gefeßlichen Dasein zu verhelfen, daß wuris mit Entschiedenheit entgegentraten. Zwar hat die Komjeder Verein Rechtsfähigkeit habe. mission leider in der ersten Lesung sich noch nicht dazu aufUnd dennoch wehren die Regierungen sich mit aller Macht schwingen können, den oben skizzirten, von unferen Genossen in gegen diese im Interesse von Treu und Glauben und im Kultur- der Kommission vertretenen Standpunkt gutzuheißen. Sie hat aber interesse unabweisbare Forderung. Ja, nicht einmal die bürger- die der Kulturentwickelung, dem wirthschaftlichen und politischen lichen Parteien haben sich dazu aufschwingen können, diesen Say, Leben ins Gesicht schlagenden Bestimmungen des Entwurfs abdessen Nothwendigkeit selbst Professor Sohm wiederholt gelehnt. An ihre Stelle ist ein etwas freieres Prinzip ausführlich dargelegt hat, in Gesetzesform zu gießen. getreten. Alle Vereine, deren Zweck Zweck nicht auf einen Die Regierungen haben offen zu erkennen gegeben, daß die Furcht wirthschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, fönnen nach vor der Arbeiterklasse, insbesondere vor ihrer politischen Ver- den Beschlüssen erster Lesung Rechtsfähigkeit erlangen, treterin, vor der Sozialdemokratie, sie von der verständigen sobald sie sich in ein vom Amtsgericht zu führendes entgegen.( Eingetragen in der Post- Beitungsliste für 1896 Ronfequens zurückhält. Sie befürchten, daß durch staatliche An- Vereinsregister eintragen laffen. Eintragungdarf erkennung der Rechtsfähigkeit von Arbeitervereinen, die gewerk- keine Verwaltungsbehörde widersprechen. Eine Versagung unter Nummer 7277.) schaftlichen, politischen oder Bildungszwecken dienen, die Macht der Eintragung darf aber stattfinden, wenn der: dieser Vereine, denen sie so gerne den Garaus machen möchten, wachsen Zweck Vereins gegen ein gefeßliches Verbot oder könnte. Als ob für die Macht dieser Vereine die Gewährung oder gegen die guten Sitten" verstößt. Diese lettere Bestims
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1,10 M. für den Monat März
Redaktion und Expedition des ,, Vorwärts".
Clokilde.( Nachdruck verboten.)
In dem schwarzberänderten Trauerblatte stand unter dem Nachrufe folgende Bekanntmachung:
Des
Der
Biele betrachteten die Brambach'schen Eheleute als Es wurde erzählt: diese beiden wären plötzlich als Opfer von Verirrungen der herrschenden Zeit, von schuldlos aus der Gefangenschaft entlassen und gesehen geschraubten Gesellschaftsverhältnissen und ungesunden worden.
Strömungen, die eben nur diejenigen emporbringen, die etwas Die Lobhudler Brambach's wurden stuhig, stumm und aus sich zu machen verstehen. Brambach war in höhere Kreise verlegen.
Die Landeszeitung wird auch fernerhin wie bisher gedrängt worden und hatte deshalb großen Aufwand Den Kränzewindern fielen vor Schreck die Blumen aus weiter erscheinen. Die Regierung hat die Offizin erworben machen müssen, um höheren Ansprüchen zu genügen, daran den Händen. und zur Staatsdruckerei erhoben. Zum Direktor und ver- war er zu Grunde gegangen. Um bekannt zu werden und antwortlichen technischen Leiter ist der seit Jahren ver- Leute kennen zu lernen, die ihm Aufträge und Verdienst dienstvoll wirkende Mitarbeiter, Herr Eichwald, ernannt zuführten, hatte er dem Grundfaze gehuldigt: Leben und leben lassen, und zuweilen dabei mehr, als er sollte, aus gegeben.
worden.
Bezugnehmend auf obiges ersuchen wir, Briefe sowie Einsendungen an die Redaktion und Expedition einzuschicken unter der Adresse: An die königl. Staatsbuchdruckerei in H. v. Strahlendorf, Eichwald, Regierungsrath. Direktor. In der Stadt ging heute die Landeszeitung von Hand
zu Hand. Jeder wollte sie lesen und sich aus der besten Quelle über den traurigen Vorgang unterrichten.
Der Nachruf milderte etwas den Abscheu, den ein Selbstmord fast immer hervorruft.
Hier stand es ja, er habe die That in einer Anwandlung von frankhafter Erregung gethan. Brambach und seine Frau waren todt, das wodurch" und warum" änderte nichts daran.
gegangen.
Viele legten allerdings die Zeitung unbefriedigt weg, sie hätten gern nähere Einzelheiten erfahren, wie es zu Dem Erfindungseifer der Klatschmäuler war zwar freie Bahn gegeben, aber das hergebrachte Wort: Von den Todten soll man nur Gutes reden, behielt schon darum die Oberhand, weil man höheren Orts nicht anstoßen wollte.
Brambach war als ehemaliger Günstling des Hofes bekannt und dies verlangte Rücksichten.
Er und seine Frau hatten aus Berechnung, daß ihre großen Ausgaben nicht kontrollirt wurden, hier und dort getauft, deshalb beklagten viele Geschäfte den Verlust dieser Kundschaft, die darum eine doppelt gute war, weil viel gebraucht und richtig bezahlt wurde.
Es bildete sich daher im Publikum eine mitleidsvolle zum Verzeihen geneigte Stimmung aus, und man sprach schon von einem ehrenvollen Begräbnisse. Man entschuldigte sogar Brambach.
Dem Gerichte schien diese Stimmung sehr angenehm zu sein, es schwieg und hätte wohl am liebsten gesehen, wenn dieser Fall ganz todtgeschwiegen würde.
Hatte diese Nachricht schon einen Umschwung in der öffentlichen Meinung hervorgerufen und die Stimmung sich. gegen Brambach gewendet, so steigerte ein zweites Ereigniß diese Aufregung aufs höchste.
Die Buttelmeier'schen Nachrichten ließen ein Extrablatt erscheinen und mit großem Aufsehen allenthalben ver breiten.
Darin wurde das Ende von Brambach und seiner Frau ausführlich geschildert von einem Augenzeugen. Ja es waren sogar die letzten Worte Georginens, ihr Schuldbekenntniß, genau wiedergegeben.
Die Bestürzung war eine gewaltige! Die ganze Stadt schien in Mitleidenschaft gezogen. Ueberall wurde die Entrüstung laut zum Ausdruck gebracht. Die noch vor kurzem Brambach's gelobt, entschuldigt hatten, wollten sie jetzt gar nicht gekannt haben. Jedes Beileid wurde ihnen entzogen.
In unserer schnelllebigen Zeit, hieß es, wo man nur Besonders war man gegen Brambach's Frau von nach Gewinn und Genuß jagt, weil man heute nicht weiß, Haß und Wuth erfüllt. Man konnte es nicht verzeihen, ob man morgen schon von der Konkurrenz oder egoistischer daß sie es fertig gebracht, so viele zu täuschen. Man trug Habsucht vernichtet am Boden liegt, hält sich mancher, so es ihr nach und schämte sich, daß man von ihr sich hatte lange es geht; will es nicht mehr gehen, geht er selbst. bewirthen lassen und bestechen durch Gastereien und ihren Brambach's hatten den Muth, einen schnellen Tod dem Putz von gestohlenem Gelde. langsamen am Bettelstabe vorzuziehen, darum könne man Besonders die Frauen ärgerten sich, daß sie es ihr nicht ihnen den Kranz auf dem Sarg nicht versagen. 43 mehr vorhalten und tüchtig sagen konnten: sie sei eine Diebin; Und man bestellte Kränze, viel Palmen und Blumen- längst hätte man gewußt, bei ihr gehe es nicht mit rechten gebinde der Sitte oder Unfitte nach zum Leichenbegängniß Dingen zu. Sie hätte ihren Mann zum Hehler und Verschwender erster Klasse. gemacht und ihn genöthigt, zur Pistole zu greifen, weil sie, wie sie zuletzt selbst noch eingestanden, eine Buhlerin war. Groß doch war die Sympathie, die man allgemein jetzt den beiden unschuldig Verurtheilten, Hanne und Friedrich, zu
Daß man in der Zeitung, die Brambach bis zuletzt besessen, nicht von der Art seines Todes sprach, fand man Ohr zu Ohr. ertlärlich und feinfühlend.
Da ging plöglich eine unglaublich klingende Mär von Eine längst abgeschlossene Begebenheit stieg damit wie Dieses Beispiel fand durchgängig Nacheiferer und der ein Geist aus dem Grabe der Vergessenheit empor und wendete. Erfahrungssatz trat in Kraft: Willst Du gelobt sein, so bekam wieder Leben durch die beiden Gestalten Hanne und Es hieß, sie wären frei. mußt Du sterben. Friedrich.
( Fortsetzung folgt