Nr. 52.
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Vorwärts
13. Jahrg.
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Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
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Juristische Scholaftik.
Sonntag, den 1. März 1896.
Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.
Künftige Kulturgeschichtsschreiber werden sicherlich die Wir erinnern uns aber heute einer reichsgesetzlichen Rechtsphilosophie der Bismarck 'schen Aera, unter deren Definition des groben Unfugs", welche implicite zugleich Nachwehen wir noch leiden, mit ihren Kulturkampf- und eine Verurtheilung des mit dem dolus eventualis neuerdings In den Schulen ward uns mit großem Rühmen er- Sozialisten- Ausnahmegeseßen und der hauptsächlich dadurch beliebten Gebrauchs ist. Dieses Erkenntniß vom 3. Juni zählt, wie durch die deutsche Reformation das labyrintische erschütterten Gerechtigkeitspflege so ziemlich auf dieselbe 1889 Gebäude der Echolastik mit ihrem Frr- und Wirrsal so Stufe stellen, wie die Keger- und Herenprozesse der heiligen Bd. XIX, Geite 294-298) ist sehr interessant. ( Entscheidungen des Reichsgerichts, Strafsachen gründlich über den Haufen geworfen worden sei. Man er- Inquifition. Mit den Echmalzgesellen hat es ja die liberale zählte uns mit höhnendem Schmunzeln von den scharf Geschichtsschreibung bereits gethan, wenn es die„ Liberalen " der Leipziger Juftitia in ihren Ehren bestehen lassen, aber Nach diesem Entscheid möchten wir jene Hilfsorgane finnigen Fragen, wieviel Engel auf einer Nadelspitze Plaß der neuesten Garnitur auch dabei kalt überlaufen mag. den verfolgten, sich verhüllenden bärtigen Mann für den hätten und dergl. mehr. Womit man beweisen wollte, zu werden doch dadurch die Waffen, welche man ihnen zur Dolus eventualis und die heut leider so geläufige Auswelchen Verirrungen die theologische Scholastik oder scholafti- Freude heute wieder gegen Sozialdemokraten, ja gegen den legung des Unfugparagraphen erklären. sche Theologie von Luther gelangt sei. ganzen Arbeiterstand anwendet, arg bloßgestellt als Ueberlebfel oder Erneuerungen mittelalterlicher Barbarei. Diese Kritit gefiel dem Bürgerthum nur damals sehr, als es selbst noch Ambos war; heute, wo es Hammer gegen das auf strebende Proletariat spielt, ist ihm die gleiche Kritit unangenehm.
Weiter wird uns schon in der Schule die Kasuistik der Jefuiten zur Zeit der Gegenreformation nach Kräften ver efelt. Ihre Morallehre vom Zweck, der die Mittel heiligt, und die doch erstens nicht von ihnen erfunden und zweitens auch von ihren erbittertsten Feinden mit merkwürdigem Geschick gehandhabt wurde, wird vermaledeit, daß es eine Lust ist.
Auch sie würden am liebsten bei Buchthausstrafe das August von Weimar ( starb 1748). Räsouniren" verbieten, wie jener originelle Rauz Ernst
Kasuistik der Neuzeit ist aber entschieden der politische Die schönste Ausblüte juristischer Scholastik und
Juhalt öffentlich verbreiteter Druckschriften der Thatbestand Das Rubrum dieser Entscheidung lautet: Rann in dem der Verübung groben Unfugs gefunden werden? Das Landgericht Baußen hatte den Verantwortlichen der Bittauer Morgenzeitung" verurtheilt megen eines Kampfartikels, der den Kartellparteien Verachtung bezeugte" in Ausdrücken, geeignet, die angegriffenen Personen herabzus würdigen." Als Sittenkoder jener Parteien hatte der Artitel als Nachahmung oder Nachbildung der heiligen zehn Gebote des biblischen Dekalogs" elf Gebote aufgestellt. Von dieser Nachahmung hieß es im Urtheil der Border
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Daß aber noch in Politik und Juristerei der Neuzeit, Jahrhunderte nach den Scholastikern und Jesuiten Buchftabiliftenweisheit und Rasuistit in Hülle und Fülle zu finden ist, kann heutzutage besonders in deutschen Eventualdolus. Nach diesem braucht der Antläger nicht inftanz, fie trage vielfach das Gepräge der Rohheit", Landen keinem entgehen, auch wenn er nicht gerade mehr Thaten und nicht einmal mehr Abficht und Vorjah woraus sich ergebe, daß der fragliche Aufsatz eine Bes ein vierblättriges Kleeblatt gefunden hat wie jener zu( verbotenen) Thaten zu beweisen, es tann jeßt dank schimpfung der heiligen zehn Gebote und der diese ehrfürchtig Rnabe im Märchen, der dank diesem Talisman sieht, daß scharfsinnigfter Juristenscholastik ein Nichtthäter für die Ge- betrachtenden Religionsgesellschaften enthalte. der Märchenkönig in Unterkleidern einherstolzirt, dem Bedanken anderer bestraft werden. Man vergleiche das trüger vorgeredet hatten, gegen folossale Löhne und Zu- Breslauer Urtheil gegen Liebknecht. Er hat nicht majestäts- verurtheilende Erkenntniß des Instanzgerichtes aufgehoben Das Reichsgericht aber erkannte für recht, daß das gaben prächtige Gewänder herzustellen. Man braucht nicht bis auf Carpzow's*) interessante und beabsichtigt, ja zu vermeiden gesucht, aber er mußte(??) werde. beleidigt, er hat's offensichtlich auch nicht zu thun und der Angeklagte von der Anschuldigung freigesprochen turiöse Rechtsfälle zurückzugreifen, um Scholastik und sich sagen", daß es unter den Hörern seiner inkriminirten Rajuiftit im deutschen Rechtsleben ausfindig zu machen. Rede Leute geben tönnte, bie annehmen könnten, indirekt die äußere Ordnung zu stören, zugegeben wird, heißt Nachdem die Möglichkeit, durch Rebe oder Schrift Man erinnere sich nur an die staunenerregende Entdeckung er habe beleidigt oder doch beleidigen wollen. Also mußte es weiter: der Demagogenhege- Zeit, daß es zum Hochverrath auch einen Liebknecht für die eventuellen" und noch dazu offenbar Con at**), einen Bersuch des Hochverraths, und zu diesem falschen Gedanken anderer bestraft werden. Das ist nach wieder einen Versuch, also einen Versuch des versuchten gerade ein Triumph der juristischen Wissenschaft, bei Sochverraths gäbe, auf grund dessen man nicht Thaten, dem der normale Menschenverstand eines Laien stille steht. sondern schon Gedanken und Gesinnungen mißliebiger Leute Der Fall Liebknecht aber steht nicht vereinzelt da, aber er ist mit Strafe heimsuchen konnte, mit denen vordem nur wirk der krassefte unter einer ganzen Menge von Rechts"-Fällen, liche faktische und praktische Hochverräther belegt wurden. bei denen das Requisit des dolus eventualis, dem heutigen Die Lorbeeren jener Herren Tschoppe und anderer deutschen Rechtsleben so unentbehrlich, eine große Rolle Schmalzgesellen haben die neuzeitlichen Scholastiker und spielt. Cafuiften des Rechts nicht schlafen lassen, und in der RechtsAn der Hauptfront des Reichsgerichts zu Leipzig ist Es ist auf dem Boden des Strafrechtes nichtssagend und Gesetzesauslegung können es diese Modernen", die so am rechten Spigwinkel des Gibels allegorisch die Ent- oder positiv unrichtig, zu unterstellen, die Staatsbürger" bätten furchtbar unmodern sind und ihre Beit so wenig verstehen, deckung des Verbrechers dargestellt in einer bärtigen, Ueberzeugung", deren Verlegung, weil sie zu„ Erwiderungen und einen Anspruch auf Achtung ihrer politischen und religiösen mit den Scholaftikern oder mit irgend einem der jesuitischen knieenden Mannesgestalt, auf die ein Sendbote der in der selbst Gewaltthätigkeiten führen kann, den öffentlichen Frieden Probabilisten ruhig aufnehmen. Ein neuer Pascal fände Mitte thronenden Juftitia mit Fingern zeigt, ein zweiter fört." Ein solcher Anspruch besteht strafrechtlich nur, insoweit erbaulichen Stoff für neue Provinzialbriefe" in Hülle mit gezogener Plempe auf den sich hinter seinem pofitive Strajnormen ehrenkränkende Angriffe gegen Personen und Fülle. Mantel Bergenden anftürmt. In Juristenfreisen oder Einrichtungen, gegen den Staat oder soziale Klaffen, gegen zirkulirt eine Auslegung dieser Gruppe als eines Künstler- Kirche oder Religion verbieten. Außerhalb diefer Grenzen war Carpzow, der berühmte Jurist, der den dolus scherzes", die dahin geht: Der sein Haupt verhüllende ent- es bewußte Absicht der Strafgesezgebung, die Freiheit der eventualis für die Herenprozesse erfunden hat und sich rühmte, beckte Verbrecher ist der deutsche Journalismus oder der Meinungsäußerungen in Rede und Schrift nicht einzuengen und die Bibel auswendig zu fennen und 20 000 Heren zum Tode Genius der Redes und Schriftfreiheit, die beiden Hilfs- außerhalb dieser Grenzen kann von einem„ Anspruch auf **) Conatus delinquendi. Das deutsche Reichs- Strafgesetzbuch, fräfte der Justitia aber sind der dolus eventualis und dem französischen folgend, stellt Handlungen unter Strafe, welche der Majestätsbeleidigungs Paragraph 95 des Strafgesetzeinen Anfang der Ausführung eines Berbrechens enthalten.
verurtheilt zu haben.
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Clotilde.
Doch wo waren sie jetzt?
Wie hatte man sie entschädigt?
buches.
Die Art aber, in welcher die Vorinstanz vorliegenden Falles den§ 360 Abf. 11 Str.-G.-B. auf einen politischen Beitungs- Artikel anwenden will, ist mit den vorentwickelten Methode würde in der That dahin führen, daß die ursprünglich Grundfäßen unverträglich und kann nicht gebilligt werden. Diese nur bubenhaften Straßenunfug verbietende Strafnorm eine fubfidiäre Strafvorschrift unbestimmtefter Allgemeinheit wird, welcher der Strafrichter alles zu unterstellen befugt ist, was ihm ungehörig" erscheint und doch unter die sonstigen Strafandrohungen mit ihren wohlerwogenen begrifflichen Grenzen nicht past").
Was man sonst nicht bestrafen tann, Sieht man als groben Unfug an."
sompanads B
lang Todesqualen über sich schweben sehen und sie schon Viele hofften doch noch beide zu sehen. Jeden Tag ( Nachdruck verboten.) empfunden, um durch ihre Begnadigung erst recht wieder zogen neue Besucher vor das Gitterhor des Stiftes, um in das Elend des Kerters für immer geworfen zu werden. ihre Freude kund zu thun, das Thor blieb geschlossen. Nun ihre Unschuld erwiesen ist und sie in Freiheit Jeden Abend löften fich Sängervereine ab, um in gefetzt werden mußten, führte man sie aus einem Gefäng- erhebenden Serenaden, melodische Klänge bis zu der Kranken niffe in das andere, denn nicht anders tonnte und ihrem treuen Wächter hindringen zu lassen und Grüße man das durch flöſterliche Abgeschlossenheit und zu bringen. bigotten Zwang bekannte Magdalenenstift nennen.
Auch darüber brachte ein zweites Extrablati ber Buttelmeier'schen Nachrichten Aufklärung.
Man erfah daraus:" Sofort nach dem Schuldbekennt niß der Georgine Brambach wurden Hanne und Friedrich in Freiheit gesetzt.
Die jetzt allseitig Beglückwünschten und mitleidvoll Geehrten, seien damals am Tage vor ihrer Hochzeit in Haft gebracht worden.
Da sie nach drei Jahren genau an demselben Tage ihre Freiheit wieder erhielten, so glaubte man vor allen, ihr damaliges Vorhaben erfüllen zu müssen.
Und diese jungen Leute, die jahrelang freudlos, in stetem Kummer, Schmerz, Noth und Elend geschmachtet, die wollten doch gewiß nun aufleben, ihr Leben erst genießen. Das werde ihnen dort, so wohlgemeint diese Anstellung erschien, nicht möglich.
És traten fofort einige Ehrenmänner zusammen und legten cine Liste auf, in die freiwillige Gaben für die, vom Tode zu neuem Leben in voller Freiheit Erlösten, eingezeichnet wurden.i
Auf ihren Wunsch vollzog ihre Eheschließung alsbald der Standesbeamte; die kirchliche Trauung ist wegen der Der Erfolg war schon in den ersten Tagen ein anaus Freude und Erregung erfolgten Erkrankung der jungen Frau Friedrich aufgeschoben worden.
Den jungen Leuten ist eine sorgenfreie Lebensstellung durch ihre Unterbringung im St. Magdalenenstifte geschaffen
worden.
Herr Friedrich ist dort Kastellan. Die junge Frau ist zwar noch frant, befindet sich aber auf dem Wege der Befferung."
Diese Eröffnungen wurden mit sehr gemischten Gefühlen entgegengenommen. Ein Theil der Bevölkerung sagte sich: Das also ist die Entschädigung, welche den zwei Unglücklichen gespendet wird, die so viel Leid unschuldig erlitten?
sehnlicher.
Ein anderer Theil konnte seiner Freude über die Bes freiung und Errettung zweier guter Menschen kaum Herr werden, und brachte dieselbe laut und öffentlich zum
Ausdruck.
Die Straße, in der das Magdalenenstift sich befand, war jetzt zur Wallfahrtsstraße geworden, man wollte die Auferstandenen sehen und sie beglückwünschen.
Doch das Stift lag tief im Bart verborgen, den ringsum Gitter und Mauerwerk einfriedigte.
Allein auch dies konnte die Begeisterung nicht aufhalten, Friedrich und Hanne Zeichen der Freude und Theils nahme darzubringen. Bahlreiche Glückwünsche, Maffen von Nicht nur, daß sie die Schrecken der Verhaftung, Blumenbouquets mit Juschriften, wurden dem jungen Paare den Jammer des hochnothpeinlichen Prozesses durch zugeschickt. Stürmisch wurde Friedrich gerufen Friedrich gemacht, fie ten auch durch ihre Verurtheilung wochens verließ seine Hanne nicht.( gre Anf
Es war oft rührend anzusehen, wie Leute ärmlichen Standes unter herzlichen Worten kleine Familienkostbar feiten als Hochzeitsgeschenke für die jungen Eheleute überreichen ließen.
Die Oberin, welche Hanne sehr gern hatte, weil sie ein gottergebenes, frommes Gemüth besaß, bat Friedrich, er möge sich nicht zeigen und aufregen, damit er nicht auch Hanne noch aufrege.
Dich will schon ruhig bei ihr bleiben," sagte Friedrich, ich bin das Siten gewohnt, die vielen Beweise der Liebe und Theilnahme werden sich doch belohnen, Hanne wird durch sie wieder auf die Beine kommen."
Die Einzeichnungen in die Liste zu gunsten einer Schenkung an die zwei freigewordenen, einst unschuldig Verurtheilten wiesen eine überraschend hohe Summe auf. Das Komitee, aus angesehenen Bürgern der Stadt ges bildet, welches sich verpflichtet hatte, dies Liebeswerk durchzuführen, war bereits in der Lage, ein Wohnhaus antaufen zu können. Bom Besitzthume der Gräfin Klary war durch einen Zaun das Nebengebäude abgetrennt worden, und das kam gerade zur Versteigerung.
Dieses nahe an der Stadt gelegene Gartengrundstück kaufte das Komitee und erwarb auch noch Gasthofs- und Schankgerechtigkeit darauf.
Man wollte damit einen oft geäußerten Wunsch der opferfrendigen Geber in Erfüllung bringen.