Morgenausgabe
Nr. 577
A 290
46.Jahrgang
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Vorwürts
Dienstag
10. Dezember 1929
Groß- Berlin 10 Pt. Auswärts 15 Pf.
Die
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Schwere Kabinettfizung.
Um die Grundzüge der Finanzreform.
Das Reichskabinett begann gestern vormittag mit der Beratung der Erklärung zur Finanzreform, mit der sie am Donnerstag vor den Reichstag treten will. Die Sigung dauerte mit einigen Unterbrechungen bis in die späten Nachtstunden. Schon aus dieser langen Dauer der Sigung ergibt sich, daß erhebliche Schwierigkeiten zu über winden waren. Ob ihre Ueberwindung gelungen ist, fann zur Stunde noch nicht gesagt werden. Heute vormittag 11 Uhr sollen die Führer der Regierungsparteien mit dem Ergebnis der Kabinettfihung bekanntgemacht werden. Meldungen der Sensationspresse über angebliche Ergebnisse der Kabinettfizung sind vielfach schon zu einer Zeit gedruckt worden, in der die Sigung noch gar nicht zu Ende war. Sie sind samt und fonders unglaubwürdig und für fritische Beurteiler ohne weiteres als bloße Phantasieprodukte erkennbar.
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Einigung!
Die Sitzung des Kabinetts endete eine halbe Stunde nach Mitternacht mit der Annahme einer Erklärung, die etwa fünf bis sechs Schreibmaschinenseiten umfaßt und in ihrem Inhalt in der Hauptsache den Entwürfen Hilferdings entspricht.
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sein, daß sich bereits eine Verständigung oder Ueber einstimmung angebahnt habe.
Wir sehen in dieser Tatsache eine sehr große Schwierig. teit, da wir uns nicht vorstellen können, daß über so schwergeworfen werden, in wenigen Stunden eine Verständigung unter wiegende Fragen, wie sie durch das neue Finanzprogramm aufden Regierungsparteien gefunden werden kann. Man denke beispiels weise nur an die gewaltigen Gegensätze zwischen den Forderungen des Herrn Reinhold und den angeblichen Vorschlägen der Reichsregierung oder an das Unannehmbar, das die Bayerifche Boltspartei der geplanten Biersteuererhöhung entgegen gesetzt hat. Auch die Sozialdemokratie lehnt das Regierungsprogramm in den einzelnen Teilen ab. Vor allem aber gehen die Forderungen der Demokraten oder gar der Deutschen Boltspartei so weit über die Vorschläge der Regierung hinaus, daß wir es für unmöglich halten, daß die Reichsregierung bereits im jeßigen Stadium eine ins einzelne gehende Darstellung der künftigen Finanzreform geben tann. Ebenso wenig fönnten die Parteien durch ein Bertrauensvotum diese Abfichten der Reichsregierung billigen und sich auf fie verpflichten,
Das ist um so weniger möglich, als nicht nur wieder einmal die Raffenlage des Reiches außerordentlich ernst ist und zu großer Bor fidt mahnt, sondern weil jede Finanzreform als erste und wich tigste Aufgabe die Sanierung der Reichsfinanzen durchführen muß, also die Fehlbeträge der Jahre 1928 und 1929 beseitigen und das Entstehen neuer Fehlbeträge in den fünftigen Haushalten verhindern muß. Diese Aufgabe ist ungleich schwie
Die Regierung will sich geschlossen hinter diese Erklärung fiellen, die ei a kompromiß darstellt und die zwischen Regierung und Regierungs par feien jedenfalls noch zu leb- riger als die Steuerfentungsoptimisten glauben. haften Besprechungen Anlaß geben wird. Ob die„ konfordienformel" gefunden ist, steht also noch dahin! Wood
Ueber die vorhandenen Gegensätze schreibt der Soz. Pressedienst u. a.:
Bufammentritt der Parlamente.
Der Reichstag tritt am Dienstag nachmittag, 3 1hr, wieder zusammen. Auf der Tagesordnung steht in der Hauptsache der Entwurf über den Ladenschluß am 24. Dezember. Dann soll die Besprechung der Richtlinien für das Wohnungswesen fort: gesetzt werden. Vormittags beginnt der Strafrechtsausschuß die Beratung des Republikschußgesetzes.
In der Presse wird behauptet, daß über das Finanzprogramm der Reichsregierung in diskreter Fühlungnahme mit den Regierungsparteien bereits auf weiten Strecken die Ueber ein stim mung" erzielt worden ist. Daraus folgert man, es fönne nicht schwer sein, über eine Regierungserklärung, die das Finanzprogramm der Regierung bereits in Einzelheiten ankündigt, Uebereinstimmung unter den Parteien zu schaffen. Diese ankündigt, Uebereinstimmung unter den Parteien zu schaffen. Diese Mitteilungen sind in jeder Beziehung falsch. Bise her haben Verhandlungen zwischen den Parteien und der Reichsregierung nicht stattgefunden. Es fann also feine Rede davon gehen.
Bayerische Titel unzulässig.
Entscheidung des Staatsgerichtshofs.
Leipzig , 9. Dezember. ( Eigenbericht.) In der Streitsache des Deutschen Reiches gegen das Land Bahern wegen Verleihung von Titeln in Bayern fällte der Staatsgerichtshof nach elfstündiger Berhandlung folgendes Urteil:
Die Verleihung von Titeln zur Auszeichnung einzelner beamteter oder nichtbeamteter Personen( Ehrentitel) ist mit Artikel 109 Abjat 4 der Reichsverfassung titel) ist mit Artikel 109 Absatz 4 der Reichsverfassung nicht vereinbar.
Der Tatbestand ist: Artikel 109 Abs. 4 der Reichsverfassung foll von Bayern verlegt sein, weil Titel nur noch verliehen werden dürfen, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen. Bayern steht auf dem Standpunkt, daß die in Frage tommenden Titelverleihungen den Vorschriften entsprächen. Der An trag des Reichsministers sei unzulässig. Nach Artifel 15 Absatz 3 der Reichsverfassung hätte er bei Bayern selbst zunächst eine Mängelrüge einbringen müssen. Außerdem fönne der, Antrag nur auf Beschluß des gesamten Reichskabinetts gestellt werden, was hier nicht der Fall sei..
Der Reichsminister bezieht sich auf einen mit Bayern geführten Schriftwechsel, in dem die einzelnen Fälle angeführt werden, fo u. a. die Berleihung des Titels Oberregierungsrat an einen im Reichsausgleichsamt verwendeten bayerischen Regierungsrat für die Dauer feiner Bermendung. Ferner soll Bayern Bezeichnungen, wie z. B. den Titel Geheim at an einen im Ruhestand befindlichen Museumsdirettor verliehen haben. Bayern erwidert, es handele sich um einen Rarrieretitel nach Austritt aus dem attiven Dienst, wie sie bei der Reichswehr heute noch vorfämen und wie die Reichsregierung selbst fie auch noch nor
nehme.
Der Reichsminister fagt weiter, die Reichsregierung sei zu der von Bayern gewünschten Borintervention nicht verpflichtet, insbesondere nicht, wenn vorher zu sehen sei, daß die betreffende Bandes regierung auf die Wünsche der Reichsregierung nicht einzugehen gedente. Im übrigen sei die lage auf Grund eines Ge famtbeschlusses der Reichsregierung eingereicht worden,
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Der Breußische Landtag nimmt am Dienstag, 1 Uhr nachmittags, jeine Plenarsigungen wieder auf. Finanzminister Aussprache soll am Mittwoch beginnen und bis Freitag dauern. Dr. Höpfer- Aschoff wird den Etat für 1930 einbringen. Die Am Freitag will der Landtag bereits in die Weihnachtsferien
Die Sanierung der Genossenschaften.
Auch von der Rentenbant- Kreditanstalt 25 Millionen Mart. Der Berwaltungsrat der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt Berlin hat beschlossen, bei den für die Rationalisierung und Sa nierung landwirtschaftlicher Genossenschaften und genossenschaftlicher Organisationen notwendigen Maßnahmen durch finanzielle Beihilfe mitzuwirfen.d
Die Mitwirkung erfolgt in Gestalt einer finanziellen Beteiligung an den für die Rationalisierung und Sanierung landwirtschaftlicher Genossenschaften notwendigen Aufwendungen, und zwar dergestalt, daß aus den Zinsbeträgen, welche die RK2. aus den über die Preußenfasse gewährten Genossenschaftskrediten erhält, in 12 halbjahresraten im ganzen 25 Millionen Mart gezahlt werden.
In die Kommission über die Verwendung der non der R2. bereitgestellten Mittel murden gewählt Reichsminister a. D. Dr. Hermes, Geh. Landesökonomierat Hohenegg und Regierungspräsident z. D. Dr. Kutscher.
Nanking bedroht. Rettungsversuche der Diktatur.
Schanghai , 9. Dezember. ( Reuter.) Die Stadt Itsch ang soll wegen der Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Aufständischen von sämtlichen Ausländern geräumt worden sein. Die Bahnlinie Schanghai- Nanking ist von den Aufständischen wieder unterbrochen worden, und zwar durch Entfernung der Schienen an einer Brüde 25 Meilen vor Schanghai . Ein Güterzug auf der Fahrt nach Schanghai ist an dieser Stelle entgleift. Es verlautet, daß die Nanting- Regierung bie militärische Lage als sehr ernst betrachte und sich entschlossen habe, auf eine Offensive gegen die Aufständischen als aussichtslos zu verzichten. Sie beabsidigt jedoch, die Städte Nanking und Schanghai zu verteidigen und gleichzeitig mit den anderen gegnerischen Führern zu verhandeln, um ihnen gegebenenfalls den Eintritt in die Regierung unter Breisgabe gewiffer jegiger Regierungsmitglieder anzubieten.
Mittelalter in der Gegenwart.
Das Gesetz zur Regelung alter staatlicher Renten".
Wie in allen anderen von Gebirgen und Flüssen durchzogenen Ländern hat die Abschließung von Landesteilen durch diese natürlichen Grenzen auch in Deutschland zur Bildung fleiner und kleinster staatlicher Gebilde geführt. Das Dasein der meisten von ihnen, leider nicht aller, wurde im Laufe der geschichtlichen Entwicklung zunächst durch den Ehrgeiz tatfräftiger absoluter Monarchen, die an der Spize Bedürfnis nach Schaffung eines einheitlichen Marktes und größerer deutscher Länder standen, und später durch das Bollgebietes vernichtet.
Immerhin hatten die depossedierten Serenissimi die Genugtuung, daß sie an Stelle des Szepters und des Fürstenhofes von ihren Rechtsnachfolgern mehr oder minder erhebliche Renten bewilligt erhielten, die natürlich das deutsche Bolt zu zahlen hatte. Die Lektüre der Liste dieser Renten ist insofern mit einer Unterrichtsstunde in Geschichte zu vergleichen, als sie die historische Kontinuität beweist; man kann sagen, daß diese Renten ein Stüd Mittelalter verför pern, und daß sie durch ihren Bestand eine Brücke zwischen Mittelalter und Neuzeit bilden. Da hat der preußische Staat dem Hause Hessen- Rumpenheim, dem Hause Hessen- Philippsthal und den Fürsten von Hohenzollern Renten für den Berlust der Landeshoheit entrichten. Die Fürsten zu Salm- Horstmar, Salm- Salm, von Rheimar- Wolbed, SaynSayn- Wittgen= Wittgenstein Berleburg, stein hohenstein und die Herzöge von Arenberg und von Croy erhielten Renten für den Verzicht auf den standesherrlichen Zustand".
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Andere Grafen und Fürsten haben Rentenansprüche dadurch erworben, daß sie im Jahre 1801, dem Frieden zu Luneville , linksrheinische Hoheitsgebiete an Frankreich abtreten mußten. Wieder anderen sind Renten zugesichert für den Berlust nugbarer Regalien, zum Beispiel der Posthoheit, der Zollhoheit, des Rechts auf Abgaben und Dienst der Untertanen, des Judenschuhes, der Patrimonialgerichtsbarkeit, der Leibeigenschaft, des Rechts zum Sammeln von Lumpen. Diese Renten rühren zum Teil daher, daß die glücklichen Untertanen der Vorbesizer zum Beispiel Rauchhühner, Rauchhafer, Gänsegeld, Käsegeld, Mantelhühner, die Leibbeet, d. h. eine Abgabe für die Entlassung aus der Leibeigenschaft oder der Hörigkeit, ein Bannhühnergeld, die Ehebeet, mußte, wenn sie sich in einem andern als dem Heimatsdorf d. h. eine Abgabe, die die weibliche Hörige dann bezahlen verheiraten wollte, das Jägerbrot, die Drei Eier= Abgabe, das Rezeptionsgeld für das Schafwaschen zu
entrichten hatten.
Diese Renten stehen aber nicht nur ehemaligen Botentaten im Bestentaschenformat zu. Da ist zum Beispiel die
Auburger Rente, die den Freiherrn von Cornberg
dafür bewilligt worden ist, daß sie auf Judenschutz, Branntweintonzessions, Roll- und Wegegeld und Marktzölle Berzicht leisteten. Diese Rente ist mit dem Gut Auburg im Jahre 1904 an den Kommerzienrat Schlitter in snabrüd verkauft worden, dessen Sohn sie bis zur Inflation unangefochten bezogen hat. Schließlich sei noch eine Rente erwähnt, die Preußen an das Land Thüringen als Rechtsnachfolger des Großherzogtums Weimar zu zahlen gehalten ist; sie ist zu entrichten für die Aufhebung des ,, Geleits" in Erfurt und Gotha , das in dem Rechte Weimars bestanden hat, den Reisenden und Barentranspor ten auf den Geleitſtraßen gegen Erhebung von Abgaben Sicherheit zu gewähren.
24 600 m.
Diese Rente beträgt jährlich
Wie ist es möglich, daß die Revolution von 1918, diesen ganzen Unfug nicht mit einem Federstrich beseitigt hat? Die Antwort ist sehr einfach:
Zu den Berlusten, die das deutsche Bolt damals durch die Bruderkämpfe erlitten hat, gehört auch der Schaden, der aus dem Fortbestand dieses Stüdes einer menig ehrwürdigen Bergangenheit herrührt. Die wichtigen und wichtigsten Aufgaben, die die Voltsbeauftragten damals zu leisten hatten, nahmen sie derart in Anspruch, daß fie zur Erfüllung von Aufgaben, die immerhin minder wichtig waren, als die der Erhaltung des Reiches und der Schaffung der Grundlagen der demokratischen Republif, nicht die Zeit fanden. Und dann tam die Inflation, die vorübergehend mit alle den alten Rentenansprüchen aufräumte. Aber ihr folgte die Aufwertung, und da sich das Aufwertungsgefeß von 1925 mit der zwangsweisen Reduktion der ursprünglichen Forderungen nur auf Kapitalanlagen bezieht, die sogenannte freie Aufwertung", d. h. die Gerichte fetten den Prozentsaz der Aufwertung nach freiem Ermessen feft. Welchen Gebrauch sie von dieser ihrer Befugnis gemacht haben, ist allgemein bekannt. Während die Zeichner van riegsanleihe sich mit mehr als bescheidenen Standesherren für ihre Renten Aufwertungssummen von Aufwertungssummen begnügen mußten, wurden ehemaligen 100 Broz. und darüber hinaus zugebilligt. Ein derartiger Rechtszustand war unerträglich, und so hat die