1930
Der Abend
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B 15 47. Jahrgang
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Ein fahrlässiges Todesurteil.
Wiederaufnahmeverfahren angeordnet- falsche ärztliche Gutachten.
Bauern gegen Heimwehren.
Eine Landbundgründung in ganz Desterreich.
Wien , 18. Januar. ( Eigenbericht.)
Am Freitag erfolgte in ganz Desterreich die Grünbung von örtlichen Bauernwehren. Die Bewegung geht auf Kosten der Heimwehr vor sich. Der Landbund setzt sich mit aller Kraft für die Bildung der Bauern wehren ein.
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In einem Aufruf an das Landvolt Desterreichs erklären die Vertreter aus allen Ländern, daß die Bauernwehren geschloffen hinter dem Bundeskanzler Schober stehen. Wir verurteilen alle Angriffe gegen Schober und werden ihnen auch zu begegnen wissen. Bir stehen auf dem Boden der Demokratie und verwerfen jegliche Art von Diktatur. Die oberste Führung des Heimatschutzgedankens geht Wege, auf denen wir nicht mehr folgen tönnen." Die Gründungsversammlung richtete an den Landbund ein Schreiben, in dem die Bildung der Bauernwehren mitgeteilt wird. Beiter richtete fie einen Brief an Dr. Steible, in dem darauf bin hin. gewiesen wird, daß die letzten Ereignisse es einem großen Teil der Bauernschaft unmöglich gemacht hätten, im bisherigen Rahmen an ber Erringung, der großen Ziele des Heimatschutzgedankens mitzu- tung hat er nicht unterschrieben. Bevor ihm aber Sübffamien noch
arbeiten.
Der Unterschlupf für Habsburg - Generäle.
Es liegt in der Natur der Sache und ist durch genügende Inbizien verstärkt, daß der Heimwehrfaschismus in Deutschösterreich mit gleichgerichteten Bestrebungen in Ungarn und Italien enge Beziehungen unterhält. Nicht von ungefähr ist dem französischen Journalisten Sauerwein von Heimwehrführern in Wien erflärt worden, daß man sich um Deutsch Südtirol nicht fümmere, und gewiß nicht ohne Rücksicht auf die Seipel, Steidle usw. hat Mussolini seinen jahrelangen Widerspruch gegen eine Auslandsanleihe für die deutsche Alpenrepublit zurüdgezogen. Aber die Heimwehr ist auch von monarchistischen Be
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Neue Beschlagnahme.
Ruhiger Verlauf der gestrigen Bersammlungen. Das Organ der Kommunistischen Partei, die„ Rote Fahne", ist ebenso wie am Vortage auch heute früh polizeilich be: schlagnahmt worden, da in mehreren Artikeln zum Hochperrat und zur Begehung starfbarer Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuchs aufgefordert worden ist. Ein Teil der Ausgabe wurde von der Polizei in der Druckerei tonfisziert, während die bereits erpedierten Nummern von besonderen Bolizeistreifen bei den Zeitungs, händlern auf der Straße eingezogen wurden. Die Aktion der Polizei zur Einziehung der beschlagnahmten Nummern dehnte fich bis in die Bormittagsstunden aus, und sämtliche Händler wurden darauf tontrolliert, ob sie etwa Exemplare der Roten Fahne" zum Bertrieb bei sich hatten,
Die gestrigen fommunistischen Rundgebungen gegen das Demonstrationsverbot sind ohne erhebliche Zwischenfälle verlaufen. Die Bolizei hatte eine sehr starke Sicherung der Bersammlungelofale in den verschiedenen Stadtteilen vorgenommen, und nach Schluß der Kundgebungen wurde besonders darauf geachtet, daß eine Demonstrationszüge gebildet wurden.
strebungen durchsetzt. Es sollen z. B. die schweren Reibungen und großen personellen Schwierigkeiten in der Wiener Heimwehr da durch überwunden werden, daß der ehemalige Feldmarscha 11. leutnant Dr. Bardolf den Oberbefehl erhält. Dieser Offizier war der besonders vertraute militärische Berater und Freund Franz Ferdinands . Ein großer Förderer der Heimwehr ist Dr. Friedrich Wiesner, der in der Monarchie Minister und Pressechef sowie einer der Verfertiger jenes Ultimatums an Serbien mar, das den Beltfrieg mit zum Entflammen gebracht hat. Man vermutet in Wien , daß die monarchistische Propaganda mit Geldern aus Belgien und Ungarn bestritten wird, zumal die Ertaiserin 3ita aus ihren ungarischen Gütern Einkünfte bezieht und reiche Berwandte in Belgien hat. Eine eigenartige Rolle spielt auch der ehemalige Generalobert Sartoti tich. Er ist nach feiner Natio, nalität Südflame, und dieser Nachfolgestaat zahlte ihm auch Ben Sartofulch erbat die Erlaubnis, feine Bension in Deutschösterreich verzehren zu dürfen, fion für die Habsburg geleisteten Dienste. was unter der Bedingung bewilligt werden follte, daß er gegen Südflamien teinerlei feindliche Tätigkeit entfalte. Diele Berpflich die Pension entzog, hatte die Regierung Seipel ihm schon eine deutschösterreichische Pension bewilligt, wenn auch ohne jeden Rechtsgrund. Der Sohn dieses habsburgischen Generals mar bis vor kurzem im Pressedienst der Heimwehr täng. Nicht uninteressant ist wohl auch, daß der Herr Generaloberst in dem gleichen Hause mohnt, das auch die Leitung der Wiener Heimwehr ( Heimatbund") beherbergt, wo wiederum Herr Pabst zwei Zimmer inne hat.
Es führen auch Fäden aus diesen Heimwehriphären nach Kroatien , wo bekanntlich eine Bewegung zur Losreißung von Südflamien vorhanden ist. Die Pläne, die feit dem Zusammenbruch der Mittelmächte von Zeit zu Zeit immer wieder auftauchen. find bekannt. Nicht die geringste Rolle spielt dabei die Wiederaufrich tung eines Habsburger Reiches, wenn auch in fleinerem Umfange.
hirnerschütterung davongetragen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Eine Stunde später erschienen auf der Polizeiwache Arbeiter und zeigten an, daß fie furz zuvor beim Verlaffen einer Wirtschaft von etwa 20 nationalfozialisten überfallen und vermutlich mit Gummifnüppeln geschlagen worden jelen. In beiden Fällen find die polizeilichen Ermittelungen im In beiden Fällen sind die polizeilichen Ermittelungen im Gange. Die Polizei wird durch erhöhte Streiftätigkeit für Sicherhelt und Ordnung forgen.
Arbeitsplan des Reichstags.
Zündholzmonopol.- Young Plan.- Republitschutzgesetz.
Der Aeltestenrat des Reichstags beschloß, daß der Reichstag in feiner erften Sigung nach der Weihnachtspause am 23. Januar, nachmittags 3 Uhr, zunächst nur die erste Lesung des 3ündholz monopolgefeges und der Kreuger Anleihe vornehmen foll. Am Freitag und Sonnabend foll dann der Haushaltsausschuß dieses Gefeß weiterberaten. Am Montag und Dienstag der folgen ben Woche würde dann das Plenum die zweite und dritte Lesung diefer Borlage vornehmen tönnen.
Der Fall Jakubowski hat die Deffentlichkeit besonders erschüttert, weil ein öffentlicher Justizmord vollstrect worden ift. Die Todesurteile, die auf ähnlich schmaler Basis gefällt werden, find aber gar nicht felfen. In Preußen wird seit langem fein Todesurteil vollstreckt, sondern durch Begnadigung die Möglichkeit späterer Rechtskorrektur offengehalten. Ein Fall, der wegen Bersagens der amflichen Kreisärzte besonders fraß liegt und nur durch die Energie eines Zuchthausarztes und die Ausdauer eines Berliner Rechtsanwalts dem Wiederaufnahmeverfahren zugeführt werden konnte, wird in nachstehendem behandelt:
Die Leiche der Dienstmagd im Bache .
Am 18. November 1925 fand man in einem 2½ breiten und einen Meter tiefen Ba ch, etwa 300 Meter entfernt vom Gehöft Goßmann- Middendorf in Grönlöh, Westfalen , die Leiche der Dienstmagd Hoge. Die Rückseite des Halses wies eine Strangmarke auf, die Vorderseite eine Rötung. Die Arme waren vor der Bruft gekrümmt und beide Zipfel des Umschlagetuches. lagen in der auf dem Lande üblichen Weise um die Ellenbogen herum. Irgendwelche Abwehrverlegungen tonnten nicht festgestellt werden.
Bei Goßmann hatte in der Zeit vom 1. Mai 1924 bis Ende Ottober 1925 auch der Gutsknecht von Dielingen gearbeitet. Am 11. November befam er auf seiner neuen Stellung von der hoge einen Brief. Am nächsten Tage fuh er auf seinem Rade zum Goßmannschen Grundstück. Die Hoge teilte ihm mit, daß sie im bereit sei, achten Monat schwanger sei und fragte ihn, ob Alimente zu zahlen. Er erklärte, daß sie sich auch mit anderen Männern abgegeben habe und drohte, sie umzubringen, falls sie ihn gerichtlich belangen wollte. Dis alles erzählten später die Dienstmagd Kettler und Hoges Stiefmutter. Dielingen war erst im Mai wegen Beihilfe zur Abtreibung der Frucht bei einer von ihm gleichfalls geschwängerten Dienstmagd zu sechs Monaten Gefängnis mit dreijähriger Bewährungsfrist verurteilt worden. Am Abend des 17. November auch diese Bekundung stammt von der Kettler flopfte es gegen 8% Uhr am Fenster. Die Hoge ging hinaus, tehrte nach einiger Zeit zurüd, sagte, es sei Dielingers Freund, der sie sprechen wolle... Und kam nicht wieder.
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Als die Leiche der Hoge gefunden war, wurde Dielingen verhaftet. Er leugnete die Tat, bestritt, am fraglichen Abend in der Nähe des Goßmannschen Grundstücks gewesen zu sein und versuchte ein Alibi; es mißlang. Zehn Tage vor der Gerichtsverhandlung war er geständig; er wollte während der Unterhaltung mit der Hoge in seiner Wut ihr Umschlagetuch in der Nähe des Halfes an beiden Seiten gefaßt und sie geschüttelt haben. Plöglich sei sie tot umgefallen. Aus Angst habe er ihre Leiche ins Wasser geworfen. Am 16. Mai 1926 verurteilte das Osnabrücker Landgericht Dielingen wegen Mordes zum Tode.
Das medizinische Gutachten.
Die sachverständigen Kreisärzte erflärten, daß die Obbuttion eine bestimmte Todesursa che nicht ergeben habe; Merkmale, die auf fremde Einwirkung schließen ließen, seien wohl vorhanden, jedoch nicht eindeutig gewesen. Für eine Erdrosselung spreche zwar die Strangmarfe, dagegen, daß die leptere nicht um den Hals herumgehe; sie fönne auch nach dem Tode durch Druck des Tuches entstanden sein. Der Befund der inneren Organe spreche eher gegen einen Erstickungstod als für einen solchen. Ein Ertrinfungstod erscheine zweifelhaft. Trotz alledem könne man annehmen, die Hoge habe während einer Erdrosselung das Bewußtsein verloren und sei noch lebend unter das Wasser gedrückt worden.
Das Urteil.
Andere Gegenstände will der Reichstag vor dem Young- Blan nicht mehr in Angriff nehmen. In parlamentarischen Kreisen er. wartet man, daß der Young Plan etwa am 7. februar, Das Gericht verneinie den Ertrinkungstod, erklärte den Er. nachdem er den Reichsrat durchlaufen hat, dem Reichstag zur ersten drosselungstod als vorliegend, glaubte nicht dem AnBeratung vorliegen tann. Es besteht allerdings der Wunsch, den geflagten, daß er die ihm zur Last gelegte Tat im Affekt und unmittelbar am Wasser begangen habe und war der Ansicht, daß in Young- Blan dann schon bis spätestens zum 15. Februar zu vereiniger Entfernung vom Bach zwischen ihm und der Hoge ein Burschen zwei harmleje Spaziergänger überfallen und abfchieden. Erst wenn dieses Wert vollendet tft, würde sich der Kampf vor sich gegangen fein müffe, bei dem er von einer zweiten Berson unterstügt worden sei. Die Tat selbst sollte mit Ueberlegung ausgeführt worden sein.
Ueberfälle in Baden . Rommunisten und Nazis prü eln um die Wette. Karlsruhe , 18. Januar. Nachdem bereits in der Nacht zum Freitag im Anschluß an tommunistische Demonftrationen eine Gruppe junger in einem anderen Falle Spaziergänger mit Steinen beworfen hatte, fam es am Freitag zu neuen Gewalttätigkeiten. Um Mitternacht fielen in der Durlacher Allee etwa 25 kommunisten über zwei auf Rädern heimkehrende polifische Gegner her und schlugen mit Eisenstangen und Stöden auf fie ein. Sie ergriffen dann die Flucht.
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Ciner der Ueberfallenen hafvermutlich durch Schläge mit einer Eijenflange eine Schädelverlegung und eine Ge.
Reichstag mit dem Republitschußgefeß. deffen zweite Lesung im Ausschuß unmittelbar bevorsteht, dem Nachtragshaushalt für 1929 und schließlich dem Etat für 1930 beschäftigen, deren Gestaltung noch von der endgültigen Form des Young- Blans qbhängt. Die sozialdemokratische Reidstagsfrattion wird am Donnerstag, dem 23. Januar, zu einer Frattions figung zusammentreten.
So hat das Gericht entgegen dem einigermaßen vorsichtig ge daß auch dieses falsch war, sollte sich erst baltenen Gutachtenfpäter zeigen feine friminalistische Phantasie schießen lassen und die künstliche Konstruktion einer gemeinschaftlich überlegten Tat zur Grundlage feines Urteils gemacht.. Die Revision wurde verworfen; ein Antrag auf