Donnerstag 27. März 1930
Der Abend
Erfdetut tagit außer Sonntag& Sugleich Abendausgabe des Vorwärts Bezugspreis betde Ausgaben 85 Vf. pro Woche. 3,60 m. pro Monat. Redaktion und Erpedition; Berlin SW68, Lindenftr. 8
Spätausgabe des„ Vorwärts
10 Pf.
Rr. 146 B73 47. Jahrgang
66 unsetgenprets: Die einfaltige Nonpareillezetle 80 M.. Reklamezetle 5. Ermäßigungen nach Tarif. Bokicheckouts Vorwärts- Berlag G. m. b... Berlin Nr. 87 536. Fernfprecher: Donboff 292 bis 297
Das Kabinett tagt.
Noch keine Einigung.- Kampfobjekt: Arbeitslosenversicherung.
Um 10 Uhr vormiffags frafen im Reichstag die Parteiführer, die Sozialpolitiker und die Finanzjachverständigen der Regierungsparteien mit den Ministern zu einer neuen Besprechung zusammen. Nach Beendigung dieser Besprechung erfolgte noch eine turze Aussprache zwischen dem Reichskanzler und den Frafflonsnorfizenden der Regierungsparteien. Dann begann um 1 Uhr die Sihung des Kabinetts.
Auch die heutigen Bormittagsbesprechungen haben zu einer Einigung nicht geführt. Wieder ging es um die Arbeitslosenversicherung, und wieder stand der etwas abgeänderte Bermittlungsvorschlag des Zentrums im Mittelpunkt der Besprechung. Nach diesem Bermittlungsvorschlag hat das Belch der Belchsanstalt für Arbeitslosenversicherung zunächst feft begrenzte Zufdhüffe zu gewähren, wenn diese nicht ausreichen, auch Darlehen. Doch soll die Regierung in diesem Fall nach Prüfung weiterer Ersparnismöglichkeiten auf dem Wege der Gejehgebung alsbald ein Gefeh vorlegen, das entweder durch Beitragserhöhung die Rüdzahlung der Darlehen ermöglicht oder durch eine Reform des Gesetzes den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben herstellt oder zur Deckung der für die Darlehen aufzuwendenden Beträge dem Reich die notwendigen Mittel zuführt.
Mit anderen Worten: Wenn die Reichsanstalt darleheasbedürftig wird, sollen entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen vermindert oder neue Reichssteuern aufgebracht werden. In allen diesen drei Fällen ist nach dem Zentrumsvorschlag der normale Weg der Gefehgebung zu wahren..
In der Parteiführerbesprechung wollte sich keine der Parteien auf diesen Borschlag fefflegen, mit dem sich das kabinett zur Stunde beschäftigt. Das Kabinett wird sich entscheiden, ob es auf dem Boden diefes Bermittlungsvorschlages treten will, gegen den bei den Sozialdemokraten und ganz besonders auch bei den Gewerkschaften noch immer schwere Bedenken bestehen.
Das Kabinett saß etwa eine Stunde. Das Ergeb nis ist folgendes: Das Kabinett bedauert, daß sich die Parteien nicht auf den Boden der Regie rungsvorlagen stellen wollen. Sollten sich je doch die Parteien auf den Vermittlungsvorschlag Brüning einigen, so würde das Kabinett teine Schwierigkeiten machen.
Nach Beendigung der Kabinettssitzung sollen die Fraktionen zusammentreten. Die sozialdemokratische Fraktion, die auf 1 Uhr einberufen war, ist auf% 3 Uhr vertagt worden.
Artikel 48.
Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für seine
Anwendung.
In der Presse war in den letzten Tagen viel davon die Rede, daß die Schwierigkeiten der Finanzreform mit Hilfe des Artikels 48 der Reichsverfassung behoben werden sollen. Freilich hat kein einziges der Blätter, die mit diesem Gedanken spielten, den entsprechenden Artikel zitiert. Er lautet in seinen entscheidenden Ab. fäßen wie folgt:
Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesehen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten. Der Reichspräsident fann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwede darf er vorübergehend die in den Urfifeln 114, 115, 117, 118, 123. 124 und 153 festgesetzten Grundrechte gauz oder
Frick Regierung fneift.
Sie will feine ,, unfruchtbaren" Erörterungen, aber auch keine Untersuchung.
Weimar , 27. März.( Eigenbericht.)
Auf das Schreiben des Reichsinnenministers vom 21. März gab heute der Borsitzende des Staatsministeriums Baum bei Beginn der Landtagsfizung den Bartlaut der Antwort bekannt, die von der hüringischen Regierung dem Reichsinnenminister gegeben wurde. Diefe Antwort lautet:
,, Das Thüringische Staatsministerium lehnt es ab, die un
fruchtbare Erörterung über den bisherigen formalen Berlauf der Angelegenheit fortzusetzen, da es fonit genötigt wäre, an Ihrem ersten Schreiben vom 17. Februar, das den Anstoß zu allem weiteren gab, die gleiche befehrende Kritit zu üben.
Wir bestreiten wiederholt dem Herrn Reichsminister das Recht, aus dem gegebenen Anlaß Ueberweisungen aus irgendwelchen Fondsmitteln einzustellen und zum Nachteil Thüringens anderweit darüber zu verfügen. Zugleich bitten wir um Aufklärung, was Sie damit sagen wollen, daß die Ueberweisung von Mitteln des nächsten Etatsjahres von der meiteren politischen Entwicklung" abhängt.
Zu der Frage der Weitergewährung des Reichs auschusses für Bolizeizmede an das Land Thüringen be merten mir: Dem Reich steht zwar auf Grund der Ziffer I, 7 der mit den Ländern vereinbarten Grundsäge für die Gewährung eines Reichszuschusses für polizeiliche Zwede das Recht zu, in beson deren Fällen, in denen außergewöhnliche Vorwürfe gegen die Schutzpolizei eines Landes erhoben werden, Auskunft zu verlangen, nach vorheriger Zustimmung der Landeszentralbehörde einen Beauftragten abzuordnen, der den vom Lande anzu stellenden Untersuchungen beiwohnt.
Wir können aber unsere Verwunderung darüber nicht very hehlen, daß der Herr Reichsinnenminister überhaupt uns nicht die Tatsachen bezeichnet hat, über die er Auskunft verlangen zu können glaubt, sondern ohne Angabe von Gründen für die Unterfuchung einen Beauftragten hierher entfenden will. Das ist ein Berfahren, das die„ Grundsäße" nicht vorsehen und das zweifellos nicht im Sinne der Vereinbarung des Reiches mit den Bändern liegt. Gegen diese willkürliche und durch nichts begründete Berlegung der Vereinbarungen mit den Ländern legen wir feierlichst Ber wahrung ein
Glaubt der Herr Reichsinnenminister, außergewöhnliche Vorwürfe gegen die Schußpolizei eines Landes erheben zu tönnen, jo muß er diese Borwürfe zunächst angeben und Auskunft verlangen. Die thüringische staatliche Polizei hat nichts zu verbergen und eine Untersuchung nicht zu scheuen. Sie tönnte ihr also mit Ruhe, entgegensehen. Aber unter den vorliegenden Umständen müssen wir in Rücksicht auf die Ehre und Würde des Landes, unsere Zustimmung dazu versagen, bis der Herr Reichs innenminister die Tatsachen näher bezeichnet, die feiner Auffassung nach eine Untersuchung notwendig machen."
Auf diese weinerlich- dreiste Erklärung der Frick- Regierung in Thüringen wird zweifellos eine sehr eindeutige Antwort gegeben werden. Wir können uns nicht denken, daß der Reichsminister des Innern durch das Gerede irgendwie zu einer Aenderung seiner Meinung oder gar zur Ueberweisung der Polizeizuschüsse bewogen werden könnte. Zumal bekannt ist, daß auch Severing fruchtlose Erörterungen" nicht liebt.
Eine verspätete Erledigung der Finanzreform bedeutet für das Reich einen Einnahmeausfall. Diesen Einnahmeausfall nach Möge lichkeit zu vermeiden oder ihn auf ein Mindestmaß zu verringern, sollen sich Regierung und Barteien ernstlich bemühen. Die Soziala demokratie ist zu diesem Zweck zu jeder Hilfe bereit. Aber der Schaden, der aus einer verfassungsrechtlich nicht vertretbaren Anmendung des Artikels 48 droht, ist nicht nur ideell, sondern auch materiell unvergleichlich größer als der drohende Einnahmeausfall. Man sollte also aufhören, vom Artikel 48 zu reden, wenigstens solange, als nicht alle Möglichkeiten einer parlamentarischen Ere ledigung erschöpft sind.
leider noch nicht geschaffen. Aus dem Wortlaut des Artikels ergibt| dem Gedanken einer Anwendung des Artikels 48 zu spielen, ift sich jedoch flar und deutlich, daß man ihn unter den gegenwärtigen geradezu eine Frivolität. Umständen gar nicht anwenden kann, ohne der Verfassung Gewalt anzutun. Bon einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Ordnung ist ringsum nicht die geringste Spur. Die Artikel der Berfaffung, die durch den Artikel 48 außer Kraft gesetzt werden können, betreffen die Freiheit der Person, der Wohnung, das Briefgeheimnis, die freie Meinungsäußerung usw. Daraus ergibt sich flar, daß der Artikel 48 zwar der Wiederherstellung der Staatsautorität in 3eiten von Unruhen, aber niemals der bloßen Ueberwindung parlamentarischer Schwierigkeiten dienen soll. So ist auch der Artikel 48 im Jahre 1919 5mal, 1920 22mal, 1921 12mal, 1922 6mal, 1923 38mal, 1924 18mal, aber 1925 nur einmal und Seitdem überhaupt nicht wieder zur Anwendung gelangt. Nach der Periode der Butsche, der Aufstände und der Inflation hatte eben der Artifel 48 fein Recht verloren.
Der Reichspräsident hat von den Maßnahmen, die er auf Grund des Artikels 48 trifft, unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben und auf dessen Verlangen die Maßnahmen außer Kraft zu setzen. Mit dieser Bestimmung würde es sich nicht vertragen, wenn der Reichstag zu dem Zweck aufgelöst werden sollte, dem Walten des Artikel 48 Raum zu schaffen. Selbstverständlich müßten, wenn man nicht etwa zum pollendeten Berfassungsbruch übergehen wollte, nach der Auflösung des Reichstags, fpätestens am sechzigsten Tage, Neuwahlen stattfinden. Diese Wahlen würden unter folchen Umständen vorgenommen werden, daß dann wirklich eine erhebliche Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten wäre. Dem neugewählten Reichstag wären die inzwischen getroffenen Maßnahmen zur GeBon allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 diefes Artikels getroffenehmigung vorzulegen. Wie aber, wenn er die Genehmigung nen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem versagt? Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf BerTangen des Reichstags außer Kraft zu sehen.
zum Teil arßer Kraft setzen.
Abgesehen von all dem stehen die Dinge vorläufig so, daß die
Nur Marin und die Kommunisten gegen Houng- Plan. Paris , 27. März.( Eigenbericht.) Am heutigen Vormittag beginnt in der Kammer die Alle Kammerfraktionen haben sich Young- Debatte.
für die Ratifizierung ausgesprochen. Eine Ausnahme bildet neben den Kommunist en die Gruppe Marin. die ihren Mitgliedern freie hand gelassen hat,
Konferenz wegen der Grundstücksgeschäfte.
Morgen nachmittag mirò in einer tommunalpolitissem Breffefonferenz Stadtrat Reuter eingehend über Art und Umfang der von der BVG. feinerzeit getätigten Grundstüdstäufe Bericht erstatten. Es ist anzunehmen, daß er dabei auch auf die bisherigen Ergebnisse der sowohl vom Aufsichtsrat der BBG. mie auch vom Magistrat angestellten Untersuchungen zu sprechen kommen ein richtiges Bild von den
Bei Gefahr im Verzuge tann die Landesregierung für ihr Vorlagen der Regierung in erster Lesung vorschriftsmäßig durch abgeschlossenen Geschäften erhalten und die zum Teil völlig falschen
Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräfidenten oder des Reichstags außer Kraft zu setzen. Das Nähere bestimmt ein Reichsgefets.
den Reichstag gegangen und vom Reichsrat durchberaten worden und irreführenden Meldungen der Sensationspreffe werden richtig find. Eine Beigerung des Reichstags, die Beratung weiter zu gestellt werden tönnen. Es ist auch nicht ausgefchloffen, daß schon fördern, liegt nicht vor. Eine Gewißheit oder auch nur Wahr in ber heutigen Stadtverordnetenversammlung scheinlichkeit, daß die Regierungsvorlage im Reichstagsplenum Bürgermeister Scholtz eine Ertlärung zu den in der Breffe
Das Reichsgejek zur Ausführung des Art. 48 ist bekanntlich scheitern würde, ist nicht gegeben. Unter solchen Umständen mit| erhobenen Angriffen abgeben wird.