Nr. 75.
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Vorwärts
13. Jahrg.
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Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Sonnabend, den 28. März 1896. Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3:
Die Haftung wegen Verletzung mäßiger Ausübung dieser Aufsicht geiftestrante oder sonst un
einer Amtspflicht
Entwurf arg enttäuscht sehen.
Jedes dabei begangene Versehen, welches bei gehöriger Aufmerksamkeit und nach den Kenntnissen, die bei der Ver waltung des Amtes erfordert werden, hätte vermieden werden können und sollen, muß er vertreten."
ihnen bleibt nichts
er
aus
Im
nur
kontrollirt, der daher auch die Möglichkeit besißt, bei ordnungs geeignete Richter zu ermitteln und für die Gesammtheit unschädlich zu machen. Wo er dies unterläßt, hat er für den tach dem Entwurfe eines bürgerlichen Gesetzbuches. dadurch verursachten Nachtheil dem davon betroffenen Bürger Der Beamte, der den Schaden zugefügt hat, soll also bis zu Das natürliche Rechtsgefühl und die Würde des Staates aufzukommen, er tann ihn nicht an jenen Richter mit einem gewissen, von der Praxis zu seinen Gunsten ermäßigten erheischen, daß das durch die Organe des Staates begangene feinen Ansprüchen verweisen, denn das Publikum hat es Grade haften und auch dies erst, wie später bestimmt wird, wenn Unrecht durch den Staat selbst gefühnt werde." Dieser Say, nicht in seiner Wahl, vor diesem oder jenem Richter jeder andere Weg, zum Echadensersaße zu gelangen, erfolglos welcher einer Refolution des neunten deutschen Juristentages Recht zu geben und zu nehmen, sondern ist hierbei beschritten war. Wie aber, wenn er nichts besitzt oder aus sonst entnommen ist, fennzeichnet eine Forderung, deren Berechtigung von Einrichtungen und Anordnungen abhängig, auf die einem Grunde nicht vorgegangen werden kann? In Preußen so unbestreitbar ist, und deren Erfüllung daher so selbstverständ- es nie einen Einfluß haben kann. Ein solcher Anspruch gegen fühlt der Staat alsdann prinzipiell nicht die Verlich erscheint, daß man glauben sollte, jeder Staat, der darauf den verlegenden Beamten wird sehr häufig auch unrealifirbar pflichtung, seinerseits einzutreten ganz aus Anspruch erhebt, für einen Kultur- und Rechtsstaat zu fein, indem in den wenigsten Fällen das Vermögen deffelben zur nahmsweise übernimmt auf grund positiver Bestim gelten, müsse es als Ehrenfache betrachten, sich zu dieser Befriedigung ausreichen wird. Auch eine subsidiäre Haftung mung und in engen Grenzen eine subsidiäre Haftung. die auch selbst Pflicht zu bekennen. Und doch ist dies so wenig der Fall, daß des Staates, d. h. eine solche, die erst dann eintrete, wenn der Aber den angeführten Gesetzeses für fast jedes Landesrecht in Deutschland zweifelhaft ist, nicht betreffende Beamte den Schaden nicht zu ersetzen vermag, fann stellen sich ergebende Verantwortlichkeit der Beamten für die aus nur ob und wie weit der Staat für seine Beamten hafte, sondern als genügend nicht erachtet werden, zumal dem Geschädigten ihren rechtswidrigen Amtshandlungen sich ergebenden Vermögensauch wie weit diese selbst für das Unrecht und den Schaden ein- nicht zugemuthet werden kann, jahrelange Prozesse durch sämmt nachtheile finden nach feststehender Praxis auf den erkennenden zustehen haben, den sie in Ausübung oder in Mißbrauch ihrer liche Instanzen zu ziehen, bis er endlich, nachdem er wirthschaftlich Richter keine Anwendung, er haftet nur im Falle einer vorAmtsgewalt einem dritten zugefügt haben. Um so näher lag es vielleicht unheilbar ruinirt ist, an einen solventen Gegner fommt, fäßlichen Rechtsbeugung. Alle jene Beklagenswerthen also, für die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfes eines bürger- der wiederum, da der Fistus Gebührenfreiheit genießt, erst die die zahllosen ruinirten Existenzen, deren Unglück auf die Geisteslichen Gesetzbuches, eine geeignete Lösung des Problems zu suchen, Entscheidung des Reichsgerichts abwarten wird, bevor er auch frankheit des verstorbenen Brausewetter zurückzuführen ist,- als übrig, allein wer in dieser Richtung auf Erfüllung seiner berechtigten nur einen Heller zahlt. Gnade zu bitten, Wünsche hoffte, wird sich durch den dem Reichstag vorliegenden Sehr einsichtsvoll ist nach dieser Richtung hin das öster ob vielleicht aus Barmherzigkeit ein kleiner Theil des Elends unrecht heraufbeschworen hat! Die Haftung des Beamten, die ,, Wenn ein richterlicher Beamter in der Ausübung feiner in einem solchen Falle ja auch völlig versagt wäre, tann selbst, richterlichen Wirksamkeit durch Uebertretung seiner Amtspflicht wo sie vom Gesetze statuirt ist, nicht genügen, denn eine einzige einer Partei eine Rechtsverlegung und dadurch einen Schaden ungefeßliche Polizeiverfügung, auch wenn sie nachträglich wieder zugefügt hat, gegen welchen die in dem gerichtlichen Verfahren aufgehoben wird, fann mehr Schaden anrichten, als sämmtliche vorgezeichneten Rechtsmittel eine Abhilfe nicht gewähren, Polizeipräsidenten des preußischen Staates aus ihrer eigenen so ist die beschädigte Partei nach Maßgabe dieses Gesezes Tasche wieder gut machen können. Der Staat ist es, der jene berechtigt, den Ersatz des Schadens mittelst Klage gegen den Beamten auf ihren Plah berufen, mit ihrer Machtvollkommen schuldtragenden richterlichen Beamten allein, oder gegen den heit ausgestattet und ihnen gegenüber die Bürger zum GeStaat allein, oder gegen beide zu beanspruchen." horsam verpflichtet hat. Er ist diesen letzteren für die Der österreichische Staat, der seine Verpflichtung zum Erfaße Auswahl der geeigneten Persönlichkeiten verantwortlich und auch des von den nicht- richterlichen Beamten durch rechtswidrige Amts- für den Schaden, welchen sie zu unrecht verursachen! Er hat handlungen begangenen Schadens schon früher anerkannt hatte, für diesen Schaden daher unmittelbar aufzukommen, und es kann dehnte diese mit der vorstehenden Vorschrift nun auch auf die von ihm überlassen bleiben, auf jenen schädigenden Beamten Rückihm angestellten Richter aus; es wird auch nicht verlangt, daß griff zu nehmen. zunächst, bevor er selbst belangt werden kann, jede andere Mög- Der Entwurf eines Bürgerlichen Gefehbuches enthält nun in lichkeit, den Schaden zu beseitigen, erfolglos erschöpft fei, den§§ 823 und 824 ein paar wunderschöne Bestimmungen über sondern er erklärt sich für haftbar, wenn die ordentlichen die Haftung der Beamten wegen Verlegung einer Amtspflicht, Rechtsmittel also bei uns Berufung und Revision wobei er sich im wesentlichen an das anschließt, was oben versagen. Im Falle Brausewetter wäre der zu unrecht Ber - als geltendes Recht in Preußen dargelegt worden ist. Aber urtheilte und Bestrafte in Desterreich wenigstens noch im stande, darüber, was unseres Erachtens die Hauptsache ist, nämlich über den Vermögensschaden wieder einzuholen, den er erlitten, indem die Haftung des Staates aus solchen Amtsverlegungen, schweigt er eine entsprechende Klage gegen den Staat anstrengt, und oft er vollkommen, und das Einführungsgesetz verweist im Artikel 75 find ja die pekuniären Nachtheile, welche sich an eine gerichtliche dieserhalb einfach auf die Landesgeseße, das heißt also, es bleibt Strafe indirekt knüpfen( Versäumnisse in der Erwerbstbätigkeit, alles beim alten! Die Materialien zu dem letztgenannten Ges Berluß der Stellung, Einbuße an geschäftlichem und gesellschaft setze meinen, über die Haftpflicht des Einzelstaates könne die betreffenden Landess lichem Ansehen, Benachtheiligung der Gesundheit) viel größer und das Reich ohne Eingriff in viel empfindlicher als die mit der Verbüßung einer Freiheitsverfassungen nicht bestimmen. Aber erftens hat die Reichsstrafe selbst verknüpften Uebel. gefeßgebung in zahlreichen anderen Fällen fein Bedenken Wie liegt nun aber die Sache gegenwärtig bei uns? Bei getragen, auch das öffentliche Recht der Einzelstaaten zu be der Antwort auf diese Frage werden wir uns füglich auf das rühren, sodann aber ist die hier vorliegende Frage ganz eminent preußische Recht im wesentlichen beschränken können, zumal seine eine zivilrechtliche und fast nur nebenher eine öffentlich rechtliche Bestimmungen für eine Reihe von Kleinstaaten vorbildlich ge- Seite und endlich auch wäre das Bedenken der Kommission, wesen sind. Das Allgemeine Landrecht schreibt in Theil II, selbst wenn es berechtigt wäre, sehr einfach zu beseitigen, inTitel 10, wo„ von den Dienern des Staates" gehandelt wird, in dem im Wege der Gesezgebung die Kompetenz des Reiches §§ 88 ff. vor: eine entsprechende Erweiterung erführe. Jezt, wo auf lange Wer ein Amt übernimmt, muß auf die pflichtmäßige Beit hinaus die Rechtszustände festgelegt werden sollen, tann Führung desselben die genaueste Aufmerksamkeit wenden. in feinem Falle aus rein Bedenken formalen bewahrt, rücksichtsvoll und mit feinem Takte schweigt, das nie berührt, was offenkundig und kein Geheimniß ist, weil dies andere verlegen und betrüben könnte, ja weil Sie mit Edelmuth durch Anhänglichkeit und thatkräftigen Beistand das zu verwischen suchen, was nicht ungeschehen zu machen ist. Sie haben mir mein verlassenes ödes Dasein oft zu tragen erleichtert, schenken Sie mir Ihren Schuh und Bei stand auch noch für die nächste Stunde."
reichische Gesetz vom 12. Juli 1872, dessen erster Paragraph beseitigt werde, welches ein Organ des Staates über sie au lautet:
The wir jedoch auf die in letzterem enthaltenen Bestimmungen über unser Thema eingehen, wird es sich empfehlen, den Kern diefer ganzen Frage selbst zunächst darzulegen und sodann den Standpunkt zu fennzeichnen, welchen das geltende Recht und im Anschlusse hieran die maßgebende Judikatur einnehmen. Dann erft läßt sich beurtheilen, welchen Werth das im Entwurfe Gebotene besigt, und welche Verbesserungen und Ergänzungen man wird verlangen müssen. Noch hat die Kommission des Reichstags, deren Beschlüssen voraussichtlich das Plenum in allen wesentlichen Punkten beitreten wird, zu den einschlägigen Bestimmungen des Entwurfs nicht Stellung genommen, so daß berechtigte Wünsche noch immer auf eine entsprechende Berücksichtigung werden hoffen dürfen. Das Problem Selbst besteht darin, daß der Staat verpflichtet sein soll, für allen rechtswidrigen Schaden, welchen seine Beamten im Dienste einem Dritten zugefügt haben, aufzutommen. Die innere Begründung dieses Verlangens ist in dem Umstande zu erblicken, daß der Staat dafür zu sorgen hat, daß die von ihm mit einer Amtsgewalt bekleideten Personen ihren dienftlichen Obliegenheiten sowohl in Hinsicht auf ihre Fähig teiten und Kenntnisse, als auch auf ihre fittlichen Eigenschaften gewachsen seien, um so mehr, als er ja durch seine Gefeße die Bürger zwingt, jenen Beamten unbedingt Folge zu leisten, ihren Verfügungen nachzukommen und ihre Entscheidungen über sich ergehen zu lassen. Ein unbilliges Verlangen freilich wäre es, wenn man den Staat zur Entschädigung heranziehen wollte wegen eines an sich erklärlichen und verzeihlichen Frrthums, denn einem solchen ist jeder Mensch unterworfen. Wohl aber muß verlangt werden, daß der Staat stets dann einzutreten habe, wenn seine Organe rechtswidrig gehandelt, wenn sie ungesetzliche Verfügungen erlaffen, ungerechte( nicht nur unrichtige) Urtheile gefällt oder sonst irgend eine Maßnahme getroffen haben, die sich dem Gesetze gegenüber als unzulässig er weist. Ob der schädigende Beamte der Verwaltung oder dem Richterstande angehört, muß dabei gleichgiltig bleiben, denn wenn auch die lettere Kategorie gefeßlich unabhängig ist und feine Weisungen über die Art der Rechtsprechung erhalten soll, so ist es doch der Staat wiederum, der sie einsetzt und
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Clotilde.
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man
heute war er noch nicht weiter als damals, aber heute ( Nachdruck verboten.) wollte er, mußte er reden mit ihr, wie es ihm ums Herze Große Neugierde erzeugt Selbstbeunruhigung," sagte stand. Theodor, blickte dann stumm, aber wie mit innerer Als er sie damals erkannte, erkannte er in ihr die an sicherer Zuversicht zum Fenster hinaus. einen anderen gebundene, abgehärmte, fast sterbende Frau, Wir müssen Clotilden von hier fortzubringen die er sofort verlassen und fliehen mußte, hente saß sie vor suchen, wenn wir sie nicht ganz verlieren wollen," ihm, ein schönes üppiges Weib, das frei und ledig war, erklärte die Oberförsterin. Baden erinnert sie immer entzückend durch den Schmuck prächtiger Gewänder, die frischen wieder an trübe Erlebnisse. So umständlich es für mich gesundheitsstrogenden Wangen und lebensfrohen Mienen, Da hielt der Wagen vor dem Hotel d'angleterre, ist und so schwer es mir wird, mich von hier eine mit weiblichen Tugenden so reich Begabte, die geliebte Rürdorf saß da wie vom Blitz getroffen. Er bewunderte zu trennen, so will ich doch noch heute mit den Zu theure Jugendfreundin, die ihn immer mehr fesselte, die er die tiefe Innerlichkeit seines schönen Gegenübers und ihre rüftungen zur Abreise beginnen, damit Clotilde sieht, ihr fürs Leben gern beständig ansehen könnte und möchte. Er Unnahbarkeit. Erst als der Portier den Wagenschlag geöffnet Vorschlag wird in Wahrheit von uns gewürdigt und aus wollte reden, aber in ihrem Anblicke ganz verfunken, ließ und er vor Clotilde herausgesprungen war, erwachte er, bot geführt. Auch ich habe jetzt eine unwiderstehliche Sehnsucht ihn die Verlegenheit nur das eine Wort finden: Clotilde! Clotilden seinen Arin, in den diese den ihren legte und nach dem Elternhause, vielleicht wird dort alles noch gut" Sie schien zu ahnen, was in ihm vorging, was er beide betraten das mit Pracht und Luxus ausgestattete damit blickte ste theilnahmsvoll auf ihren Lieblings- sagen wollte und unterbrach ihn mit den Worten: Entree des Hotels. Vom Chef des Hauses wurden sie in bruder. " Wie bin ich Ihnen dankbar, daß Sie in diesem Wagen den Speisesaal geführt. Clotilde und Theodor ließen " Da kommt schon der Wagen", rief Theodor und nun schon zum zweiten Male mein schützender Gefährte sind sich durch ihre Bisitenkarten bei Frau Palavi anmelden. wandte sich vom Fenster zurück, wie aber erstaunte er über und sich nicht von einer Verlassenen abwenden, deren Ver- Indeß hing Jedes von ihnen seinen eigenen die statliche Erscheinung, die plötzlich still eingetreten war. gangenheit jedem andern Schaudern abnöthigt." Gedanken nach. Theodor, der so gründlich Abgewiesene Clotilde in ausgewählt kostbarer Besuchstoilette stand vor ihm wie eine Fee, bezaubernd durch ihren geschmackvollen Anzug wie durch die schöne jugendliche Gestalt und rief ihm mit lächelnder gewinnender Miene zu: Ich bin bereit, tommen Sie." Theodor folgte sprachlos mit einer fast ungeschickten Verbeugung und half dann einer behende dahinschwebenden vornehmen Dame in den Wagen, die er wohl für seine Jugendliebe Clotilde Brambach, nicht aber für die verwittwete Frau Dr. Langenberg ansah.
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Clotilde," erwiderte er, ich trenne ja vollständig konnte in seiner Zerknirschung doch dieser hartherzigen diese Vergangenheit von Ihrer Person, ich habe Sie ja Clotilde eine gewisse Hochachtung über die feine Art, wie vorher gekannt, ich liebe Sie wie damals noch heute, sie seine wiederholte Werbung abgelehnt, nicht versagen, ja erinnern Sie sich doch an den herzlichen Blick, den ihr inniges Bekenntniß, daß sie ihn als ein Jdeal echter Sie mir damals auf der Eisbahn schenkten." Männlichkeit verehre und liebe, erhob und schmeichelte " Dringen Sie nicht in mich, Herr von Rürdorf, Sie ihn wieder, tröstete über die Niederlage und ließ ihn gingen in unserm Hause aus und ein, Sie kannten meine hoffen. Eltern, ich will nicht immer an die Sünden derselben er- Clotilde hingegen fühlte sich umkreist von banger innert sein, ich will feinem Manne mehr angehören, denn Furcht vor der Zukunft. Es war ihr, als sähe sie dort an er müßte mir ein Opfer bringen, wenn er verspräche, diese der Tafel das graue Gespenst des buckligen Franzosen Wieder saß er mit ihr in demselben Wagen, der einst Vorgänge zu vergessen. Zerstören Sie nicht das schöne sizen, der aus seiner blauen Brille die stechenden eine Ohnmächtige aufgenommen, wieder saß er jetzt ihr deal in mir, ich verehre Sie Sie u und liebe in Blicke grollender Augen auf sie warf. Hier in stumm gegenüber, damals konnte sie nicht sprechen, er Ihnen die echte Männlichkeit, die in unwandelbarer diesen Räumen, an dieser Tafel, war sie einst wußte ja auch nicht, wen er in den Wagen gehoben, und Treue dem einmal Erwählten Liebe und Anhänglichkeit auf ihrer Hochzeitsreise so überaus glücklich gewesen,