Der Abend
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Nr. 326
B 162 47. Jahrgang
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Hindenburg für Stahlhelm.
Er lehnt Teilnahme an den Befreiungsfeiern in Preußen ab.
Amtlich wird mitgeteilt: Der Herr Reichspräsident hat seine Teilnahme an den Befreiungsfeiern in Koblenz , Trier und Aachen sowie in Wiesbaden abgesagt und diese Absage in folgendem Schreiben an den preußischen Herrn Ministerpräsidenten begründet:
,, Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Ihre Einladung zur Teilnahme an der Befreiungsfeier der preußischen Staatsregierung in Roblenz am 22. Juli habe ich durch mein Schreiben vom 5. Juli angenommen. Meine Zusage erfolgte in der Boraussetzung, daß das Verbot des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten , in Rheinland und Westfalen , das ich, wie Sie wissen, nach ein gehender Prüfung des Tatbestandes als unberechtigt und dem Sinne des Gefeßes zuwiderlaufend bezeichnen muß, bis dahin aufgehoben sei und auch dieser Verband der alten Soldaten an den Befreiungsfeiern teilnehmen fönne.
Damit schließen sie den Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten , von der Teilnahme an den Rheinland - Befreiungsfeiern aus und machen es den in dieser Organisation vereinigten alten Frontkämpfern unmöglich, in geschlossener Formation mich zu begrüßen, während alle anderen Verbände bei allen Veranstaltungen, die aus Anlaß der Räumung stattfinden, zugelassen sind und in großer Zahl auftreten. Diefe ungleichmäßige Behandlung ist für mich unerträglich. Ich kann es mit meiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Ueber parteilichkeit nicht vereinbaren, an Befreiungsfeiern teilzunehmen, von denen ein Teil von Staatsbürgern durch ein nach meiner Auffaffung nicht begründetes Berbot ihrer Organisation ausgeschlossen ist.
| politische Organisation, die in Preußen wegen ihrer Verstößs gegen bestehende Gesetze zu recht verboten ist.
Das preußische Staatsministerium wird wahrscheinlich das Schreiben und den darin enthaltenen Eingriff zurückweisen.
Der Reichspräsident hat mit diesem Schreiben und seiner Beröffentlichung einen Affront gegen die preußische Regierung wie gegen die Bevölkerung der befreiten preußischen Gebiete beliebt, der schärffter Zurückweisung bedarf!
Reine Zusicherungen des Stahlbelms!
Ich habe mich daher zu meinem Bedauern entschließen müssen, Im Anschluß an die Veröffentlichung des Briefes des Reichsmeine ihnen unter dem 5. Juli erteilte Zusage zur Teilnahme an der preußischen Befreiungsfeier in Koblenz rüdgängig zu präsidenten teilt das Wolff- Büro mit, daß der Stahlhelm hinmachen; aus dem gleichen Grunde habe ich auch meine in Ber - reichende Zusicherungen gegeben habe, fich jeder wie immer gearteten militärischen Tätigteit zu entbindung mit der Reise nach Koblenz geplanten Besuche in Trier , Aachen und Wiesbaden abgesagt und so lange verschoben, als die halfen. vorerwähnten Gründe bestehen. Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung! Gez. von Hindenburg." Die der Die Reise des Reichspräsidenten nach Speŋer und der Pfalz sowie nach Mainz wird planmäßig stattfinden. Der Hert Reichspräsident wird von Mainz am Sonntag, dem 20. Juli, abends, unmittelbar nach Berlin zurückkehren.
Sie haben zwar die Aufhebung dieses Verbotes, für die sich auch die Reichsregierung inzwischen verwandt hat, wiederholt in Aussicht gestellt, troß wiederholten Erinnerns fie aber bisher nicht verfügt. Statt deffen hat der Preußische Minister des Innern in seinem, dem Herrn Reichskanzler abschriftlich übermittelten Schreiben vom 14. Juli 1930 dem Stahlhelm für die Biederzulassung in Rheinland und Westfalen Bedingungen gestellt, aus deren Verlangen und Formulierung ich entnehmen muß, daß fie und das Preußische Staatsministerium meinem von der Reichsregierung unterstützten Wunsche nicht zu entsprechen, gesonnen sind.
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Dies Schreiben des Reichspräsidenten stellt einen ganz ungewöhnlichen Schritt dar, eine Parteinahme für eine
Von derartigen Zusicherungen des Stahlhelms ist dem zu ständigen preußischen Ministerium des 3nnern auch nicht ein Wort befannt. Die Behauptung, daß derartige Zusicherungen gegeben worden seien, ftellt damit eine 3rreführung der Deffentlichkeit dar.
Dem preußischen Ministerium des Innern ist jedoch bekannt, daß in einer Reihe anderer Fälle der Stahlhelm verschiedenen Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten Zusicherungen gegeben hat, die mit feltener Regelmäßigkeit gebrochen worden sind.
Der eisernfte Kanzler
Artikel 48 zurückgestellt?
Keine Auflösung des Reichstags beabsichtigt.
Ueber das Ergebnis der Ministerbesprechungen, die gestern bis gegen Mitternacht gedauert haben, wird offiziell strengstes Stillschweigen bewahrt. Gerüchte wollten wiffen, daß das Kabinett sich über die Anwendung des Artikels 48 und die Auflösung des Reichstags schlüssig geworden sei.
Diese Gerüchte sind unzutreffend. Das Kabinetf denkt in diesem Augenblick nicht an die Auflösung des Reichstags, aber auch die Anwendung des Ar= titels 48 scheint auf viel größere Schwierigkeiten zu stoßen, als man früher angenommen hat.
Das Geheimnis der Regierung, das offiziell so streng gehütet wird, scheint darin zu bestehen, daß für das Reichsfabinett der Satz gilt: soviel Köpfe, soviel Sinne.
Die Lage ist demnach noch völlig ungeklärt, es find leber raschungen nach jeder Seite hin noch möglich.
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Der Reichstag tritt heute um 3 Uhr zusammen. Er wird zunächst die Ausschnißanträge megen des Neuroder Grubenunglüks und das Weingesetz verabschieden. Dann folgt die zweite Beratung der Deckungsvorschläge.
Das Pensionsfürzungsgeseh.
Paragraph 1 in veränderter Form angenommen. In der Dienstagsjigung des Ausschusses für den Reichshaushalt bat namens der Staatsregierung der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Scheffer den Ausschuß, in der Mittwochfizung die noch ausstehenden Etats der allgemeinen Finanzverwaltung der Kriegslasten und des Etatsgesetzes zu behandeln. Die Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, Keil und Dr. Her g, erklärten, daß dem Wunsche der Regierung eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen jei. Die Vorausseßung, daß sie nicht von vornherein widersprächen, wäre allerdings die, daß in der Dienstag jigung das Pensionstürzungsgejez menigstens in
erster Lesung erledigt werde. Eine bindende Zusage fönnte natürlich erst gegeben werden, nachdem man wisse, wie in der Plenarjigung vom Dienstag das Schicksal der Deckungsvorlage sich gestalten werde. Es wurde den Wünschen des Staatssekretärs entsprechend beschlossen, mit der Beratung der genannten Haushalte am Mittwoch zu beginnen.
fratischen Pensionstürzungsgefeßentwurfes zu Der Ausschuß führte dann die Beratung des sozialdemo Ende und nahm in der Abstimmung eine Reihe einschneidender Aenderungen vor, in denen z. B. über all das gesamte Privateintommen Arbeitseinfommen" gesezt wurde. Des weiteren wurde eine Bestimmung eingefügt, nach der die Vorschriften des gebührnisse der Ruhegehaltsempfänger bei der Deutschen Gefeßentwurfes finngemäß auch Anwendung auf VersorgungsReichsbahngesellschaft und der Reichsbank finden sollte. Es wurde ferner neu bestimmt, daß die Versorgungsbezüge der Länder, Gemeinden und sonstigen unter staatlicher Aufsicht stehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht günstiger geregelt werden durften als für die Reichsbeamten.
Um Umgebungen des Gefeßzes, wie sie insbesondere mehrfach in Kommunen vorgekommen sind, unmöglich zu machen, ist schließlich eine Vorschrift aufgenommen worden, daß Abfindungs-, Rentenund sonstige Beträge, die in ihrer Gesamtauswirtung eine günstigere Regelung, als für die Reichsbeamten vorgesehen, darstellen, ungültig sind und aufgehoben werden. Gegen den schärfsten Widerspruch der Sozialdemokraten wurde von allen bürgerlichen Parteien eine 2. Lesung beschlossen, die am Mittwoch stattfinden soll.
Bon der Regierung ist dem Reichstag ein Entwurf eines Gefeges zur Aenderung des Bankgeseß es zugegangen, der vom Plenum dem Haushaltsausschuß zur Borberatung überwiesen
wurde.
Abg. Heinig( Soz.) erhob in der Diskussion die stärksten Bedenken gegen die Beratung dieses Gesezeni burfs, der in seinen materiellen Bestimmungen ein Unrecht für das Reich und eine Begünstigung der Anteilseigner darstellt.
Nach einer kurzen Diskussion schloß sich der Ausschuß den Ausführungen des Abg. Heinig an und lehnte die Beratung des Gelegentwurfs ab.
ARTIKEL 48
BRUNING
Eine Röntgenaufnahme der Diftatur Brüning!
Selbstmord im Warenhaus.
Ein Geiftestranter durchschneidet sich die Kehle.
Eine blutige Tragödie spielte sich heute vormittag im Warenhaus Karstadt ab. Ein dreißigjähriger Mann ließ sich an einem Verkaufsstand Rasiermesser zeigen. Plöhlich ergriff der Mann eines der Meffer und schuift sich vor den Augen der erschreckten Verkäuferin die Kehle durch. Blutüberströmt rannte er sodann im Verkaufsraum umher und warf einen Tisch um, auf dem sich Flaschen befanden. Dann stürzte der Mann tot zu Boden.
Es soll sich bei dem Selbstmörder um einen geistig umuachteten Arbeiter aus Charlottenburg handeln.