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BERLIN Freitag 1. August 1930

Der Abend

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Nr. 356

B 177 47. Jahrgang

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Sensation im Zeitzer Prozeß.

Justizobersekretär als Nazispizzel im Gerichtssaal. - Nazidrohbrief

Zeiß, 1. Auguft.( Eigenbericht.)

Die Kleine Straffammer des Landgerichts Naumburg tagt heute unter dem Vorsitz des Landgerichtsrats Lohmeyer im Amtsgericht in Weißenfels . Als Schöffen fungieren zwei Ar. beiter. Angeklagt der schweren Körperverlegung ist der fran­ zösische Staatsangehörige Cuvelier, geboren am 1. Juni 1908 zu

gegen die Hauptzeugin.

Heute abend,

am 1. August, dem Tage des Kriegsausbruchs, veranstaltet die Sozialdemokratie Groß- Berlins

Tourcoing in Nordfrankreich, der zur Teilnahme an einem deutsch im Lustgarten um 19% Uhr

französischen Länderwettkampf im Schwimmen nach Zeiz g2= kommen und in der Nacht zum 7. Juli unter dem Verdacht, einen Zeiger Einwohner mit einem Messer gestochen zu haben, verhaftet worden war. In erster Instanz wurde Cuvelier im Schnellverfahren auf Grund äußerst mangelhafter Beweiserhebungen, ohne daß dem angeklagten Franzosen ein ausreichender Dolmetscher zur Verfügung gestellt worden war, unter Versagung mildernder Umstände zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft, damals durch den Oberstaatsanwalt Keßler aus Naumburg vertreten, hatte sechs Monate beantragt und die Bersagung der mildernden Umstände, wodurch die Umwandlung in eine Geldstrafe unmöglich wurde, damit begründet, daß Cuvelier

eine Kundgebung gegen Kriegshetzer und Kriegstreiber, für Verständigung der Völker und für den Frieden der Welt.

Durchgreifen gegen Rohlinge.

Scharfe Verfügung des preußischen Juflizminifters.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der preu­Bifche 3uft i 3 minister Dr. Schmidt unter dem 29. Juli fol­gende allgemeine Verfügung erlaffen: Die zunehmende Ber­rohung des politischen Kampfes, insbesondere die sich häufenden planmäßigen Ueberfälle von bewaffneten radikalen Parteien auf politische Gegner haben in letzter Zeit die öffentliche Sicherheit in bedrohlicher Weise gefährdet.

Diese Kundgebung wird gleichzeitig durch wuchtigen Massenaufmarsch den Wahlkampf Zur Berhütung derartiger Ausschreitungen hat der Reichs­einleiten gegen die Sozialreaktion, gegen Dik- präsident auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung die Ber­taturgelüste, gegen kapitalistische Bürgerblock- ordnung gegen Waffenmißbrauch vom 25. Juli er­politik, aber für die großen Ziele der Sozial­demokratie, für

hartnäckig bis zum letzten Augenblick geleugnet habe, obwohl der Demokratie und Sozialismus!

gestochene Schröder ihn als Täter bezeichnet hatte. Das Urteil des Amtsgerichts- Gerichtsassessor Schulze hatte sich diese Begrün­dung zu eigen gemacht und weiter erschwerend angenommen, daß er als Gast in Deutschland gewesen sei und daher das Gastrecht miß

braucht habe.

Das Meffer ohne Spuren.

habt.

"

laffen. Nach§ 3 wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft, wer gemeinsam mit anderen zu politischen Zwecken an öffentlichen Orten erscheint und dabei bewaffnet ist.

Eine Umwandlung der Gefängnisffrafe in eine Geldstrafe ist nicht zulässig(§ 27b StGB.).

Soll der Zweck der Verordnung erreicht werden, so wird die verhängte Gefängnisstrafe in der Regel unnachsichtlich voll­ftredt werden müssen. Ihre bedingte Aussetzung mit Bewäh

stellbares Dolchmesser hoch.) Cuvelier: Ich habe niemals ein solches Messer besessen. Ich habe auch überhaupt keins bei mir ge­Die 3eugin Hiltrud Hösel aus Zeit hatte auf Einrungsfrist wird nur ganz ausnahmsweise beim Bor­ladung des Schwimmvereins an dem Fest im Breußenhof" teil- liegen besonderer Umstände gewährt werden dürfen. genommen und dabei hauptsächlich mit Cuvelier getanzt, während ihre Freundin Seeger mit Tribullet tanzte. Alle vier gingen dann gemeinsam weg und trafen auf der Straße vor dem Sächsischen Hof" eine Gruppe Nationalsozialisten, von denen die Mädchen einige, wie Schulenberg und Dunssen, persönlich fannten. Aus der Gruppe wurde fofort gerufen: Ihr Franzosenschweine!" Schulenburg habe dann auch die beiden Franzosen vom Bürger­fteig heruntergeschubst mit den Worten: Für Euch Franzosen­schweine ist die Straße da."

Im heutigen Termin vertritt die Staatsanwaltschaft der Ver­treter der Naumburger Generalstaatsanwaltschaft, Obe.ftaatsanwalt Rogivue. Es ist anzunehmen, daß diese Betrauung mit der Antlage erhebung eine durch das Justizministerium veranlaßte Desavouierung des Oberstaatsanwalts Reßler darstellt, haben doch die Beweis anträge der Verteidigung, des Rechtsanwalts Blume aus Leipzig , bei aller Anerkennung der guten Absicht, durch ein Schnellverfahren dem französischen Schwimmer weitere Untersuchungshaft zu er sparen, ergeben, daß in bezug auf die tatsächliche Nachprüfung des Sachverhalts ich were Unterlassungen erfoigt sind. Es er­gibt sich auch hier wieder, daß ohne Geständnis im Schnellverfahren Zuerst trat dann Hartmann dazwischen, dem von den Nationalsozia­nicht Recht gesprochen werden sollte. Den Angeklagten belasten ver- listen ebenfalls Prügel angeboten wurde mit den Worten: schiedene Zeugenausjagen, für ihn spricht die Unwahrscheinlichkeit ,,, Du kriegst auch gleich eine mit". Dann versuchte Schröder, den daß die Tat vollbracht worden ist,

daß an dem Meffer weder Blut- noch sonstige Spuren gefunden worden sind,

obwohl der Sachverständige behauptet, solche Spuren etwa vom Anzug, also Wollfasern, müßten nach der Tat vorhanden gewefen fein. Die Kriminalpolizei hatte damals troß genauer Untersuchung feine Spuren gefunden. Das Klappmesser fann infolge eines fehler­haften Mechanismus nur mit einer Zange geöffnet werden, hätte also von dem Täter offen getragen werden müssen. Da die Tat um 2 Uhr nachts geschehen ist, es sich um einen Tumult als Folge der Beschimpfungen durch die Nationalsozialisten handelte, besteht die Möglichkeit, daß die Belastungszeugen einer Sinnestäuschung unter­liegen, insofern man ihnen den guten Glauben zubilligen mill. Es wird also in der Berhandlung auf die Frage ankommen. ob Cuvelier die Tat mit diesem Messer überhaupt hätte ausüben tönnen, ferner, ob, selbst wenn er sie begangen haben sollte, er nicht den National. sozialisten gegenüber, die ihm aufgelauert und ihn als, französisches Schwein" beschimpft hatten, in Putativnotwehr gehandelt hätte, wenn er auch jemanden getroffen hat, der zu vermitteln versucht hatte. Auf Befragen des Borfizenden erflärte Cuvelier zunächst, daß er und Tribullet mit den beiden Mädchen vom Preußen- Hof" weggegangen feien, ohne eigentlich zu wissen, mohin, denn die Mäd­chen hätten die Führung übernommen. In irgendeiner Straße, und zwar vor einem Café, hätten sie bemerkt, daß sie von einer Gruppe verfolgt wurden und sie hätten auch bald den Ein­drud gehabt, daß man mit ihnen anbinden wollte, denn die betref. fenden Personen, die zu dieser Gruppe gehörten, hätten die Mäd chen am Arm gepackt und ihnen zugerufen: Ihr dürft nicht mit den Franzosen gehen!" Dann sei eine zweite Gruppe von Deutschen hinzugekommen, die fich offenbar für die Franzosen eingesetzt habe und zwischen beiden Gruppen habe es dann Auseinandersetzungen gegeben, in deren Ver­lauf ein junger Mann von der ersten Gruppe einen der anderen Abteilung, und zwar nach Ansicht Cuveliers den später verletzten Schröder, geschlagen habe.

Borf: Gehört Ihnen dieses Messer?( Hebt ein schwarzes jeft

Streit zu schlichten und sagte zu den Mädchen, sie sollten die Fran­zosen laufen lassen. Die Zeugin war von Cuvelier dann für kurze Zeit etwa um eine Straßenbreite getrennt, und in dem Augenblick hörte sie, wie Schröder aufschrie, er sei gestochen worden, was das Mädchen erst gar nicht glauben wollte. Die anderen hätten dann aber gerufen, der Franzose habe gestochen.

( Fortsetzung auf der 2. Seite.)

Bürgerlicher Einheitsblock

" Die Führung muß natürlich in einer Hand liegen und dieser eine das... bin...

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Auch die bedingte Aussehung eines Teiles der Strafe wird grundsätzlich nur in Frage kommen, wenn mindestens drei Monate der Strafe vollstreckt sind. Die Oberstaatsan­wälte ersuche ich, bei ihrer Stellungnahme zur Frage der Strafaus­fehung auf die Beachtung dieses Gesichtspunkte. hinzuwirken.

Naziburschen überfallen Passanten.

Gegen 41 Uhr fam es in der vergangenen Nacht auf der Mittelpromenade Unter den Linden, unweit der Fried­ richstraße , zu einer schweren Schlägerei zwischen Hakenkreuzlern und Mitgliedern eines jüdischen Sportklubs. Mit beispielloser Roheit schlug eine Horde von etwa 20 halb­wüchsigen Nationalsozialisten auf etwa vier oder fünf Sportler ein, denen nichts weiter als die Flucht übrig blieb. Die nationalistischen Strolche griffen zu den Gartenstühlen, die links und rechts auf der Promenade stehen, und schleuderten sie den Flüchtenden nach. Einer der Ueberfallenen erlitt dabei erhebliche Rüdenverleguna gen. Als das Ueberfallkommando erschien, waren die Rowdys jämtlich verschwunden.

*

Gegen 2 Uhr entwickelte sich in der Friedrichstraße Ecke Leipz ziger Straße abermals zwischen Mitgliedern des jüdischen Sport flubs und Nationalsozialisten eine Schlägerei, wobei ein Chauffeur, Georg Prinz aus der Stolpischen Straße, der ver mittelnd eingreifen wollte, einige Kopfverlegungen und eine Ge hirnerschütterung davontrug. Er wurde von der Rettungs­stelle zum Urban- Krantenhaus übergeführt. Ein Nationalsozialist namens Ernst K. aus Neukölln, Kaiser- Friedrich- Straße, erlitt ebens falls Verlegungen, fonnte aber nach Anlegung von Verbänden auf der Rettungsstelle wieder entlassen werden. Auch hier konnten die Beteiligten beim Nahen des Ueberfallkommandos die Flucht ergreifen.

Warnung an die Scharfmacher.

Der Reichsarbeitsminister will endlich eingreifen. Borkommnisse der letzten Zeit haben den Reichsarbeitsminister veranlaßt, die Beschaffungsressorts darauf hinzuweisen, daß es nicht angängig fei, öffentliche Aufträge an solche Firmen zu vergeben, die in den Beziehungen zu ihren Arbeit. nehmern ein offenbar unfoziales Berhalten an den Tag legen oder durch ungerechtfertigte Entlaffungen, ungerechtfertigte Ueberstunden oder Maffenentlaffung, die nicht in der wirtschaftlichen Lage des einzelnen Betriebes begrün­det sind, den 3weden zuwiderhandeln, die die Reichs regierung mit dem Arbeitsbeschaffungsprogramm verfolgt.