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BERLIN Sonnabend 1. November

1930

Der Abend

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Nr. 514

B 256

42. Jahrgang

66 Anzeigenpreis: Die einfaltige Nonpareillezeile

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Banditen in der Stadtbank

Maskierte und bewaffnete Räuber Räuber- Beamten Beamten sind eingeschüchtert

int

In einer Zweigstelle der Stadtbank Berlin Wilsnacker Straße, Ecke Perleberger Straße, drangen heute vormittag gegen 10 Uhr zwei Banditen, die sich mit Papiermasken untennt­lich gemacht hatten, ein, hielten das Personal der Zweig­stelle mit Revolvern in Schach und gaben zwei Schreck­schüsse ab. Darauf raubten sie in Eile das herumliegende Geld und flüchteten nach abermaliger Bedrohung mit der Schußwaffe aus dem Gebäude. Auf bereitstehenden Fahrrädern suchten sie das Weite und konnten trot sofortiger Verfolgung noch nicht gefaßt werden. Nach Beschimpfung Eberts= 0, Beschimpfung Stresemanns flüchtiger Schätzung ist den Räubern ein Betrag von ctwa 17000 Mark in die Hände gefallen.

ist natürlich wenig anzufangen. Kommissar Berneburg ließ die 3ahlhaube beschlagnahmen, um auf Grund von Fingerabdrücken vielleicht auf die Spur der Banditen zu kommen.

Die Kasse ist natürlich sofort geschlossen worden. Bei Schluß des Blattes find noch verschiedene Bernehmungen in Gange. Ein ganzes Aufgebot von Kriminalbeamten hat inzwischen die Suche nach den Räubern, die offenbar aus Moabit stammen, aufgenommen.

Zu dem verwegenen Banditenstreich werden noch folgende Einzelheiten bekannt: In der Sparkasse, die in einem etwa nur 80 bis 90 Quadratmeter großen Raum untergebracht ist, waren im Augenblick des Ueberfalls der Kaffenleiter, der Kassierer sowie zwei Buchhalter anwesend. Die Kasse ist modern eingerichtet und

nur ein langgestreckter flacher Ladentisch trennt den Dienstraum von der Kundenabfertigung. Etwa gegen 10 Uhr befanden sich drei

Wiederaufnahme der Arbeit.

Am Montag folgt der Rest.

In der Berliner Metallindustrie ist heute die Arbeit im weitesten Umfange wieder aufgenommen worden. Nur noch ganz wenige und dazu kleine Betriebe konnten, da die Belegschaft erst zum Montag die Arbeit beginnen will, ihre Produktion noch nicht aufnehmen. Bei der AEG., NAG., Schwarzkopff, Telefunken, Sanitas usw. haben auch die kommunisten sich heute morgen gemeldet. Nur bei Frister A.-G. wird noch gestreift. Die Firma hat heute morgen den Arbeitern, die nicht zur Arbeit famen, brieflich gekündigt.

Frauen auf der Sparkasse, um Einzahlungen bzw. Abhebungen vor­zunehmen. Die Tür murde plöglich aufgerissen und zwei noch jugendliche Männer stürmten mit vorgehaltenen pistolen in den Raum hinein. Der eine hatte das Gesicht durch eine schwarze Papiermaste, der andere durch ein vorgebundenes Taschen­tuch untenntlich gemacht. Die Frauen, die aufs äußerste erschrect waren, wurden barsch aufgefordert, zur Seite zu treten und sich nicht zu rühren, da man sonst von der Schußwaffe sofort Gebrauch machen würde. Der eine Verbrecher hielt in jeder Hand eine Pistole, die drohend auf die Beamten der Kaffe gerichtet waren. Auch sein Komplice war mit einer Pistole bewaffnet, und als der Kassenbeamte eine Bewegung machte, feuerte der Räuber einen Schreckschuß ab. Die Kuge! drang in den Ladentisch.

Ich schieße Sie über den Haufen!"

Mit dem Ruf ,, Wenn Sie noch eine Bewegung machen, schieße ich Sie über den Hausen," sprang der Verbrecher mit einer Flante über den Ladentisch. Er schob die Zahlhaube hoch und riß 14 000 m. an sich. Die Beamten mußten o hnmächtig zusehen, da die Ver­brecher ihre Drohung beim geringsten Widerstand zweifellos wahr­gemacht hätten. Die geraubte Summe, die zum größten Teil aus 20 und 50- Martscheinen bestand, verstauten die Verbrecher schnell in ihren Taschen und die Beamten nicht aus den Augen lassend, gingen sie schrittweise mit vorgehaltenem Revolver rückwärts auf den Ausgang zu. Blitzschnell riffen beide dann die Tür auf und liefen davon. Der Kassenleiter, der sich als erster von dem ausgestandenen Schrecken erholt hatte, stürzte sofort auf die Straße, um zu sehen, welches Fluchtmittels sich die Räuber bedient hatten.

Weit und breit war jedoch meder ein Auio noch ein anderes Fahrzeug zu sehen. Plöglich erkannte der Beamte die beiden Flüchtenden, die bereits einen großen Vorsprung erreicht hatten, als fie auf ihren Fahrrädern gerade in die Buttligstraße einbiegen wollten. Dort ging ihre Spur leider verloren in dem starten Ver­fehr, der dort herrscht.

Bis ins letzte vorbereitet. Kriminalkommniffar Werneburg, der mit den Nachfoschungen beauftragt wurde, hat in der Kasse die ersten Ermittlungen angestellt. Der lleberfall ist nach allem sehr sorgfältig vorbereitet worden. Leider war es bisher nicht einmal möglich, auch nur eine annähernd einwandfreie Beschreibung von den Räubern zu erhalten. Von dem einen weiß man nur, daß er einen grauen Anzug trug. Damit

Freibrief für Berleumder!

200 Mt.

Weißenfels , 1. November. ( Eigenbericht.)

,, Wenn jemand eine Urkunde fälscht, fommit er ins Zuchthaus. Stresemann gab damals dem deutschen Volke den Wortlaut des Dames- Pafts befannt, ließ aber die für das Bolt einschneidensten Bestimmungen meg. Das ist auch eine r kundenfälschung. Womit ich nicht gesagt haben mill, daß Stresemann zuchthausreif war, denn wir haben ja ein Rorruptions Schuh- Gesez. Während Millionen deutscher Volksgenossen verhungern, hat sich dieser Stresemann regel redt tot gefressen. Ebert, der Dissident, der unter einem Kruzifig begraben liegt, ist schuld, daß zehntausende deutscher Sol daten ins Gras beißen, mußten, denn er organisierte den Munitions­arbeiterstreik. Na, em republikanisches Gericht hat ihm ja noch furz vor seinem Tode bescheinigt, daß er ein Landes= verräter sei!"

Land

So und ähnlich sprach in einer öffentlichen Versammlung der Weißenfelser Nazis am 6. Mai der Wanderredner von Ribben= tropp über die Republik und ihre Staatsmänner. Der anwesende Kriminialsekretär 2oze nofierte sofort die schlimmsten Beschimp­fungen, erstattete Anzeige und so tam p. Ribbentropp vor das große Söffengericht Weißenfels a m gericht Naumburg . Das heißt, die Polizei mußte ihn erst aus einem oberbayerischen Kurort vorführen, weil er sich unter Be­ufung auf ein falsches ärztliches Attest zu drücken versuchte. Die gestrige Verhandlung war eine vollendete Komödie. Der Verteidiger war nicht erschienen, weil das Gericht seine Beweis: anträge, wie Heranziehung des Dames- Pafts usw. abgelehnt hatte.

Letzter Rettungsanfer

STAATLICHE

LOTTERIE KOLLEKTUR

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Naziminifter Franzen will sich, wenn die Sache in Braun fchweig schief geht, um eine Stellung als staatlicher Lotteries folletteur bewerben. Geine Devise wird lauten: Guth gab ich für Lohse!

vom Vorfigenden mit väterlicher Milde behand delt, durfte sich der Angeklagte in den frechsten Beschimpfungen ergehen. Als sich der Staatsanwalt empört dagegen verwahrie, mußte er, der Oberstaatsanwalt im weißen Haar sich vor der grinsenden Nazimeute im Zuhörerraum eine 3 u recht weisung durch den Vorfizenden gefallen lassen.

Das Urteil entsprach der Prozeßführung. Auf die beispiellos rohe Gesinnung hinweisend, die aus dem Verhalten des Angeklagten spreche, beantragte der Oberstaatsanwalt( RSG.§ 5 Abs. 3) zehn Monate Gefängnis und sofortige Verhaftung wegen Fluchtverdachts. Das Urteil lautete auf 200 M. Geldstrafe an Stelle von 20 Tagen Gefängnis. Die Bezeichnung ,, Landesverräter" beziehe fich auf eine Zeit, in der Ebert noch nicht im Amte war, deshalb habe das Gericht den Angeklagten insoweit freigesprochen. Wegen der Beschimpfung Stresemanns seien mildernde Umstände gewährt worden, meil sie in der Hitze des Wahlkampfes gefallen sei( 6. Mai!) und weil bei dem Bildungsgrade des Angeklagten anzunehmen sei, daß er es nicht wieder tun würde. triumphierenden Meute in eine Bersammlung, in der er über das gleiche Thema sprach.

Bom Gerichtssaal aus ging Ribbentropp, begleitet von seiner

*

Ein neues Denkmal der Naumburg- Weißenfeifet Justiz! Jüngst hat in 3eiß ein noch nicht volljähriger national. sozialistischer Angeklagter gesagt: 3d bin bei den Nazis, weil es da immer nur so geringe Strafen gibt." Der Junge kannte sich in seinem Gerichtsbezirk aus.

Krankenhaus geschlossen.

Bernünftige Maßnahme des Bezirksamts Kreuzberg .

Das Bezirksamt Kreuzberg hat der Bezirksversammlung eine Vorlage über eine vorläufige Stillegung des Krankenhauses Gitschiner Straße zugehen laffen, das bekanntlich völlig veraltet ist. Die dort liegenden Kranken, die seit langem über den bis in die späten Nachtstunden anhaltenden Lärm der Hochbahn­3 üge flagten, werden auf die anderen Krankenhäuser verteilt werden. Sonst wird vorläufig an dem Hause nichts verändert, jo daß es in Zeiten großer Betten not immer noch eingesetzt werden kann. Der Plan des Bezirksamts, der auf die Initiative des fozialdemokratischen Bürgermeisters Dr. Herz zurückgeht, ist eine vernünftige Rationalisierungsmaßnahme, die auch aus sozialen Gründen begrüßt werden kann.

Seitens des Bezirksamtes wird darauf hingewiesen, daß die Stillegung dieses Krankenhauses zur Zeit völlig unbedenklich fei, meil an Stelle der früher in Berlin herrschenden Bettennot augenblicklich ein Ueberfluß an Krankenhausbetten eingetreten sei, so daß jetzt durchschnittlich 16 bis 20 Proz der Krankenhaus­betten leer ständen. Durch die Schließung der veralteten Anstalt sei eine wirtschaftlichere Ausnutzung der übrigen Krankenhäuser möglich, wodurch noch für den Rest des laufenden Haushaltsjahres mindestens 50 000 Mart, für das Haushaltsjahr 1931 aber rund 350 000 Mart gespart würden.

Frick ist nicht tabu.

Erklärung des preußischen Justizministers.

Der Amtliche Preußische Pressedienst verbreitet folgende Dar stellung des preußischen Justizministers:

Preußische Staatsanwaltschaften haben in einer Reihe von Fällen, in denen Dr. Frick Strafanzeige auf Grund des Republika schutzgesetzes erstattet hatte, ein Einschreiten wegen Bergehens gegen dieses Gesetz abgelehnt, weil eine Beziehung zwischen der gegen Dr. Frid gerichteten Aeußerung und der verfassungsmäßig fest gesetzten republikanischen Staatsform nicht nachweisbar wor. Denn die Beschimpfung oder Verleumdung eines Mitgliedes der Reichs oder einer Landesregierung ist nach dem Republitschutz­gefeß nur strafbar, wenn durch diese Beschimpfung oder Verleuma dung gleichzeitig die republikanische Staatsform heraba gewürdigt wird, nicht aber wenn sich der Angriff nur gegen die Person des Ministers richtet.

Wegen rein persönlicher Beleidigung des Ministers Frid(§§ 185 ff. StGB.) haben preußische Staatsanwaltschaften in einer Reihe von Fällen die Erhebung der öffentlichen Anklage auf den von Dr. Frid gestellten Strafantrag nach Prüfung des Sach­verhalts mangels öffentlichen Interesses an der Straf­verfolgung abgelehnt. Solche Entscheidung der Staatsanwalt­fchaft zu miß billigen, hat der Justizminister keinen Anlaß."