Freude über Disziplinbruch. effect Stahlhelm- Volksbegehren.
Sugenberg hofft auf Kämpfe in der Sozialdemokratie.
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat durch ihre fluge Taktik die Rechtsopposition um den erwarteten Erfolg gebracht. Hitler und Hugenberg wollten durch den Auszug ihrer Mannen aus dem Reichstag der Demotratie den Todesstoß versezen; statt dessen haben sie sich selber eine Blamage zugefügt, die ihnen tödlich zu werden droht. In der Verlegenheit, ihren Anhängern einen Erfolg ihres törichten Treibens nachzuweisen, haben sie sich nun der Borgänge in der sozialdemokratischen Reichstags= fraktion bemächtigt.
Unter der triumphierenden Ueberschrift ,, Die torpedierte SPD ." berichtet die deutschnationale Parteiforrespondenz über jenen BeSchluß des Bezirksvorstandes von Chemniz, der den Abgeordneten empfahl, gegen die Fraktionsdisziplin zu handeln. Sie druckt begeistert einen Artikel der sozialdemokratischen Volkszeitung für das Vogtland " nach, in dem die herkömmliche Fraktionsdisziplin als ,, Kasernenhofdisziplin" verspottet und ihre Vertreter als Schädiger der Partei" bezeichnet, und bemerkt dazu:
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Der Torpedo scheint gut gefeffen zu haben der Torpedo, den die nationale Opposition gegen die BrüningMehrheit und die Sozialdemokratie gerichtet hat. Warten wir in Ruhe ab, welche weiteren Explosionen folgen werden!
Der Disziplinbruch der neun und die aufgeregte Schreiberei der Bolkszeitung für das Bogtland" haben also zunächst den Erfolg gehabt, den Mannen Hugenbergs und Hitlers neuen Mut einzuflößen. stof
Der Beleidigungsprozeß gegen Rechtsanwalt Rosenfeld.
Das Landgericht III verhandelte gestern zum zweitenmal in der Klage des Kronzeugen des Reichsgerichts im Bullerjahn- Prozeß, des Herrn v. Gontard, gegen Bullerjahns jezigen Verteidiger, Genossen Dr. Kurt Rosenfeld , auf Unterlassung. Be= tanntlich hat Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld in einem offenen Schreiben an Staatssekretär Joel erklärt, Herr v. Gontard habe sich versuchte Erpressung und Urkundenfälschung zuschulden kommen laffen. Der Vertreter des Klägers hatte erst im legten Augenblick dem Gericht und den Vertretern des Beklagten Dr. Rosenfeld, den Rechtsanwälten Otto Landsberg . und Dr. Schönfelder, einen ausführlichen Schriftfah überreicht, in dem der Versuch gemacht wird, die Behauptungen von der versuchten Erpressung und Urkundenfälschung zu widerlegen.
Eigentümlicherweise beruft sich dieser Schriftsatz ausgerechnet auf eben dasselbe Material, das zur Behauptung der Erpressung Anlaß gegeben hat. In einem Brief an Herrn von Stauß, dem Direktor der Deutschen Bant, vom 24. Juni 1925, schreibt Herr v. Gontard u. a.:
„ Ich habe auch Sie, Herr v. Stauß, gewarnt, jedes aggressive Borgehen gegen mich zu unterlassen, da sonst ein öffentlicher Standal unvermeidlich ist, der den drei beteiligten Banken und vor allem Ihnen selbst, als dem eigentlichen spiritus rector( geistigen Urheber), der die ganze Frage aufgerollt hat, peinlich werden würde. Ich muß Sie persönlich daher auch für alle weiteren Konsequenzen verantwortlich machen.. Ich jüge eine Aftennotiz hier bei, die ich nach unserer letzten Unter rebung niedergeschrieben habe.
Diese famose Attennotiz, lautet:
Die ins Rollen gebrachte Rugel fann leicht zur vernichtenden Lamine werden. Ich warne, irgendeine Beränderung in der Bermaltung der DM.( Daimler Motoren- Gesellschaft) vorläufig eintreten zu laffen, nach dem Grundsaz, quieta non movere ( Ruhendes nicht in Bewegung sehen), andernfalls ein öffentlicher Standal à la Barmat unvermeidlich ist."
Rechtsanwalt Dr. Schönfelder beantragte die Bertagung der Berhandlung, damit er, Rechtsanwalt Otto Landsberg und Dr. Rosenfeld die Möglichkeit haben, den Schriftfaz durchzuarbeiten. Das Gericht war zu einer Anberaumung eines neuen Termins bereit. Bevor es zur Bertagung tam, stellte aber der Vorsitzende fest, was für Bemeife noch zu erheben wären. Unter anderem hielt er es für erforderlich, die Bullerjahn- Atten vom Reichsgericht zweds Einsicht einzufordern. Es müßte festgestellt werden, meinta er, inmiemeit die Betreibung des Wiederaufnahmeverfahrens den offenen Brief Rosenfelds rechtfertige, ob er bei der Aufstellung seiner Behauptungen noch in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt oder die Grenzen der Berteidigung überschritten habe.
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld meinte darauf, daß die Reichsgerichtsaften bis jetzt allerdings ständig vom Reichsgericht benötigt morden seien, da immerzu Erklärungen und Gegenerklärungen abgegeben werden. Augenblicklich befinde sich jedoch das Betreiben des Wiederaufnahmeverfahrens auf einem toten Punkte. Soviel stehe jedoch fest, gerade die Flucht in die Deffentlichkeit habe der Wiederaufnahmeangelegenheit einen heftigen Anstoß gegeben.
Der Bertreter des Herrn v. Gontard, Rechtsanwalt Dr. Berg, hielt seinerseits die Einsicht der Bullerjahn- 2ften für überflüssig. Er bestreite nicht, daß Dr. Rosenfeld als Bullerjahns Verteidiger im Wiederaufnahmeverfahren tätig fei; die von ihm öffentlich auf gestellten Behauptungen hätten jedoch mit dem Betreiben des Mieder. aufnahmeverfahrens nichts zu tun.
Rosenfeld erwiderte darauf, daß die von ihm aufgestellten Behauptungen, Herr v. Gontard hätte sich versuchte Erpressung und Urfundenfälschung zuschulden tommen lassen, seien für ihn als Bullerjahns Berteidiger von größter Bedeutung; fie ließen Schlüsse auf die Glaubwürdigkeit Herrn D. Gontards als Kronzeuge des Reichsgerichts zu.
Das Gericht beschloß, die nächste Verhandlung auf Anfang Juni festzusehen
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Da steht noch ein sauberes solides Haus. Das muß gerammt werden!"
Kredit für die Reichsanstalt.
Die Reichsbank leiht der Arbeitslosenversicherung 83 Millionen.
Die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung hat nach län-| sondern gegen die Lombardierung von Reichsbahna geren Verhandlungen von der Reichsbank einen Ueberbrüdungskredit von 83 millionen zur Deckung des durch die Abhängung von dem Reichshaushalt und den Rüdgang der Beiträge bedingten vorübergehenden Mehrbedarfs erhalten.
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Die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung bedarf eines Kredites für die Zeit vom 1. April an aus dem Grunde, weil von diesem Tage an das Reich keine Zuschüsse mehrleistet, auf der anderen Seite aber wenigstens bis zum Mai voraussichtlich die Zahl der arbeitslosen Unterstützungsempfänger noch so groß ist, daß trotz der Beitragserhöhung auf 6,5 Proz. die regulären Einnahmen zur Auszahlung der Unterstügungen nicht ausreichen. Der Kredit beträgt 83 Millionen Mart und ist im Laufe des neuen Haushaltsjahres aus den Mehrein nahmen, die die Reichsanstalt regelmäßig im Sommer und Herbst erzielt, abzudecken.
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Im Gegensatz zu früheren Angaben ist festzustellen, daß die Reichsbant den Arebit nicht gegen eine Reichsgarantie gegeben hat,
Das Personalreferat bei Gevering.
Ministerialdirektor Dr. Brand will ausscheiden. Der Amtliche Preußische Bressedienst teilt mit: Die Kölnische 3eitung" bringt in ihrer Nr. 170 vom 27. März d. I. die Meldung, daß Ministerialdirektor Dr. Brand, der Leiter der Bersonalabteilung im preußischen Ministerium des Innern, aus seiner Stellung ausscheiden werde und bereits vor einigen Tagen zur Disposition gestellt worden sei.
Diese Meldung ist irrig. Ministerialdirektor Dr. Brand ist nicht zur Disposition gestellt worden; es besteht auch nicht die Absicht, ihn zur Disposition zu stellen.
Butreffend ist allerdings, daß Dr. Brand schon wiederholt den Wunsch geäußert hat, seine gegenwärtige, bereits viele Jahre wahr genommene Tätigkeit mit einer anderen Stellung innerhalb des preußischen Staatsdienstes zu vertauschen. Wie und wann fich eine derartige Veränderung herbeiführen lassen wird, ist zur Zeit noch nicht zu übersehen.
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Der deutschnationale Landrat. Landrat v. Bismarck in den einstweiligen Ruhestand verfekt Der Landrat des Kreises Regenwalde Bommern, Don Bismard in Labes , deffen Verhalten bereits früher bei der Durchführung des Boltsbegehrens Freiheitsgefez" zu Beanstan dungen Veranlassung gegeben hatte, hat neuerdings in Köln auf einem fogenannten Kampfabend der Deutschnationalen Volkspartei unter der Devise, Nieder mit der roten Regierung in Preußen!" eine Propagandarede für das Vol? s= begehren ,, Landtagsauflösung" gehalten und dabei die preußische Staatsregierung und die von ihr verfolgte Politik in gehässiger und aufreizender Form öffentlich angegriffen. Das preußische Staats ministerium hat daraufhin den Landrat durch Beschluß vom 26. März 1931 in den einstweiligen Ruhestand versezt und den Regierungsrat Dr. Hüttenhein vom Oberpräsidium Stettin mit der Berwaltung des Landratsamts betraut.
Sturm im Ulstein- Prozeß. Rechtsanwalt Alsberg unterbricht sein Plädoyer. Der Prozeß Bernhardt gegen Ulstein erlitt gestern eine gänzlich Falsche Behauptung über einen Polizeimajor. unvorhergesehene Unterbrechung. Als Rechtsanwalt Dr. Alsberg in feinem Plädoyer die Behauptung aufstellte, man habe den franBei den Verhandlungen des Preußischen Landtags über den Etat zösischen Ministerpräsidenten Tardieu zu feinem Brief über die des preußischen Innenministeriums wurde von einem Redner bie Existenz von Rosi Ulstein- Atten durch Borlegung gefälschter Matthes. Behauptung aufgestellt, daß der Polizeimajor Sander von der Dokumente peranlaßt, tam es bei der Gegenpartei Profeffor Polizeiverwaltung Berlin Heil Hitler!" gerufen hätte und deshalb Bernhardt, Rechtsanwalt Dr. Frankfurter und suspendiert worden sei. Rechtsanwalt Otto Landsberg geradezu zu einem Pro- Wie der Amtliche Preußische Pressedienst feststellt, ist diese Be= test sturm. Rechtsanwalt Alsberg erflärte darauf, er sei zu erhauptung unrichtig. Es haben seinerzeit Ermittlungen über regt, um feine Rede fortzuseßen; er mürbe in feinem angebliche ungehörige Aeußerungen des Polizeimajors Sander gePlädoyer erst am nächsten Morgen fortfahren. Auf die Einwendung schwebt; doch ist dabei die völlige Schulblosigkeit des des Amtsgerichtsrates Bues hin erbat Rechtsanwalt Alsberg eine Bolizeioffiziers erwiesen worden, halbstündige Baufe. Die halbe Stunde war zu Ende, Rechtsanwalt Alsberg erschien aber nicht. Eine telephonische Rücksprache des Amtsgerichtsrates Bues mit ihm ergab, daß er völlig zufammen gebrochen sei, und daß der hinzugezogene Arzt selbst das Erscheinen des Batienten für ben heutigen Morgen im Gerichtssaal in 3weifel ftellte
vorzugsaftien aus dem Besitz des Reiches. Es wurde ein Patet von nominal 125 Millionen Mart mit 75 Proz. des gegen wärtigen Kurses lombardiert. Das Eigentum des Reiches an den Borzugsaktien bleibt bestehen, es geht also nicht etwa an die Reichsanstalt über. Der 3insjag für das Darlehen beträgt 1 Proz. mehr als der Reichsbankdiskont, zur Zeit also 6 Proz;- andere Kosten entstehen bei der Kreditaufnahme nicht.
Auch die weitere Borbedingung, die die Reichsbank für die Gewährung des Kredits gestellt hatte, wird verwirklicht, indem die Bank in den Geldverkehr der Reichsbant einge fchaltet wird. Die Arbeitsämter werden angewiesen, sich, soweit. es noch nicht geschehen ist, Reichsbankgirofonten anzulegen und ihren Geldverkehr über diese Konten abzuwickeln. Außerdem hat die Reichsanstalt die Verpflichtung übernommen, dafür zu sorgen, daß in möglichst weitem Umfang bei der Auszahlung der Unterstützungen Hartgeld verwendet wird. Die Reichsbani hofft offenbar, auf diese Weise. ihre erheblichen Münzbestände fühlbar verringern zu: tönnen.
Die Wirtschaftspartei will vermitteln.
Weimar , 27. März.( Eigenbericht.) Der thüringische Landtagsabgeordnete der Wirtschaftspartei Flach erklärte in einer Versammlung in Ohrdruf , daß die Wirtschaftspartei nicht für die Mißtrauensanträge gegen die Nationalsozialisten Frid und Marschler stimmen werde. Die jetzige Koalition müsse aufrechterhalten werden, da es fraglich sei, ob nochmals eine bürgerliche Mehrheit in Thüringen zustande fäme. Wenn nicht, dann sei es mit der Selbständigkeit Thüringens zu Ende. Heute stehe man vor der Frage, was wird aus Thüringen . Es gehe jetzt um Sein oder Nichtsein Thüringens . Es sei zu wünschen, daß es einer zwischen Nationalsozialisten und Volkspartei wieder zu Einigung fomme.
Neun SA. Banditen verurteilt. Das Gericht bescheinigt ihnen unglaubliche Roheit. Kassel , 27. März.( Eigenbericht.)
In dem Kaffeler Landfriedensbruch- Prozeß gegen 10 Nationalsozialisten wurde am Freitag folgendes Urteil gefällt: Der Angeflagte Schweinfurth wird wegen Rädelsführerfchaft bei schwerem Landfriedensbruch zu 6 Monaten Gefängnis perurteilt. Die Angeklagten Ochs und Wilhelm erhalten megen schweren Landfriedensbruchs ebenfalls je 6 Monate Gefängnis. Gegen 6 Angeklagte erkennt das Gericht auf je 3 Monate Gefängnis; einer der angeklagten Nationalsozialisten wird freigesprochen.
Das Urteil bewegt sich im großen und ganzen im Sinne der Anträge des Staatsanwalts. In der Urteilsbegründung weist das Gericht darauf hin, daß die Schuld der Angeflagten einwandfrei feststeht, und sie in dem Versanmmlungslokal in ber Erwartung von Busammenstößen planmäßig Aufstellung genommen hätten. Das sei auch der" Grund für die Kenntlichmachung durch meiße Armbinden und das Bewaffnen mit Latten und Knüppein gewesen.
Die Urteilsbegründung weist ferner auf die unglaubliche Roheit des nationalsozialistischen Angriffs hin. Die Nationalsozialisten haben auf mehrlose Bersammlungsbesucher, unter anderem auf einen alten Mann und einen Krüppel ein.
Beschlagen, wie auf altes Eisen".
Einem im Berlauf der Schlägerei verlegten Zeugen, der als Rebenfläger auftrat, sprach das Gericht eine Geldentschädigung zu. Die Angeklagten werden gegen das Urteil wahrscheinlich Berufung einlegen.
Die Arbeiterpartei hat in Sunderland bei einer Nachwahl zum Unterhaus einen Unterhausiig verloren. Der tonservative Kandidat Thompson erhielt 30 497, der Kandidat der Arbeiterpartei Brownlie 30 075 und die liberale Kandidatin maren folgende gewesen: Arbeiterpartei 31 794, Konservative 29 180, Liberale 21 300. Die damalige Mehrheit der Arbeiterpartei von 2614 hat sich also in eine Mehrheit der Konservativen von 422
Reichsgerichts hat durch Beschluß am Freitag das vom Dresdener Ein Zeitungsverbot aufgehoben. Der vierte Straffenat des Frau Morgan 15 020 Stimmen. Die Ergebnisse der letzten Wahl Polizeipräsidenten gegen den nationalsozialistischen Freiheitstampf am 18. März erlaffene Erscheinungsverbot
aufgehoben.
verwandelt.