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BERLIN

Sonnabend 6. Juni

1931

Der Abend

Erscheint täglich außer Sonntags. Sugleich Abendausgabe des Vorwärts". Bezugspreis beide Ausgaben 85 Vf. pro Woche, 3,60. pro Monat. Redaktion und Erpedition: Berlin SW68, Lindenstr.3 Fernsprecher: Donhoff 292-297

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Spalausgabe des Vorwärts

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Nr. 260

B 130

48. Jahrgang

Anzeigenpreis: Die einfpaltige Nonpareillezeile 80 Pf., Reklamezeile 5 M. Ermäßigungen nach Tarif. Bosschecktonto: Vorwärts- Verlag G. m. b... Berlin Nr. 37 536. Der Verlag behält sich das

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Die neue Notverordnung

Aufruf der Reichsregierung: Harte Notmaßnahmen- Der letzte Schritt zur Sanierung

Körperschaften des öffentlichen Rechts wird mit allen Mitteln hine

geschblatt veröffentlicht. Den Wortlaut der Verord stung, die einschneidendite Lasten bringt, ist eine umfang. reiche Denkschrift als Begründung beigegeben, aus der wir auszugsweise der wesentlichen Inhalt wiedergeben. Anßerdem veröffentlich: die Reichsregierung einen Auf­ruf, den unsere Veser weiter unten finden.

Den Verous- G Glaspalast in Flammen mit werden.

Die Begründung der Verordnung.

Die Bestimmungen der Notverordnung bedeuten eine Fort­Jegung der bisherigen Wirtschafts- und Finanzpolitit der Reichs regierung. In einer Sentung der Bestehungstoften und Preise erblidt die Reidysregierung eine wesentliche Voraus fegung dafür, daß Deutschland im wirtschaftlichen Wettbewerb çe stärkt wird; sich die Geschäfte beleben, die Erzeugung wieder an steigt und damit für die Beschäftigung Arbeitsloser neue Pläge ge­

Weltestenrat am 10. Juni.

Fraftion am 12. Juni.

In Abwesenheit des Reichstagspräsidenten 25 be hat Bizepräsi tent v Kardorff den Weltestenrat auf Mittwoch, den 10. d. M., nachmitags 4% Uhr, einberufen. Auf der Tagesordnung stehen die Anträge der Kommunisten und der Hafenkreuzler auf Ein­berufung des Reichstags.

Der Vorstand der sozialdemokratischen Reichstage frattion tritt om tommenden Mittwoch, vormittags 10 Uhr, zusammen, die Fraktion am Freitag, dem 12. d. M.

Da der Parteitag in Leipzig die Stellungnahme zur Notverord­mung und demzufolge auch zur Einberufung des Reichstags der Fraktion überlassen hat, ist es zweifelhaft, ob vor der Stellung­nahme der sozialdemokratischen Frattion eine Entscheidung über die Einberufung des Reichstags getroffen werden wird.

schaffen merden. Im Handel mit Lebensmitteln müssen die Preise in allen Orten erkennbar sein. Rückkehr zur Pfennige rechnung in weit stärkerem Maße als bisher, ist zu fördern. Im Steinfohlenbergbau mird eine Verbilligung dadurch er­möglicht, daß der Bergbau unter Tage von den Beiträgen der Ar­beitslosenversicherung befreit wird. Die Rechte der Versicherten werden dadurch nicht berührt. Auch die Lasten, die auf der Landwirtschaft ruhen, müssen weiter gesenkt werden. Auf Steuerlichem Gebiete hat das Reich alles getan, was in dieser Hin­ficht möglich war. Auch die übrigen öffentlichen Abgaben aller Art zu verringern, muß angestrebt werden.

Es werden ferner die wichtigsten und verantwortungsreichen Aufgaben des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens und der landwirtschaftlichen Selbsthilfemaßnahmen ge tennzeichnet sowie die Maßnahmen zur Umstellung von Roggen. auf Weizenbau. Der Berzehr von Weizengebäd, das zum Teil aus ausländischem Getreide hergestellt wird, muß in diesen Notzeiten durch gutes preiswertes Brot aus deutsche m Roggen ersetzt werden Die Möglichkeit der

Aufhebung des Nachtbadverbots

für dreifchichtige Betriebe in Großstädten, Aenderung des Brot gefeßzes und die Ermächtigung zur Aufhebung der erhöhten Umjagsteuer für alle Lebensmittel sind in Aussicht genommen. Arbeiten zur Erschließung und Verbesserung des Landes, Meliorationen, Begebauten usw. harren dringend der Ausführung, andererseits feiern unendlich viele fleißige Hände. Die Reichs regierung schafft in der Rotverordnung den

Rahmen für einen freiwilligen Arbeitsdienst.

Zu seinen Trägern merden in erster Linie Vereinigungen und Ber­bände gehören, die aus ihren Reihen Gemeinschaftsgruppen Dienst williger zur Verfügung stellen. Die Ausschöpfung dieser Arbeits­möglichkeiten bleibt allerdings gebunden an die tnappen Mittel der äffentlichen Hand. Freiheit der Dienstübernahme, die Auswahl und Zusätzlichkeit der Arbeiten schließen unzulässigen Wettbewerb mit dem freien Martt aus. Den Teil nehmern soll der Erwerb eines Eigenheims oder einer Siedlerftelle erleichtert merden. Die Durchführungsbestimmungen werden mit

Unersetzlicher Verlust an Kunstschätzen

Der berühmte Münchener Glaspalast , die alte Kunst­galerie, ist legte Nacht von einem Riesenbrand völlig zer. stört worden, mobei Millionen Kunst merte vernichtet wurden. Erstes Funtbild von dem Brand des Glashauses in München .

Einzelheiten im Innern des Blattes.

größter Beschleunigung ergehen. Mit der Reichsbahn ist ver. einbart, daß für 200 Millionen Mark Arbeiten über den Voranschlag von 1931 hinaus beschleunigt ausgeführt werden. Etwa zmei Drittei soll für Gleiserneuerung, der Rest für Beschaffung von Wertstoffen und für Unterhaltung sonstiger Anlagen verwendet werden. Dafür werden innerhalb weniger Wochen über 120 000 Arbeiter neu ein­gestellt werden, denn auch den beteiligten Industrien, besonders der notleidenden Steinindustrie, wird durch die Bestellungen zur Be­fchäftigung verholfen.

Weiter wird die Regierung Mittel der Krisensteuer zur Be schaffung weiterer Arbeitsmöglich feien verwenden.

In der Notverordnung wird die Reichsregierung weiterhin ermächtigt, mit 3uftimmung des Reichsrats für einzelne Ge merbe oder Arbeitnehmergruppen, abgesehen von Kleinbetrieben, die

Arbeitszeit bis auf 40 Stunden herabzusehen.

und die Zulässigkeit tariflicher Mehrarbeit von einer behörd lichen Genehmigung abhängig zu machen. Dabei soll den Bedürf­nissen solcher Industriezweige Rechnung getragen worden sein, bet denen der stoßwetse Eingang eiliger Aufträge oder die Wettbewerbslage gegenüber dem Ausland besonders Beweglich feit in der Arbeitszeit erfordert. Von einer Herabſegung der Ar­beitszeit wird auch dort abzusehen sein, wo der Lohn bereits an der Grenze des Eriftenzminimums liegt. In erster Linie soll die

Arbeitsstredung im Wege freiwilliger Vereinbarung durchgeführt werden. Um voranzugehen, hat die Reichsregierung beschlossen, in den Betrieben und Verwaltungen des Reiches die regelmäßige Arbeitszeit auf 40 Stunden wöchentlich her abzujegen und nur da längere Arbeitszeiten zuzulassen, wo die Berkürzung aus bestimmten Gründen nicht durchführbar ist. Auf ein entsprechendes Borgehen der Länder, Gemeinden und sonstigen

Mit dem Ziel, die Wirtschaft aus allzu starren Bin­dungen zu lösen, wurde beschlossen, das Kohlensyndikat nur um zwei Monate zu verlängern. Weiter wird die Reichs. regierung darauf hinwirken, daß Innungen und 3wangs­innungen für eine gewiffe Zeit von ihrer Befugnis, Wett bewerbshandlungen mit Ordnungsstrafe zu belegen, feinen oder nur ausnahmsweise Gebrauch machen. Notfalls ist eine Ermächtigung zur zeitweiligen Außerkraftsetzung dieser Befugnis vorgesehen. Auch darüber hinaus wird sich die Reichsregierung für die

Coderung befonders überspannter Preissicherungen einsetzen. Bei der Verfolgung dieses Zieles fann nicht an ge­schichtlichen Ueberlieferungen der Vergangenheit und den staatsfördernden Kräften der Stämme und Länder verüber­gegangen werden.

Im Interesse einer weiteren Preisfentung ist beabsichtigt, auf bem wichtigsten Produktionsgebiet, dem Steinfohlenberg­bau, dadurch eine Verbilligung zu erzielen, daß der Bergbau unter Tage von den Beiträgen zur Arbeitslosenver­ficherung befreit wird. Die Rechte der Versicherten werden dadurch nicht berührt. Die Regierung erwartet durch diese Maßnahme eine weitere Sentung der Steinkohlenpreise um an nähernd 6 Prozent.

Sicherungen der Haushalte.

Obwohl in dem Haushalt 1931 rund 1,15 milliarden weniger Steuereinnahmen eingestellt waren, als das Soll für 1930 betrug, muß mit einem weiteren erheblichen Einnahmeausfall gerechnet werden. Der Steuerausfall ist auf rund 940 Millionen Mark zu beziffern, von denen 500 millionen auf das Reich, 440 Millionen auf Länder und Gemeinden entfallen. Außerdem muß im Haus­halt des Reiches für den Fehlbetrag der Knappschaftsversicherung sowie eine Reihe anderer Mehrausgaben Deckung geschaffen werden. Die Gesamtdeckung nach dem Plan der Reichsregierung ge staltet sich wie folgt:

Reiner Fehlbetrag des Reichs: a) Einnahmeausfall b) Mehrausgaben

495 Min. 79

Reiner Fehlbetrag des Reichs Dedung;

574 Mill.

.

a) auf der Ausgabenfeite 1 Gehaltstürzung 2. Reichsversorgung

3. Sonstige Haushaltabstriche

b) auf der Einnahmeseite

1 Budersteuer

101 Mill. 85

120

zufammen a)

306 Mill.

110 Mill.

2 Mineralölzölle

3 Statistische Abgabe.

75 3

80 zusammen b) 268 Mill. 574"

"

245 Mill.

140" 385 Mill

4. llebergang zur Monatszahlung bei der Umfagsteuer..

Dedung zusammen

Krisenfürsorge und Arbeitsbeschaffung: Fehlbetrag bei der Krisenfürsorge Für Arbeitsbeschaffung

Die Deckung wird durch das Aufkommen aus der Krisensteuer sichergestellt.

Zur Deckung des Fehlbetrages bei Ländern und Gemeinden, ins­besondere der Wohlfahrtslasten der Gemeinden stehen zur Verfügung: 1. Gehaltstürzung 2. Lohnsteuererstattung 3. Umsatzsteuer

zusammen

Reichshaushalt.

207 Mill. 60"

35"

302 Mill.

Die Gehaltstürzung fieht folgende Maßnahmen vor:

Die Dienstbezüge der Reichsbeamten sowie die Versorgungs bezüge der Wartegeld- und Ruhegeldempfänger werden um 4 bis 8 Bro3. gefentt. Das Kürzungsmaß ist im Gegensatz zur ersten Gehaltstürzung gestaffelt, und zwar jomohl nach der Höhe des Diensteinkommens wie nach Ortstlassen. Im einzelnen beträgt die