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Morgenausgabe

Nr. 555

A 229

48.Jahrgang

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Vorwärts

Berliner Boltsblatt

Freitag

27. November 1931

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Putschist Best gesteht!

Protest des hessischen Innenministers gegen den Oberreichsanwalt.

Darmstadt , 26. November.

Bon der Gaupressestelle der NSDAP . wird eine längere Er­flärung verbreitet, wonach Dr. Werner Best , der als Ver­fasser des Manifestes gilt, das der preußische Innenminister ver­öffentlicht hat, am Donnerstagnachmittag auf der Gauleitung in Darmstadt eine formulierte Erklärung abgab:

Ich bin der Verfasser eines Entwurfs", so sagt die Er­flärung ,,, von dem Einzelheiten in dem von dem preußischen Innen­minister der Presse übergebenen ,, Material" teils richtig, teils ge­ändert wiedergegeben find. Als um den 1. August d. I. all gemein ein kommunistischer Aufstand erwartet wurde und von den Dienststellen der NSDAP . feine Weisungen für diesen Fall gegeben wurden, entschloß ich mich ohne Auftrag und ohne Fühlungnahme mit den Amtswaltern der Partei zur Ausarbeitung von Richtlinien für die einzige Lage, die ein selbständiges Handeln der nationalen Bewegung notwendig machen konnte: für den Fall, daß die kommunistische Repolte über die Staatsgewalt slegen würde. Wenn die legaten Vertreter des Staates durch den geglückten Hochverrat der KPD. beseitigt worden wären, hätte nach meiner Auffassung die nationale Bewegung, an ihrer Spizze die NSDAP., die Pflicht gehabt, mit den von ihr zu sammengerafften Kräften( deshalb auch die Erwähnung von Lan­deswehren neben den SA. der NSDAP.!) aus eigenem Recht die Ernährung und den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Ich fühlte mich als Nationalsozialist wie als Jurist dafür verantwortlich,

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Hof, das an sich anderen Zwecken galt, den von mir allein her-| gemacht werden, zumal der Oberreichsanwalt noch weiteres gestellten Entwurf einigen( nicht allen) der Anwesenden zur Material ermartet. Kenntnisnahme und Aeußerung übergeben.

,, Der jetzige Denunziant Schäfer- Offenbach hat als der damalige Leiter des Gau- Wirtschaftsbeirats der NSDAP. , Gau Hessen , meinen Entwurf mit mir öfters durchgesprochen, ohne den bedingten und deshalb durchaus legalen Charakter der von mir angeregten Erörterungen zu bezweifeln. Wenn Schäfer jetzt eine andere Darstellung der Vorgänge gibt, so will er sich durch die bemußt eingestellte Denunziation dafür rächen, daß ich im Auf­trage des Gauleiters Lenz, M. d. R., die Ermittlungen durchführte, die kurz vor der Landtagswahl ergaben, daß Schäfer durch Ver­schweigen seiner Bestrafung wegen Wechselfälschung usw. und durch falsche Angaben über seine Laufbahn und seine berufliche Stellung feine Kandidatur für den Hessischen Landtag bei der NSDAP . er= schwindelt hat. Wenn ich noch darauf hinweise, daß Schäfer vor seiner im Frühjahr d. J. erfolgten Verurteilung durch psychiatrische Gutachten als schwerer Psychopath und als start vermindert zu rechnungsfähig festgestellt wurde, so dürfte die Oeffentlichkeit mun­mehr in der Lage sein, sich über die Bedeutung des vom preußi­schen Innenminister veröffentlichten Materials ein abschließendes[ Urteil zu bilden."

Damit ist zunächst das Geheul der faschistischen Meute über Fälschung und Spigelarbeit entlarvt.

daß die leberwindung des gefürchteten Chaos und die Herstellung ments auf die Brücke tritt, die der Oberreichsanwalt ihm und

einer neuen Ordnung wenigstens theoretisch zur E= örterung gestellt werde.

Den Entwurf meiner Richtlinien übergab ich einigen Mit arbeitern, darunter dem jetzigen Demunzianten Schäfer- Offenbach, zur Rüdäußerung über die rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten meiner Vorschläge. In diesem Stadium blieb die Bearbeitung der Angelegenheit auf sich beruhen, da die politische Entwicklung feit dem 1. August d. I. ihre weitere Erörterung überflüssig machte. Keine Dienststelle der NSDAP., besonders auch weder der damalige Gauleiter Gemeinder noch die Reichsleitung,

haben von meinem Entwurf mittelbar oder unmittelbar Kenntnis erhalten. Die Richtlinien find auch nicht in einer geheimen Sigung auf dem Borheimer Hof beschlossen worden". Ich habe vielmehr gelegentlich eines Zusammentreffens auf diesem

3weitens zeigt es sich, daß der Verfasser des Blutdoku feinesgleichen mit seiner Erklärung gebaut hat.

Zum dritten ist die innere Berlogenheit dieser Bestschen Erklärung deutlich erkennbar. Denn niemand in Deutschland glaubt bei der politischen Kräfteverteilung an einen tommu nistischen Aufstand, und wenn dieser Best ihn am 1. August fürchtete, warum hat er dann Mitte September feinen Entwurf durchberaten lassen?

Diese Erklärung ist die faule Ausrede eines Schuldigen, der zunächst geflüchtet ist und sich nun wieder hervorwagt, da er das Stichwort zu seiner Ausrede er­halten hat.

Schließlich verlangt er für den Wahnwitz und die Bestiali­tät seiner Bläne noch den Dank der Nation! Er hat dem Be­griff nationalist" seinen Sinn gegeben. Hunger und Erschießen- das ist seine Quintessenz!

Protest gegen den Oberreichsanwalt.

Der hessische Innenminister stellt seine Erklärungen richtig.

Darmstadt , 26. November.( Eigenbericht.) Der hessische Innenminister hat zu den in der Preffe durch die Telegraphen- Union verbreiteten Darlegungen des Ober­reichsanwalts folgende Erklärung in die Presse gegeben:

Joh habe die Erklärung des Oberreichsanwalts, die heute mittag durch die Telegraphen- Union verbreitet wurde, zunächst für eine mystifitation gehalten, da sie in wichtigen Teilen mit den geführten Besprechungen nicht zu verein­baren ist. Nachdem mir aber bestätigt wurde, daß tatsächlich diese Erklärung vom Oberreichsanwalt stammt, sehe ich mich ge­zwungen, dazu folgendes festzustellen:

1. Der Oberreichsanwalt behauptet, Schäfer sei auf noch nicht geklärte Weise von Darmstadt nach Frankfurt gebracht und dem dortigen Polizeipräsidenten übergeben worden, der für Vorfälle in Darmstadt feineswegs zuständig ist". Dazu bemerke ich: Dr. Schäfer hat sich unmittelbar an den Frankfurter Polizei­präsidenten gewandt, der dann diese ihm amtlich zur Kenntnis gekommenen Vorfälle pflichtgemäß dem preußischen 3nnanminifterium berichtet hat. Das heifische Innenministerium hat erst indirekt und zu einem späteren Zeitpunkt von den Mit­teilungen des Dr. Schäfer Kenntnis bekommen.

2. Der Obereichsanwalt behauptet, das Vorgehen der Darm­ städter Polizei sei nicht auf seine Beranlassung hin geschehen. führt aber dann selbst aus, daß er bei der Unterredung im

preußischen Innenministerium den ,, Rat" gegeben habe, als Beweis­mittel ,, wenigstens(!) die Schreibmaschine des Best zu beschlag nahmen". Lediglich diefer Rat des Oberreichs­anwalts ist von der Polizei durchgeführt worden. Die bei den führenden Persönlichkeiten der Nationalsozialistischen Partei des Gaves Heffen durchgeführten Haussuchungen gelien lediglich dem 3wed der Sicherstellung solcher Beweismittel.

3. Der Zeitpunkt für eine rechtliche Würdigung des Falles durch die Behörden in der Oeffentlichkeit scheint mir im Gegensatz zu dem Herrn Oberreichsanwalt jetzt noch nicht ge­Tommen zu sein. Unabhängig von der strafrechtlichen Würdigung der Angelegenheit ist festzustellen: An der Echtheit der Be­laffungsdokumente ist nach den bisherigen Feststellungen nicht zu zweifeln."

Die Vernehmung Schäfers. Geine Aussagen vor der Reichsanwaltschaft.

Leipzig , 26. november. Die Bernehmung Dr. Schäfers vor der Reichsanwaltschaft dauert den ganzen Tag über an und wurde in den späten Abend­ftunden abgeschlossen. Ueber etwaige Maßnahmen, die sich aus der Bernehmung ergeben, tönnen Mitteilungen zur Zeit nicht

Bei seiner Bernehmung erklärte Dr. Schäfer u. a., daß sein Er­scheinen beim Polizeipräsidenten in Frankfurt und auch beim preußi­schen Innenminister nicht etwa den Zwed gehabt habe, ein Verfahren wegen eines hochverräterischen Unternehmens in Gang zu bringen. Daran habe er niemals gedacht. Bielmehr habe er nur darauf hin­weisen wollen, daß in nationalsozialistischen Kreisen nach seiner Auf­faffung ganz unfinnige wirtschaftliche Ansichten und Anschauungen über die Maßnahmen wirken, die für den Fall, daß die Nationalsozialisten an die Macht kommen, 3 ur Durchführung fommen sollten. Auf diese unsinnigen Anschauungen habe er die maßgebenden Kreise aufmerksam machen wollen.

Der Anwalt des R

Reiches.

Justiz mit und ohne Binde.

It's nicht so, Werner? Gag es, wenn ich lige! Schilfers Tell, I., 2.

Es ist nichts Neues, daß die Republik dort, wo sie sich auf ihre Organe verlassen müßte, von ihnen verlassen wird. Die Erklärung des Oberreichsanwalts in der Sache diese Behauptung, die längst keines Beweises mehr bedarf. der hessischen Hochverräter ist nur wieder ein Beweisstück für Daß die bereits hitleroffiziöse- ,, DA3." die. Erklärung des Oberreichsanwalts unter der Ueberschrift veröffentlicht Hitler und der Oberreichsanwalt gegen Severing", das müßte jeder dem Dienste der Republik ergebene Oberreichs­anwalt als Beleidigung empfinden. Aber wir wissen nicht, wie Herr Oberreichsanwalt Werner es empfindet.

In Leipzig , wo man mit Militär- Prismengläsern nach den Mikroben des Landesverrats ausspäht, übersieht man die Elefanten des Hochverrats. Zwar nicht immer und überall. Wir bescheinigen dem Reichsgericht, daß es auf fommu nistischen Hochverrat mit der lleberempfindlichkeit einer überheizten Radioröhre reagiert, so daß die Schwingungen des gesunden Rechtsempfindens verzerrt und kreischend an unser Ohr gelangen. Das Reichsgericht ist so weit gegangen es sei nur erinnert an die Urteile vom Februar 1927 Buchdrucker, Schriftfeger und Boten wegen Hoch­verrats zu verurteilen, weil sie bei der Herstellung und dem Versand von Schriften revolutionären Inhalts beteiligt waren. Das Reichsgericht hat allen Ernstes an 3eitungs­jungen und Botenfrauen die Anforderung gestellt, den Inhalt der von ihnen ausgetragenen Schriften unter dem Gesichtspunkt der Strafbarkeit durchzustudieren. Es hat den Seher zum 3ensor über die Erzeugnisse des Schriftstellers aufrücken lassen. Ja, das Reichsgericht hat die phantastisch­vagen Deklamationen eines Inrises Dichters für Hochverrat erklärt, es het sogar in Gedichten unseres Alt­meisters Goethe würdigste Begehung des Goethe­Jahres!- Borbereitung zum Hochperrat entdeckt, weil diese Gedichte in einer kommunistischen Anthologie abgedruckt waren!

Aber nun wird bei einer Gruppe von Rechtsradikalen ein Dokument gefunden, das eine genau paragra phierte Anweisung für die Machtergreifung enthält mit Anordnung von Standgerichten, Konfistationen, Er­schießungen, von schwersten Eingriffen aller Art in Leben und Wirtschaftsordnung, und da verwandelt sich der Herr Oberreichsanwalt plöglich in einen Pilatus: Ich finde tein Fehl an ihm!" Er zweifelt, hier einen Fall von Hochverat vor sich zu haben.

Konsequenz vermag man hier freilich nicht zu erblicken. Hat doch der Oberreichsanwalt zunächst das Dokument und die es umgebenden Umstände für so verdächtig angesehen, daß er sich zur Einleitung von Untersuchungen und Verfahren verpflichtet fah. Trotzdem gibt 24 Stunden später der­selbe Obereichsanwalt eine Erklärung ab, die der Verteidiger der Angeklagten nicht besser und sicher nicht entfernt so wirk­