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Die preußische Staatsregierung verlangte Milderung der Hitler - Notverordnung vom 16. Juni. - Die Reichsregierung antwortete mit ihrer gewaltsamen Amtsenthebung!
Der Reichskanzler v. Papen hat die Reichserefutive in Preußen auf die Absätze 1 und 2 des Artikels 48 der Reichsverfassung zu stüzen versucht und damit unterstellt, daß Preußen die ihm nach den Gesetzen und der Verfassung obliegenden Pflichten nicht erfüllt habe, daß ferner in Preußen die öffentliche Sicherheit und Ordnung mehr gestört und gefährdet sei als in anderen Ländern. In seiner Rundfunkrede hat er diese Behauptungen vielfach variiert und dabei unter anderem bemerkt, daß es fein Zufall sei, daß nur in Preußen die kommunistischen Kampforganisationen einen größeren Umfang annehmen konnten, und daß nur in Preußen der Wahlkampf von einer erschreckenden Vermehrung blutiger Auseinandersetzungen begleitet worden sei.
Man muß dem Herrn Reichskanzler zugute halten, daß er noch ziemlich neu in seinem Amt ist und sich auf eigene Beobachtungen und Erfahrungen nicht stützen kann. Das selbe gilt von dem größten Teil seiner engeren Mitarbeiter. Das sollte ihn aber dazu führen, bei seinen in der Deffentlichkeit aufgestellten Behauptungen, besonders wenn diese Behauptungen Beschuldigungen gegen die Regierung eines großen Landes involvieren, vorsichtig zu sein. Natürlich ist es kein Zufall, daß die Kommunisten in Preußen zahlreich sind, so wenig wie es ein Zufall ist, daß
Preußen die höchste Arbeitslosenziffer aufweist oder daß in Preußen die meisten Großstädte liegen, deren Wohlfahrtserwerbslose schon jahrelang unter den Geißeln der Arbeitslosigkeit und den Entbehrungen aller Art leiden. Natürlich ist es fein Zufall, daß dort, wo fich Hunderttausende von hungernden Menschen auf einem engen Bezirk zusammenballen, wie im westlichen, mitteldeutschen und schlesischen Industriegebiet, wie in Berlin und an der Wasserkante, die Agitation der radikalen Parteien, also auch der Kommunisten, einen fruchtbaren Nährboden findet. Wer da glaubt, diese Entwicklung und ihre Begleiterscheinungen ausschließlich mit polizeilichen Mitteln aufhalten zu können, der soll sich sein Lehrgeld zurückzahlen lassen. Immerhin: in der Bekämpfung staatsgefähr licher Ausschreitungen der kommunistischen Rampfesorganisationen hat die preußische Regierung einiges geleistet.
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Wenn der Wahlkampf in Preußen aber nicht nur in Preußen! von vermehrten blutigen Auseinander
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furz oder lang auf sie zurüdprallen werden. Womit man sündigt, damit wird man gestraft! Herr v. Papen hat durch die Art seines Vorgehens aber auch den Wert der Begriffe von Treu und Glauben nicht gerade erhöht. Als am Nachmittag des 18. Juli das preußische Staatsministerium vom Reichskanzlerbüro gebeten wurde, den Ministern Hirtfiefer und Severing eine Einladung zu einer Besprechung mit dem Reichskanzler zu übermitteln, da fonnten, ja mußten die beiden Minister aus dieser Einladung folgern, daß es sich um die Erörterung eines Briefes handeln würde, den das preußische Staatsministerium dem Reichskanzler in Sachen
fegungen begleitet worden ist, so ist das nicht zuletzt auf| übersehen sind. Die Männer, die diese Maßnahme ausge das Konto der Regierung Papen zu sehen, die u. a. durch klügelt haben, haben damit Pfeile abgesandt, die über ihre von keinerlei Sachkenntnis getrübten Verordnungen erprobte und bewährte Maßnahmen der Länderregierungen außer Kraft sezte. Man kann wohl behaupten, daß den beiden Wahlgängen zur Wahl des Reichspräsidenten von den Parteien die gleiche Bedeutung beigemessen worden ist, die man jetzt in der Reichstagswahl erblickt. Mit derselben Leidenschaftlichkeit und Beharrlichkeit, mit der jetzt die Parteien für ihre Ziele kämpfen, sind darum auch vor dem 13. März und dem 10. April die Kämpfe um die PräsidentAber damals fehlte die Provokation der Uniformen und darum war der Wahlkampf damals nicht von der erschreckenden Bermehrung blutiger Auseinandersegungen begleitet, die Herr v. Papen heute so sehr beklagt. Herr v. Papen heute so sehr beklagt.
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Herr v. Papen hat es in seiner Rundfunkrede auch für richtig gehalten, einen Unterschied zwischen dem ,, hingebenden Einsatz der örtlichen Polizeiorgane" und der Führung hier ist offenbar die zentrale Führung gemeint zu machen. Die Polizei in Bausch und Bogen zu verurteilen, hat auch er augenscheinlich für ungerecht, aber auch wohl für unflug gehalten. Die Leistungen des preußischen Polizeikörpers sind jedoch so tief in die Geschichte des preußischen Staates gemeißelt, daß sie am wenigsten der sieben Wochen amtierende Reichskanzler durch Reden oder Verordnungen zu verwischen vermag. Und die Führung? Diese Frage läßt sich am leichtesten beantworten, wenn man die Zustände in der Polizei in den Jahren 1918 bis 1920 mit der Verfassung der preußischen Polizei von heute vergleicht. Es war damals nicht selten, daß sich die örtlichen Polizeiorgane bei politischen Unruhen für neutral" erklärten und einem Einschreiten gegen die Ruheftörer aus dem Wege gingen. Das hat die Führung der preußischen Polizei geändert, nicht nur durch Verordnungen und - und zwar in Organisationsveränderungen, sondern auch der Hauptsache durch die beste Methode der Erziehung: durch das Beispiel hingebenden Einsatzes. Auch diese Tatsache wird Herr v. Papen nicht aus der Welt reden fönnen, und darum sollte er, wenn er nicht zu naheliegenden Bergleichen neigen will, in der rednerischen Behandlung der Dinge vorsichtiger sein, über die ihm ein sachverständiges Urteil nicht wohl ansteht.
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Herr v. Papen hat in seinen Rundgebungen der letzten Tage auch viel von der Wiederherstellung der Staatsautori tät geredet. Man fann ihm darin zustimmen, daß die Staatsautorität in den letzten Monaten bedenklich gelitten hat und daß alles getan werden sollte, um sie zu stabilisieren. Seine Erekutive gegen Preußen aber hat der Staatsautorität einen Stoß versezt, dessen Folgen heute noch gar nicht zu
der Senkung der Unterstützungssäge für Arbeits. lose und Krisenunterstützte
gesandt hatte. Diese Auffassung erhielt eine weitere Stüße durch die Einladung, die am nächsten Tage auch dem preußischen Finanzminister Klepper zuging. Um Klarheit dar über zu bekommen, erfundigte sich in den Nachmittagsstunden des Dienstags der Ministerialdirektor Nobis vom preußi schen Staatsministerium auf Ersuchen des Innenministers in der Reichskanzlei nach den Verhandlungsgegenständen, die für die Besprechung zwischen dem Reichskanzler und den preußischen Ministern vorgesehen waren. Es wurde ihm bedeutet, daß
über finanzielle und landwirtschaftliche Fragen verhandelt werden solle, daß allerdings auch innerpolitische Fragen zur Erörterung fommen würden! Man kann diese Auskunft als eine Verlegenheitsausflucht werten, die durch ein Schweigegebot bedingt war, oder man kann sie als absichtliche ,, Tarnung" empfinden auf jeden Fall war sie das Gegenteil von dem, was bisher im Verkehr der Reichsregierungen mit der preußischen Staatsregierung als Treu und Glauben galt. Daß sich der kommissarische Innenminister Dr. Bracht schon eine halbe Stunde vor der Besprechung in der Reichskanzlei beim Leiter der Polizeiabteilung des preußischen Innenministeriums melden ließ und daß die Verfügung der Amtsenthebung des Innenministers in der Zeit dem Ministerium zugestellt wurde, in der die preußischen Minister in der Reichskanzlei weilten, ist nur eine Abrundung des Bildes, das sich der Reichskanzler von Papen augenscheinlich von den Mitteln zur Festigung der Staatsautorität macht.
Von erheblich höherem Wert ist jedoch die Fest. stellung, daß über den Brief des preußischen Staats. ministeriums an Herrn v. Papen nicht ein Wort geredet wurde. In dem Briefe hatte die preußische