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Morgen- Ausgabe

Nr. 467 A 228 49. Jahrg.

Redaktion und Verlag: Berlin SW 68, Lindenstr. 3 Fernsprecher: A7 Amt Dönhoff 292 bis 297

Telegrammadresse: Sozialdemokrat Berlin

Vorwärts

BERLINER

VOLKSBLATT

DIENSTAG

4. Oktober 193z

In Groß Berlin 10 Pf. Auswärts...... 15 Bf. Bezugsbedingungen und Anzeigenpreise fiehe am Schluß des redaktionellen Teils

Bentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

Der Zwickel

Herr Bracht und die Badehosen

Herr Bracht hat einen Zwickel verordnet. Was ist ein 3 widel? Wir bitten unsere männlichen Leser, sich von ihren Frauen darüber belehren zu lassen. Wenn sie ihren Frauen noch den Anlaß zu ihrer Frage ver­raten werden, wird sich bald an allen Ecken und Enden der Stadt ein unauslöschliches Gelächter erheben. Also Herr Bracht hat ver­ordnet, daß Badeanzüge fünftig mit einem Zwickel zu versehen sind! Die Frauen, die mir darüber befragten, haben uns ausein­andergesezt, diese neueste Bracht- Berordnung sei eben von einem Manne gemacht, der etwas ganz anderes meint, als er damit ge= sagt habe. Gemeint ist turz und gut: jede Badehose, ob männlich oder weiblich, müsse an der interessantesten Stelle noch ein Feigen­blatt aus Stoff aufgenäht bekommen. Wegen der Sittlichkeit.

Der Rest der Verordnung steht der Ein­führung des Zwickels von amtswegen würdig zur Seite. Wir bitten unsere Leser, über diese Berordnung, die wir laut vorzulesen emp­fehlen, nicht zu sehr den Kopf zu schütteln. Wir leben wirklich im Jahre 1932, und sie können es noch erleben, daß sie ihre Bade­hosen vor der Benuzung zur Konzessionierung und Abstempelung aufs Polizeiamt tragen müssen! Wird das erst eine Pracht sein, wenn diese Verordnung durchgeführt ist, wenn es feine gebräunten Rörper mehr gibt, dafür aber die neue Bademode ,, Laßt Luft und Sonne nicht durch!" Werden die ,, ange­schnittenen Beine" an den Bracht- Badehosen mit dem Millimetermaß nachgemessen? Wer­den Firmen, die im Punkte Sittlichkeit be­sonders zuverlässig sind, besonders fonzessio­nierte Modelle herausbringen?

Wir wollen diese Einzelheiten nicht ver­tiefen. Je länger man diese Verordnung be­trachtet, um so stärker erkennt man, daß sie eine Beleidigung der Bevölkerung, eine polizeiliche unanständigkeit dar­stellt. Man braucht nur daran zu denken, daß die Polizei befugt sein sollte, die Innehaltung der Einzelheiten dieser Verordnung zu kon­trollieren.

Aber eines müssen wir noch laut und ver­nehmlich sagen: haben die Leute Sor gen! Bei Millionen von Arbeitslosen, ange­sichts der gewaltigen Not im Lande, ange­sichts der Verwirrung der politischen Verhält­nisse hat Herr Bracht noch Zeit, sich um den Zwickel in den Badehosen männlichen und weiblichen Geschlechts zu kümmern. Nach seiner Großtat mit der Badehosenverordnung im Sommer gelüftet es ihm nach neuem Ruhme. Wir gestehen ihm neidlos zu, daß er auf diesem Gebiete unerreicht ist. Hier zeitigt er Taten, von denen man noch lange reden wird!

War das der Zweck der Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen, daß er Zwickel in die Badehosen verordnet? Gehören die Zwickel auch zu den Maßnahmen auf Grund des Artikels 48, die zur Wieder­herstellung von Sicherheit und Ordnung für unumgänglich nötig erachtet worden sind?

Bon den Zwickeln des Herrn Bracht wer­den die Millionen von Arbeitslosen nicht satt! Herr Bracht engt sie vielmehr noch weiter ein! Denn hier ist ein drastisches Beispiel, wie die blindwütig reaktionäre Tendenz auf ful­turellem Gebiete sozialreaktionäre Folgen hervorruft. In Berlin gibt es große städtische Badeanstalten mit Fami­lienbädern, die auch im Winter benugt mer den. Diese Bäder sind eine Wohltat für die Arbeiterbevölkerung. Herr Bracht will die Gäste dieser Bäder nötigen, sich neue Badeanzüge mit angeschnittenen Beinen und Zwickeln zu kaufen, da er die Bade­

Mordpläne im Braunen Hause

Eigener Bericht

Röhm läuft hilfesuchend zum Reichsbanner!

München , 3. Oktober.

Vor dem Münchener Amtsgericht rollte am Montag ein politischer Beleidigungsprozeß ab, der einen tiefen Blick hinter die Kulissen des Braunen Hauses in München tun ließ und die Verfallserscheinungen in der Hitler - Partei mit greller Deutlichkeit offenbarte.

Angeklagt war der verantwortliche Redakteur der Münchener Post", Edmund Goldschagg , wegen zweier Artikel Die Tscheka im Braunen Haus ", die im April dieses Jahres furz vor der Reichspräsidentenwahl sensationelle Enthüllungen über eine Mordorganisation inner­halb der NSDAP . brachten. Eine erste Bestäti­gung der Richtigkeit dieser Enthüllungen in der ,, Münchener Bost" brachte bereits ein Gerichts­urteil vom 5. Juli, durch das ein einfluß­reicher, ständiger Gast im Braunen Haus namens Danzeisen wegen zweier Bergehen der Auf­forderung zum Mord sechs Monate Gefängnis erhielt. Aber in jener Verhand­lung wurden zwei wichtige Zeugen nicht ver­nommen, nämlich der Fabrikant Bell, eine ehe= maliger Vertrauensmann des Hauptmanns Röhm, und der Reichsbannerführer Major Mayr.

Biel weiter fonnte nun der neue Prozeß in die Mordatmosphäre des Braunen Hauses hinein­leuchten, zu welchem

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Bell und Mayr als Zeugen zugezogen waren. Die Nationalsozialisten hatten natürlich ein begründetes Interesse daran, die Deffentlichkeit nicht gar zu tief in ihre dunklen Geheimnisse hineinschauen zu lassen. In dieser Richtung lag schon die Einleitung des Be= leidigungsprozesses gegen die Münchener Post". Nicht etwa der S.- Stabschef Röhm noch sein Nachrichtenchef Graf Dumoulin Edart oder der Reichstagsabgeordnete Buch hatten gegen die Münchener Post" geklagt, obwohl sie doch als die meist Kompromittierten das größte Inter­esse daran gehabt haben müssen. Lediglich der Fememörder Schulz und der Reichsschag= meister der NSDAP., Sfadtrat Schwarz, hatten sich durch die Artikel der Münchener Post" beleidigt gefühlt, obgleich sie in den Enthüllungen nur nebensächlich genannt sind.

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Noch deutlicher aber äußerte sich das Bestreben der Nazileitung, so viel wie möglich zu vertuschen, in der Tatsache, daß

die Hauptzeugen, Hauptmann Röhm Dumou­lin- Eckart, Graf Spreti , Rolf Reiner , ein be­sonderer Bertrauter im Braunen Haus, und der im Zusammenhang mit dunkelsten Ge­schichten schon viel bekanntgewordene Kauf­mann Hans Schweighardt, zum Teil unauf­findbar waren, zum Teil der Ladung nicht Folge leisteten.

Röhm, Reiner und Schweighardt wurden dafür zu je 50 M. Geldstrafe und Tragung sämt­

hose oder den modernen Badeanzug im Familienbad für unsittlich hält! Wer fein Geld hat, um sich auf Brachts Befehl den polizeilich fonzeffionierten Badeanzug zu

licher Kosten verurteilt. Gerade diese Zeugen hät=

ten befunden müſſen, was sie übrigens in zahl Ein nichtssagendes Urteil

reichen polizeilichen

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Ver= auch freiwilligen nehmungen auch getan hatten, daß im Braunen Haus

tatsächlich eine geheime Zelle

bestand, und daß ernstliche Mordabsich= ten vorhanden waren. Aber auch ohne diese Zeugen gelang der Verteidigung der Wahr heitsbeweis. Sie erbrachte den Beweis da­für, daß Röhm, Dumoulin- Eckart und Graf Spreti selbst die Ueberzeugung und die Gewiß­heit erlangt hatten, daß in den Kreisen der NSDAP . im Frühjahr 1932 tatsächlich ein ernstes Mordkomplott verabredet war, und daß auf Betreiben des nationalsozialisti­schen Reichstagsal geordneten Major Buch der Fabrikant Danzeisen einen gewissen Horn telegra­phisch von Karlsruhe nach München gerufen hatte, um die Ausführung der Mordtaten zu über­nehmen, und zwar handelte es sich um einen

um

Mordanschlag auf den bereits genann­ten Bell, auf Dumoulin- Eckart und Hauptmann Röhm. Aufsehen erregte schon gleich bei Beginn der Zeugenvernehmung, als Bell feine Nichtvereidigung ersuchte. Er begrün­dete seine Bitte damit, daß er sich durch seine Aussage Gegner mache, und daß es bei den Zu­ständen im Braunen Haus möglich sei, daß für wenig Geld eine falsche eidesstattliche Aussage erkauft und er dann in ein Meineidsverfahren verwickelt werde, wie es ihm schon einmal passiert sei. Der Zeuge, trotz seiner Einwendung ver= eidigt, sagte dann über eine Zusammen funft mit Röhm aus. Röhm habe gesagt: ,, Wissen Sie schon das Neueste? Man will uns umbringen. Sie, Dumoulin- Eckart und mich." Er habe es anfangs nicht glauben wollen, bis Röhm Einzelheiten mitteilte und erwähnte, daß Major Buch dahinter stecke. Bald darauf habe er den Schweighardt in einem Caféhaus getroffen. Auch von diesem sei er gefragt worden, ob er schon wisse, daß er umgebracht werden solle. Schweighardt habe weiter erklärt: Ein Wort von mir bei der Polizeidirektion würde genügen, daß die ganze Saubande ins Zuchthaus käme." Mit der Saubande sei die Reichsleitung der NSDAP . gemeint gewesen. Schweighardt habe ihn dann gefragt: Willst du deinen Mörder kennen lernen? Er wird bald hierher kommen." Tatsächlich sei dann Dr. Horn aus Karlsruhe in das Lokal gekommen.

Interessante Mitteilungen machte der Zeuge auch über eine andere Aussprache mit Haupt­mann Röhm. Als die Sache mit den Röhm= Briefen kam, sagte Röhm zu mir: Sie sind ein Stümper, weil Sie nicht fertigbringen, daß diese Sache unterdrückt wird." Ich bin dann nach Magdeburg ins Reichsbannerhaus zu Major Mayr gefahren, Mayr wußte ein­fach alles. Ich fragte ihn, ob er bereit sei, Röhm zu empfangen. Am 1. April 1932 fam dann

Röte ins Gesicht steigen darüber, daß dies reaktionäre Regime noch das Volk schikaniert!

kaufen, darf fünftig gefälligst zu Hause Hoch die Badehose!

bleiben! Noch viel härter trifft das die Ar­beitslosen.

Die deutschnationalen Muder, die diese Verordnung inspiriert haben, haben an die Arbeiter und die Arbeitslosen nicht gedacht; denn die interessieren sie nicht. Sie sind ihrem mucerisch- reaktionären Drange, ihrem einge­fleischten Haß gegen alles Freie und Natür­liche gefolgt und sie haben damit zugleich eine neue Bedrückung des arbeitenden Bolkes erreicht.

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Das bedeutet der Zwickel! Wir sind sicher: allen, die zunächst gelacht haben, wird die

Brachts neue Verordnung

In der Preußischen Gesezsammlung Nr. 56 wird auf Grund des Polizeiverwaltungs­gesetzes für das Land Preußen folgende Polizeiverordnung erlassen:

Der§ 1 der Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932( Gefeßsammlung S. 280) erhält folgende Fassung:

1. Das öffentliche Nacktbaden ist unter sagt.

2. Frauen dürfen öffentlich nur baden, falls fie einen Badeanzug tragen, der Brust

Eigener Bericht

München , 3. Oktober.

Im Tschekaprozeß des Münchener Braunen Hauses wurde der verantwortliche Redakteur der ,, Münchener Post" wegen fortgesetzter übler Nach­rede zu einer Geldstrafe von 1200 Marf und zur Tragung der Kosten verurteilt. In der Urteilsbegründung wird behauptet, daß der Wahr­heitsbeweis in bezug auf die beiden Pri vatkläger Schulz und Schwarz nicht erbracht wurde.

Nach den Zeugenaussagen ist das Urteil voll­kommen unbegreiflich, denn es läßt den Tatbestand ganz außer acht, daß nach der sachlichen Seite des ganzen Fragenkompleges hin die beiden Pri­vattläger nur untergeordnete Sta= tisten sind und daß vor allem die wichtigen Zeugen des Braunen Hauses selbst, Röhm und Konsorten, sich vor der Vernehmung gedrückt hatten. Es ist deshalb anzunehmen, daß der Prozeß in zweiter Instanz neu auf­gerollt wird.

Röhm nach Berlin und hatte in einer Privat­wohnung eine stündige Unterredung mit Major Mayr. Röhm berichtete mir später, daß Mayr alles wisse, und daß es stimme, daß die Schweinehunde uns erledigen wollen. Röhm nahm die Sache sehr ernst und schimpfte wütend auf Schulz und Schwarz.

Auf Befragen über die Pläne zur Errichtung eines großen Geheimdienstes über ganz Deutsch­ land erklärte der Zeuge: Ja, es war die Rede davon, daß

um

mißliebige Leute beseitigt werden follten. Daß man einen Mann die Ecke bringt, das wird bei uns nicht so tragisch auf­gefaßt, als wenn man Eine darüber spricht. solche Einrichtung gehört mit zu unserer Organi­sation. Wir sagen, das ist Selbstschutz, Sie sagen da Mord. Aber das ist es nicht. In einen Geheimdienst gehört so etwas hinein, das iſt selbstverständlich. Ich finde nichts dabei, wenn einer aus moralischen Gründen im Interesse der Partei beseitigt wird. Es handelt sich doch um den Schutz der eigenen Leute. Die Verräterei muß abgestellt werden, gleichviel mit welchen Mitteln.

Nicht weniger sensationell gestaltete sich die Aus­sage des

Zeugen Major Mayr. Meine Informationen, so erklärte der Zeuge, stammen aus vier Quellen: aus Stuttgart , von befreundeter Seite in München , aus den Angaben Bells und endlich durch die Angaben des Hauptmanns Röhm. In meiner Eigenschaft als Hauptschriftleiter der Reichsbanner= Bundeszeitung ist mir Ende 1931 ein Ar­tikel aus Stuttgart zugegangen, der von einem

und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers voll­ständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt jo­wie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwidel versehen ist. Der Rückenausschnitt des Badeanzugs darf nicht über das untere Ende der Schulterblätter hinausgehen.

3. Männer dürfen öffentlich nur baden, falls sie wenigstens eine Badehose tragen, die mit an­geschnittenen Beinen und einem 3 midel versehen ist. In sogenannten Fa milienbädern haben Männer einen Bade­anzug zu tragen.

4. Die vorstehenden Vorschriften gelten nicht für das Baden in Badeanstalten, in denen Männer und Frauen getrennt baden.

5. Die Vorschriften des Abs. 2 gelten ent­sprechend für den Strandanzug der Frauen. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 1. No. vember 1932 in Kraft