Morgen- Ausgabe
Nr. 467 A 228 49. Jahrg.
Vorwärts
BERLINER
VOLKSBLATT
DIENSTAG
4. Oktober 193z
In Groß Berlin 10 Pf. Auswärts...... 15 Bf. Bezugsbedingungen und Anzeigenpreise fiehe am Schluß des redaktionellen Teils
Der Zwickel
Herr Bracht und die Badehosen
Herr Bracht hat einen Zwickel verordnet. Was ist ein 3 widel? Wir bitten unsere männlichen Leser, sich von ihren Frauen darüber belehren zu lassen. Wenn sie ihren Frauen noch den Anlaß zu ihrer Frage verraten werden, wird sich bald an allen Ecken und Enden der Stadt ein unauslöschliches Gelächter erheben. Also Herr Bracht hat verordnet, daß Badeanzüge fünftig mit einem Zwickel zu versehen sind! Die Frauen, die mir darüber befragten, haben uns auseinandergesezt, diese neueste Bracht- Berordnung sei eben von einem Manne gemacht, der etwas ganz anderes meint, als er damit ge= sagt habe. Gemeint ist turz und gut: jede Badehose, ob männlich oder weiblich, müsse an der interessantesten Stelle noch ein Feigenblatt aus Stoff aufgenäht bekommen. Wegen der Sittlichkeit.
Der Rest der Verordnung steht der Einführung des Zwickels von amtswegen würdig zur Seite. Wir bitten unsere Leser, über diese Berordnung, die wir laut vorzulesen empfehlen, nicht zu sehr den Kopf zu schütteln. Wir leben wirklich im Jahre 1932, und sie können es noch erleben, daß sie ihre Badehosen vor der Benuzung zur Konzessionierung und Abstempelung aufs Polizeiamt tragen müssen! Wird das erst eine Pracht sein, wenn diese Verordnung durchgeführt ist, wenn es feine gebräunten Rörper mehr gibt, dafür aber die neue Bademode ,, Laßt Luft und Sonne nicht durch!" Werden die ,, angeschnittenen Beine" an den Bracht- Badehosen mit dem Millimetermaß nachgemessen? Werden Firmen, die im Punkte Sittlichkeit besonders zuverlässig sind, besonders fonzessionierte Modelle herausbringen?
Wir wollen diese Einzelheiten nicht vertiefen. Je länger man diese Verordnung betrachtet, um so stärker erkennt man, daß sie eine Beleidigung der Bevölkerung, eine polizeiliche unanständigkeit darstellt. Man braucht nur daran zu denken, daß die Polizei befugt sein sollte, die Innehaltung der Einzelheiten dieser Verordnung zu kontrollieren.
Aber eines müssen wir noch laut und vernehmlich sagen: haben die Leute Sor gen! Bei Millionen von Arbeitslosen, angesichts der gewaltigen Not im Lande, angesichts der Verwirrung der politischen Verhältnisse hat Herr Bracht noch Zeit, sich um den Zwickel in den Badehosen männlichen und weiblichen Geschlechts zu kümmern. Nach seiner Großtat mit der Badehosenverordnung im Sommer gelüftet es ihm nach neuem Ruhme. Wir gestehen ihm neidlos zu, daß er auf diesem Gebiete unerreicht ist. Hier zeitigt er Taten, von denen man noch lange reden wird!
War das der Zweck der Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen, daß er Zwickel in die Badehosen verordnet? Gehören die Zwickel auch zu den Maßnahmen auf Grund des Artikels 48, die zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung für unumgänglich nötig erachtet worden sind?
Bon den Zwickeln des Herrn Bracht werden die Millionen von Arbeitslosen nicht satt! Herr Bracht engt sie vielmehr noch weiter ein! Denn hier ist ein drastisches Beispiel, wie die blindwütig reaktionäre Tendenz auf fulturellem Gebiete sozialreaktionäre Folgen hervorruft. In Berlin gibt es große städtische Badeanstalten mit Familienbädern, die auch im Winter benugt mer den. Diese Bäder sind eine Wohltat für die Arbeiterbevölkerung. Herr Bracht will die Gäste dieser Bäder nötigen, sich neue Badeanzüge mit angeschnittenen Beinen und Zwickeln zu kaufen, da er die Bade
Mordpläne im Braunen Hause
Eigener Bericht
Röhm läuft hilfesuchend zum Reichsbanner!
Vor dem Münchener Amtsgericht rollte am Montag ein politischer Beleidigungsprozeß ab, der einen tiefen Blick hinter die Kulissen des Braunen Hauses in München tun ließ und die Verfallserscheinungen in der Hitler - Partei mit greller Deutlichkeit offenbarte.
Angeklagt war der verantwortliche Redakteur der Münchener Post", Edmund Goldschagg , wegen zweier Artikel„ Die Tscheka im Braunen Haus ", die im April dieses Jahres furz vor der Reichspräsidentenwahl sensationelle Enthüllungen über eine Mordorganisation innerhalb der NSDAP . brachten. Eine erste Bestätigung der Richtigkeit dieser Enthüllungen in der ,, Münchener Bost" brachte bereits ein Gerichtsurteil vom 5. Juli, durch das ein einflußreicher, ständiger Gast im Braunen Haus namens Danzeisen wegen zweier Bergehen der Aufforderung zum Mord sechs Monate Gefängnis erhielt. Aber in jener Verhandlung wurden zwei wichtige Zeugen nicht vernommen, nämlich der Fabrikant Bell, eine ehe= maliger Vertrauensmann des Hauptmanns Röhm, und der Reichsbannerführer Major Mayr.
Biel weiter fonnte nun der neue Prozeß in die Mordatmosphäre des Braunen Hauses hineinleuchten, zu welchem
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Bell und Mayr als Zeugen zugezogen waren. Die Nationalsozialisten hatten natürlich ein begründetes Interesse daran, die Deffentlichkeit nicht gar zu tief in ihre dunklen Geheimnisse hineinschauen zu lassen. In dieser Richtung lag schon die Einleitung des Be= leidigungsprozesses gegen die Münchener Post". Nicht etwa der S.- Stabschef Röhm noch sein Nachrichtenchef Graf Dumoulin Edart oder der Reichstagsabgeordnete Buch hatten gegen die Münchener Post" geklagt, obwohl sie doch als die meist Kompromittierten das größte Interesse daran gehabt haben müssen. Lediglich der Fememörder Schulz und der Reichsschag= meister der NSDAP., Sfadtrat Schwarz, hatten sich durch die Artikel der Münchener Post" beleidigt gefühlt, obgleich sie in den Enthüllungen nur nebensächlich genannt sind.
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Noch deutlicher aber äußerte sich das Bestreben der Nazileitung, so viel wie möglich zu vertuschen, in der Tatsache, daß
die Hauptzeugen, Hauptmann Röhm Dumoulin- Eckart, Graf Spreti , Rolf Reiner , ein besonderer Bertrauter im Braunen Haus, und der im Zusammenhang mit dunkelsten Geschichten schon viel bekanntgewordene Kaufmann Hans Schweighardt, zum Teil unauffindbar waren, zum Teil der Ladung nicht Folge leisteten.
Röhm, Reiner und Schweighardt wurden dafür zu je 50 M. Geldstrafe und Tragung sämt
hose oder den modernen Badeanzug im Familienbad für unsittlich hält! Wer fein Geld hat, um sich auf Brachts Befehl den polizeilich fonzeffionierten Badeanzug zu
licher Kosten verurteilt. Gerade diese Zeugen hät=
ten befunden müſſen, was sie übrigens in zahl Ein nichtssagendes Urteil
reichen polizeilichen
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Ver= auch freiwilligen nehmungen auch getan hatten, daß im Braunen Haus
tatsächlich eine geheime Zelle
bestand, und daß ernstliche Mordabsich= ten vorhanden waren. Aber auch ohne diese Zeugen gelang der Verteidigung der Wahr heitsbeweis. Sie erbrachte den Beweis dafür, daß Röhm, Dumoulin- Eckart und Graf Spreti selbst die Ueberzeugung und die Gewißheit erlangt hatten, daß in den Kreisen der NSDAP . im Frühjahr 1932 tatsächlich ein ernstes Mordkomplott verabredet war, und daß auf Betreiben des nationalsozialistischen Reichstagsal geordneten Major Buch der Fabrikant Danzeisen einen gewissen Horn telegraphisch von Karlsruhe nach München gerufen hatte, um die Ausführung der Mordtaten zu übernehmen, und zwar handelte es sich um einen
um
Mordanschlag auf den bereits genannten Bell, auf Dumoulin- Eckart und Hauptmann Röhm. Aufsehen erregte schon gleich bei Beginn der Zeugenvernehmung, als Bell feine Nichtvereidigung ersuchte. Er begründete seine Bitte damit, daß er sich durch seine Aussage Gegner mache, und daß es bei den Zuständen im Braunen Haus möglich sei, daß für wenig Geld eine falsche eidesstattliche Aussage erkauft und er dann in ein Meineidsverfahren verwickelt werde, wie es ihm schon einmal passiert sei. Der Zeuge, trotz seiner Einwendung ver= eidigt, sagte dann über eine Zusammen funft mit Röhm aus. Röhm habe gesagt: ,, Wissen Sie schon das Neueste? Man will uns umbringen. Sie, Dumoulin- Eckart und mich." Er habe es anfangs nicht glauben wollen, bis Röhm Einzelheiten mitteilte und erwähnte, daß Major Buch dahinter stecke. Bald darauf habe er den Schweighardt in einem Caféhaus getroffen. Auch von diesem sei er gefragt worden, ob er schon wisse, daß er umgebracht werden solle. Schweighardt habe weiter erklärt:„ Ein Wort von mir bei der Polizeidirektion würde genügen, daß die ganze Saubande ins Zuchthaus käme." Mit der Saubande sei die Reichsleitung der NSDAP . gemeint gewesen. Schweighardt habe ihn dann gefragt: Willst du deinen Mörder kennen lernen? Er wird bald hierher kommen." Tatsächlich sei dann Dr. Horn aus Karlsruhe in das Lokal gekommen.
Interessante Mitteilungen machte der Zeuge auch über eine andere Aussprache mit Hauptmann Röhm. Als die Sache mit den Röhm= Briefen kam, sagte Röhm zu mir: Sie sind ein Stümper, weil Sie nicht fertigbringen, daß diese Sache unterdrückt wird." Ich bin dann nach Magdeburg ins Reichsbannerhaus zu Major Mayr gefahren, Mayr wußte einfach alles. Ich fragte ihn, ob er bereit sei, Röhm zu empfangen. Am 1. April 1932 fam dann
Röte ins Gesicht steigen darüber, daß dies reaktionäre Regime noch das Volk schikaniert!
kaufen, darf fünftig gefälligst zu Hause Hoch die Badehose!
bleiben! Noch viel härter trifft das die Arbeitslosen.
Die deutschnationalen Muder, die diese Verordnung inspiriert haben, haben an die Arbeiter und die Arbeitslosen nicht gedacht; denn die interessieren sie nicht. Sie sind ihrem mucerisch- reaktionären Drange, ihrem eingefleischten Haß gegen alles Freie und Natürliche gefolgt und sie haben damit zugleich eine neue Bedrückung des arbeitenden Bolkes erreicht.
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Das bedeutet der Zwickel! Wir sind sicher: allen, die zunächst gelacht haben, wird die
Brachts neue Verordnung
In der Preußischen Gesezsammlung Nr. 56 wird auf Grund des Polizeiverwaltungsgesetzes für das Land Preußen folgende Polizeiverordnung erlassen:
Der§ 1 der Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932( Gefeßsammlung S. 280) erhält folgende Fassung:
1. Das öffentliche Nacktbaden ist unter sagt.
2. Frauen dürfen öffentlich nur baden, falls fie einen Badeanzug tragen, der Brust
Eigener Bericht
Im Tschekaprozeß des Münchener Braunen Hauses wurde der verantwortliche Redakteur der ,, Münchener Post" wegen fortgesetzter übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 1200 Marf und zur Tragung der Kosten verurteilt. In der Urteilsbegründung wird behauptet, daß der Wahrheitsbeweis in bezug auf die beiden Pri vatkläger Schulz und Schwarz nicht erbracht wurde.
Nach den Zeugenaussagen ist das Urteil vollkommen unbegreiflich, denn es läßt den Tatbestand ganz außer acht, daß nach der sachlichen Seite des ganzen Fragenkompleges hin die beiden Privattläger nur untergeordnete Sta= tisten sind und daß vor allem die wichtigen Zeugen des Braunen Hauses selbst, Röhm und Konsorten, sich vor der Vernehmung gedrückt hatten. Es ist deshalb anzunehmen, daß der Prozeß in zweiter Instanz neu aufgerollt wird.
Röhm nach Berlin und hatte in einer Privatwohnung eine 3½ stündige Unterredung mit Major Mayr. Röhm berichtete mir später, daß Mayr alles wisse, und daß es stimme, daß die Schweinehunde uns erledigen wollen. Röhm nahm die Sache sehr ernst und schimpfte wütend auf Schulz und Schwarz.
Auf Befragen über die Pläne zur Errichtung eines großen Geheimdienstes über ganz Deutsch land erklärte der Zeuge: Ja, es war die Rede davon, daß
um
mißliebige Leute beseitigt werden follten. Daß man einen Mann die Ecke bringt, das wird bei uns nicht so tragisch aufgefaßt, als wenn man Eine darüber spricht. solche Einrichtung gehört mit zu unserer Organisation. Wir sagen, das ist Selbstschutz, Sie sagen da Mord. Aber das ist es nicht. In einen Geheimdienst gehört so etwas hinein, das iſt selbstverständlich. Ich finde nichts dabei, wenn einer aus moralischen Gründen im Interesse der Partei beseitigt wird. Es handelt sich doch um den Schutz der eigenen Leute. Die Verräterei muß abgestellt werden, gleichviel mit welchen Mitteln.
Nicht weniger sensationell gestaltete sich die Aussage des
Zeugen Major Mayr. Meine Informationen, so erklärte der Zeuge, stammen aus vier Quellen: aus Stuttgart , von befreundeter Seite in München , aus den Angaben Bells und endlich durch die Angaben des Hauptmanns Röhm. In meiner Eigenschaft als Hauptschriftleiter der Reichsbanner= Bundeszeitung ist mir Ende 1931 ein Artikel aus Stuttgart zugegangen, der von einem
und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt jowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwidel versehen ist. Der Rückenausschnitt des Badeanzugs darf nicht über das untere Ende der Schulterblätter hinausgehen.
3. Männer dürfen öffentlich nur baden, falls sie wenigstens eine Badehose tragen, die mit angeschnittenen Beinen und einem 3 midel versehen ist. In sogenannten Fa milienbädern haben Männer einen Badeanzug zu tragen.
4. Die vorstehenden Vorschriften gelten nicht für das Baden in Badeanstalten, in denen Männer und Frauen getrennt baden.
5. Die Vorschriften des Abs. 2 gelten entsprechend für den Strandanzug der Frauen. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 1. No. vember 1932 in Kraft