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b einmal wurde: daß nach der ganzen Tendenz der Versicherungsgefeße Aufwendungen, welche Gemeinden für die ersten dreizehn ieben sein, Bochen für Verleg te zu machen haben, nicht als Armen unterben, dann gung, besonders im Sinne des Wahlgefeßes für den deutschen alliberalen Reichstag , zu erachten seien. err Richter anerkannt
cit.)
Lokales.
Das königliche Polizei Präsidium hat dem Kuratorium besonderer des städtischen Bentral- Vichhofs mitgetheilt, daß es nicht ge und eines nüge, wenn am Sonntag das Schlachten( Stechen) ber Schweine um 9 Uhr Morgens eingestellt werde; es müsse ne Ausgleichzeitig auch das Ausnehmen der Schweine nach 9 Uhr uf Antrag orgens untersagt und so der ganze Schlachtbetrieb auf dem felbe with Bentral Schlachthof von dieser Stunde ab beseitigt werden, da und der sonst die Fleisch beschauer noch bis 10% Uhr in Thätigkeit bleiben müßten. ung lentt
Die Studenten der Medizin feierten vorgestern Abend auf einige im Saale der Kaiserhallen mit ihren Lehrern zum Schluß des rafanstalt Wintersemesters einen Kommers. Es wäre das an und für e Aufgabe lein so wichtiges Vorkommniß, daß wir davon besonders Srte Lehrer totiz nehmen müßten, indessen glauben wir unsern Lesern en deshalb erüber doch eine Mittheilung machen zu müssen. Das ,, Berl. enft hinter Cagebl." schließt seinen Festbericht mit folgender bemerkens B 35 Jahr. Derthen Aeußerung: Als ein fremdländischer Arzt, dem die Daß ihnen Deutschen Kommersgebräuche völlig unbekannt waren, die Frage echnet wer aufwarf, wieviel wohl an einem solchen Abend im Durchschnitt hen. Nach eder trinke, antwortete ihm ein junger Fuchs: etwa zehn B die Ge Seibel". Darauf warf ihm ein Kommilitone einen Blick des
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langen; das Durchschnittsmaß dürften doch 25 Schoppen sein, werden." Das wäre wahrscheinlich mehr, wie ein Pferdeeimer Inhalt hat, und viehisch ist eine solche Zeitung auch. Es ist aber doch ein Beichen der Zeit, daß solche Vorkommnisse von werden. Wenn bei der jetzigen Kälte ein armer Teufel einen Salud mehr trinkt, als er wirklich ertragen kann, dann schreit ganze Welt über die Schnapspest, den Moralphilister über läuft ein falter Schauer, an den schlechten Fusel dentt; wenn aber wie Bourgeoisiöhnchen vierzig Blas vier -tch zu Gemüthe führen, dann findet man das reizend,
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in seiner Jugend vierzig Glas Bier in einer Nacht trinken lonnte, sehr in Acht nehmen muß, denn das Menschenkuriren ift unter folchen Umständen eine gefährliche Sache.
yeve verulige Bertauyspent, aut aue gerumgefagrene Stop
fleischwaare ist als solche durch Tafeln mit deutlicher Inschrift von mindestens 15 Zentimeter Buchstabenhöhe zu fennzeichnen. Ueber die Untersuchung der bezüglichen Schlachtthiere, über die Einführung polizeilich zu kontrolirender Schlachtbücher find genaue Vorschriften vorgesehen. Nur Schweinefett, aber durch aus tein fremdes Fleisch( von Schwein, Rind oder dergl.) darf der Pferde- oder Eselswurst zugesezt werden.
Der als Subftitut bei einem vereideten Matler be. schäftigte Kaufmann F. wurde gestern wegen wiederholter Unterschlagung zur haft gebracht. Ein Dienstmädchen hatte fich während einer zwölfjährigen Dienstzeit bei dem Vater des Beschuldigten, einem biefigen Maller, 1000 M. erspart und diese Summe zum Anfauf von Werthpapieren ihrem Dienst herrn übergeben. Legterer hatte den Auftrag ausgeführt und die angekauften Effekten in Verwahrung genommen. Nach seinem Tode lam T. in den Befiß der Werthpapiere und verwendete dieselben in seinem Nußen. Außerdem hat er einer Verwandien die ihm anvertrauten über 7000 Mark lautenden Papiere unterschlagen.
Gerichts- Zeitung.
Reichsgerichts- Entscheidung. Leipzig , den 8. Februar. ( Arzt und Polizeipräsident.) In Wiesbaden trat im Juli v. J. die Typhus - Krankheit in so erheblichem Grade auf, daß sie als Epidemie bezeichnet werden konnte. Der Polizeipräsident von Wiesbaden , Herr v. Strauß, ließ daher verschiedene Vorsichtsmaßregeln treffen und ordnete auch die Veröffentlichung der täglichen Erkrankungen bezw. Todesfälle in den Beitungen an. Mit diesen Vorkehrungen war der praktische Arzt Dr. med. Dewald Biehmsen deshalb nicht einverstanden, weil er be fürchtete, der Buzug von Kurgästen werde in Folge jener Bes fanntmachungen aufhören, wodurch wieder seine Braxis und sein Erwerb Einbuße erleiden würden. Er fertigte daber ein ,, Gingesandt" an, in welchem er die Maßnahmen des Polizei Gingesandt" an, in welchem er die Maßnahmen des Polizei. präsidenten fritifitte und veröffentlichte dasselbe in der am 23. Juli erschienenen Nummer des Rheinischen Kuriers". In einer späteren Nummer erschien sodann eine Antmittheilte,
tann naw einem Urtheile des Reichsgerichts, IV. Straffenals, vom 4. Dezember 1885 als eine Beleidigung des verantwort lichen Redakteurs, wenn er zugleich leitender den Geist der Beitung bestimmender Redakteur ist, betrachtet werden, und eins tretenden Falles ist der verantwortliche und leitende Redakteur zur Stellung des Strafantrages berechtigt. Richtet sich die Beschimpfung gegen einen bestimmten Beitungsartikel, so fehlt dem leitenden Redakteur das Recht zur Stellung des Strafs antrages, wenn er in feiner ursächlichen Beziehung zur Aufnahme gerade dieses Artikels gestanden hat.
Vereine und Versammlungen.
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* Die große Voltsversammlung, welche am Montag, den 7. d. M., in Habel's Brauerei, Bergmannstraße ,, stattfand, war ungemein zahlreich besucht. Vor Eintritt in die Tages ordnung theilte der Vorsitzende mit, daß an Stelle des Herrn Reichstagsabgeordneten Singer der berr Reichstagsabgeordnete Pfannkuch das Referat über das Branntweinmonopol" über nommen habe. Nachdem der Herr Referent etwa 15 Minuten gesprochen, mußte die Versammlung wegen steigender Ueber füllung des Saales auf 10 Minuten vertagt werden. Nachdem sämmtliche Tische aus dem Saale entfe.nt waren, fonnte nunmehr der Herr Referent in seinem mit großem Beis fall aufgenommenen Vortrag fortfahren. Redner erklärte, daß das Branntweinmonopol für die Kleinindustriellen und hauptsäch lich für die große Maffe des arbeitenden Volles nicht gerecht fertigt, sondern zu verwerfen sei. Die durch das Monopol entstehende Bertheuerung, würde wiederum der kleine Mann zu tragen haben, wogegen dem Großschnapsbrenner ein bedeuten der Mehroerdienst in die Tasche fließen würde. Für den tlaren und schneidigen Vortrag erntete der Referent auch am Schluffe deffelben stürmischen Beifall. Da sich auf wieder holtes Anfragen des Vorsitzenden fein Gegner zum Wort meldete, wurde einstimmig folgende Resolution angenommen: 1. Die heutige große Voltsversammlung in Habel's Brauerei erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten über das Branntwein- Monopol ganz einverstanden, indem site anerkennt: A. Daß durch Einführung des Branntweinmonopols die Kleins industriellen in dieser Branche geschädigt und dadurch dem Ruin entgegen gehen. B. Daß der Konsument( die große Mehrheit des Bolles) am meisten geschädigt wird, indem durch Einführung des Monopols dieser Konsumartikel bedeutend vertheuert wird und diese Vertheuerung nur das Bolt zu tragen bat. II. Wird in der Versammlung anerkannt: A. Daß jede Steuer, welche indirekt ist, nur auf den Konsumenten lastet hier als eine Lizenzsteuer angesehen wird, und verwerflich ist. B. Es wird anerkannt, daß das Monopol auf den Ausschank von Schnaps und den Kleinhandel mit geistigen Getränken, die Großgrundbesitzer und Großschnapsbrenner entlastet und Die Kleingewerbetreibenden noch mehr belastet. Aus diesen ange führten Gründen erkennt die Versammlung: daß das Branntwein monopol verwerflich ist, und verpflichtet sich, mit allen ihr zu Ges bote stehenden Mitteln, einen energischen Protest dagegen zu erheben. Nachdem der Referent zum Schluß noch mehrere Ere läuterungen zur Monopolfrage gegeben und einige Bemerkun gen über seine Vergangenheit und Thätigkeit in der Arbeiter bewegung gethan, schloß der Vorftzende die so würdevoll vers und die Sozialdemokratie verließen die Versammelten den Saal.
jene Anordnungen seien auf Weifung der Regierung getroffen: schehenen gesundheitlichen Menderungen( Verbesserung der ges
sundheitlichen Kloaken u. f. w.) jederzeit bei ihm erhalten. Am 5. August erschien wieder eine Mittheilung des Dr. 3. in jenem Blatte. Er babe, sagte er, auf einen an den Polizeipräsidenten gerichteten Brief, in welchem er um Auskunft über eine Reihe Sie Typhusepidemie betreffende Fragen gebeten hatte, teine Antwort erhalten, trogdem jener ihn auf den Korrespondenzweg auf Urlaub nach Tirol gereift sei. Er habe einer Antwort nun
Auch ein Arbeitgeber. Eine ganz neue Art von Schwindel, der in den letzten Wochen vor Weihnachten mit gutem Erfolg betrieben wurde, ist erst in diesen Tagen zu fällig entdeckt worden. Bu jener Beit überbrachte ein alter gewiesen habe. Jezt erfahre er nun, daß der Polizeipräsident Mann im Auftrage und mit der Bitte des Prediger Baumann ben Bürgersfrauen auf dem Gesundbrunnen zugeschnittene nicht mehr entgegengesehen in der Annahme, daß der Polizeifertig nähen möchten; die Kleidchen seien zur Bescheerung für preußischer Offizier, wenn er nicht schwer trant oder verwundet arme Kinder in der St. Elisabethgemeinde bestimmt. Bei dem wohlthätigen Zwed waren die Damen bereit, die ihnen über
So hatte auch Frau J. ein
fet, im Moment der Gefahr seinen Posten verlaffe. Den Schluß Dieser öffentlichen Diskussion bildete ein aus Tirol batirtes Ein gesandt des Polizeipräsidenten, morin er die Infinuation des Dr. B.
folches Backet erhalten nebst einem Bettel, auf welchem als zurückgewies. Gleichzeitig stellte er aber Strafantrag gegen Dr. B. laufene Versammlung. Unter Hochrufen auf Herrn Pfannkuch Inhalt des Badets drei zugeschnittene Kleidchen standen. Frau wegen öffentlicher Beleidigung. Das Landgericht in Wiesbaden ,
schob das Badet in ihre Rommode. Als fte nach wenigen Lagen fich die Arbeit vornahm, befanden sich nur zwei zuges Schnittene Kleidchen in dem Packet. Frau J. nähte dieselben fertig und bemerkte dem alten Manne, der sich zur Abholung flagte in der Wahrnehmung berechtigter Intereffen jene Artikel Düntilich eingeftellt hatte, daß fie ftatt der verzeichneten drei Kleider nur zwei vorgefunden habe, es müffe also wohl ein Sethum beim Einpaden geschehen sein. Der Alte nahm die gefertigten Sachen und entfernte sich dankend. Vor wenigen Gefahr durch seine Abreise. Eine Gefahr, welcher er hätte
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welches am 20. November v. J. gegen Dr. 8.( und den in der Revisionsinstanz nicht in Betracht kommenden Redakteur des betr. Blattes) verhandelte, erkannte zwar an, daß der Angeveröffentlicht habe, erachtete aber den Umständen nach eine Be leidigung des Polizeipräsidenten für vorliegend, die darin zu finden sei, daß demselben vorgeworfen ist, er entziehe fich der
Beichoben hatte. Frau J. machte es sogleich fertig und überandte es dem Prediger Baumannn unter Mittheilung des Berzögerungsgrundes. Bald aber kommt der Bote mit dem Bleichen wieder zurüd und theilt ihr mit, daß der Prediger gerichts, die vom Angeklagten behauptete Thatsache sei geeignet, baffelbe nicht annehmen könne, da er von jenen Aufträgen gar nichts wiffe. Die getäuschten Damen find nicht wenig ent tiftet über den Schwindel.
wird.
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Hauptsächlich wohl deshalb, weil
fromme Thätigkeit nunmehr nicht genügend anerkannt Der Gedanke, den Wohlthätigteitsmuth frömmelnder
Damen!
angenommen. Das Urtheil lautete auf 1000 M. Geldstrafe. Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urtheil wurde am 8. Februar vom ersten Straffenat des Reichsgerichts verworfen. In den Gründen wurde ausgeführt, die Annahme des Land ben Polizeipräsidenten in der öffentlichen Achtung herabzusetzen, fei wohlbegründet, eine Verkennung des§ 193( Wahrung bes rechtigter Intereffen) habe nicht stattgefunden und eine unzus läffige Beweislast sei dem Angeklagten nicht aufgebürdet worden.
Eine anonyme Postkarte bildete die Unterlage einer Erpressungs- Anllage, welche gestern gegen den Holzhändler Mar Abbe vor der zweiten Straftammer hiesigen Landgerichts I Kaufmann Seemann zum Betriebe seines Geschäfts größere Darlehen erhalten, die dieser energisch zurückforderte, als der
* Kranten- und Begräbnißkaffe der Berliner Gürtler und Bronzeure( E. H. Nr. 60). Sonntag, den 14. Februar, Vormittags 10 Uhr, im großen Saale von Sanssouci", Kott buferstr. 4a, ordentliche Generalversammlung. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Wahl des gesammten Vorstandes und der Ausschußmitglieder. Es ist Pflicht aller Mitglieder, in dieser Versammlung zu erscheinen. Als Legitimation muß das Quittungsbuch am Eingange vorgezeigt werden. Ohne Quittungsbuch fein Einlaß.( Siehe Inserat am Donnerstag.)
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In
Ramen auszunügen, entbehrt jedenfalls nicht der Driginalität. Offentlicht folgendes Inserat: Gut geschoffene Silbermöven, Lachmöven, Sturmmöven, Mäntelmöven, Schmaroßermöven, verhandelt wurde. Der Angeklagte hatte von seinem Schwager lage selbst sei im Stande, 4 Mal täglich eine Reinigung vors. Serfchwalben, Austernfischer, Lummen, Bergenten, Sturmvögel, fowie anderes Geflügel laufe ich zu den höchsten Preisen."
Und all' dies ,, Geflügel" prangt dann auf den hüten unserer Angeklagte sich in seinem Haushalte einigen Lurus gestattete.
Die Bauernfängeret mittels Kümmelblättchenspiels ist lobnend erweist. Nur der wegen gewerbsmäßigen Glücksspiels Vielfach und empfindlich bestrafte Arbeiter" Dabergott fann nicht entschließen, auf diese Erwerbsquelle zu verzichten. ften verschleppte er einen im Wartesaal vierter Klaffe des Schleitschen Bahnhofes fich aufhaltenden Arbeiter aus der Provinz Bosen nach einem Restaurationskeller in der Breslauer
erroartenben
unbekannten Genoffen in der bekannten Weise.
Da letterer nichts zahlen konnte, wurde er von seinem Schwager verklagt, ausgepfändet und auch eine Forderung von ihm an Die Kohlen biefige Garnisonverwaltung für gelieferte mit Arrest belegt. Dies geschah am 11. Oftober_pr. , am folgenden Tage erhielt Seemann folgende Post tarte: Vitriol soll ein gutes Verschönerungsmittel für das Geficht sein, eine gute ultima ratio.' Der Empfänger brachte diese Karte mit der am Tage vorher be wirkten Pfändung in Verbindung und erstattete gegen seinen
fraße und rupfte ihn in Gemeinschaft mit zwei dort das Opfer Schwager als den vermeinlichen Verfaffer und Absender An
Als der Arbeiter seine Baarschaft von 20 m. verloren hatte, waren die Spieler verschwunden. Nach der gegebenen Beschrei
* Louisenstädtischer Bezirksverein Vorwärts." der legten Vereinsversammlung hielt Herr Profeffor Dr. Petri einen Vortrag über die Entwässerungsanlagen in Marien felde ". Referent legte Ilar, wie gerade diese Anlagen im Stande wären, eine große Steuererleichterung der Bevölkerung zu bewirken; deshalb sei es Pflicht der städtischen Verwaltung Berlins , fich ernstlich mit dieser Sache zu beschäftigen. Schon bei Anlauf des Gutes Hellersdorf habe man so recht die Antipathie der städtischen Verwaltung gegenüber der Anlage wahrgenommen. Die Herren, welche nicht zur liberalen Bartet im roihen Hause gehören, wurden als dieselben sich wohlwollend gegenüber der Anlage aussprachen, niedergeschrien. Die Anzunehmen und können demnach ca. 4000 000 Liter Jauche pro Tag gereinigt werden, und sei hierzu ein bedeutend Kleinerer Raum nothwendig, als bei den Rieselfeldern. Die Anlagen selbst könnten mitten in der Stadt ohne Störung angebracht werden. Auch der gelieferte Dung sei ein ausgezeichneter, die chemischen Untersuchungen hätten dies zur Genüge bewiesen. An der Dickussion betheiligten sich mehrere Redner, um dem Vortragenden ihre Zustimmung auszudrücken. Ein Herr Berich, welcher selbst Untersuchungen angestellt hat, meinte, es sei fein Bweifel, daß diese Anlagen doch einmal eingeführt werden müßten und stellte dies als sehr empfehlenswerth hin. Die Männer der Wissenschaft sollten einmal unparteiisch handeln, dann würden fie einsehen, wie nothwendig eine der artige Einrichtung sei und welche ungeheuren Geldsummen das durch gespart werden könnten. Die nächste Versammlung findet am Mittwoch, den 17. dieses Monats in demselben
bung fiel fofort der Verdacht auf Dabergott, den auch der verständige, Kanzleirath Seegel, behauptete, daß der Angellagte Lokale statt.
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zeige. Derselbe stellte seine Thäterschaft in Abrede uud brachte den Inhalt der Karte auf Anordnung des Untersuchungsrichters behufs Handschriftenvergleichs zu Papier . Der Sachdie inkriminirte Karte geschrieben hat, während dieser bemerkte, daß er sich allerdings Mühe gegeben habe, die Karte möglichst Gutachten nicht als einen ausreichenden Beweis für die Schuld
Vor einigen Wochen brachte der B. B.-C." die Mit theilung, daß gegen einen hiefigen, früher sehr beschäftigten gefreu nachzufchreiben. Staatsanwalt Dr. Dtto erachtete das Anwaltstammer eine Beschwerde eingegangen war, in welcher des Angeklagten und beantragte deshalb dessen Freisprechung, behauptet und unter Beweis gestellt wurde, der Rechtsanwalt auf welche der Gerichtshof auch erkannte.
Eine Dienstherrin, welche ihre verschiedenen Dienst
Beiträumen gewechselt hat. Manche Mädchen waren nicht
war bei Frau W. die unverehelichte Louise Fünfstück zuge zogen, und schon am andern Morgen hatte fie den Dienst wieder verlaffen. Den am Abend vorher mitgebrachten Reiseforb hatte die Louise F. bei Frau L. stehen lassen.
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* hfs. Eine große Generalversammlung der Berliner Zimmerleute, welche die weiten Räume des Konzerthauses Sanssouci" vollständig füllte, tagte am Sonntag Vormittag unter Vorsitz des Herrn Seißt. Vor Eintritt in die eigentliche Tagesordnung sprach der Reichstagsabgeordnete Frohme in einem etwa einstündigen, mit außerordentlichem Beifall aufge nommenen Vortrage über Nothwendigkeit und Bedeutung ge
gefeßes einzutreten. Die Versammlung nahm hierauf unter lution an: Die heutige Generalversammlung der Berliner Bimmerleute erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten Herrn Reichstagsabgeordneten Frohme voll und ganz einvers ftanden. Ferner spricht sie die Hoffnung und Erwartung aus, daß der deutsche Reichstag dem von der sozialdemokratischen
atileln, geben lassen und in Wirklichkeit das durch so schimpfliche Ingenieurs Wesberg vor den Schranken der fünften Strafs tivirung des dem Reichstage vorliegenden Arbeiterschußgeset Beschwerdeführer war nun, so berichtet jetzt das genannte Blatt, Beweisaufnahme hervor, daß die Angeklagte schon seit sehr forderte, hinter ihren Vertretern im Reichstage zu stehen und unter dem 7. Januar d. J. von der Anwaltskammer mitgetheilt, langer Beit mit ihren Dienstboten in den denkbar fürzesten energisch für die Einführung resp. Annahme des Arbeiterschuß wer Den fönnte, weil erft der Ausgang eines gegen denselben länger als 12 Stunden bei der Angeklagten, in den günstigsten Verzicht auf jede Diskussion einstimmig die nachstehende Reso Rechtsanwalt schwebenden anderweitigen Verfahrens abgewartet Fällen dauerte der Dienst einige Wochen. Am 2. April v. J. Terben solle. Nunmehr hat der Vorfißende der Anwaltstammer, gerr Beheimer Justizrath Laue, dem Beschwerdeführer unter Dem 4. Februar cr. die weitere Anzeige gemacht, daß durch das Rechtsanwälte zu Leipzig vom 14. Januar d. J. der in Rede leiteten Disziplinarverfahren von der Rechtsanwaltschaft ausge fchloffen worden ist und die Anwaltskammer jest nicht mehr legitimirt ist, über die geführte Beschwerde zu befinden. Das Der Anwaltstammer vorgelegene Beschwerdematerial gegen den früheren Anwalt wird jegt auf den Antrag des Beschwerdes führers an die fönigliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I Zur Bekämpfung des Schwindels mit Pferdewurft bat, nach Mittheilung des Berl. Fremdenbl.", das fönigliche funden. Jest trat die überführte Angeklagte mit der Behaup Bolizeipräsidium dem Magistrat den Entwurf einer Polizei Derordnung vorgelegt. Danach darf das Schlachten eines Pfer des, Maulthiers oder Esels zum Feilbieten oder Verkaufen des Fleisches, desgl. die Verarbeitung des Fleisches zu Wurst, nur in der Bentral Roßschlächterei stattfinden. Pferdefleisch oder Dergleichen Waare nach Berlin einzuführen, soll überhaupt ver
tehende Rechtsanwalt in dem bereits früher gegen ihn einge- mißte fie daraus diverse Kleidungsstüde. Auf die bei der eignet ist, die Noth der arbeitenden Bevölkerung und den auf
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Polizeibehörde erstattete Anzeige macht Frau W. allerhand auffallende Einwände, welche den vernehmenden Kriminal Kommiffar Kungen veranlaßten, nach dem Verbleib der Vorgängerin der Fünfftüd zu rechergiren. Vier derselben beflagten fich merkwürdiger Weise ebenfalls über das Verschwinden ein zelner Gegenstände beim Fortzuge aus dem Dienst der Angeflagten. Bei der bei derselben vorgenommenen Haussuchung wurden auch verschiedene von den vermißten Sachen aufge tung hervor, daß fie die betreffenden Gegenstände theils gefunden, theils retenirt habe. Das Schöffengericht nahm nur Unterschlagung an und verurtheilte die Angeklagte zu 300 m. ev. 30 Tagen Gefängniß. Auf die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung verurtheilte die Straflammer die Angeklagte wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesammt
boten werden. Der Verkauf von Pferdefleisch und der betref strafe von einer Woche Gefängniß.
mit aller
derselben lastenden Drud zu mildern, seine Zustimmung ers theilen werde. Bu den gewählten Vertretern der Arbeiters partei im Reichstage hegt fie die zuversichtliche Ueber jeugung, daß dieselben für die Annahme des Arbeiter schutzgesetzes Energie eintreten werden." Hierauf erstattete der Kaffirer für den Generalfonds, Herr Menzel, den Bericht über Einnahmen und Ausgaben desselben vom Juli bis ult. Dezember 1885. Hiernach wurden auf 173 Werkplägen 6000 M. freiwillige Beiträge( à 20 Bfg. wöchentlich) zum Generalfonds gezahlt; von den hier vorhandenen 301 Bläßen find bis jezt noch 128 an den Beitragszahlungen nicht betbeiligt. Die Versammlung ertheilte Herrn Menzel Decharge. Eingegangene Anträge auf Erhöhung der Beisteuer zum Fonds wurden theils bis auf Weiteres vertagt und theilweise abgelehnt. Den 14 ftreifenden Korbmachern be willigte die Versammlung 50 M. Unterstügung aus dem