Sicherheit des Verkehrs unsere Mahnung an die Lehrherren, Lehrer und Eltern, daß fie ihren Pflegebefohlenen einschärfen, die Radfahrer, die sich jetzt anfangen mit Peitschen zu bewaffnen, in Ruhe zu laffen, damit ihren Schüßlingen selbst kein Schade geschehe.

Wir richten aber auch schließlich an alle diejenigen, welche auf dem Fahrrade ungeübt find, besonders an die jungen Leute, die Mahnung, langsam zu fahren, um das Publikum nicht gegen fich zu erbittern, und für die erste Zeit die belebten Straßen zu vermeiden, denn für sie ist ein eintretender Schaden immer am empfindlichsten, da jede Verlegung der Maschine ein arges Loch in den Geldbeutel reißt.

Akkordarbeit ist Mordarbeit, so wird von den auf, geklärten Arbeitern mit Recht behauptet. Welche schwerwiegende Folgen das Ueberhaften bei der Arbeit nach fich ziehen kann, mögen die Unaufgeklärten aus dem Prozesse ersehen, welchen die Wittwe des im vorigen Jahre plöglich verstorbenen Eisen­bahnfattlers Schrader gegen die königl. Eisenbahn- Direktion zu Breslau   angestrengt hat und zwar auf Bahlung einer jährlichen Rente, indem ihr Mann im Eisenbahnbetriebe verunglückt sei. Wie oftmals fleine Ursachen große Wirkungen haben, so auch hier. Eines Mittags erhielt Schrader, der den ganzen Vor mittag angestrengt gearbeitet hatte, den Auftrag, in aller Eile für die Reinigung der Polster eines Eisenbahnzuges, der nur furzen Aufenthalt hatte, Sorge zu tragen. Schrader machte sich schnell an die Arbeit, riß die Polster aus den Waggons, ließ fie reinigen und hob fie sodann wieder hinein. Als die Arbeit beendet war, flagte er seinem Werkführer, daß er heftiges Stechen im Körper empfinde. Als er bald darauf nach Hause tam, hatten die Schmerzen bereits fo zugenommen, daß er fich ins Bett legen mußte. Der herbeigerufene Arzt meinte, daß Schrader durch allzugroße Anstrengung Schaden erlitten haben müffe, und der Kranke meinte, daß dies wahrscheinlich durch das Heben der Polster geschehen sei. Das Krantenlager war ein fehr kurzes Schrader starb wenige Tage nach dem erwähnten Vorfalle. In dem anberaumten Termine wurde von dem Ver treter der königl. Eisenbahn  - Direktion Abweisung der Klage der Wittwe Schrader beantragt, da ein Polster, wie die in Rede stehenden, nur 28 Kilogramm wiegen und es seiner Ansicht nach unmöglich sei, daß ein gesunder, fräftiger Mann beim Heben einer so geringfügigen Last verunglüden könne. Durch ein ärztliches Gutachten wurde aber festgestellt, daß es sehr wohl möglich sei, daß ein fräftiger Mann durch Heben einer Last von 28 Kilo fich einen inneren Schaden zufügen tönne. Die zufällige Körperstellung, ein zufälliger Athemzug beim Heben oder die Art und Weise, wie man den zu heben den Gegenstand anfaßt, könne die Gefahr eines solchen außer­gewöhnlichen Unfalles sein. Das Schiedsgericht gewann denn auch die Ueberzeugung, daß Schrader im Eisenbahnbetriebe ver unglückt sei. Wenn auch nicht anzunehmen sei, daß sich ein fräftiger Mann durch das Heben von 28 Kilo tödtlich verlegen fönne, so sei es doch möglich, daß die Polster in den Waggons etwas fest eingezwängt gewesen seien und daß Schrader in seinem Diensteifer ungeſtüm zugegriffen habe. Bald nach dem Reinigen der Polster habe er über Schmerzen geklagt und es sei deshalb angenommen worden, daß Schrader im Dienste ver­unglückt sei. Die tgl. Eisenbahndirektion sei demnach zu ver urtheilen, der Wittwe des Verstorbenen eine Rente zu zahlen, deren Höhe in einem besonderen Verfahren festgestellt werden wird. Wenn der vorliegende Unfall auch nicht Affordarbeit zur ursächlichen Grundlage hat, so ist er doch immerhin eine hinreichende Illustration für die Affordarbeit, da die Faktoren, welche den Unfall verschuldet haben, vorzeitige Entkräftung des Körpers und Ueberstürzung bei der Arbeit, bei der Affordarbeit im vollsten Maße ihre unheilvolle Wirkung geltend machen. Was von dem Schiedsgericht Tienfteifer" genannt wurde, ist bei der Attordarbeit der Selbsterhaltungstrieb, welcher die Ar­beiter zum ungeftümen Bugreifen" zwingt. Ein Unfall steht beim Affordarbeiten demzufolge viel leichter zu befürchten, als beim besonnenen Lohnarbeiten und sollte, wenn nicht aus anderen, so doch schon aus rein menschlichen Gründen die Afford arbeit beseitigt werden.

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eisen erbrochen, das Gefängniß. Mit demselben Eisen brach er nun vom Hofe aus das unter dem schweren eisernen Thorweg­flügel gelegene Pflaster auf und verschaffte fich durch den so gebildeten Kanal unterhalb des Thorwegs den Ausgang nach dem Vorhof. Von hier aus ist er sodann mit Leichtigkeit ins Freie gelangt. Wie die nachgelaffenen Spuren zeigen, ist er an bem äußeren Thor in die Höhe geklettert, hat fich dann, wie eine an dem Gefängniß vorbeigehende Frau gesehen, von der Mauer herabgelaffen und im eiligen Lauf über die Köllnischen Wiesen die Flucht ergriffen. Das Eisen, mit dem er seinen Ausbruch bewerkstelligte, hat er im Hofe liegen laffen. Nach den Angaben jener Frau, die ihn hat von der Mauer springen sehen, hat er um 4 Uhr das Gefängniß verlassen, ist aber trop eifrigster Verfolgung bis jetzt noch nicht wieder

ermittelt.

Ein Todtschlag, wenn nicht ein Ranbmord ist im Laufe der vorigen Woche an dem 23jährigen Vergolder Regli aus der Langen Straße vetübt worden. Die Thatsache ist nach polizeilicher Feststellung folgende: Am Sonnabend wurde in der Spree an dem Hause Fischerbrücke 15 eine männliche, bereits in Verwesung übergegangene Leiche gefunden, welche zwischen Fischkästen eingeklemmt war. Dieselbe wurde von Fischern aus dem Wasser gezogen und von der Polizei nach dem Obduk tionshause geschafft. Der Körper des Todten zeigte zwei tiefe Mefferstiche am Hals, sowie einen solchen in der Brust, außer dem ist noch an dem Halse eine Strangulationsmarte fichtbar. Bei dem Todten wurde in der Westentasche eine Uhrlette ge funden, sowie ein Portemonnaie, in welchem fich zwei Mart be fanden. In der Leiche wurde der obengenannte Vergolder Regli refognoszirt, deffen Fehlen bereits seit Mitte voriger Woche bei der Polizei gemeldet ist. Der sofort hinzugerufene Stiefvater stellte nunmehr fest, daß Regli, als er am Dienstag Die väterliche Wohnung verließ, bedeutend mehr Geld, als bei ihm gefunden wurde, sowie eine Uhr bei fich gehabt haben mußte. Selbstmord scheint völlig ausgeschlossen. Von anderer Seite wird Regli als jähzornig geschildert; es fann dem nach also auch ein Tootschlag vorliegen, welcher durch Schlägerei hervorgerufen ist, wobei der schwer Verwun­dete oder bereits Getödtete ins Waffer geworfen worden ist. Anderweitig wird hierzu noch gemeldet: R. ist ein leichtsinniger und händelsüchtiger Bursche gewesen, der seinem Stiefvater, den Restaurateur B., Langestraße, viel Rummer bereitet hat. Vor 14 Tagen erft haite R. eine Freiheitsstrafe abgebüßt, welche er

Handel betreibe, Adresse des Ueberfahrenen und erstattete baelbst überlaffen. bezügliche Anzeige. Auf Antrag des Amtsanwalts mu wtlagte die nöthig gegen Podschun durch amtsrichterlichen Befehl eine& habe, obgleich sechs Wochen Haft verhängt, gegen welche derselbe ässigt wurde. A eihob. In dem vor der 96. Abtheilung des Berline e sich eine Gefän gerichts anberaumten Termin befundete der als Beugweifelte an der Arbeiter Grab, daß der Angeklagte in gang mite auf Freisprechu Trabe die Badstraße entlang gefahren sei; er habe hungsanstalt aus. ganz in Gedanken befunden und sei beim Ueberid Wegen Verg Straßendammes plößlich vom Pferde des von dem ung des Oberste geführten Wagens angestoßen und umgeworfen wheboten", Herr Schuld daran schreibe er ausschließlich fich selbst Straffammer gela anwalt v. Glau verzichtete auf weitere Beweisauf in einem Artifel beantragte Freisprechung des Angeklagten, auf weld timmten Redewe . Mai in den Pr richtshof erkannte.

* Unter der Anklage der wissentlich fall Ableben Kaiser schuldigung mußte die Wittwe Jobanna Galland nde Artikel berich 1. Ferienftraffammer erscheinen. Die Angeklagte haldigt worden seier Kind eines Mädchens in Pflege genommen, war aber gen und in gut durch Umstände verhindert worden, das Kind weite mmte Person sei zu behalten und so wurde dasselbe auf ihre Empf in Halle komme Schneiderin Fräulein Steinmann übergeben. Fastenheit ſei auch fonnte fich aber recht schwer in die Trennung von mmen worden. finden; ste sprach öfters bei der neuen Pflegemutter rischer Vernehmu über das Befinden ihres früheren Böglings zu info Närz vereidigt w will hierbei bei solchen Gelegenheiten eine ungenügendirde Ordre einger fichtigung wahrgenommen haben. Infolge denen Bereidigung schor von Fräulein Steinmann ihren Schüßling zurüd, eleidigt, weil d entgegnete, nur dem Wunsche der eigenen Mutter das auf feinen B nachfommen zu wollen. Diese Weigerung veranlagte eine Geldst geklagte, sich ein Schreiben an das königl. Boli in den unbeſti anfertigen zu laffen, in dem genannte Behör alt für die wird, das Kind von Fräulein Steinmann wird, das Kind von Fräulein Steinmann zu Auf fahrläs weil dieselbe Herrenbesuche empfange und es dahen welche sich die nöthigen Sorgfalt bei der Erziehung fehlen laffe. Derantworten hatt lichen Recherchen ergaben die Grundlosigkeit der am Fenster ihr gungen, hatten aber obige Anklage gegen die Brinung etwas zu daß sie bei dem Ausdruck Herrenbesuche" feineswegs zur Folge. Die lettere entschuldigt sich mit der Bie Petroleumlam unzüchtigen Lebenswandel der Adresfatin gedacht, die fehlende Aufmerksamkeit bei der Pflege im habe. Ich hatte das arme Wurm schon vom nach der Geburt an und habe es geliebt wie m

Dri

*

fte mit dem Lich  lich Feuer und cere Fensterscheib dlichen Möbel sbewohner schon

erhalten hatte, weil er seinem Schlafkollegen aus dem Koffer Leben," jammerte Frau Gallandt. Die Beugen. Die Anklage

Dienstage hatte R. mit seiner Brauf eine Landpartie gemacht. Seit dieser Zeit ist R. nicht mehr in das elterliche Haus, wel ches er am Dienstag Morgen verlassen, zurückgekehrt und von Dienstag Nacht an fehlt jede Spur von ihm. Ein Raubmord scheint ausgeschlossen zu sein, da nach der Angabe des Vaters die Uhr seines Stiefsohnes zu Hause gefunden wurde. Wieviel Geld der junge Mann bei fich getragen, fann ebenfalls nicht fonstatirt werden. fest, daß

n Chartrou, D zeilieutenant M

gaben nichts Belastendes gegen Fräulein Steinman hervorhebt, daß das Kind in feiner Weise von ihrntlichen darum, worden sei. Der Staatsanwalt glaubt die Straftat es gebrannt hatt beurtheilen zu müssen und beantragt deshalb nur er ergriffen wurd ftrafe von 10 M. Der Gerichtshof schenkte aber Fensterkreuz, F den der Angeliagten Glauben und erkannte auf t direkt beschädigt

Jener blutige Kampf zwischen einer Anung beantragte b und dem Verwalter des Hauses Wendingerira ichtshof folgte bi meister Troje, welcher seiner Zeit nicht geringes Stuttgart  , 28 des Landgerichts I  . Auf der Anklagebant befand it, in welcher jede

Gesellschaft verkehrt hat und hier wird wohl die Polizei, welche regte, unterlag gestern der Prüfung der ersten Fe), Die heutige

eifrigst die Angelegenheit verfolgt, ihre Recherchen zuvorderst be gonnen haben.

Der Selbstmord einer 70 jährigen Frau verursachte in dem Hause Gerichtsstr. 28 eine große Aufregung. Die in diesem Hause mit ihrer 29 jährigen Tochter wohnende Frau W., welche für arm galt und ihr Leben nur nothdürftig fristete, wurde am Sonnabend Nachmittag von Hausbewohnern auf dem gemeinschaftlichen Boden erhängt gefunden. Das Motio zur That ist unbekannt. Die Tochter der W., welche schon seit längerer Zeit bettlägerig ist, ist durch den Tod ihrer Mutter der­artig erschüttert worden, daß fie lebensgefährlich erkrankt ist und nach einem in der Nähe belegenen Krankenhause geschafft werden mußte. Höchst sonderbar ist, daß die Erhängte vor ihrem Tode die ihr gehörigen Sparkaffenbücher verbrannte.

Der Ruf Groß- Feuer" alarmirte gestern Nachmittag die Feuerwehr. Die Meldung tam von dem Hause Reichen bergerstraße 32. Der Dachstuhl des Hauses war zunächst in Brand gerathen, jedoch konnte über die Entstehungsursache des Feuers vorläufig nichts ermittelt werden. Die Feuerwehr hatte eine volle Stunde mit der Löschungsarbeit zu thun; die Feuer­meldung fam um 1 Uhr 32 Min. und um 2 Uhr 30 Min. wurde das Feuer ausgemeldet.

Selbstmord. Der in weiten Streifen bekannte ehemalige hiefige Stadtsekretär W. verzog nach seiner Penfionirung nach Lychen  , um dort ein beschauliches und ruhiges Leben zu führen

bertulisch gebaute Männer, der Arbeiter Mar Viehtreiber Wilh. Henschel und der Gürtle Erstere waren der gemeinschaftlichen schweren

d der frankhaft che die Gemüth then führen. Un

letterer des Hausfriedensbruchs und der Bedrobu meintlich verletzte afantrag ein ged Der Maurermeister Troje war seit dem 1. aprilatsanwalt vor bes obengenannten Hauses geworden und hatte

Don D

die Weisung erhalten, es von den vielen unlauta titut Kornthal, barin zu säubern. Troje, ein besonders energi hielt fich dieser Aufgabe gewachsen. Bunächst ging

en dahier fich in lich verwundeten.

Paul Robert

Anzahl Kündigungen gegen Prostituirte vor und begmann W., Sohn zum Obersten des Kaiser Alexander Grenadier Regim diesen zu bitten, den Soldaten das Betreten de benen Fabritante Oberst gab diesem Gesuche Gehör. Durch diese Wise: Im Januar wurde die Stimmung der betroffenen Mietberei M. den A. e

Wendingerstraße durch Regimentsbefehl zu

unterfaget

Arrangement

iegende Holländer Be deren männlichen Anhanges gegen den Verächst auf drei G man ng äußerst feindselige und gereizte, und

A. borgte fto

wählerisch, wenn man dieser Stimmung Luft ma auf fechs Sc Ging der Verwalter über den Hof, so regnete e Seiten nicht nur gemeine Schimpfworte, sondern aufeiertag, als Dr Koblenftüde, alte Töpfe und dergleichen auf ihn follte die Waff Auf Pfingstheiligabend, den 19. Mai, batte o lehnten die b Abende auf einen besonders lebhaften unerlaubten 30 Mart un Bekannte gebeten, bei ihm zu übernachten, ta a I und nur seiner einzigen Leidenschaft, der Jagd, obzuliegen, Haufe gefaßt sein fonnte. Er saß mit seinen Ga Gem Preise, un parterre belegenen Hofwohnung bei offenen Thüren, Den zu Rathe gezogenen Aerzten legte W. gesprächsweise die Jeden, der das Haus betrat, beobachten fonnte. gen Ort für stellte fich eine der im Hause wohnenden Dirnen, die feinem einzigen Vergnügen, der Jagd, wieder würde ungestört lichte S., mit einem Soldaten ein. Troje trat ibn gemeinschaftlich und machte den Soldaten auf den Befehl bes en Beide zu merksam, der sich auch sofort wieder entfernte. Dan Mitschüler u Iwurde aber wüthend; es entfernte fich noch einma

Eine bedeutsame Sperre ist über die königlichen Ge­richtsgebäude verhängt worden und zwar durch eine Verfügung des Herrn Justizministers. Von Unterbeamten wurden bisher fleine Frühstücksstuben unterhalten, welche den erfrischungs bedürftigen Beamten sowohl, als dem stärkungsbedürftigen Publikum eine willkommene Gelegenheit boten, gleich an Ort und Stelle, im Gerichtsgebäude, dem unbeugsamen Naturgefeße zu gehorchen. Durch besagte ministerielle Verfügung sind nun aber diese Frühſtüdsstuben gänzlich aufgehoben worden und ist es ſtrengstens untersagt, weder an Gerichtsbeamte, Rechts­anwälte, Geschworene 2c., noch auch an das Bublifum fernerhin Speisen und Getränke im Gerichtsgebäude zu verabfolgen. Ja, die Kastellane der Gerichtsgebäude find strengstens angewiesen worden, Darauf zu achten, daß feinerlei Getränke während der Gerichtsstunden in die Gerichtsgebäude importirt", d. h. von außen eingeführt werden. Wer daher das Bedürfniß hat, sich zu erfrischen, ein Bedürfniß, das bei langen Sigungs- und Warteperioden ers Hlärlicherweise vielen innewohnt, besonders aber an heißen Tagen, ist nunmehr genöthigt, das Gerichtsgebäude zu verlaffen und irgendwo in der Nachbarschaft einen flüchtigen Jmbiß zu fich zu nehmen, was immerhin eine mißliche Sache ist.

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Außer den vielen Annehmlichkeiten, die sonst mit einer Verhaftung wegen umstürzlerischer Bestrebungen" ver bunden find, blühte den fürzlich verhafteten sieben nicht acht Arbeitern noch die Freude, von des Abends 9 Uhr bis zum folgenden Tage Abends 6 Uhr ohne Nahrung zu bleiben. Daß unter solchen Umständen auch ein harter Ver brecher" firre werden muß, unterliegt wohl feinem Zweifel.

Zum Maurer- Prozeß wird uns geschrieben: Durch die Breffe geht eine Notiz, wonach der große Maurer- Prozeß dem nächst den Berufungsrichter beschäftigen wird und infolge deffen die Angeklagten aus den verschiedenen Theilen des Deutschen Reiches noch einmal vor Gericht erscheinen müssen. Diese Notiz ist grundfalsch. Da das freisprechende Urtheil in diesem Brozeß von der Straffammer gefällt worden ist, so kann der Staats anwalt lediglich das Rechtsmittel der Revision einlegen. Es wird sich mithin zunächst der zweite Straffenat des Reichsgerichts mit der Angelegenheit zu befaffen haben. Vor diesem Gerichts hofe brauchen jedoch die Angeklagten nicht zu erscheinen, da der­felbe lediglich die juristische Seite des Erkenntnisses bezw. die vom Staatsanwalt in deffen Revistonsschrift gerügten Punkte zu prüfen hat.

Automaten- Diebe, diese neue Spezies der Diebeszunft, entfalten eine ungeheure Rührigkeit und haben es in legter Beit namentlich auf die Stollwerd'schen Chokoladen- Automaten ab­gesehen. So wurden in der Nacht vom Sonntag zum Montag in den beiden Gartenlokalen an der Jannowigbrüde die Auto maten mit Erfolg aufgebrochen und ihres Inhalts beraubt. Doch waren die Geldbeträge, welche den Dieben in die Hände fielen, nur sehr geringe. Einen Chokoladen Automaten, welcher in der Spree- Terraffe" sehr verstedt stand, übersahen die Ein­brecher und gerade dieser enthielt einen Geldbetrag von über 40 Mart.

Einem gefährlichen Verbrecher ist am Freitag früh aus dem Amtsgerichtsgefängniß zu Rigdorf ein mit faum glaub licher Frechheit ausgeführter Ausbruch gelungen. Der in einer

woran in der legten Zeit ein Herzleiden ihn vielfach hinderte.

Frage vor, ob er noch so weit hergestellt werden würde, daß er

nachgehen lönnen? Da ihm dies nicht mit Sicherheit ver sprochen werden konnte, äußerte der alte Herr in seiner jovialen Manier, dann wolle er auch nicht mehr leben und sich lieber todtschießen. Es wurde diese Aeußerung für Scherz genommen. Die Aerzte machten indeffen einen Freund des Herrn W. auf merksam und ersuchten ihn, der Vorsicht wegen des alten W. Gewehre zu verschließen. Der Freund war der Aufforderung nachgefommen. Kaum hatte er die Junggesellenwohnung W.'s verlassen, als mehrere Schüffe in derselben fielen. W. hatte fich mit einem Revolver ins Herz geschoffen und war sofort eine Leiche.

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Hause, indem es gegen Troje die Drohung Ies ihm im Laufe der Nacht noch schlecht gehen etwa zehn Minuten fam fie zurüd, in ihrer erstere hielt eine Bierflasche, der lettere ein lamas ist noch, daß befanden sich die Angeklagten Kortmann und ben Meffer in der Rechten, Wie können Sie fich erlaubnicht in die Roufine in ihrem Geschäft zu stören? Ich welles Ende zu den Hals abschneiden!" Mit diesen Worten frat b der fich auf den Flur begeben, entgegen. Gleich fich das Knabe Sellin   ist Dank der sorgfältigen Behandlung der Aerzte beide, Kortmann mit der Flasche und Henschel mit den über den

Der in Moabit   vor 14 Tagen von Hunden zerfleischte

auf der chirurgischen Abtheilung der Charitee auf dem Wege der Befferung und fühlt sich den Umständen nach ganz wohl. In

fönnen.

auf ihn ein. Sie brachten ihm eine Menge der Mißhandelte ohnmächtig am Boden lag

Wunder

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einer Woche wird der fleine Patient schon das Bett verlaffen drängten beizustehen, ergriffen die Gäfte des Troje vollt, die Antw

Gerichtsverhan edes Präfide alt Profeffor beiden Schüler den Aelteren indige Dr. W tödtlich erschie nahmslos gewe igeführte Tod fel an der

Flucht; fie eilten zum Polizeirevier und holten Gille gemeldet, am Freitag auf dem Lehrter Bahnhof   von einer Boden geflüchtet, wo fie aber ausfindig gemacht und den werden. Wieder nach Hause zurückgekehrt, wurblehr gefährlich Lokomotive überfahren wurde, befindet sich heute nach einer wurden. Troje mußte zur Sanitätswache gebracht und f

allerdings schlaflosen Nacht wohl und ist bisher überhaupt bei vollem Bewußtsein geblieben. Er flagte nur über anhaltenden

Durst und Appetitlosigkeit. Es ist zu erwarten, daß der Aermste, gegriffen. Gegenüber der Troje'schen Wohnung seine Gesellschafter noch einmal in höchft bedrohlicher

obwohl er nur noch einen Arm und ein einziges, aber dreimal gebrochenes Bein befißt, dem Leben erhalten bleibt.

Polizeibericht. Am 30. v. M. früh wurde hinter dem Grundstück Engel- Ufer 1 die Leiche eines Handwerkers aus der

in

Log

nicht hegen.

ungshaft,

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grimmigste haßte. Purps stürzte plöglich, gegen Nachts, an der Spize anderer Hausbewohner sche Wohnung und, gräßliche Drohungen ausstoßend ande, dabei ge

Wan  

ein großes Meffer. Jezt hielt Troje fein Leben gefa

der Ackerstraße ein 5 Jahre altes Mädchen durch eine Droschke griff zum äußersten, er riß eine Flinte von ber

und Nachmittags in der Wienerstraße ein 3 Jabre alter

als feine Aufforderung

verzeihen müf

cheit begehen,

ungenügend beaufsichtigter Knabe durch einen Pferdebahnwagen tobenden Haufen ohne Wirkung blieb, feuerte er abeilung für jug

überfahren. Abends nach 10 Uhr stürzte im Hause Scharren­straße 17 ein Theil der Flurdecke des zweiten Stocks ein, Viens schen find nicht verlegt. Die Feuerwehr nahm die Aufräu mungsarbeiten vor und traf Sicherheitsmaßregeln zur Beseitigung weiterer Gefahr. In der Nacht zum 31. v. M. fand Lübecker­straße 24 ein unbedeutender Schornsteinbrand statt.

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Gerichts- Zeitung.

Anstatt 6 Wochen Haft- Freisprechung. Durch amtsrichterlichen Strafbefehl werden nicht selten recht harte Strafen verhängt für Handlungen, die in der mündlichen Ver­handlung des ordentlichen Gerichtsverfahrens zu einem Nichts

ab

Wien  , 28.

r der schwerer.

ne Hackel und el Stadt Dede

er zu Boden. Troje gab noch fünf weitere Schuffe brachte dem Burps eine Hautwunde am Kopfe bei blu Niemanden trafen. Purps hat mehrere Wochen lan Charitee gelegen. Troje will bei dem Kampfe mit bestohlen a ersten Angeklagten 52 Wunden, darunter vier leben erhalten haben. Der Gerichtshof belegte Rortman erichte Wieder Monaten, Henschel mit einem Jahr vier Monaten und erichte Wieder Ein kleiner Taschendieb stand in der wegen de 12jährigen Schulfnaben Arthur Endom vor den G II. Ferienftraflammer des Landgerichts I. 3m Juni ein vorübergehender Mann, wie der Junge in ba einem Mädchen das Portemonnaie aus der Tafe

mit sechs Monaten Gefängniß.

Jfolitzelle befindliche Schloffer Hoffmann aus Charlottenburg  , zusammenschrumpfen. Am 11. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, versuchte. Das Kunststüd wurde natürlich durch den be

der von dort aus wegen Ruppelei verfolgt wurde, der aber auch noch diverser anderer Verbrechen schuldig und bereits mehrfach vorbestraft ist, machte sich in der Nacht zum Freitag daran, den Ofen seiner Zelle vollständig abzudecken und die Feuerung des selben herauszureißen. Durch das so entstandene Loch in der and froch er, nachdem er, um sich nicht mit Ruß zu befudeln, das Bettlaken umgehängt, nach dem Korridor. Von hier aus ging er die Treppe hinab und verließ durch die Gefängnißthür, Die er von innen mit einem aus dem Ofen genommenen Trag­

wurde der Arbeiter Grab von dem Pferd des vom Kutscher Karl Podjchun geführten Schlächterfuhrwerk angestoßen und zu Boden geworfen, wobei ihm aber zum Glück außer dem Schreck nichts weiter paffirte. Dem erst herbeigeholten Schugmann

ehle durchschr end seine Geli

blieb. Kurz

nes soll nach undung noch

te die Aeußer was fte dagela des Medizin genommen

Mann verhindert, welcher den fleinen Räuber binden Juliane& ließ. Vor dem Untersuchungsrichter geftand berder getreten fe andere Sünden ein, die er im Bunde mit Schuller getreten fe gangen hatte. Aus einem Haufe der Michaelfirchfi wurde von ebenfalls erst hinzugekommenen Baffanten über diesen fte gemeinschaftlich einen Schrippenbeutel und vom rajender Gangart die Badstraße entlang gefahren und hätte Präsidenten erklärt der Knabe, mehrfach zur acht

Vorfall in übertriebener Weise erzählt, der Kutscher   wäre in

den Grab, ohne ihn vorher anzurufen, überfahren. Der Beamte notirte das Nationale des Rutschers und die

eines Buchbinders 3 Mart. Auf die bezüglichen

Hause gekommen zu sein.

Der Stiefvater arbeitet au

die Hause und die Mutter fige zumeist in der Markthall

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