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tagte Verhandlung gegen das Hotel- Stubenmädchen und den Portier wegen Diebstahls fortgesetzt. Schon bei der vorigen Verhandlung hatte der staatsanwaltschaftliche Funktionär die Anklage auch auf die Uebertretung gegen die Sicherheit des Lebens im Sinne des§ 335 St.-G. ausgedehnt, weil das Mäd­

Handel betreibe, Geschwister habe er nicht, mithin sei er elbst überlaffen. Der Staatsanwalt nimmt an, daß der Sanwalts tlagte die nöthige Erkenntniß der strafbaren Handlung be Befehl eine habe, obgleich seine Erziehung dem Anschein nach ver & elche derfelbe ässigt wurde. Angesichts der Schwere der Thaten recht des Berliner  e sich eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten. Der Gerichtschen mit dem durchschnittenen Halse vierzehn Stunden neben der der als Zeug weifelte an der Zurechnungsfähigkeit des Knaben und er­n ganj mitte te auf Freisprechung, sprach aber die Unterbringung in eine ei; er habe bunasanstalt aus.

beim Ueberi Wegen Vergehen gegen das Presgesetz und Be­s von dem ung des Obersten Kraere zu Halle war der Redakteur des geworfen wohsboten", Herr Engel, vor die zweite Ferienftrafkammer 6 fich felbft Straffammer geladen. Die Vergehen sollten nach der An­Beweisauf in einem Artikel des Reichsboten" enthalten sein, der in en, auf weld timmten Redewendungen von der Aufregung spricht, die Mai in den Provinzen durch die vorzeitige Nachricht von Tentlich fall Ableben Kaiser Wilhelms hervorgerufen sei. Der be anna Gallande Artikel berichtet u. a., daß in Halle sogar die Truppen Ingeklagte ha digt worden seien. Der Angeklagte will die Nachricht em men, war aber gen und in gutem Glauben aufgenommen haben. Eine Kind weite mte Person sei in dem Artikel gar nicht bezeichnet und uf ihre Empi in alle fommandirte, war ihm unbekannt. Die An geben. Frauenheit sei auch nur in der Form eines Gerüchtes auf. ennung von mmen worden. Der Oberst Kraere hat bei erfolgter fom flegemutter rischer Vernehmung bekundet, daß die Truppen erst am ings zu info Närz vereidigt worden sind, nachdem von seiner vorgefeßten inforärz ne ungenügerde Ordre eingetroffen war. Durch die Behauptung, daß folge deffen Bereidigung schon am 8. März stattgefunden habe, fühlt er ing zurüd, eleidigt, weil darin der Vorwurf erblickt werden kann, als nen Mutter das auf feinen Befehl g schehen sei. Der Staatsanwalt be­Cung veranlagte eine Geldstrafe von 300 M.; der Gerichtshof fand tönigl. Poli in den unbestimmten Formen des inkriminirten Artikels annte Behör Halt für die Anklage und sprach den Angeklagten frei. Auf fahrlässige Brandstiftung lautete die Anklage,

einmann zu

*

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und es dah welche sich die Frau des Kaufmanns Radmeyer gestern ehlen laffe. Derantworten hatte. Am 7. März d. J. hatte die Ange lofigkeit der un am Fenster ihrer im Hause Bimmerstraße 49 belegenen egen die Brienung etwas zu ordnen, und da es schon dunkel war, nahm te mit dem Licht den Gardinen zu na Smit der Be Petroleumlampe, um sich damit zu leuchten. Hierbei

fon

dieselben fingen lich Feuer und verbrannten. Von der Hize zersprangen Se" feineswegs n gedacht, cere Fensterscheiben und außerdem wurden die in der Nähe blichen Möbel beschädigt. Das Feuer war durch die Pflege im hon vom br die eliebt wie

Leiche des Geliebten gelegen war, ohne daß ihr jemand zu Hilfe geeilt wäre. Ferner wurde gegen den Inhaber des Hotels, Johann Sonnhaber, auch eine Anflage wegen Betruges erhoben, weil er, troßdem er die Zimmermiethe von dem Stubenmädchen erhalten, den bereits bezahlten Tag dennoch in die dem Vater des Mediziners präsentite Rechnung eingetragen hatte. Es wurde bei der heutigen Verbandlung zunächst die Kronzeugin in diesem Prozesse, die Geliebte des Studenten, Susanne Prelecs, vernommen, welche gegenwärtig als Köchin in einem Gasthause in St. Veit   bedienstet ist. Susanne Brelecz, eine hübsche Brünette, hat ein blühendes Aussehen, die Narben ihrer Wunden find nicht zu merken, gleichwohl wird sie in ihrem Dienstorte das Mädchen mit dem durchschnittenen Halse" ge= nannt. Der Richter mahnt die Zeugin zur Angabe der reinen Wahrheit, da von ihren Depofitionen das Schicksal zweier An­geklagter abhänge. Susanne Prelecz bestätigt ihre schon beim Landesgerichte gemachten Angaben als richtig. Sie erinnert sich an die Worte, die das Stubenmädchen beim Eintritte in das Zimmer dem Portier zugeflüstert habe: Die zwei sind hin, schau' das Blut an... Nehmen wir, was sie dageleffen haben, aber fagen dürfen wir nichts." Die Beugin giebt ferner an, fte habe gesehen, wie das Mädchen habe gesehen, wie das Mädchen den Bettel, welcher die Bestimmung über die zurückgelaffenen Wertbsachen und das Geld enthielt, vom Tische genommen. Richter: Haben Sie gesehen, wie das Stubenmädchen und der Portier das Geld und die anderen Gegenstände vom Tische genommen? Beugin: Das habe ich nicht sehen können, weil Beide vor mir dicht vor dem Tische gestanden find. Was fie da gemacht haben, weiß ich nicht, denn ihre Gestalt verdeckte den Tisch und die Gegenstände. Richter: Haben Sie damals noch geblutet?- Beugin: Fortwährend; das Bett und der Fußboden waren voll Blut.- Staatsanwaltschaftlicher Funk tionär Dr. Robitschet: Waren Sie, als die Beiden eintraten, bet voller Besinnung? Beugin: Ja, ich fann mich auf Alles Dr. Robitschef: Sie fönnen also Ihre Aussagen erinnern. Die Zwei haben sich also um beeiden? Beugin: Gewiß. Sie und Ihren Geliebten nicht gefümmert, denn sonst müßten fte ja gesehen haben, daß Sie die Augen noch offen haben.

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Grenzen, die das Volksschulgeset und die Ausführungsverord nungen ziehen. Es tönne zugegeben werden, daß der Ange­flagte geglaubt habe, lediglich in der Ausübung seines Rechts zu handeln, thatsächlich set er aber weit über die Grenze des medmäßigen Büchtigungsrechtes hinausgegangen. In der Res vision, welche der Angeklagte jegt eingelegt hatte, behauptete er, das Mädchen sei selbst an der Verlegung schuld gewesen, da es fich bei dem Schlage gewendet und ihn so fehlgelenkt habe. Auch meinte er, daß ihm der Erfolg nicht zugerechnet werden fönne, weil ihm ja gewissermaßen das elterliche Büchtigungsrecht übertragen worden sei. Das Reichsgericht erachtete diese Rügen indeffen für nicht zutreffend und verwarf die Revision.

Hereine und Versammlungen.

Bentral- Kranken- und Sterbekasse der deutschen  Wagenbauer( Bezirk Berlin 4"). In der am 22. Juli ab gehaltenen Quartalsversammlung erstattete der Kassirer Herr Suchland den Kaffenbericht, welcher von den Revisoren als richtig anerkannt wurde. Die Versammlung ertheilte dem Kassirer Decharge. Bei der Wahl der Verwaltungsbeamten des Bezirks wurder folgende Herren gewählt: Friese, Sorauerstraße Nr. 7, v. 4 Tr.( Bevollmächtigter); Suchland, Wrangelſtr. 60, Seitenflügel 3 Tr.( Kaffirer); Heider( Schriftführer); Schulze, Woithe und Piriz als Revisoren. Die Gewählten find ins Woithe und Piris als Revisoren. zwischen vom Vorstand bestätigt worden. Der Stand der Kaffe hat sich im letzten Rechnungsjahre wieder sehr günstig gestaltet. Die Mitglieder werden ersucht, auch in Zukunft recht rege für die Intereffen der Kaffe einzutreten, damit dieselbe immer günstigere Resultate erzielt. Am Sonnabend, den 4. Auguft, findet im Lotale des Herrn Schröder, Manteuffelstr. 9, ein Sommernachtsball statt. Billets find bei der Ortsverwaltung und bei dem Komitee vorher zu haben. Alle An- und Abs meldungen in Krankheitsfällen find an den Bevollmächtigten zu richten; auch nimmt derselbe neue Mitglieder auf. Aufge nommen werden sämmtliche Arbeiter, die im Wagenbau bes schäftigt find. Sprechstunden des Bevollmächtigten und Kassirers an Wochentagen von 7-9 Uhr Abends, Sonntags von 8 bis 11 Uhr Vormittags. Das Krankengeld wird vom Saffirer in den Sprechstunden ausgezahlt, auch werden die Beiträge dort entgegengenommen.

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Die Beugenau. Die Anklagebehörde hatte 3 Zeugen, den Feuerwehr hat sich das Stubenmädchen und der Portier gar nicht um Sie Tages- Ordnung: Die Uebelstände in unserem Beruf betr. des

b

Die Beugen Chartrou, Oberfeuerwehrmann Zimmerling und den ein Steinman geilieutenant Mundt vorgeladen Es handelte sich im ise von ihrntlichen darum, festzustellen, ob irgend ein Theil des Ge­Die Strafth des gebrannt hatte oder nur die Gardinen und Möbel vom Deshalb ner ergriffen wurden. Aus den Beugenaussagen ergab sich, enite aber Fenſterfreuz, Fußboden und Dede zwar geschwärzt, aber annte auf direkt beſchädigt worden sind. Auf Grund dieser Feſt­einer die Freisprechung und der dingerstraße cichtshof folgte diesem Antrage. t geringes Stuttgart  , 28. Juli.  ( Jugendliche Duellanten vor Ge = ersten Fert. Die heutige Verhandlung giebt ein Bild der heutigen Sant befand it, in welcher jeder mehr scheinen will, als er ist, giebt ein der frankhaften Ueberhebung und falschen Ehrbegriffe, che die Gemüther verwirren und sogar Kinder zu Ver­then führen. Unteife Buben greifen zum Revolver für ihre

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Gürtle chweren

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er Bedrob meintlich verlegte Ehre!" Mit solchen Worten leitete der

1. April nd hatte

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unächst ging

Brenadier Regi

atsanwalt vor der Ferienkammer des Landgerichts seinen afantrag ein gegen die beiden Schüler aus dem Knaben­

en unlautstitut Kornthal, welche am 3. Februar d. J. im Gasthof zum ders eneggen dahier fich im Bette gegenseitig mit Revolvern lebensge vor und begab mann W., Sohn eines hiesigen Hofbeamten, und der 13 Jahre as Betreten de benen Fabrikanten. Beide schilderten die Veranlassung und Durch diese Wise: Jm Januar fam es zwischen ihnen zu einem Wortwechsel, Mietberei W. den A. einen Affen nannte nnd die Pforzheimer als

lich verwundeten. Die Angeklagten sind der 16jährige Gottlob

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unterlage

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Paul Robert Julius A. von Pforzheim  , Sohn eines ver

Arrangement des Duells übereinstimmend in folgender

ng Luft mag auf fechs Sdüffe; schließlich wurde sogar zwölfmaliger

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iegende Holländer" bezeichnete. Daraufhin forderte A. den W. ächst auf drei Schlüffe, später wegen einer ähnlichen Aeuße gelwechsel ausgemacht! Als Tag des Duells wurde der Licht­feiertag, als Ort Stuttgart   festgesezt. Ein Freund in Stutt follte die Waffen liefern, derselbe verweigerte dies aber, iso lehnten die beiden zu Sekundanten gebetenen Kameraden

fondern aud chen auf lai, batte

unerlaubten

ern 30 Mart und kaufte drei Revolver, zwei kleinere zu

einigen vergeblichen Gängen und Versuchen, hier einen

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gefümmert? Beugin: Sie find gleich zum Tisch gegangen und haben den Bettel genommen und gelesen. Juliane Juliane Hadel hatte in der vorigen Verhandlung ausgesagt, fte sei nur einmal in das Zimmer getreten, während Susanne Prelecz schon im landesgerichtlichen Protokolle und auch heute auf das be­stimmteste behauptet, daß das Stubenmädchen und der Portier zwei­mal in furzen Zwischenräumen eingetreten feien; das zweitemal sei das Mädchen mit den Worten: Ich trau' mich nicht hin zugehen" zaghaft zurückgewichen; aber schließlich seien Beide vor den Tisch getreten. Beuge Polizei Offizial Bauer giebt an, er sei gegen 12 Uhr Nachmittags ine Hotel gekommen, der Hotelier habe ihn gebeten, womöglich kein Aufsehen zu machen. Alls er( Bauer) mit der Kommission in das Bimmer getreten, habe er die Brosche nicht mehr auf dem Tische gesehen, sondern - Der Vertheidiger des blos den Betrag von 2 fl. 40 fr. Stubenmädchens und des Portiers, Dr. v. Duniedi, meint, Difizial Bauer tönne beim Eintreten in das Zimmer leicht die Brosche und die anderen Gegenstände auf dem Tische übersehen haben. Der staatsanwaltschaftliche Funktionär erklärt hierauf, daß Juliane Wadel die Brosche nicht genommen bätte und dieselbe bies nicht anzunehmen sei, denn wenn das Stubenmädchen noch auf dem Tische geblieben wäre, fo hätte Offizial Bauer fie unbedingt auf dem Tische sehen müssen. Denn ich kenne," fagte der Staatsanwalt, Herrn Bauer als einen Beamten, der auch über einen weit schrecklicheren Anblick, als den einer Leiche und eines blutenden Mädchens, seine Geistesgegenwart nicht verlieren würde." Der angeflagte Portier Rohrhofer bleibt gleichfalls dabei, nichts genommen, ung

mädchen etwas gesprochen zu haben.

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Staatsanwalt: Es ist

boch nicht leicht glaublich, daß Sie bei einem so schrecklichen Anblide nichts gesprochen haben. Beuge Polizeiagent Karl Beuge Polizeiagent Karl Kanzler war mit der Kommission in's Bimmer getreten. Gr fagt: Das Stubenmädchen wollte nicht mit der Kommiſſion in das Bimmer gehen; ste sagte, daß sie sich fürchte. Der Richter

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rachten, ta a. borgte sich daraufhin bei einen Belannnten seiner beschließt die Beeidigung der Beugin Prelecz. Nach Schluß feinen Gaji gem Preise, und einen beffer gearbeiteten ziemlich großen. n fonnte. Natigen Ort für das Duell zu finden, famen Beide spät Den Dirnen, dinos in das Hotel zum goldenen Bären und ließen Croje trat ibn gemeinschaftlich ein Zimmer geben. Um balb 12 Uhr Befehl bes Den Beide zu Bett. Morgens gegen 6 Uhr weckte A.

entfernte. D ich noch einma Drohung a hlecht geben t, in ihrer

en Mitschüler und nachdem die Revolver geladen waren, en fich Beide auf das Bett des W., umschlangen sich mit Armen, W. Schoß, fich des großen Revolvers bedienend, mit Rechten dem A. in die rechte Schläfe, A. mit der Linken W. in die linke Schläfe. Beide gaben gleichzeitig Feuer h ist noch, daß beide fich schriftlich verpflichtet hatten. ,, gegen schweren Verwundung auf Wunsch durch einen Schuß ein fles Ende zu bereiten." Charakteristisch ist auch, daß

nann und belanten schwer getroffen auf das Bett nieder. Bemerkens = Sie fich erlaub nicht in die Luft zu schießen" und dem ,, Gegner im Falle

ere ein langes ? Ich werde Worten trat b gegen.

gegen

Gleich

Gerichtsverhandlung blieben beide Angeklagte auf die

Oeffentliche Versammlung der Bimmerlente des Westen Berlins   und Umgegend heute, Mittwoch, den 1. Auguft, Abends 8 Uhr, im Salon Königshof", Bülowstraße 37-40. Lohnes und der Arbeitszeit, und wie sind dieselben zu bes seitigen.

Verband deutscher Bimmerlente, Lokalverband ,, Berlin  . Süd" Versammlung am Donnerstag, den 2. August, Abends 8 Uhr, im Lokale des Herrn Doberstein, Industriehallen, Mariannenstr. 31-32. Tagesordnung: 1. Vortrag über Grads und Kehlsparren. 2. Verschiedenes und Fragekasten. Gäste haben Zutritt. Neue Mitglieder werden aufgenommen.

Eine öffentliche Schneiderversammlung findet heute Mittwoch, den 1. August, in Gratweil's Bierhallen, Romman Dantenstr. 77-79, statt. Tagesordnung: Die Streits im allge meinen und welche prinzipielle Stellung nehmen wir zu den selben?

Eine große öffentliche Arbeiter- Versammlung findet am Montag, den 6. August, Abends 8 Uhr, im ,, Konzerthaus Sanssouci", Kottbuserstr. 4a, statt. Tagesordnung: Die Alters und Invalidenversorgung.

Gesang-, Turn- und gesellige Vereine am Mittwoch Männergefangverein Jugendlust" Abends 8 Uhr im Restarant Baffod, Gartenstr. 162.Männergesangverein ,, Cäcilia" Abends 9 Uhr im Restaurant, Köpnikerstraße 127a. Gesangverein Männerchor Linde" Abends 8%, Ubr im Restaurant Haller, Naunynstraße 70. Männergesangverein Sangesfreunde" Abends 9 Uhr im Restaurant Musehold, Landsbergerstr. 31. Huppert'sche Sängervereinigung jeden Mittwoch nach dem ersten im Monat, Abds. 9 Uhr, im Restaurant Heise, Lichtenbergerstr. 21. -Seeger'scher Gesangverein" Abends 9 Uhr im Restaurant Schub, Brenzlauerſtr. 41. Schulz, Prenzlauerstr. 41. Gesangverein Schwungrad" Abends 8 Uhr im Restaurant Sahm, Annenstraße 16.­Männergesangverein Lorbeerkranz" Abends 9 Uhr im Reſtaus Gesangverein Nord- Jubal rant Karsch, Oranienstr. 190. Abends 9 Uhr in Vettin's Bierhaus, Veteranenstr. 19.­Männergesangverein Schneeglöckchen" Abends 9 Uhr im Restaurant Doberstein, Mariannenstraße 31-32. Lübeck  'scher Turnverein( 1. Lehrlingsabtheilung) Abends 8 Uhr Elisabeth straße 57-58. Turnverein Wedding", Bankſtraße 9. Männer- Abtheilung von 8 bis 104 Uhr Abends; des gleichen 1. Lehrlings Abtheilung von 8 bis 10 Uhr Abends. Mehr Licht", Verein für Scherz und Ernst, Abends 8 Uhr im Restaurant Heid, Koppenstraße 75. Schlesischer Verein Holtei" Abends 9 Uhr im Restaurant Hente, Hollmannstraße 33. Vergnügungsverein Fröh lichkeit" Abends 9 Uhr im Restaurant Säger, Grüner Weg 29. Wissenschaftlicher Verein für Roller'sche Stenographie. Abends 8 Uhr im Restaurant Beese, Alte Schönhauser Roller'scher straße 42, Unterricht und Uebungsstunde.- Stenographenverein Süd Berlin". Abends 8 Uhr im Restaurant Prinzenstraße 97 Sigung und Uebungsstunde. Arends'scher Stenographenverein ,, Amicitia" Abends 8 Uhr im Restaurant Behrends, Schönebergerstraße 6.- Arends'scher Stenographenverein" Philia" Abends 9 Uhr im Restaurant ber 22. Gemeindeschule Abends 9 Uhr im Restaurant Lehmann, Kurfürstenstraße 31. Berliner   Rauchflub Wrangel" Abends Rauch 9 Uhr im Restaurant Foge, Köpenickerstraße 191. flub Havanna   SO" Abends 8 Uhr im Restaurant Baezolot, Rauchklub Gemüthlichkeit" Abends Reichenbergerstraße 16. 9 Uhr im Restaurant Achsel, Köpenickerstraße 161. Rauch flub Columbia" Abends 8% Uhr im Restaurant Beyer, Prinzenstr. 96. Rauchklub Frisch gewagt" Abends 8 Uhr im Restaurant Tempel, Breslauerstr. 27.

des Beweisverfahrens beantragt der staatsanwaltschaftliche Funktionär die Bestrafung des Stubenmädchens Hackel und des Portiers Rohrhofer wegen Diebstahls und wegen Ueber tretung gegen die Sicherheit des Lebens im Sinne des§ 335 des St.-G. Von der Antlage gegen den Hotelier Sonnhaber wegen Uebertretung des Betruges tritt der Staatsanwalt zurück. Der Richter, adjunkt Steiner, verkündete nach kurzer Ünter­brechung der Verhandlung das Urtheil: Juliane Hackel wird der Uebertretung des Diebstahls schuldig erkannt und zu acht Tagen firengen Arrestes verurtheilt; von der Anllage wegen Ueber tretung gegen die Sicherheit des Lebens wird sie freigesprochen. Anton Nobrhofer wird von beiden Anklagen freigesprochen. Der Hotelier Sonnhaber wird infolge Rücktrittes des öffentlichen An­flägers freigefprochen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck ver boten.) Leipzig  , 30. Juli  .( Ueberschreitung des Büchtigungs­rechts.) Vom Landgericht Zwickau   ist am 19. März der Kirch­

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fich das Strafgesetzbuch gekauft und die Para schullehrer U. in Hartmannsdorf   wegen fahrlässiger Körperverlegung Sebelmsgarten", Kochstraße 7.- Verein ehemaliger Schüler

Den lag. Unfalle des Präsidenten, ob sie denn nicht an ihre Eltern

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and bolten Die Angeklagten Dig gemacht und Sache gebracht und i idgelebrt

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chit bebroblimahmslos gewesen, der durch die Nachricht von dem Duell

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alt Profeffor Warth   gab vor Gericht eine Charakteristik beiden Schüler; seine Ansicht ging dahin, der Jüngere den Aelteren in schlimmer Weise beeinflußt. Der Sach indige Dr. Weizsäder erklärte, daß die Verwundungen sehr gefährliche gewesen, die des A. habe Anfangs durch tödtlich erschienen. Während der Krankheit sei A. febr igeführte Tob feiner Mutter habe ihn wenig gerührt. an der Burechnungsfähigkeit der Angeklagten dürfe nicht begen. Staatsanwalt Elben beantragte 5 Monate ungshaft, Rechtsanwalt Kapp plaidirte für mildernde ände, dabei geltend machend, daß man der unreifen Jugend verzeihen müſſe, wenn sie den Alten nachahmend eine heit begehen, welche diese ja auch nicht laffen können. Das eil lautet gegen Jeben auf 4 Monate Festungshaft, in der

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feuerte er abeilung für jugendliche Gefangene abzuftzen. am Kopfe betien, 28. Juli  .( Diebstahl an einem Selbstmörder.)

Lang

weitere Schuffe rere Wochen m Kampfe mit b

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elegte Rortmann

der schwerer. Anklage, zwei mit dem Tode ringende Ber bestohlen zu haben, hatten sich das Stubenmädchen me Hackel und der Portier Anton Rohrhofer, beide im el Stadt Dedenburg" bedienstet, am 8. v. M. vor dem Be ein

zehnjährige Schülerin übermäßig gezüchtigt hatte. In dem ges nannten Dorfe beschwerten fich f. 3. viele Eltern darüber, daß ibre Kinder mit Stockschlägen gezüchtigt seien, u. a. auch der Maschinenschloffer R., welcher erst einige Beit in Hartmannsdorf  wohnte. Seine zehnjährige Tochter hatte schlechte Benfuren mit. gebracht und war trop thres Alters in die dritte Klaffe ge tommen. Die Mutter des Mädchens ersuchte den Lehrer U. be sonders, mit ihrer Tochter doch ja recht streng zu sein, da fie gar nicht folgen wolle. Der Lehrer sette dann auch bald die Schülerin immer mehr herunter, bis sie die legte war. Eines Tages im Herbst 1886 nahm U. bei dem übrigens auf fallend bageren und schlecht genährten, blutarmen und schwäch­lichen Mädchen Unaufmerksamkeit wahr und beschloß sofort, sie dafür zu bestrafen. U. ist ein sehr robuſter Mann und macht den Eindrud, daß er seinen Ansichten rücksichtslos Geltung ver schafft. Er faßte das Mädchen an die Schulter und versezte ihr mit einem Haselnußstod mindestens dret Schläge über den Rücken in der Halsgegend. Der Bruder des Mädchens erzählte zu Hause, die Lene babe heute tüchtige Prügel bekommen; er fand aber mit dieser Hiobspost wenig Gehör, denn die Mutter fagte darauf nur, das Mädchen würde die Strafe wohl verdient haben. Von jenem Tage an zog aber das Kind oft die rechte Achsel empor und bediente fich oft der linken statt der rechten Hand. Die Eltern merkten dies zwar,

vier Monaten erichte Wieden zu verantworten. In dem genannten Hotel untersuchten aber das Mädchen nicht. Erst längere Zeit danach

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cz wegen der Aussichtslosigkeit ihres Liebesverhältnisses ere Messerstiche in den Hals versetzt, worauf er sich selbst ehle durchschnitt. Der junge Mann verschied alsbald,

ts I. Sm Jund seine Geliebte nach sorgfältiger Pflege am Leben er

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blieb. Sturz nach der Verzweiflungsthat des jungen nes foll nach Angabe der Prelecs, die troß ihrer schweren

en Räuber bingndung noch bei Bewußtsein war, das Hotel Stuben­Inde mit Schuller getreten sein und in Gemeinschaft mit demselben, nach­

en Juliane Hackel mit dem Portier Rohrhofer in das te die Aeußerung gemacht: Die sind hin, nehmen wir was fte dagelaffen haben," von dem Tischchen neben der des Mediziners mehrere Geldbeträge sowie eine filberne

geftand derfelbe Michaelfir ie bezüglichen

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hrfach zur Nachte genommen haben. Heute wurde die am 8. v. M. ver

nater arbeitet auf

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licher Weise hervorgetreten war und ließen einen Arzt eine Untersuchung vornehmen. Die dann eingetretene ärztliche Be handlung konnte jedoch nicht verhindern, daß das Schulterblatt immer mehr hervortrat und die Wirbelsäule sich verbog. Mitte Februar 1877 wurde die Patientin in eine orthopädische Heil­anstalt gebracht, wo festgestellt wurde, daß ein mit dem Schlüffel­bein in Verbindung stehender Nero gelähmt sei. Erst durch starte elektrische Ströme gelang es, den Nero wieder zu beleben und nach dreimonatlicher Kur konnte das Mädchen als geheilt ent­laffen werden. Das Landgericht nahm als erwiesen an, daß die Schläge des Angeklagten den übeln Erfolg herbeigeführt haben. Im Urtheile wird dann weiter gesagt, er sei zwar an sich befugt gewesen, das Mädchen zu züchtigen, aber mäßig und innerhalb der

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Kleine Mittheilungen.

- Beuggen  

am Rhein  , 26. Juli. Bwei zwölfjährige Waisen= mädchen der hiesigen Waisenanstalt sind gestern beim Baden im Rhein   ertrunten. Der ungewöhnlich hohe Wasserstand des Rheines( Meter über den Mittelstand) und die niedrige Temperatur des Waffers, hatte den ganzen Sommer hindurch das Baden verhindert, aber nun fonnte es an geschüßter Ufer stelle versucht werden. Am späten Nachmittag des 25. Juli vergnügte fich nun eine Mädchengesellschaft in langen Bade­gewändern nahe am Uferrande. Da fällt eines rüdlings in etwas tieferes Waffer, geräth beim Aufrichten in noch tieferes und wird alsbald von der starken Strömung mit fortgeriffen. Ein anderes Mädchen will sie herausziehen und erleidet daffelbe Schicksal und ebenso ein drittes. Da eilt die beaufsichtigende Lehrerin mit den Kleidern in die Strömung, um wo möglich die Kinder zu retten, wird aber auch von der furchtbaren Ge walt des reißenden Stromes überwältigt und in einen Strudel geriffen, aus welchem sie sich nur mit äußerster Anstrengung ihrer Kräfte herausarbeiten und noch einen am Ufer eingerammten Pfahl ergreifen kann, von wo fie gerettet wurde. Das zuerst in die Strömung hineingefallene Mädchen wurde durch die Strömung selbst dem Ufer wieder nahe geführt und konnte herausgezogen werden. Die beiden Mädchen aber, welche das erstere retten wollten, wurden in die Tiefe gezogen und famen nicht wieder zum Vorschein, so daß auch gar keine Rettungs versuche gemacht werden konnten, zumal die reißende Strömung die Ertrunkenen gewiß schnell weiter weg geführt hatte. Wilhelmshaven  

, 28. Juli  .( Bleirohre der Wasserleitung.) Seit einiger Zeit wird die gesammte Einwohnerschaft durch die Wafferfrage in große Unruhe verseßt. Der Marinefistus, auf