BUNTE WELT
Nr. 29
Unterhaltungsbeilage
1937
Das traurige Ende Thomas Bubble
Am 17. April wurde der Mörder Thomas| Gesez, und man mußte wie immer in solchen aivar ernsthaft, gründlich und ausführlich disBubble verurteilt, solange am Halse aufgehängt Fällen den gesunden Menschenverstand zu Rate futiert, zulezt aber doch verworfen, weil man zu werden, bis der Tod erfolgte. In Anbetracht ziehen. Es war flar, daß, wie immer die Ent- voraussehen zu müssen glaubte, daß das amt
her Tatsache, daß Bubble ſechs More Gallen fallen nog be, te ete Gellite ber Ration, fie als Tebendes Gejojopy, burch biele, Brozebur Blad
verdammenswerten Ausdruck der Verblödung des Richterstandes bezeichnen würde.
standen und daß in sieben weiteren Fällen werde, die eine die Indizien unbedingt für seine Schuld sprachen, war mit einer Begnadigung nicht zu rechnen, so daß der Henker sogleich die nötigen Vorbereitungen für die Ausübung seines hohen Amtes traf. Der Hinrichtungstermin wurde schon nach wenigen Tagen auf das nahe Datum des 11. Mai angesetzt.
Am Morgen dieses programmäßig schönen Frühlingstages wurde Thomas Bubble auf den Gefängnishof geführt. Nach Erledigung der üblichen Formalitäten wurde ihm die Schlinge um den Hals gelegt und der Boden unter den Füßen weggezogen. Eine Viertelstunde später, nachdem der Gebenkte abgenommen war und die vorgeschriebene Untersuchung durchgemacht hatte, gab der Gerichtsarzt die Versicherung ab, daß der Tod eingetreten sei, und das Gericht verkündete, daß dem Geſeß Genüge geschehen ſei. Während die Zeugen feierlich die Bylinderhüte auffekten und ihre Gaumen, die ein
mertivürdig fader Geschmack belästigte, sich heftig nach einem Whisky zu sehnen begannen, nieste Thomas Bubble gewaltig, richtete sich auf, räusperte sich und spuckte kräftig aus.
Sämtlichen außer ihm Anwesenden, den Henter und seine Gehilfen nicht ausgenommen, sträubte sich das Haar. Am tiefsten erschüttert waren natürlich die Gerichtspersonen, die Zeuge dieser Auferstehung waren; denn vor ihrem fachkundigen geistigen Auge erstand sofort das eigentliche nunmehr gestellte Problem in seiner ganzen fürchterlichen und beängstigenden Größe.
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Die Meinungen tvaren getrennt. Jüngere Juristen, sportive Männer mit breiten Schultern, Fräftigem Bruftfaſten und gesunder Gefichtsfarbe, waren im allgemeinen der Ansicht, man solle nicht viel Federlesens machen, fondern die das erste Mal mißlungene Prozedur unverzüglich wiederholen. Aeltere Herren dagegen wandten ein, daß weder eine Veranlassung noch ein Recht bestehe; denn was das erste betreffe, so sei Thomas Bubble ja absolut, un weigerlich und auf ewige Beiten tot auf Grund des richterlichen Spruches, und zweitens, das nunmehr im Gefängnislazarett deponierte Indibiduum das, wenn auch nicht rechtlich, ſo doch materiell zweifellos ein lebendes Wesen sei, ohne richterliches Urteil hinzurichten, ſei nicht nur rechtswidrig, sondern wäre geradezu eine triminelle, in England mit der Todesstrafe be
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legte Handlung, furzum: ein Mord. Anders wäre es allerdings, würde man das pp. Individuum noch einmal vor Gericht stellen und twegen der zur Genüge bekannten Mordtaten ein ziveites Mal verurteilen. Dieser Weg werde aber sicher zu feinem Resultat führen, da für die betreffenden Taten bereits der, wie gesagt, amtlich hingerichtete und definitiv tote Thomas Bubble rechtskräftig verurteilt sei. Kein Richter werde die Anklage gegen ein anonymes, bisher mit den Bubble- Morden in keinerlei Zusammenhang gebrachtes Individuum annehmen. Die Bubble- Morde seien durch die Verurteilung und Hinrichtung ihres wirklichen Autors
welcher Kriminaluntersuchung sein. Was nicht ist, kann nicht verhindert werden. Man möge dem Individuum, das wie gesagt, rechtlich und amtlich keines sei, eine gute Dosis Morphium einsprigen oder eine Portion Arsenik unters Essen mischen, und der unangenehme Fall sei erledigt.
Um es furz zu sagen: Der ins Leben zu rüdgekehrte Thomas Bubble war amtlich ein toter Mann und blieb es. An der einmal aus- rechtlich erledigt. gesprochenen Toterklärung war nicht zu trit- Auf welche Ausführungen die jungen, geteln und deuteln; sie konnte nicht rüdgängig funden Herren kurz und bündig sagten: da das gemacht werden. Hätte der Meiz, der durch im Gefängnislazarett vorhandene Individuum sein Einwirken auf Bubbles Nasenschleim- rechtlich nonexistent sei, könne seine physische Häute die Wiederbelebung hervorrief wie Vernichtung nie Gegenstand irgendwelcher die spätere Untersuchung ergab, war er das rechtlichen Erwägungen, geschweige denn irgend Resultat einiger Stäubchen Schnupftabat; einer der Henkersknechte hatte hinter dem Rüden feines Chefs heimlich eine Prise genomeinige Sekunden früher eingesetzt, so wäre das verhängnisvolle Wort nicht gefprochen worden; das Versehen hätte sich wiedergutmachen lassen So aber war nichts zu wollen. Man entfernte Tom Bubble- wobei ihn die Henkersknechte recht unsanft behandelten, denn sie ahnten, daß sie samt ihrem Meister dieser unangenehmen Angelegenheit wegen amiliche Rüffel zu erivarten hatten und deponierte ihn im Gefängnislazarett, damit ihn ärztliche Pflege wieder annähernd in jenen förperlichen Zustand verseze, der in zibilisierten Ländern dem normalen Häftling vorgeschrieben ist.
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Die Juristen indessen berieten und wälzten Schmöfer, um eventuell einen Präzedenzfall zu entdecken, nach dem die peinliche Angelegenheit zu regeln wäre. Es fielen herbe Worte; hier war wieder einmal eine jener Lüden im
Geschöpf, Nachteile und Unannehmlichkeiten erleiden würde, die man ihm rechtens nicht zumuten konnte.
Kurzum: man appellierte an den Justizminister, und nachdem die Diskussionen sich in den höheren Ephären der Rechishierarchie gleichfalls abgewickelt hatten, kam der Bescheid, das pp. Individuum sei unverzüglich in Freiheit zu seßen, da Thomas Bubble nach richterlicher Erkenntnis tot und dem Geseze Genüge getan sei. Die weitere Inhaftierung des anonymen Individuums ſei rechtlich in keiner Weiſe zu vertreten.
Also wurde der inzwischen wieder wohlgenährte Tom Bubble am Morgen des Tages, für den seine Ueberführung aus dem Lazarett in bie Ginzelzelle 536 angeſeht war, ohne vie Formalitäten untvirsch vors Gefängnistor ge= ſetzt. Der Portier schlug das schwere Tor mit einem Strach hinter ihm zu; alle Spuren ſeiner Griſtena, fotveit ſie nad dem Datum feiner
Hinrichtung lagen,
des Lazaretts und des Gefängnisses überhaupt getilyt: Tom Bubble war für die englischen Behörden Luft.
Es wäre angebracht, an dieser Stelle ein psychologisches Bild des Mannes Tom Bubble au zeichnen; aber wer von uns Durchschnittlichen vermöchte es, das reiche, komplizierte, sensible, ab- und hintergründige Seelenleben eines wirklichen Mörders, eines im wahren Sinne des Wortes Berufenen, wahrhaft zu verstehen und darzustellen. Wir bleiben, wenn wir zu deuten versuchen, doch immer an der Oberfläche. Nur auf einen merkwürdigen Dualismus in Bubbles Wesen sei hingewiesen.
Tom Bubble bereinte mit seiner leidenschaftlichen Lust, sein Leben immer wieder aufs Neue zu verwirken und mit der genialen Be gabung zur Durchführung jener Taten, die ihm diese Sensation verschafften, eine ebenso tief eingewurzelte Neigung zu bürgerlicher Wohl= anständigkeit. Er war nie mit seinen Steuerzahlungen in Verzug geraten, hatte keine Schulden bei Lieferanten, fleidete sich mit äußerster Korrektheit, rasierte sich täglich zweimal, war nicht vorbestraft, nicht einmal wegen Ueberschreitung der Polizeistunde, und seine polizeiliche Anmeldung war immer in Ordnung. Er Worauf die älteren Herren teils mit mora- galt amtlich als Privatgelehrter. Es war ihm, lischer Entrüstung über den frivolen Ton der seiner psychischen Struktur nach, unbedingt jungen Gentlemen antworteten, teils mit noch nötig, daß alle Unbehaglichkeiten, die aus forausführlicheren Argumentationen als vorher. malen Diskrepanzen mit dem Alltag und seinen Als schließlich einer von den Jungen vor- Sagungen erwachsen könnten, ausgeschaltet schlug, man solle, um der immerhin etwas peinlichen Mühe, ein lebendes Individuum zu vergiften oder sonstivie um die Ede zu bringen, Thomas Bubble einfach als das betrachten, was er nach dem Geses sei, nämlich als Leichnam eines Hingerichteten, und ihn demgemäß in einen Sarg paden und begraben, so wie er sei, wurde dieser Vorschlag, der ja ein Kompromiß darstellte, indem er die Auffassung der älteren, erfahreneren Herren zur Basis nahm,
feien; ohne diese Gewißheit hätte sich sein Genie auf dem ihm von der Natur zugewiesenen Ges biet nicht auszuwirken vermocht.
Als er nun, bom Gefängnis in die alltägliche Wirklichkeit zurückgestoßen, mit einem Tagi vor seinem kleinen, adretten Eigenheim vorfuhr, befremdete, um nicht zu sagen chokierie es ihn, an der Tür einen fremden Namen zu finden. Er läutete: eine Frau öffnete, sah ihm einen Moment ins Gesicht und warf die Tür