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3. Jahrgang

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Mittwoch, 10. November 1920

Nummer 475

Abend- Ausgabe

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greibeif

Berliner Organ

ver Unabhängigen Sozialdemokratie Deutschlands

Erlaß von Ausnahmebestimmungen

Eine Verordnung des Reichs­

präsidenten

Berlin, 10. November. Unter dem heutigen Tage ist folgende Verordnung bes Reichspräsidenten ergangen:

Verordnung

des Reichspräsidenten betreffend bie Stillegung von Betrieben, welche die Bevölkerung mit Gas, Wasser, Elektrizität versorgen.

Auf Grund des Artifels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicher­heit für das Reichsgebiet folgendes:

§ 1.

In Betrieben, welche die Bevölkerung mit Gas, Waffer und Elektrizität versorgen, sind Aussperrungen und Arbeitsniederlegungen( Streifs) erst zulässig, wenn der zuständige Schlichtungsausschuß einen Schieds­spruch gefällt hat und seit der Verkündung des Schieds. spruchs mindestens drei Tage vergangen sind.

Wer zu einer nach Absatz 1 unzulässigen Aussperrung oder Arbeitsnieberlegung auffordert oder zur Durchführung eines solchen Streiks an Maschinen, Anlogen oder Einrich tungen Handlungen vornimmt, durch die die ordnungs. mäßige Fortführung des Werks unmöglich gemacht oder erschwert wird, wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bis 15000 Mark bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine nach Absatz 1 unzulässige Aussperrung vornimmt. § 2.

Werden durch Aussperrung oder Arbeitsniederlegung Be­triebe der genannten Art ganz oder teilweise stillgelegt, so ist der Reichsminister des Innern berechtigt, Not stands arbeiten und Notstandsversorgung zu sichern, fowie alle Verwaltungsmaßnahmen zu treffen, die zur Ver­forgung der Bevölkerung oder zur Weiterführung des Be­triebes geeignet sind. Hierzu gehört auch die Herbeiführung der Befriedigung berechtigter Ansprüche der Arbeitnehmer. Die durch derartige Anordnungen entstehenden Soften fallen dem Betriebsunternehmer zur Last.

§ 3.

Arbeiter, Angestellte und Beamte, welche in Beachtung ber Bestimmung des§ 1 die Arbeit in den genannten Betrieben weiterführen oder gemäß§ 2 angeordnete Not­frandsarbeiten oder Arbeiten zur Sicherung der Notstands­versorgung leisten, dürfen dieserhalb in feiner Weise wirt. schaftlich benachteiligt werden.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem 10. November in

Kraft.

Berlin, den 10. November 1920.

Der Neichspräsident: gez. Ebert.

Der Reichskanzler: gez Fehrenbach.

Nur infolge dieser durch das törichte Vorgehen der Kom.| sammentritt dieser Deputation and Mitgliedern der neuen Stadte munisten erregten Stimmung der Offentlichkeit konnte es der Reichspräsident und die Regierung unternehmen, auf Grund der Ausnahmebestimmungen der Reichsverfassung, die Verordnung zu erlassen, die das Streifrecht start ein schränkt und Gefängnisstrafen für diejenigen festsetzt, die zum Streit auffordern, bevor der Schlichtungsausschuß den Schiedsspruch gefällt hat.

Es zeigt sich wieder, daß die Regierung sehr schnell vorgeht, wenn es sich um Arbeiter handelt, dieselbe Re.

An unsere Leser!

Infolge der Stillegung der Elektrizitätswerke konnte die Freiheit" einige Tage lang nicht ers scheinen. Es ist uns nunmehr gelungen, die Schwies rigkeiten der Jubetriebsetzung unserer Maschinen zu überwinden. Wir sind jetzt in der Lage, unser Blatt regelmäßig herausgeben zu können, ohne Rücksicht auf den Stand des Elektrizitätsstreiks. Unseren Lesern wird die Freiheit" in Zukunft regelmäßig und pünktlich zugestellt werden. Wir hoffen, daß sie Verständnis für unsere schwierige Situation haben und ihrem Blatte wie bisher die Treue halten werden.

Redaktion und Geschäftsleitung der Freiheit".

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gierung, die alle Energie vermissen läßt, wenn es sich zum Beispiel um Agrarier handelt, die die Lebensmittelab­lieferungen sabotieren. Vor allem aber war der Elaß dieser Verordnung überflüssig und schädlich in einem Mo­mente, in dem die neuerlichen Verhandlungen zur Er­wartung berechtigen, daß dieser Streit endlich seinen Ab. schluß findet. Dieser Abschluß ist dringend nötig im Interesse der gesamten Arbeiter. bewegung und wir erwarten bestimmt, daß auch die Elektrizitätsarbeiter dies, unbeschadet des verantwortungs losen Treibens fommunistischer Elemente, einsehen und danach handeln weiden!

Der Streik der städtischen Arbeiter

Am Sonnabend früh wurde die Berliner Bevölkerung von dem Streif eines Teils der städtischen Arbeiter überrascht. Er trat nach außen bin insofern in die Erscheinung, als der Straßenbahnverkehr vollkommen ruhte. Diese Tatsache war darauf zurückzuführen, daß die Arbeiter der Elektrizitätswerte in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend in den Streit getreten waren, Strom und Sicht waren aus dem Beltstadtverkehr ausgeschaltet, alle Folgen machten fich bald sehr fühlbar.

Was war der Grund?

Die Arbeiter der städtischen Betriebe waren vor einiger Zeit ben kommissarischen Magistrat herangetreten wegen Er­höhung threr Löhne. Neue Tarife waren eingereicht.

an

Der

tommissarische Magiftrat glaubte aber, neue Ausgaben, bie der neuen Stadtgemeinde zur Zaft fallen, nicht machen zu können,

sondern dem neuen Magistrat überweisen zu sollen. Es wurde daher eine Verlängerung des Tarifs bis 31. Oktober erstrebt, um dann dem neuen Magistrat freie Hand zu lassen. Durch die Verzögerung bes Inkrafttretens Groß- Berlins fornte aber der neue Magiftrat nicht einges

langt, daß endlich bie Tariffrage eine Regelung erfahre. Daraufhin trat der komm ffarische Magistrat troy seiner Bedenken in die Be­

Wir werden zu dem Streit und seiner Führung noch eingehende Fritische Stellung nehmen. Heute aber schon muß konstatiert werden, daß die Streifführung durch den Kommunisten Sylt es zuwege gebracht hat, bie strei. fenben Elektrizitätsarbeiter zu isolieren und dieser Lohnbewegung in den Augen der breiten Deffent- führt werden und es wurde nun von den Arbeitern kategorisch ver­lichkeit den Schein eines fommunistischen Putsches und einer Revolutionsmache zu geben. Wird das von der ge famten Bourgeoiste rücksichtslos zu einer gefährlichen Stimmungsmache gegen die Arbeiterschaft ausgenugt, fo fann aber auch fein Zweifel barüber bestehen, daß ber Be Itn bar, unb kam zu dem Schluß. daß fie zurzeit, selbst bet allergrößte Teil der organisierten Arbeiterschaft diefe Streit. dem besten Willen der städtischen Körperschaften, diese neuen Ausgaben methoden und diese Streifführung für unheilvoll hält. Nur nicht zulaffe. Nach den Bestimmungen des Tarifvertrages soll in solchen Fällen feit der Kommunisten ist imstande, die Bewegung für ihre die bemagogische Strupellosigkeit und Verantwortungslosig die sogenannte Große Deputation zufammentreten, um zu Fraktionsintereffen ausnuten und ihr Parteifüppchen baran

warmen zu wollen.

ratung bes neuen Tarifes ein. In den Berhandlungen legte ber Stabikämmerer ganz eingehend die Finanzlage der Stadt

etnem Schiedsspruch zu kommen. Diese Deputation besteht aus Ver­tretern aller Parteten im Nathanse unter Hinzuziehung von Ma­giftratsmitgliedern. Der Oberbürgermeister veranlaßte ben Bu

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berordnetenversammlung. Nach eingehenden Verhandlungen fam dieses Einigungsamt an dem Ergebnis, zunächst ben Magistrat zu ersuchen, über die Dedungsfrage zu beraten, um zu sehen, ob nicht irgend ein Weg vorhanden set, um den Arbeitern in irgend einer Form entgegenzukommen. In der am Freitag stattgefundenen außerordentlichen Magistratssigung wurde in diese Erörterung eint getreten, ob überhaupt ein gangbarer Weg für ein Entgegenkommen möglich sei. Von den Vertretern der Werte wurde die Lage der

einzelnen Betriebe dargelegt und ausgeführt, daß eine auch nur mäßige Zulage ohne weiteres dahin führen müffe, eine Erhöhung der Tarife für Gas, Waffer, Elektrizität und Etraßenbahn vorzunehmen. Am Freitag abeub trat das Einigungsamt ernent aufammen und fällte den in unserer Sonnabendnummer mit geteilten

Schiedsspruch.

Der Schiedsspruch fieht für Gas-, Elektrizitäts- und Waffer arbeiter eine Erhöhung des Stundenlohnes um 50 Pf., für, bie anderen Arbeiter und Bureanhilfskräfte eine Erhöhung um 20 Pf. vor und macht noch Ausnahmen für Jugendliche und Kostarbeiter. Weiter erklärte sich ber Schiedsspruch für Aufhebung der Schwers arbeiterzulage. Die Aufwendungen für diese Zulagen betragen deutet diese Zulage natürlich bet den heutigen Zeitverhältnissen nicht das, was sie glauben verlangen an fönnen, für die Stadt

etwa 90 Millionen Mark. Für die einzelnen Arbetter bes

aber bestand feine andere Möglichkeit, als diese Ausgabe von der Gesamtbevölkerung durch Erhöhung der Tarife zu erheben. Die Glettrizitätsarbeiter glaubten fich benachteiligt, weil nach dem Tarif bie thnen bisher gewährten Bergünstigungen in Fortfall kommen sollten. Der Schiedsspruch wurde am späten Nachmittag gefällt, and fofort nahmen die Elektrizitätsarbetter eine

Abstimmung vor, die zur Ablehnung des Spruches und zum Eintritt in den Streit führte. Noch in der Nacht zum Sonnabend wurde die Arbeit eingestellt.

Am Sonnabend famen von allen Seiten die Nachrichten, daß auch andere Arbeiterkategorien den Spruch ablehnten und in den Auss ftand traten, vor allem waren es Gasarbeiter bestimmter Werke, so Charlottenburg und Schmargendorf. Da die Gefahr bestand, daß die Notstandsarbeiten nicht ausgeführt werden würden, wurde ben Wertsdirektoren aufgegeben, den Arbeitern nahes zulegen, um Gefahren zu vermeiden, die Notstandsarbeiten von den Arbeiteru selber vornehmen zu lassen.

In den Elektrizitätswerken wurden Notstandsarbeitn nicht gemacht.

Das führte zu lebhaften Hilferufen von allen Seiten, insbesoabere Bumparbelten an der Nord- Südbahn founten nicht weitergeführt riefen die Rcantenhaus- Direttoren beweglich um Hilfe. Anch die

werden, und die Gefahr des Einsturzes von Häusern entstand, die durch das steigende Waffer unterspült werden.

Am Sonnabendnachmittag trat das Einigungsamt erneut aus

sammen, um zu der Auslegung des Spruch 3 für die Elef

trizitätsarbeiter Stellung zu nehmen. Es tam zu dem Ergebnis, daß die Elektrizitätsarbeiter ihre 8% und die Aufschläge für Sonn tags- und Nachtarbeit behalten sollten bis zum Abschluß eines neuen Tarifs. Im übrigen aber wurde in eine nene materielle Be ratung des Spruchs nicht eingetreten, was wiederum bei den zu ben Beratungen nicht hinzugezogenen Vertretern der Arbeiter starte Berstimmung auslöste. Es wurde anheimgestellt, eventuell das Reichsarbeitsministerium anzurufen.

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Inzwischen hatte sich auch die Reichsregierung und das preußische Ministerium mit ber gefchaffenen Lage befaßt. Es wurde, zunächst kategorisch die Aufnahme der Notstandsarbetten berlangt. Vom Reichstohlenkommissar wurde ein Plan vorgelegt, nach welchem eine Rethe öffentlicher Anstalten und Gebände mit Strom und Licht versorgt werden müssen, vor allem alle Kranten häuser, die Mtuisterien, das Rathaus, Polizeipräsidium, die Pump werke der Nord- Südbahn und die Bahnhöfe. Noch am Sonnabend nach Schluß der Sigung des Einigungsamtes wurde über die Auf­nahme der Notstandsarbeiten beraten. Das Ergebnis war, daß die Bertreter der Arbeiter sich berett erklärten, die Aufe nahme dieser Arbeiten zu empfehlen. Am Sonntag Morgen be schlossen die Elektrizitätsarbeiter, diesem Ersuchen nachzukommen, um zu vermeiden, daß der

in Aussicht gestellte Belagerungszustand über Berlin verhängt werde. Die im Kraftwerk Moabit eingezogene Technische Nothilfe mußte sofort den Betrieb verlassen. Wenn einige bürger liche Blätter am Montag früh der Nothilfe Dank sagten, so ist das nur eine schöne Geste, denn die Nothilfe konnte im Kraftwerk Moabit gar nichts tun.

Am Sonntag Nachmittag waren die Notstandsarbeiten im Gange. Es sind seitdem fortwät rend Verhandlungen geführt worden, die aber bisher fein Ergebnis gezeitigt haben. Der Streif ber Elektrizitäts arbeiter geht weiter, ihm haben sich auch aus Sympathie die Straßenbahner angeschlossen.

Unter ben städtischen Arbettern, und Angeftellten war am Montag eine Urab ftimmung barüber vorgenommen worden, ob allgemein