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Nummer 476 Morgen- Ausgabe

Donnerstag, 11. November 1920 Nummer 476

te, achtgefpaltene Ronpareilegeile oder bezen Raum koftet 5, M. einschließlich Seuerungsanfchlag. Kleine Anzeigen: Das fettgedruckte Wort 2., jebes weitere Mort 1,50 M., einschlieglich Teuerungsguschlag. Laufenbe Angeigen laut Tarif. Familien Anzeigen und Stellen- Gesuche 3,20 m. netto pro Beile. Stellen Besuche in Wort- Anzeigen: Des fettgedruckte Wort 1,50 M., jebes weitere Wort 1,- M Fernsprecher: Bentrum 2030, 2645, 4516, 4603, 4635, 4649, 4921

greiheit

Berliner Organ

ber Unabhängigen Sozialdemokratie Deutschlands

Neue Abstimmung der Streifenden

Eingreifen des Verbandes der

Maschinisten und Heizer

Den Bemühungen des Hauptvorstandes der Maschinisten und Seizer ist es in der heutigen Funktionärsigung der Streifenden gelungen, den Antrag durchzubringen, daß über die letzten Zugeständnisse des Ma­gistrats bezw. die Auslegung des gefällten Schiedsspruches erneut eine Abstimmung der Streifenden stattfindet. Die Abstimmung findet in den Betrieben statt. Nur die dort beschäftigten Arbeiter haben das Recht zur Ab­ftimmung.

Rach der Auslegung des Schiedsspruches in der Sigung des Einigungsamtes am Sonnabend, 6. November, erhalten die Elektrizitätsarbeiter zu den bisherigen Bezügen für Sonntag und Nachtarbeit eine Zulage von 50 Pfennig pro Stunde, die Schwerstarbeiter eine Zulage pon 40 Pfennig pro Stunde. Der Passus in dem letzten Lohntarif, wonach borbenannte Bezüge( auf Sonntag und Nachtarbeit 50 bezw. 20 Prozent) vom 1. November in Fortfall tommen sollten, ist außer Kraft gescht. Ueber dieses Angebot soll nunmehr abgestimmt werden, da hierüber bish noch Teine Abstimmung erfolgti,

Der Verbandsvorstand fordert hiermit alle Kollegen auf. an der Abstimmung teilzunehmen und für die Auss nahme der Arbeit zustimmen, damit weitere Ber handlungen mit dem neuen Magistrat ange bahnt werden tönnen. Kollegen! Uebt Disziplin! Folgt dem Ruf Eurer Gewerkschaft!

Der Verbandsvorstand.

Hermann Klebe, Rudolf Schlichting.

Erklärung

In den schmebenden Lohnlampi zwischen den städtischen Arbeitern und dem Magiftrat Berlin greift die Regierung durch die gestern veröffentlichte Berordnung des Reichspräsi denten ein. Wir haben bisher stets vermißt, daß die Regierung dann, wenn es sich um die Wahrung lebenswichtiger Interessen handelt, gegen die von aussperrenden Arbeitgeber oder von streitenden Großagrariern in ungleich größe: rem Maße verstoßen worden ist, scharfe Töne findet oder gar mit ausnahmegejeglichen Verordnungen vorgeht. Nachdem von den Kädtischen Arbeitern die Notstandsarbeiter in weite gehenden Maße ausgeführt worden sind und noch werden, liegt io weniger Bezaulajiung vor, in ben wirtihafts lichen Kampl zwischen den Hädtischen Arbeiteru and bem Magistrat Berlin einzugreifen, als die begründete Hoffnung besteht, bas bie für heute in allen Hädtischen Betrieben angelegte Urabitime mung eine Beendigung des Streifes erwarten lägt. Wir müssen aber schon jetzt gegen die Ausnahmeverordnung des Reichspräsidenten aufs schärfte protestieren, da sie gegen bas in der Verfassung gewährleistete Kaali. tionsremt einer Gruppe der Arbeiterschaft vers tößt. Der Ausschuß der Berliner Gewerkschaffs. tommission hat im Berein mit dem Allgemeinen Dent. ichen Gewerkschaftsbund gestern bereits bei der Reichs regierung Schritte gegen diese Verordnung unternommen. Es wird Sache der sozialistischen Parteien sein, von der Regie rung die sofortige Aufhebung dieser Berordnung zu veriaagen. Wir hoffen, das die städtischen Arbeiter st

weder durch diese Regierungsverordnung noch durch Paralen von unverantwortlich i bei ihrer heutigen Urabimmung beeinflnijen Jutereisen und denen der Allgemeinheit leiten Tassen werden.

Der Ausschuß der Gewerkschaftskommiffion Berlin und Umgegend

gestern im Magistrat die Sachlage bar. Es wurde ihr nahezu unmöglich gemacht, die. Betriebsleitung auszuüben. Bom Bolizei präsidenten Richter wurde mitgeteilt, daß die Reichsregierung Maßnahmen ermäge zur Fortführung des Betriebes, wenn bas der Stadt unmöglich sei. Der Magistrat beschloß in seiner Mehr heit, daß die Arbeiter der Elektrizitätswerte aufgefordert werden sollen, bis heute nachmittag 2 Uhr bie Arbeit aufzunch­men. Es sollen ferner diejenigen ermittelt werden, die Sa bo= tage an den Maschinen in den Kraftmerten von Moabit und Rummelsburg getrieben haben, um weiteres zu veranlassen.

daß sie sich sehr benachteiligt fühlen, weil ihnen nur 20 Bf. zuge­Die Transportarbeiter haben zum Ausdrud gebracht, legt worden find. Sie sind der Ansicht, daß sie wie die technischen Arbeiter in den Gasanstalten und Elektrizitätswerten angesehen und dementsprechend entlohnt werden müssen. Im Magistrat, dem gestern diese Wünsche vorgetragen wurden, fam zum Aus: druck, daß zur Zeit an dem Spruch nicht gerüttelt werden könnte, Prüfung unterzogen werden sollten. Ob ihre Erfüllung möglich daß aber diese Wünsche nach Abschluß der Etatsaufstellung einer jei, hänge von dem Stand der Finanzen und der Etatsabschlüsse ab.

Charlottenburger städtischen Gasarbeiter statt, Gestern morgen fand eine Betriebsversammlung der an der auch zahlreiche Arbeitslose teilnahmen. Nach langen Ber handlungen, unter Mitmirfung des Polizeipräsidenten Richter, ertlärten fich schließlich die Gasarbeiter bereit, ueritärtte Notstandsarbeiten auszuführen, d. h. für die Füllung der Gasbehälter und die Beleuchtung des Gaswertes zu sorgen. Jede weitere Betätigung wurde von den Gasarbeitern abgelehnt.

Keine Maßnahmen der Regierung

Berlin, 10. November.

Nachdem sich der Magistrat nunmehr entschlossen hat, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, hat der Reichs minister des Innern für heute die Durchführung der auf Grund der Berordnung des Reichspräsidenten bereits beschloffenen Maßregeln axsgesezt.

Kein Haftbefehl gegen Sylt

Die Mitteilung der bürgerlichen Presse, daß gegen den Betriebs: springt anscheinend nur dem Wunsch, des Bürgertums, das durch rat Sylt en Saftbefehl erlassen worden ist, ist faisch. Er ent­die Veröffentlichungen dieser Mitteilung einen Drud auf die Re­gierung, Sylt verhaften zu lassen, ausüben will. Da fein. Be­lagerungszustand besteht, könnte ein Haftbefehl nur von dem-zu­ständigen Richter beim Vorliegen strafbarer Handlungen Für die Annahme, daß Sylt strafbare Handlungen begangen habe, unter den sonst gesetzlich vorgeschriebenen Borausfegungen erfolgen. liegt aber kein Anlaß vor.

Die Rechtssozialisten und die

Berordnung

Am Schlusse der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Reichstages stellten die unabhängigen Mitglieder den Antrag, den Sigung des Haushaltsausschusses zu setzen. Genosse Dr. Rosen­Etat des Reichspräsidenten auf die Tagesordnung der heutigen feld, der den Antrag begründete, erklärte, daß die Verordnung des Reichspräsidenten geeignet jei, lebhafte Mikstimmung unter der Arbeiterschaft zu erregen und befürchten lasse, daß die Agi­tation für einen Generalstreit, der nicht nur von seiner Bartei, sondern auch von der K. P. D. und der Gruppe Däumig- Hoffmann abgelehnt werde, dadurch wesentlich unterstützt werde.

Die Rechtssozialisten lieferten sofort die Stichworte für die Be­fämpfung dieses Antrages. Ihr Redner, Hermann Müller, ver­

stedte sich hinter formalen Einwänden. Es sei nicht Aufgabe bes Saushaltsausschusses zu der Verordnung Stellung zu nehmen, das müsse man dem Reichstage überlassen, dem die Verordnung ja alsbald zugehen müsse. Ihm schlossen sich natürlich die Redner aller bürgerlichen Parteien unter Sympathieerklärungen für dic Verordnung an, trotzdem Genosse Hertz darauf hingewiesen hatte, daß diese formalen Einwände unzutreffend seien. Die Verordnung richte sich ja auch gegen den preußischen Minister des Innern, habe. Die Einschränkung des Koalitionsrechtes der Arbeiter würde auch den Widerstand derjenigen Arbeitertreise hervorrufen; die den Streifmethoden der Eleffriter ablehnend gegenüberstehen. Trotzdem wurde der Antrag gegen die Stimmen der Unab­hängigen und des Abgeordneten Eichhorn abgelehnt. Die Erinnerung an ihre eigenen Rostemethoden ist bei den Rechts­sozialisten doch noch so start, daß sie die aus der Verordnung für die gesamte Arbeiterklasse entstehenden Gefahren nicht zu sehen sache pon den Elektrizitätsarbeitern beeinflußt wird, steht noch wertschaften bringen. Der Streit der städtischen Arbeiter, der in der Haupt- wünschen und sich damit auch in Gegensatz zu der Saltung der Ge auf dem alten Fled. Die Direktion der Elektrizitätswerte legte

Die Verfügung des Reichsministers des Innern, nach der dessen Taktik vernünftigerweise auf eine Beruhigung abgezielt die Berordnung des Reichspräsidenten noch nicht in Kraft ge­setzt werden soll, dürfte bereits eine Folge der Unter­handlungen der Spikenorganisationen mit

der Regierung sein.

Die Streiklage

( Siehe auch Seite 2.)

Der Streik und die Regierungsverordnung

Der Streit, der städtischen Elektrizitätsarbeiter hatte aud uns den traftspendenden Strom und damit das Wort abge= schnitten. Während die bürgerliche Presse neugierige Be­merkungen zu dieser erzwungenen Schweigfamfeit machte, scheinen, wie aus einer Mitteilung in unserer gestrigen den Kraftwerken besonderen Wert auf die Ausschaltung der Abendausgabe schon hervorging, die Führer des Streits in Stimme der Freiheit" aus der öffentlichen Meinung ge­legt zu haben.

furzen Bemerkungen zu der Bewegung, die uns der knappe Daß wir weder der einen noch der anderen Seite wegen Beranlassung zum Schweigen haben, zeigen bereits dic Raum unserer gestrigen zweiseitigen Abendausgabe ge stattete. Wir haben die erste Gelegenheit be nugt, um mit aller Deutlichteit zu erkennen zu geben, daß wir die bei diesem Streif in Anwendung gefommene Tattit nicht billi­gen. Wir stehen nicht an, zu erklären, daß nach unserer Ansicht der Streif der Elektrizitätsarbeiter im Wider arbeiterschaft, nicht nur spruch steht zu den Interessen der Gesamt­Groß Berlin. des Wirtschaftsbezirks

Ein Streif in den Kraftwerken, der das gesamte Leben in der Industrie wie in der Hauswirtschaft zum Erlöschen beitern, die zufällig in den Kraftwerken tätig sind, sondern bringt, ist keine Angelegenheit der kleinen Gruppe von Ar er ist unter allen Umständen, wann, wo und wie immer er ausbrechen mag, eine Angelegenheit der gesame ten Arbeiterflaffe. Wir sehen ganz davon ab, hak dieser Streif Hunderttausende von Arbeitern persönlich trifft, indem er fie arbeitslos macht, daß er geeignet ist, große Organisationen in die Bewe gung hineinzuziehen und alle Folgen des Streits auf ihre Schultern zu wälzen, ohne daß ihnen das Recht zur Mit­entscheidung gegeben ist. Darüber wird später noch zu sprechen sein. Wir wollen heute vor allem daran erinnern, daß ein Streif in den lebensnotwendigen Betrieben von ber bürgerlichen Gesellschaft stets als gegen sie ge­richtet betrachtet und darum ihren geschlossenen Wider­st and hervorrufen wird, der sich nicht bloß gegen die Streifende Gruppe, sondern gegen die Arbeitertiaffe in ihrer Gesamtheit und gegen die Aus­übung des Roalitionsrechts richten wird. Diese Wahrscheinlichkeit steigert sich in einer Situation, in der die gesamte Bourgeoisie mitsamt der unter ihrem Ein­fluß stehenden Staatsgewalt mit Sehnsucht die Stunde er­Organisationen den längst vorbereiteten Schlag zu versehen. wartet, die ihr Gelegenheit gibt, der Arbeiterschaft und ihren

Hätte es dafür noch eines Beweises bedurft, so ist er durch den Erlaß des Reichspräsidenten erbracht. Er ist zwar nur ein schüchterner Anfang, aber in ihm atmet doch der Geist jener Schlichtungsordnung, die in ihrem ursprüng­lichen Entwurf eine Aufhebung des Roalitionsrechts beab Richtigte. Die Verordnung mendet Bestimmungen, hie fast wörtlich jenem ersten Entwurf zu einer Schlichtungsordnung entnommen sein fönnten, gegen das Koalitionsrecht der Ar­beiterschaft in den lebenswichtigen Betrieben an, Sie be deutet die Einschränkung der Koalitionsfreiheit und des Streifrechts für einen Teil der Arbeiterschaft.

Die Schuld daran, daß die Regierung die Gelegenheit dazu gefunden hat, trägt die völlig verfehlte und für das Interesse der Arbeiterklasse verderbliche Taftit, die in diesem zur Ueberraschung der gesamten Arbeiterklasse über Nacht entstandenen Elektrizitätsstreit zur Anwendung gelangt ist. Weil wir der Ansicht sind, daß ein Streit in den Kraftwerken die gesamte Arbeiterklasse und ihre berufenen Ber­tretungskörperschaften angeht, so müssen wir für einen Streit dieser Arbeitergruppe die Forderung erheben, daßernicht allein durch die in den Kraftwerfen beschäf tigten Arbeiter befchlossen wird, sondern daß die Entscheidung in einer für die ganze Arbeiterbewegung so wichtigen Frage nur gefällt merden darf nach eingehender Be ratung mit den Vertretungsförperschaften der gesamten organisierten Arbeiterschaft des Wirtschaftsbezirts und in gemeinsamer Beschlußfassung. Auf solche Art hat die Arbeiter schaft selbst dafür zu sorgen, daß ein Streit in den lebens­notwendigen Werken nicht unter Umständen entsteht, die die Bewegung zum Schaden für die gesamte Arbeiterschaft a us

arten lassen.

Wir erheben unsere Forderung nicht, um die bürgerliche Gesellschaft, die sich durch einen Streit in den lebensnot­wendigen Werten bedroht fühlen fann, vor den Folgen einer folchen Bewegung zu schüßen. Wir erheben sie, weil wir den Klassenkampf so verstehen, daß über Einsetzung und Führung von Kämpfen von entscheidender und weittragen­der Bedeutung die gesamte Arbeiterklasse die Beschlüsse zu faffen hat. Das Interesse der Arbeiterschaft bleibt aber bestehen, daß feine Einschränkungen des Koali tionsrechts vorgenommen werden.