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4. Jahrgang
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Dienstag, 1. Februar 1921,
Nummer 51
Morgen- Ausgabe
De achtgefpaltene Ronpareillezetle aber beren Raum koftet- einschließlich Seuerungszufchlag. Kleine Anzeigen: Das fettgebruckte Wort 2- M., jedes weitere Wort 1,50 M., einschließlich Teuerungszuschlag. Laufende Anzeigen laut Tarif. Familien Anzeigen und Stellen- Befuche 3,20 m. netto pro Beile. Stellen Gesuchs Wort- Anzeigen: bas fettgedruckte Wort 1,50.. jebes weitere Wort 1, M. Berufprecher: Bentrum 2030, 2645, 4516, 4603, 4635, 4649, 6921
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Berliner Organ
der Unabhängigen Sozialdemokratie Deutschlands
Die Sünden der Orgesch- Regierung
Was versäumt wurde und was erfüllt werden muß!
Die Note des Obersten Rates über die Entwaffnungsfrage be teht aus zwei Hauptteilen. Im ersten Teil wird angeführt, in welchen Punkten die deutsche Regierung bisher ihren per traglichen Verpflichtungen noch nicht nachge tommen ist, im zweiten Teil werden die Entscheidungen aufgeführt, die die Alliierten getroffen haben, um die Entwaffnung endgültig durchzuführen.
Bezüglich des ersten Teiles wird angeführt, daß der Ent wurf des Reichswehrgefeges noch nicht verabschiedet sei und erhebliche Lüden aufweise, namentlich hinsichtlich der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, Die zwar für das Reich, aber nicht für jedes einzelne Land auss brüdlich ausgesprochen jei. Jm Wehrgesez seien auch Ergän= zungstruppen und andere nicht näher bezeichnete Dr. ganisationen vorgesehen. Was die Organisation der Reichss mehr anbelange, so seien die Stärten gewisser Formationen und eine beträchtliche Anzahl militärischer Angestellten nicht in dem Hunderttausend- Mann- Heer einbegriffen. Das Reichswehrministerium und die ihm angegliederte Verwaltung habe weit mehr Offiziere als zulässig fei( 916 statt 300).
Auch die Entwaffnung jet noch lange nicht beendet. Mit der Herablegung der Heeresstärke auf 100 000 Mann habe die Ablieferung des Heeresmaterials nicht Schritt gehalten. Große Mengen feien bei den Truppentörpern, in den Depots in Arse nalen angehäuft. Die Regierung wolle als Ersatz- und Uebungsmaterial Bestände von Kriegsgerät behalten, die die im Vertrag festgelegten Bestände weit überschreiten. Außerdem befänden sich noch zahlreiche Waffen in den Händen der Zipilbevölierung.
Die Note weist dann auf die verschiedenen Einsprüche der deutschen Regierung hin, die darauf abzielten, der Entwaffnung Bu entgehen. So habe sich die Regierung in einer Rote vom 24. Dezember geweigert, das Artilleriematerial von Rüstrin und Löhen- Bonen, sowie die schwere Artillerie für Königsberg auszuliefern. In einer Note vom 5. Januar habe die deutsche Regierung zur Armierung von Landbefestigungen bedeutende Materialmengen verlangt, die im Vertrag nicht vorgesehen seien, darunter namentlich 2600 Mas Ichinengewehre, eine Zahl, die höher sei, als die dem Sunderttausend- Mann- Heer zu gestattende Menge.
Weiter habe die deutsche Regierung die Ablieferung des nicht zugestandenen Materials für Geebefestigungen ver ögert. Sie wolle für diesen 3wed 1086 Geschütze behalten an statt der 420, die die Kontrollkommission zugestanden hat. Die Schließung der Anlagen und Wertstätten zur Anferti gung von Kriegsmaterial, sowie die Zerstörung und Unbrauchbarmachung der Werkzeuge und Maschinen, sei ebenfalls nicht unter den vorgeschriebenen Bedingungen durchgeführt. Ueber die Selbstschusorganisationen führt die Note an, daß die Entwaffnung wohl begonnen habe, aber noch nicht durch geführt sei. Die deutsche Regierung wolle namentlich die Ents waffnung dieler Organisationen in Bayern und Ostpreußen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt hinausschieben.
Die Sicherheitspolizei sei einfach in ihrer alten ZuSammenlegung und Organisation in die Schuhpolizei" überge führt worden. Der größte Teil der nicht zugelassenen Waffen lei zwar ausgeliefert, aber die in Boulogne vorgeschriebene Auflösung fei nicht durchgeführt.
Gegenüber diesen Tatsachen haben die Alliierten folgende Entscheidungen getroffen:
Die Regierung wird aufgefordert, die Berabschiedung bes Reichswehrgesezes zu beschleunigen, und zwar unter Zugrundelegung der Aenderung, die der Friedensver trag vorschreibt: Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht im allgemeinen und für jedes der einzelnen Länder im besonderen. Diese Verpflichtung mug bis zum 15. März 1921 erfüllt sein.
Die Organisation der Reichswehr muß so durchgeführt werden, daß der Ueberfchuß an Offizieren und Angestellten der Zentralverwaltung zu beseitigen ist. Erfüllungsfrist: 15. April
1921.
Ueber das Kriegsmaterial find folgende Entschlüsse gefaßt worden:
und
und
Die deutsche Regierung muß die Auslieferung des Rest materials beschleunigen, und zwar muß fie alles Gerät abliefern, das infolge der Herablegung der Reichswehr auf 100 000 Mann überschüssig geworden ist, ebenso alles Gerät, welches bei den Truppenförpern, in den Depots und Arsenalen angesammelt ist, welches die deutsche Regierung als ErsagUebungsmaterial zu behalten verlangte. Abgeliefert werden müssen auch sämtliche Waffen, die sich noch in den Händen der Zivilbevölkerung befinden und die Geschützausrüstungen der Landbefestigungen. Küstrin und Lözen- Boyen dürfen feinerlei Geschuh behalten, nur der Festung Königsberg werden 22 schwere Geschüße zugestanden. Den Den Seebefestigungen werden 420 Geschütze zugestanden, anstatt der von der deutschen Regierung geforderten 1086 Geschütze. Alle diese Maßnahmen müssen bis zum 28. Februar 1921 durchgeführt sein.
Bezüglich der Fabriten, bie Kriegsgerät her. Stellen, wird bie deutsche Regierung aufgefordert, die Liste anzuertennen, die von der Interalliierten Kommission über die künftig zugelaffenen Fabriten aufgestellt worden ist. Die gemäß Artifel 168 und 169 des Friedensvertrages nicht zugelassenen Wertzeuge und Maschinen zur Herstellung von Kriegsgerät sind umzu ändern und außer Gebrauch zu legen.
In der Frage der Selbstschuhgorganisationen halten die Alliierten an den Beschlüssen feft, wie sie im Brotokoll von Spaa und in der Note von Boulogne in Ausführung der Artikel 177 und 178 des Friedensvertrages aufgestellt worden find. Der Regierung merben einige riften gewährt. Die nefehlichen Vorschriften, die die Auflösung aller Selbtoutorganis fationen anordnen und die Wiedererrichtung unter Strajanbcohung verbieten, müssen bis zum 15. März 1921 veröffentlicht sein. Die Auflösung aller dieser Organisationen hat schnellstens zu erfolgen
und muß spätestens am 30. Juni beendet sein. Ueber die Abgabe der Waffen dieser Organisationen wird bestimmt: Sämtliche schwere Waffen und zwei Drittel der Handwaffen einschließlich der Munition find bis zum 31. März 1921 abzuliefern, der Rest bis zum 30. Juni 1921.
Ueber die Gestaltung der Sicherheitspolizei wird bestimmt: Die Polizei muh den Charakter einer örtlichen Organifation wahren. Sie darf auf feiner Stufe und in feiner Weise zentralisiert werden und nicht stärker bewaffnet sein, als es von ber Interalliierten Kommission festgesezt ist. Die Gesamtzahl der Polizeiträfte barf die Stärke von 150 000 Mann nicht überschreiten. Zur Erfüllung der Vertragsbestimmungen über die immungen über die Marine wird die deutsche Regierung aufgefordert, bis zum 28. Februar 1921 alle im Friedensvertrag vorgesehenen Schrift Stüde auszuliefern. Bis zum 30. April sind alle in Reserve gestellten Schiffe zu desarmieren. Die Zerstörung aller im Bau befindlichen Kriegsschiffe mit Ausnahme derjenigen, die in Handelsschiffe umgebaut werden, hat bis zum 31. Juli zu erfolgen. Die Zerstörung aller U- Boote und U- Boots teile hat sofort zu erfolgen, ebenso ist der Bau von U- Booten ober U- Bootteilen sofort einzustellen. Des weiteren wird unverzüglich die Auslieferung und 3erstörung aller über die zulässige Menge hinausgehenden Kriegsmaterialien im Sinne des Artikels 192 des Friedensvertrages gefordert.
Der weitere Inhalt der Rote beschäftigt sich mit den BeStimmungen über die Luftfahrt. Es werden zuerst die timmungen über die Luftfahrt. Es werden zuerst die Berstöße aufgeführt, deren sich die Deutsche Regierung schuldig gemacht hat, und zwar: Deutschland hat nicht alle Flugzeuge, gemacht hat, und zwar: Deutschland hat nicht alle Flugzeuge, Motore und Luftschiffe, Sallen, nicht alle Zubehörteile, Apparate für drahtlose Telegraphie, Photographie usw. und nicht alles ans
Wähler denkt daran!
In einer Versammlung in Billfallen( Ostpreußen) erflärte ein Deutschnationaler, Graf Bülow:
" In Bayern schwört man mit erhobenem Bajonett zum Himmel, nichts von dem, was man jest an Macht hat, abzus geben. Dasselbe muß auch für Ostpreußen gelten. Mit Ab. gabeber Waffen, sondern Mehranschaffung von 3affen muß unsere Parole fein. Auf dem Lande Joll man jeden selbständigen Handwerker und Kleinbesiger zwin= gen, den Wehren beizutreten, im Weigerungsfalle soll man auch nicht zurückschreden, so einem Weigerer das Haus über bem Kopf anzusteden. Bayerns Arbeiter", sprach der Referent weiter, find bemütig und ziehen ihren Sut. Dagegen fragt ber hiesige Arbeiter nach Verdienst und Acht tunbentag. Dieses Gesindel die Arbeiter muß erst lazarettfähig geschlagen werden."
Der ehrenwerte Herr Graf hat offen ausgesprochen, was alle Deutschnationalen, alle Anhänger der Deutschen Volfspartei, die ganze Zunft der Junker, Großindustriellen, der Schieber und Wucherer wünscht. Wer am 20. Februar zu Hause bleibt, verhilft dieser Gesellschaft zu einem billigen Sieg. Deshalb: rüttelt die Gleichgültigen auf. Wehrt den preußischen Zuchthausstaat ab. Werbt Anhänger und Wähler für die
USPD.!
dere Luftfahrgerät abgeliefert. Es sollen allein noch 1400 Flugzeuge und 5000 Motore rüdständig sein. Des weiteren wird der Deutschen Regierung vorgehalten, daß die Herstellung von Luftfahrgerät entgegen der Entscheidung in Boulogne wieder aufgenommen worden sei, und es sei sogar versucht worden, her Deutschland geweigert, Entschädigung für die im Sommer 1919 geftelltes Luftgerät auszuführen. Des weiteren habe sich zerstörten Zeppeline zu bezahlen. Auch die Summe von 25 Millios nen Mart, die als Entschädigung für das unzulässigerweise ausgeführte Luftmaterial zu zahlen sei, habe die Deutsche Regierung nicht abgeführt.
Die Alliierten haben bezüglich dieser Bunfte folgende Entscheidungen getroffen:
Die Nachforschungen nach verstedtem Material sind von der Deutschen Regierung zu erleichtern, alle im Ariitel 202 vorgesehenen Ablieferungen müssen vor dem 15. Mai beendet sein. Deutschland darf erst dann wieder Luftfahrtmaterial herstellen oder einführen, wenn die Luftfahrt- Kontrollfommission aerkannt haben wird, daß der Artikel 202 vollständig ausgeführt ist. Für die ZerKörung der Zeppeline muß Deutschland die verlangte Entschädi gung leisten. Die Einzelheiten sollen durch einen besonderen Vertrag geregelt werden. Die Summe von 25 Millionen Mart als Entschädigung für das unzulässigerweise ausgeführte Material muß bis zum 31 März bezahlt werden.
Die Verwendung von Flugzeugen bei den Polizeiformationen wird untersagt. Die Alliierten Regierungen werden sich durch ständige Weberwachung versichern, daß Deutschland diese Verpflich tung erfüllt.
Die Note schließt:
„ Die Alliierten haben zu wiederholten Malen die Schwierigfeiten berücksichtigt, die sich der Deutschen Regierung bei der Auss führung der ihr nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen ents gegenstellen. Mit der gegenwärtigen Note bewilligen sie ihr neue Friften. Sie hegen die sichere Erwartung, daß die Deutsche Res gierung die Antierten Mächte, die thre früheren Entscheidungen be Kätigen, nicht in bie Notwendigkeit verlegen wird, die ernste Lage ins Auge zu fassen, die entstehen würde, wenn Deutschland weiter Jeine Berpflichtungen verlegte."
( Siehe auch Seite 2.)
Dekonomische
Unmöglichkeiten
Die Pariser Konferenz hat mit einem Beschluß über die Wiedergutmachung geendet, der für Deutschland eine außer ordentlich schwere Bedeutung hat.. Er würde, durchgeführt, die deutsche Wirtschaft mit ganz ungeheuren Zahlungen an die Entente belasten. Gerade wer, wie wir, stets den Standpunkt vertreten hat, daß die wirklich verübten Kriegsschäden von Deutschland zu ersetzen seien, hat das Recht, jetzt zu sagen, daß die Ententeregierungen ein Vorgehen gewählt haben, das mit Wiedergutmachung nichts zu tun hat, sondern das einfach versucht, möglichst hohe Summen aus der deut schen Wirtschaft herauszuholen und zu diesem Zweck den Krieg mit wirtschaftlichen Mitteln fortzusetzen.
Die Entente fordert für die ersten zwei Jahre die Zahlung von zwei Milliarden Goldmart. Die Zahlung wird. dann in dreijährigen Perioden je um eine Milliarde gesteigert und erreicht für die 31 Jahre von 1932 bis 1963( 1) den Jahress betrag von 6 Milliarden Goldmart. Prüft man diese Zahlen nüchtern nur vom ökonomischen Standpunkt, so gelangt man zur Antwort, daß die Erfüllung dieser Zahlungen un burchführbar ist. Wir haben im Jahre 1913 eine Ges samtausfuhr von 10 Milliarden Goldmart gehabt. Davon waren 6,4 Milliarden Fertigprodufte, 1,5 Rohstoffe, 1,4 halbfertige Waren und 1 Milliarde Nahrungs- und Genußmittel. Eine Erweiterung unserer Ausfuhr tann nach dem Berlust des größten Teils der Eisengrundlage unserer Industrie im wesentlichen nur durch Steigerung der Ausfuhr der Fertigprodukte stattfinden. Wir müßten aber diesen Export vervielfachen, um jene Ueberschüsse. an Waren zur Verfügung zu haben, die dann der Entente als Zahlung überla werden könnten. Denn in den 6 Milliarden Erlös stedt nicht nur Reingewinn, der verfügbar wäre, sondern Geg. wert für den zumeist aus dem Ausland stammenden Rohstoft, für die Abnutzung der Maschinerie und für Arbeitslohn. Eine ,, bloße" Verdoppelung des Exports wäre also noch nicht hinreichend um 6 Milliarden der fremden Volkswirtschaft zur Verfügung zu stellen. Wir müßten weiter, um diese Waren herstellen au fönnen, unfere Einfuhr an Rohstoffen, die im Frieden 5 Milliarden betrug, außerordentlich steigern, um dafür wieder im wesentlichen Waren in Austausch geben. Wie hoch man auch die Ausdehnungsfähigkeit der Produktion einschägen mag, daß sie nach den Verlusten des Krieges, nach den Verlusten wertvoller Rohstoffgebiete, eine solche Elastizi= tät besitzt, wird kein Nationalökonom der Welt behaupten fönnen.
Aber weiter: Gesetzt den Fall, die deutsche Wirtschaft würde das Wunder vollbringen; wir würden in dieser Weise unseren Export steigern. Welche Konkurrenz bedeutet das für die übrige fapitalistische Industrie, für England und die Vereinigten Staaten? Die Anwendung des Vertrages würde vor allem für diese entwidelsten Industrien eine außers ordentliche Verschärfung der Konkurrenz auf allen neutralen Märkten bedeuten durch den 3wang, der auf uns ausgeübt wird, unter allen Umständen unseren Export zu forcieren. Dazu kommt noch der andere Umstand, daß der größte Teil des uns auferlegten Tributs der französischen Volkswirtschaft ohne Gegenwert zugute fäme. Diese würde in die Lage vers setzt sein, unter besonders günstigen Umständen dadurch zu produzieren. Die Entwicklung der französischen Industrie, ohnehin durch die Einbeziehung des luxemburgischen und Lothringischen Gebiets besonders aussichtsreich, würde dadurch treibhausmäßig gefördert, ihre Konkurrenz auf dem Weltmarkt, besonders für die Vereinigten Staaten und Engs land außerordentlich gesteigert. Die Aufnahmefähig feit des deutschen Marktes würde dagegen für alle Fertigfabrikate anderer Länder auf ein Minimum reduziert.
Offenbar in dieser Erwägung ist uns neben den festen Jahreszahlungen noch eine bewegliche Jahreszahlung auferlegt worden, die 12 Prozent des Wers tes der deutschen Ausfuhr beträgt. Damit soll einer deutschen Schleuderkonkurrenz auf dem Weltmarkt vorgebeugt werden. Nur steht diese Bestimmung in einem unlösbaren, Widerspruch zu der anderen, die uns zu der rieftigen Steigerung des Exports zwingt, weil wir ja nur dadurch den Wert der uns auferlegten Leistungen erzielen können. Der Exportzoll bedeutet deshalb nichts anderes als eine zufähliche Steigerung der Schuldfummen, die nur rechnungsmäßig nach der Höhe des Exports fich richtet, in Wirklichkeit aber notwendigerweise von der ganzen deutschen Wirtschaft würde getragen werden müssen. Dabei bleibt es noch unflar, von welchem Teil des Exports dieser Prozentsak berechnet werden soll, ob man ihn auch von jenen Exportsummen einheben will, die durch die Gratisleistung an die Entente erzwungen find, die ein Vielfaches der Schuldsummen betragen müssen und die den Exporteuren von den deutschen Steuerträgern gezahlt werden.
Das schlimmste an dem Vorschlag der Entente ist aber, daß er dem dringendsten nationalökonomischen Gebot widers [ pricht, das erfordert, daß die europäische Wirtschaft als folche zunächst einmal wiederhergestellt werde. Der ent Scheibende Grund der schweren otonomischen Weltfrise ist ja ber, daß ganz Osteuropa als Lieferant von Rohstoffen und damit als Abnehmer von 3ndustrieprodukten ausgefchaltet ift. Das wirft auf Mitteleuropa, vor allem auf Deutschland