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Einzelpreis 20 Pfg.

4. Jahrgang

Die Frethett erscheint morgens ano nadimittags, Sonntags und Montags m einmal. Der Bezugspreis beträgt bei freter Zuftellung ins Haus für Groß- Berlin 10 m. im voraus zahlbar. Für Boftbezug nehmen sämtliche Postanstalten Bestellungen ents gegen. Unter Streifband bezogen für Deutschland, Defterreich, Ungarn, Danzig, das Saarsu. Memelgebiet sowie die früheren deutschen Gebiete Bolens u.Luremburgs 20 M., fit bas übrige Ausland 27 M. per Brief bez. für Deutschland u. Desterreich- Ungarn 95 m. Redaktion, Expedition und Berlag: Berlin 62, Breite Straße Seb.

Donnerstag, 18. August 1921

Nummer 384

Abend- Ausgabe

Die achtgespaltene Ronpareillezetle oder deren Raum koftet 5,- M. einschließlich Teuerungszuschlag. Kleine Anzeigen: Das fettgedruckte Wort 2- M., jedes weitere Wort 1,50 M. einschließlich Teuerungszufching. Laufende Anzeigen laut Sarif. Familien Anzeigen und Stellen- Gefuche 3,20 m. netto pro Beile. Stellen Gesuche in Wort- Anzeigen: das fettgetruckte Wort 1,50 M., jedes weitere Wort 1.-M. Fernsprecher: Zentrum 15230-152 89

greibeir

Berliner Organ

ber Unabhängigen Sozialdemokratie Deutschlands

Lebensmittel Ausfuhr nach dem Auslande! Dittatur statt Gelbstverwaltung

Sobald auf dem ausländischen Markt höhere Preise gezahlt werden als im Inlande, entsteht das Bestreben der deutschen Produzenten, ihre Waren nach dem Auslande zu verkaufen. Ob diese Waren für die inländische Bevölkerung unentbehrlich find, spielt für fie dabei keine Rolle. Sie lassen sich stets nur von den Aussichten auf die Erzielung des höchsten Gewin­nes leiten. Dasselbe ist der Fall, wenn den Produzenten die Preise im Inland zu niedrig sind, und wenn sie glauben, durch eine fünstliche Verringerung des Abgebots, die ihnen durch die Ausfuhr ermöglicht wird, auch im Inland die Preise steigern zu fönnen.

Bisher hat die deutsche Regierung solche Absichten verhindert und im allgemeinen die Ausfuhr von Nahrungsmitteln nach dem Auslande verboten. Jetzt scheint sie auch hierin genau wie bei ihrer sonstigen Ernährungspolitit, dem ungestümen Drängen der Produzenten nach höheren Preisen nachzugeben, trotzdem die Ausfuhr von Lebensmitteln nur möglich ist unter schwerer Schädigung der einheimischen Bevölkerung..

Wie aus Mitteilungen des Reichsverbandes Deutscher Feins Loftlaufleute an den Boltswirtschaftlichen Ausschuß des Reichs lages hervorgeht, hat am 12. Juli d. J. der Reichsernährungs minister die Ausfuhr von Süßwasserfischen freigegeben. Welche - durchaus vorauszusehenden Folgen diese Maßnahme haben würde, geht aus einem Rundschreiben hervor, das die Württembergische Fischereigenossenschaft am 1. August an ihre Kunden versandte. In diesem Rundschreiben heißt es:

-

Durch Freigabe der Ausfuhr von Süßwasserfischen in das Ausland wurden wir genötigt, um die Abwanderung der Bos denseefische nach dem Ausland zu verhindern, unseren Fischern biefelben Breise zu bewilligen, die die Schweizer Fischer erhalten. Daher die wesentliche Preiserhöhung für Bodenseefische.

Wie, um es milde auszudrüden, leichtfertig das Ernäh tungsministerium die Ausfuhr von Süßwasserfischen ins Ausland gestattet hat, geht aus der Mitteilung des Reichsverbandes der Feinkosttaufleute hervor, daß im Ernährungsministerium als Grund dafür angegeben worden sei, es bestehe ein Ueber­angebot in Süßwasserfischen, und man befürchte, daß jetzt im Sochsommer die Fischer verderben würden.

Daß das nur der allbekannte und von den Interessenten stets angegebene Vorwand für die Erzielung höherer Preise ist, beweist die Tatsache, daß nach den Angaben des erwähnten Ver­bandes in Fachtreisen übereinstimmend die Anschauung herrscht, baß von einem Ueberangebot in Süßwasserfischen teine Rede

Briand gegen Lloyd George Der Standpunft der französischen Regierung

Paris, 17. Auguft.

Ministerpräsident Briand erflärte heute abend Pressever­tretern gegenüber, er fühle teine Neigung, die Streitereien über den Obersten Rai noch fortzusehen, sie hätten ohnehin lange genug gedauert. Uebrigens sei der ganze Streitfall dem Völker­bundrat zur Erteilung eines Gutachtens unterbreitet worden, und dieser Rat bestehe aus den Vertretern von acht Ländern, die alle Bürgschaften für volle Unabhängigkeit gewährten. Diese Männer würden in ihrem Gewissen und in ihrem Gerechtigkeits­gefühl die Grundlage für eine Ansicht finden, die dem Wortlaut und dem Geiste des Friedensvertrages entsprechen könne.

Zu der Rede Lloyd Georges bemerkte Briand, die Rede gleiche ganz genau derjenigen, die Lloyd George im Obersten Rat ge­halten habe. Er verteidige die nämliche Auffassung mit der glei­feiner Weise der französischen Auffassung Abbruch tun könne, Es einzig und allein der Sorge um Frankreichs Sicherheit zuzuschrei­ben. Er sei so gut wie Lloyd George ein eifriger Anhänger des Gedankens der Gerechtigkeit und der Durchführung des Friedens vertrages. Eine Meinungsverschiedenheit bestehe nur in der Art und Weise, wie Artikel 88 aufgefaßt werde, und vor allem in dem Geist, in dem die Voltsabstimmung entschieden worden sei. Das Gutachten des Völkerbundes wird, so sagte Briand, unsere Mei­nungsverschiedenheit in dieser Frage beilegen.

tellung

Um die Teilbarkeit Oberschlesiens Im Obersten Rat waren wir immer nur in zwei Punkten völlig einig. Unsere Sachverständigen und vor allem die juristis fchen Sachverständigen hatten einstimmig folgende Schlußauf­angenommen: 1. Der Friedensvertrag fiest grundsählich tatsächlich eine Teilung Oberschlesiens vor. 2. Für diese Teilung, die nach der Abstimmung der Bevölkerung erfolgen soll, werden die ethnographischen Interessen entscheidend sein.

und

Die englische Abordnung hat sich dieser Auffassung nicht an­Schließen tönnen und wollen. Sie hielt sich vielmehr eng ge= bunden an die Gegend, wo sich starke deutsche Enklaven isoliert befinden, die nur einem Abschnitt in der Entwidlung der In­dustriegebiete entspricht. Daraufhin mußten dann die Sachvers ständigen gerufen werden, um die Grenze eines möglichst einzu­Schränkenden Industriebezirks festzusehen und uns die Unterlagen zu unterbreiten, die uns die Möglichkeit geben sollten, uns ein Urteil darüber zu bilden, ob dieses Gebiet teilbar sei oder nicht. Die Engländer jagten, es sei nicht teilbar, und wir sagten, es sei teilbar. Es genügt, sich auf die Arbeiten der zuständigen Persön

fein tann. Im Gegenteil, die Nachfrage nach Fluß- und See fischen sei nach wie vor außerordentlich start. Wenn trotzdem der Absatz zu wünschen übrig lasse, so liege das nur an den enorm hohen Preisen für Süßwasserfische, die nur ein geringer Teil der Bevölkerung zu bezahlen imstande ist. So hat z. B. der Inhaber des größten Feinkostgeschäftes in Essen( Ruhr), der gleichzeitig ein bekannter Fachmann des Fischhandels ist, auf die Anfrage hin folgendes mitgeteilt:

-

Es ist für mich als Fachmann vollständig unvers # tändlich, wie der Reichsernährungsminister zu einer der­artigen Berordnung tommt, und vor allen Dingen wäre es interessant, zu wissen, welche Vertreter des Fachhandels diese Berordnung für zeitgemäß befunden haben. Wir im Westen tennen den Artikel Süßwasserfisch nur noch aus Bilders büchern, und man muß fich geradezu vor den Kopf schlagen, wenn man bedenkt, daß durch eine solche Maßnahme vielleicht auf unabsehbare Zeit der Artikel Sabwasserfische voll. tändig verschwinden soll. Der Erfolg wird lediglich ber sein, daß in den Grenzgebieten die Teichbesiger und nicht julegt die Flußfischpächter ihre Erträgnisse in das Ausland führen, wo infolge der günstigen Währung ihnen ein hoher

Breis in den Schoß fällt.

Wir timmen Ihrer Vermutung vollkommen bei, daß der wahre Grund dieser Ausfuhr von Süßwaller. fischen nur der ist, daß eine Gentung ber Preise fishen nur der ist, daß eine Sentung der Breije im Inland vermieden wird und daß auf der anderer Seite lieber dem Auslande das we nige an Süßwasserfischen zugeführt wird, als durch eine Ermäßigung der Preise ben deuts schen Berbrauchern den Genuh von Süßwailer. fijgen möglich an machen.

Aus dem anfangs wiedergegebenen Rundschreiben der Würt­tembergischen Fischereigenossenschaft geht flar hervor, daß die durchaus auf der Hand liegenden Befürchtungen, die Freigabe Der Ausfuhr würde zu einer starten Preissteigerung und für ge­wisse frachtgünstig gelegene Bezirke sogar zum gänzlichen Ver­schwinden der Flußfische vom Markte führen, leider nur zu be­gründet waren.

Die Sandlungsweise des Ernährungsministeriums ist deshalb nur ein neuer Beweis für sein Bestreben, jeden Wunsch der Interessenten zu erfüllen, auch wenn er mit schweren Schäden der Boltswirtschaft und der Verbraucher verknüpft ist. Es muß deshalb mit aller Entschiedenheit nicht nur verlangt werden, daß diese Ausfuhrerlaubnis zurüdgezogen, sondern auch, daß Vorsorge getroffen wird, daß Ausfuhrerlaubnis für an­dere Lebensmittel nicht erteilt wird.

lichkeiten zu berufen, um festzustellen, daß wir es find, bie Recht haben.

Das sogenannte Induftriedreieck

Auch über die Bestandteile, die dazu bestimmt sein sollten, das sogenannte Industriedreied zu bilden, bestand eine Meinungs­verschiedenheit. Unsere Sachverständigen vertraten den Stands punkt der wirtschaftlichen Einheit des Bezirtes. So beziehen die Werte in Königshütte ihre Kohlen und ihren Kots aus Rybnit, wo sie ihre eigenen Gruben besitzen, und die Fabriken in Rybnil erhalten ihr Gußeisen aus Königshütte, da sie selbst die Weiterverarbeitung betreiben. Unsere Sachverständigen vers traten daher den Standpuntt, daß die Bedürfnisse der wirtschaft­lichen Einheit es nicht erlauben, aus dem Industriedreied die Gruben und Werte von Rybnit auszuscheiden. Aber die englischen Kollegen lehnten es ab, sich dieser Auffassung anzuschließen. Das Ergebnis wat, daß eine Masse polnischer Stimmen für die Wer­tung der Mehrheit hinsichtlich der Zuteilung des Gebietes aus der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen ausschied.

Die Hauptgründe der Meinungsverschiedenheit

Die gleiche Unmöglichkeit einer Verständigung bestand in der Frage der Zuteilung der unbedingt polnischen Gebiete, welche bas Wasser für die Industriegegend liefern, sowie über die Zusammen­gehörigkeit der 3intgruben sowie der Zintfabriken, von den Eisenbahnen will ich dabei gar nicht reden. Darin liegen bie Hauptgründe für unsere Meinungsverschiedenheit. Ich durfte nicht zugeben, daß der Geist, in dem der Friedensvertrag nieder­geschrieben worden ist, dahin führt, Deutschland, das von den Ver­bandsmächten feierlichst als verantwortlich für den Krieg erklärt worden ist, eine ungeheure Mehrheit polnischer Stimmen zuzuteilen, während Bolen nur eine fleine deutsche Minderheit erhalten soll, und alles nur aus dem Grunde, weil Deutschland johon seit 50 Jahren, gleich nach dem Kriege 1870/71, mit den Milliarden, die es von Frankreich expreßt hat, seine Industriegegenden auf gebaut hat, die in völkischer Hinsicht durchaus polnisch sind.

Die Aufgabe des Bölferbundrats

Das ist die Meinungsverschiedenheit, die vor dem Völkerbunds rat gebracht worden ist. Er ist es, der nun in Gemäßheit des Völkerbundspaftes berufen ist, in vollständiger Unab hängigkeit dem Obersten Rate fein Gutachten mitzuteilen, das ihm die Möglichkeit gibt, die endgültige Entscheidung zu treffen, zu der er durch den Artikel 88 berufen ist. Von heute ab ist schweigen unsere erste Pflicht, und ich werde diese Pflicht nicht vernachlässigen.

( Siehe auch Seite 3.)

Die durch die Verfassung garantierte Selbstverwaltung der Gemeinden steht in Preußen nur auf dem Papier. Die Ein heitsgemeinde Groß- Berlin hat das in ihrer einjähriger Wirksamkeit in unzähligen Fällen erleben müssen. Seitdem eine sozialistische Mehrheit den Versuch unternommen hat alte Vorrechte zu beseitigen, neue Gedanken zu verwirklichen das Millionengebilde finanziell leistungsfähig zu machen, if bei jeder einzelnen Maßnahme das Damoklesschwert des staatlichen Aufsichtsbehörden niedergesaust. Von der Nicht bestätigung der zu Stadträten gewählten Vertrauensmänne der Mehrheit angefangen, bis zur Versagung der Genehmi gung für die Steuerordnungen der verschiedensten Art, reicht eine einzige Rette von Willtüraften der Obrigkeit, die das stärkste Hemmnis für den Gesundungsprozeß der Einheits gemeinde gewesen ist.

An feinem Fall aber ist diese Verlegung des Selbstverwal tungsrechts der Gemeinde, dieser schnöde Bruch eines ver fassungsmäßig zugesicherten Rechtes so fraß in die Er scheinung getreten, wie jetzt bei der Haus angestelltem Steuer. Die Stadtverordnetenversammlung hatte sie vor vielen Monaten beschlossen. Jetzt ist sie durch den Eingriff der preußischen Ministerien gegenwärtig unmöglich ge worden. Daher hat sich vor wenigen Tagen der Steueraus Schuß der Stadtverordnetenversammlung unter dem Drud Steuerordnung veranlaßt gesehen, auf sie überhaupt Berzicht der von den Ministerien verlangten Abänderungen der zu leisten.

Um diesen Beschluß zu verstehen, muß man sich vergegen wärtigen, daß die preußische Regierung sich bei dieses Steuerordnung nicht damit begnügt hat, einzelne Ab änderungen zu verlangen, sondern sie hat der Stadt einen vollständig neuen Entwurf vorgelegt mit der Fors derung, ihn in dieser Form anzunehmen. So sieht die Selbst verwaltung der Gemeinden aus! Ist es an und für sich schon ein Zustand, der bei den jezigen verfassungsrechtlichen Zu ständen unerträglich ist, daß eine aus den alten Herra schaftsverhältnissen hervorgegangene Bureaukratie den Willen einer von der Bevölkerung gewählten Körperschaft durch einen einfachen Federstrich beiseiteschieben tann, so wird es vollends unerträglich, wenn sie sie zwingen will, den Willen der Bureaukratie auszuführen, obwohl er dem Willen des Gelbstverwaltungskörpers ichroff entgegengesett ist.

Das aber ist hier der Fall. Die Stadtverordnetenversamm lung verfolgte mit der Steuer auf das Halten von Hauss angestellten den 3wed, den Luxus, der unter den heutigen Umständen das Halten von einem oder mehreren Haus­angestellten bedeutet, zu den ungeheuren Lasten heranzu­ziehen, die die Neuordnung der städtischen Finanzen vers ursachen. Sie verhehlte sich durchaus nicht, daß es Fälle gibt, in denen das Halten eines ersten Hausangestellten ein unabwendbares Bedürfnis und feinen Lurus darstellt. Für solche Fälle sah deshalb die Steuerordnung, wie sie von der Stadtverordnetenversammlung gestaltet war, Steuer­befreiung vor. Sie mußte sich natürlich dabei auf die dring Itchsten Fälle beschränken, weil sonst die Veranlagung der Steuer so kompliziert und kostspielig geworden wäre, daß die Steuer ein nennenswertes finanzielles Ergebnis nicht gehabt hätte.

Was hat aus diesen Absichten die Regierung gemacht? Der von ihr vorgelegte Entwurf enthält zu den bisherigen Befreiungsgründen sieben neue Gründe. Steuerfrei soll das Beschäftigen des ersten Hausangestellten nach dem Ents wurf der Regierung vor allem sein:

1. Wenn der Hausangestellte mit dem Haushaltungsvorstand oder dessen Ehefrau in gerade Linie verwandt oder ver Ich wägert, oder in der gleichen Linie im zweiten oder dritten Grade verwandt oder in zweitem Grade verschwägert ist.

2. Wenn als Hausangestellte Haustöchter tätig sind, die zur Vertiefung ihrer hauswirtschaftlichen Kenntnisse oder zur Förderung der Selbsthilfe des Mittelstandes in die häusliche Ges meinschaft eines Haushaltes mit sogenanntem Familienanschluß aufgenommen werden.

3. Wenn der Hausangestellte nicht älter als 17 Jahre und nicht jünger als 50 Jahre ist.

4. Wenn der Hausangestellte sich mehr als 10 Jahre in seiner jchigen Stellung befindet.

5. Wenn ein Haushalt, in dem sich feine weibliche Perfon über 18 Jahren befindet, aus mehr als 3 Personen besteht. 6. Wenn sich im Haushalt mindestens 3 Kinder unter 14 Jahren befinden.

7. Die Beschäftigung von Angestellten in gemeinnügigen Anstalten oder Einrichtungen unterliegt nicht der Steuer, bes gleichen die Beschäftigung solcher Angestellter, die von Inhabern von Dienstwohnungen für die Instandsetzung der über das eigent liche Wohnbedürfnis hinausgehenden Räume benötigt werden, ober die zur Erfüllung von beruflichen mit Dienstaufwandsent­Schädigung von Reich, Land, Gemeinde oder einen anderen öffent lichen Verband abgegoltenen Repräsentationspflichten beschäftigt werden.

Jeder, der diese Befreiungsgründe lieft, insbesondere Punkt 1 und 2, wird sich ganz unwillkürlich die Frage vor