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4. Jahrgang

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Mittwoch, 28. Dezember 1921

Nummer 605

Abend- Ausgabe

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greiheit

Berliner Organ

ber Unabhängigen Sozialdemokratie Deutschlands

Die Schicksalsfragen von Washington

U- Boot: und Schantung- Frage

London, 28. Dezember.

Daily Chronicle" berichtet ans Washington, die ganze Arbeit der Konferenz ruhe in Erwartung der Antwort Don Paris und Tokio über die U- Boot- bzw. Shantung- Frage. Diese beiden Länder hätten es in ihrer Macht, den großen Hardingschen Plan der Rüstungseinschränkungen zum Scheitern zu bringen. Wenn Frankreich oder Japan es auf die Spite treiben wollten, so würden diese Länder inter= nationale Folgen zu gewärtigen haben.

Laut Daily Chronicle" wird in Washington überall erwartet, baß, wenn Frankreich die letzten Vorschläge des Staats­Jetretärs Hughes ablehne, der Erfolg der Washingtoner Kon­ferenz verstümmelt sei. Jeder frage sich, welches Handels­geschäft Frankreich im Sinne habe. Allgemein herrsche die An­sicht, daß Frankreich eine Entschädigung für die Zurüd­ziehung seiner U- Boots- Forderung haben wolle.

Erklärung der Reparationsfommission Donnerstag Empfang der deutschen Vertreter

Paris, 28. Dezember.

Die Reparationstommission veröffentlicht folgende Erklärung: Da die deutsche Regierung die Reparations Commission ersucht hat, ihre Vertreter zu empfangen, damit gewisse uitlärungen gegeben werden können, die sie zur Beant wortung des Briefes der Reparationskommission vom 16. Dezember nötig habe, hat die Reparationskommission beschlossen, diese Ber­treter am Donnerstag, den 29. Dezember, um 3 Uhr nach­mittags, zu empfangen.

Die angeblichen Verfehlungen Deutschlands Paris, 28. Dezember( W. T. B.).

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Die Blätter teilen offenbar beeinflußt mit, daß die Re­parationsfommission sich heute mit einer angeblichen Berfehlung Deutschlands in der Lieferung von Koks zu beschäftigen habe. Die regelmäßige Lieferung von 15 000 Tonnen pro Tag sei seit dem 15. Dezember auf 9-10 000 Tonnen zurüd­gegangen. Die Mitteilung spricht von einer dritten Ver­fehlung Deutschlands, die hierdurch festgestellt werde. Die erste Berfehlung datiere vom Juni 1920 vor der Konferenz von Spaa, die zweite gehe auf den Monat März 1921 zurück, als die deutsche Regierung die erste Milliarde Goldmart, die auf Grund des Versailler Vertrages als Abschlagszahlung der Summe von 12 Milliarden verlangt wurde, nicht bezahlt habe.

Das Echo de Paris" fügt der Nachricht hinzu: Es ist ange­bracht, am Vorabend der Konferenz von Cannes den schlechten Willen Deutschlands noch einmal feierlich festzustellen.

Die Lage in Aegypten

Granaten und Maschinengewehre für die Eingeborenen London, 28. Dezember.

Reuter berichtet über die Lage in Aegypten: In Suez ist befanntgegeben worden, daß Flugzeuge auf Ansammlungen Rauchbomben werfen würden. Wenn die Leute sich dann nicht zerstreuten, würden die Flugzeuge Granaten abwerfen und mit Maschinengewehren feuern. Der Postdienst ist wegen der gegenwärtigen Lage auf Kairo beschränkt worden. Die Egyptan Gazette" und das Blatt Jstafle!" sind verboten worden. Der Unterrichtsminister hat alle Regierungsschulen geschlossen.

Der Zerstörer der Putschtaktikantation an Däumig mit der Zustimmung von Levi erfolgt

Hugo Eberlein ergreift das Wort

Stolz wie ein Spanier erklärt er in einem Leitartikel der Roten Fahne", er habe bisher zu den Enthüllungen über die mitteldeutsche Aftion geschwiegen. Solche Dinge sind für aber nun sein Herrn Eberlein Belanglosigkeiten. Da man Schweigen als Schuldbekenntnis auslegen möchte, sehe er sich ge nötigt, fich zum Inhalt der veröffentlichten Protokolle zu äußern.

Das tut er indes zunächst nicht. Er schreibt zunächst ein Banges und breites über die Bedeutung und das Wesen der illegalen Organisationen, der sogenannten M. P., in den verschiedenen proletarischen Parteien. Das ganze Geschreibe bes Eberlein hätte für uns teine Bedeutung, wenn er nicht auch auf die Rolle eingehen würde, die die M. P. in unserer Bars fet gespielt haben soll. Die Darstellung des Herrn Eberlein ist in der von ihm beliebten Form ein Märchen.

Die Einrichtung der illegalen militärischen Organisation, be­hauptet er, sei in der U. S. P. D. offiziell anerkannt und mit Geldmitteln aus der Zentrale versorgt gewesen. In der Kom­munistischen Partei dagegen habe man die illegale Soldaten­Spielerei von vornherein betämpft und unterdrüdt. Dann muß die M. P. auch in der Kommunistischen Partei vorhanden gewesen sein, was Eberlein auch nicht bestreitet. Daraus er­gibt sich aber, daß die illegale militärische Organisation in der U. S. P. D. etwa in der gleichen Lage sich befand, wie in der K. P. D., wenn die Darstellung Eberleins richtig ist. Das heißt, die M. P. tonnte auch innerhalb der U. S. P. D. nicht mit einem Schlage beseitigt werden, sie wurde aber gleichfalls nach und nach abgebaut, und die Partei hütete sich sehr davor, der M. P. maß­gebenden Einfluß auf die Leitung der Partei einzuräumen.

Der endgültige Bruch mit der illegalen Organisation geschah in jener Krise, die unsere Partei auf dem Parteitag in Halle und 3u jenen Bedingungen, die unsere bei der Spaltung erlebte. Partei schlucken sollte, um der Ehre der Mitgliedschaft in der Kommunistischen Internationale teilhaftig merden zu können, ge hörte auch die Bedingung, daß die Partei neben ihren illegale Verbindungen eigentlichen Organisationen unterhalte. Ja, Mostau forderte sogar, daß diese illegale Organi­lation den letzten und entscheidenden Einfluß auf die Taktik der Partei haben müsse. Diese Forderung gehörte zu denen, die von den Gegnern der Moskauer Bedingungen auf das heftigste be= fämpft wurden, weil ihre Durchführung die Partet auf die Bahn des Putschismus gedrängt hätte. Durch einen raditalen Schnitt trennte sich die U. S. B. D. von denjenigen ihrer Mitglieder, die solche Bedingungen annehmen wollten und eine solche Tattit für zwedmäßig hielten. Die Kommunistische Partei aber nahm das mals diese Anhänger des Butschismus mit offenen Armen auf.

Darum mußte sich, fährt Eberlein in seinem Bericht fort, nach der Verschmelzung der linfen U. G. P. D. mit der K. P. D. diese von neuem mit der M. P. beschäftigen. Däumig gehörte zu den eifrigsten Verfechtern der M. P. und wurde mit ihrer Leitung betraut. Das hebt Eberlein hervor, um Däumig die ganze Schuld an dem Unglüd des Osterputsches, dieser letzten Aktion des durch die M. P. gezüchteten Putschismus, zuzuschieben.

gibt aber zu, daß die Uebertragung der Leitung der illegalen ist, der doch damals der anerkannte Führer der alten und eigentlichen Kommunistischen Partei gewesen ist. Die Abneigung der Kommunisten gegen die illegale Organisation kann demnach doch nicht so ungewöhnlich groß gewesen sein, wie Eberlein be­hauptet. Auf jeden Fall hat es damals fein Mitglied der K. P. D. gewagt, irgendwie gegen die illegalen Organisationen aufzu­treten.

Däumig sei, erklärt Eberlein sodann, aus der Leitung der M. P. ausgetreten, nachdem in heftigen Auseinandersehungen in der Partei" die Gegner der M. P. über ihre Anhänger den Sieg da­Dongetragen haben. Mit Däumigs Posten wurde nun Eberlein betraut. Er schließt seinen ersten Artikel mit folgendem Sat:

,, Als ausgesprochener Gegner der M. P., um die M. P. zu ,, reorganisieren", das hieß praktisch, sie zu zerstören. Diese Funktion habe ich wenige Tage vor Beginn der Märzaktion übernommen."

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Hugo Eberlein hat also die Bomben legen, die Zündschnüre an­bringen lassen und falten Blutes das Leben seiner Parteigenossen geopfert nur zu dem einen Zweck, die M. P. zu zerstören". Seine Funktion", die M. P. in dem von ihm umschriebenen Sinne zu reorganisieren", hat er anscheinend nicht nur wenige Tage vor der Märzaktion übernommen, sondern sie mit der Märzattion selbst begonnen. Durch einen verpfuschten Butsch, durch Bomben und Handgranaten wollte Eberlein also anscheinend die Unzwedmäßigkeit der illegalen Soldatenspielerei und des Putschismus mit einem einzigen Schlage nachweisen. Wir haben für eine solche Methode zwar immer noch kein Verständnis, aber wir sind dafür um so gespannter auf die Bekenntnisse dieser wahrhaft schönen Eeele, die in weiteren Artiteln folgen werden.

Friesland, Braß und Malzahn gemaßregelt Die Sorge um die Lenitische Opposition zerstört den Leuten von der Kommunistischen Zentrale selbst die wohlverdiente Ruhe der Weihnachtstage. Nach einem Bericht der Roten Fahne" hat die Zentrale der K. P. D. in ihrer Sigung vom 27. Dezember Fries= 1 and seiner Funktion als Zentralmitglied und Braß und Malzahn ihrer Parteifunktionen bis zur Tagung des Zentral­ausschusses enthoben. Damit sind die drei zunächst zu Partei­mitgliedern zweiten Grades degradiert worden, zu Parteimit­gliedern, die nicht befähigt sind, Parteifunktionen zu befleiden. Den drei Gemaßregelten wird vorgeworfen, daß sie gemeinsam einen Aufruf an die Mitglieder der Partei erlassen haben, ,, der durch unbestimmte Verdächtigungen und Berleumdungen die Partei schädigt".

Daß die Zentrale es nicht mehr wagt, auf Bergehen gegen die Parteidisziplin, wie sie sie versteht, einfach mit dem Ausschluß zu antworten, was früher in ähnlichen Fällen zweifellos sofort geschehen wäre, ist ein Zeichen dafür, daß sie fich[ ch wa ch fühlt. Sie scheint allmählich zu merken, daß nach allen Reinigungen" an ihrer Partei bald nichts mehr zu reinigen sein wird. Mehr und mehr bleibt übrig ein dürftiger und haltloser Parteisplitter, der nur noch die einzige Wirkung hat, als Hindernis der Zusammenfassung aller politischen Kräfte des Proletariats fortzubestehen.

Beitragsvorschuß auf eine fünftige Arbeitslosenversicherung

Von S. Aufhäuser

II.*)

Nach dem Entwurf über ein Rotgesetz zur Erhebung von Beiträgen zu einer fünftigen Arbeitslosenversicherung wären alle der Krankenversicherungspflicht unterstehenden Arbeiter und Angestellten, ausgenommen die landwirtschaftlichen und die im häuslichen Dienst tätigen Angestellten und Arbeiter, beitragspflichtig. Zu derselben Zeit, da die Regierung es immer noch unterläßt, die besigenden Kreise durch gesetzliche Maßnahmen auch nur zur Entrichtung ihrer seit ein und zwei Jahren fälligen Steuern zu zwingen, wagt man es, der ar beitenden Bevölkerung Vorschußbeiträge auf eine kommende Arbeitslosenversicherung abzuverlangen, über deren Aus gestaltung heute niemand Angaben machen kann. Es ist die übelste Methode einer Gesetzgebung- von Sozialpolitif kann dabei überhaupt nicht die Rede Tein, Beitragslasten zu einer Einrichtung festzulegen, deren Beschaffenheit dem Beitragszahler völlig unbekannt ist. Diese vorläufige Bei tragszahlung ist aber zugleich die prinzipielle Festlegung auf ein Versicherungssystem, dessen Einführung ein mehr als zweifelhaftes Experiment bedeuten würde. Es hat sich bes reits auf anderen Gebieten der Sozialversicherung, z. B. der Invalidenversicherung, gezeigt, daß die Ansammlung von Kapitalien bei der anhaltenden Geldentwertung völlig verfehlt ist, und es steht zu erwarten, daß bei der Re form der Reichsversicherungsordnung dieses überholte Ver ficherungsprinzip durch das staatliche Fürsorgeprinzip ganz oder teilweise ersetzt werden wird.

Auf keinen Fall ist es angängig, inmitten dieser im Fluß befindlichen Reformbewegung der gesamten Sozialversiche rung nun auch noch einen weiteren Zweig der Versicherung nach dem alten, unhaltbar gewordenen System neu einzu führen. Abgesehen von den versicherungstechnischen Bedenken ist vom sozialen Standpunkt aus Einspruch zu erheben, daß durch ein Notgesetz in die gesamte Erwerbslosenfürsorge, die bisher aus Reichsmitteln bestritten worden war, eine grund fäßlich neuartige Lastenverteilung eingeschmuggelt werden soll. Denn wenn zunächst auch jeder Arbeiter und Angestellte wöchentlich nur eine Mark entrichten soll, so weiß doch jeder Kenner der Materie, daß dieser Betrag in fürzester Zeit um ein Vielfaches erhöht werden wird, um den Ausgleich herzu stellen. Die Arbeitnehmer sollen nur erst einmal grund fäglich die formale Drittelung der Lasten unter Reich, Arbeitgeber und Arbeitnehmer anerkennen; die nötige Bei tragserhöhung fommt dann ganz von selbst.

Der Arbeitsminister hat bei seinem Einseifungsversuch auch feine Hemmungen gezeigt, gegen die Reichsverfassung zu handeln. Der Art. 163- der Verfassung besagt ausdrücklich:

Jedem Deutschen soll die Möglichkeit gegeben werden, durch wirtschaftliche Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben. Soweit ihm angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt. Das Nähere wird durch besondere Reichsgesetze bestimmt."

Dieser Verfassungsbestimmung entsprach, wenn auch in unzulänglicher Weise, die bisherige Reichserwerbslosenfür forge. Wenn sich das Reich dieser Pflicht in Zukunft entledi gen will oder sie auch nur teilweise abwälzen will, dann hätte eine Aenderung der Verfassung vorauszugehen. Die Rück wärtsrevidierung der Verfassung durch ileine, äußerlich uns scheinbare Notgesetze ist ein Täuschungsmanöver. Die Ar­beitslosen sind das Opfer der kapitalistischen Gewinnwirt. schaft, ihr Anspruch an die Gesellschaft auf Unterhaltspflicht fann nicht preisgegeben werden. Und es ist nicht wahr, wenn bei den Beratungen immer wieder davon gesprochen wird, daß die Arbeiterschaft dem Grundgedanken einer Arbeits. Tosen versicherung zustimme.

Aber selbst die Anhänger einer Arbeitslosenversicherung dürften sich nicht dazu hergeben, einer vorläufigen Beitrags­zahlung zuzustimmen, bevor das Gesetz über die Versicherung selbst befannt ist. Gollen Arbeiter und Angestellte Beitrags­lasten übernehmen. ohne daß die heutigen Leistungen der Erwerbslosenunterstützung, verbessert werden? Ist man be reit, den im Notgejez enthaltenen Verzicht auf jede Selbst­verwaltung zu schluden? Sobald eine gefegliche Arbeits Iosenversicherung fommt, bleibt auch die bureaukratische Reglementierung nicht aus. Die Beiträge sollen aber bezahlt werden ohne Rüdsicht darauf, welche Fallstride in dem kom­menden Gesetz für den Unterstügungsempfänger gezogen werden. Die Regelung der Bezugsdauer, die vierwöchent liche Nachprüfung der Arbeitswilligkeit", die Behandlung ausgesperrter Arbeiter, die Unterstügung der Kurzarbeiter, die Organisationen der Meldewesens und viele weitere Ein­zelfragen sind sämtlich noch offen. Werden sie nach dem Willen der Unternehmervorschläge gelöst, so wird das kom mende Arbeitslosenversicherungsgesetz eine weitere Knebe lungsvorrichtung. Die Gestaltung des Arbeitsnachweis gesetzes zeigt wahrlich schon deutlich genug, in welcher Rich­

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*) Siehe auch Freiheit" Nr. 604.