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Sonnabend, den 15. Juli 1922
5. Jahrg, Nummer 271
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greiheit
Berliner Organ
der Unabhängigen Sozialdemokratie Deutschlands
Die Mörder Kamarilla
Dreiundzwanzig Verhaftete als Täfer, Milwisser und Begünstiger des
Attentats auf Rathenau
In der Mordsache Rathenau fahndet nach einer amtlichen Mitteilung die Berliner Politische Polizei noch gegenwärtig nach den beiden Tätern, dem Jugenieur Fischer und dem Oberleutnant 3. See a. D. Erwin Kern, sowie ferner nach einem gewiffen Günther Brand, welcher der Teilnahme ander Mordtat insofern verdächtig ist, als er die Bereit: stellung des zur Mordtat benußten Kraftwagens vermittelt hat. Außer diesen noch flüchtigen Mitbeteiligten sind von der Abteilung Ia insgesamt 23 Personen festgenommen und wegen des Verdachtes der Täterschaft oder der Teil: nehmerschaft oder Mitwisserschaft oder der Begünstigung dem zuständigen Amtsgericht vorgeführt worden, nämlich:
1. Als Täter der Student, frühere Zeitfreiwillige in der Ehrhardt- Brigade und Mitglied der Organisation C Ernst Werner Teow aus Berlin, der bei Ausführung der Tat den Kraftwagen gelenkt hat.
2. Als Teilnehmer der Kaufmann, frühere Seekadett Christian Karl Jlsemann aus Schwerin, Angestellter des Deutschvöltischen Schuß- und Trusbundes, der die zur Mordtat benußte Maschinenpistole herge geben hat.
3. Als Teilnehmer der Fabrikant Johannes Küche n meister aus Freiberg in Sachsen, Mitglied des Deutsch= völkischen Schng: und Trußbundes, der den bei der Ermor dung benutzten Kraftwagen zur Verfügung gestellt hat. 4. Als Teilnehmer der Fabrikant Franz Küchenmeister aus Freiberg in Sachsen, Mitglied des Deutsch völkischen Schuß- und Truzbundes, aus dem gleichen Grunde wie zu 3.
5. Als Teilnehmer der Student Wilhelm Günther aus Berlin, Mitglied des Verbandes nationalgesinnter Soldaten, des Deutschen Bundes und des Bundes der Anfrechten, der bei den Vorbereitungen zur Mordtat, insbe fondere bei der Bereitstellung der Maschinenpistole, bei der Beschaffung einer Garage und bei der Beschaffung von Geld mitgewirkt hat.
6. Als Teilnehmer der Gymnasiast Hans Gerd Techow aus Berlin, früheres Mitglied der Organi= sation C und des Deutschvölkischen Schuß und Truzbundes, aus dem gleichen Grunde wie zu 5.
7. Als Teilnehmer der Student Gustav Steinbeck eus Dresden, früheres Mitglied der Brigade Ehr: hardt und des Verbandes nationalgesinnter Soldaten, der bei der Vermittlung des bei dem Morde benugten Kraftwagens mitgewirkt hat.
8. Als Teilnehmer der Handlungsgehilfe Rudolf Heinze aus Dresden, Mitglied des Verbandes nationalgesinnter Soldaten, des National: verbandes deutscher Offiziere und des Bundes der Frontsoldaten, aus dem gleichen Grunde wie zu 7.
9. Als Teilnehmer der Kaufmann Werner Voß aus Berlin, der die Vermittlung der zur Unterstellung des Araftwagens benutzten Garage besorgt hat.
Sozialistische Arbeitsgemeinschaft im Reichstag
Die Sozialdemokratische Reichstagsfraktion und die Reichstagsfraktion der Unabhängigen Sozialdemo: bratie haben am Freitag abend nach Borbesprechungen der beiderseitigen Fraktionsvorstände in getrennten Sübungen den übereinstimmenden Beschluß gefaßt, sich zu einer Arbeitsgemeinschaft der Sozial= demokratischen Reichstagsfraktionen zusammenzufchließen. Der Beschluß wird im Laufe des heutigen Tages der Regierung und den Reichs: tagsparteien offiziell bekanntgegeben werden.
Der Beschluß ist von größter Bedeutung, sowohl für die gegenwärtige politische Situation, wie für die fernere politische Stampfgemeinschaft des ganzen sozialistischen Proletariats.
Faszisten- Mord
( EP.) Cremona, 14. Juli. Die Faizisten besetzten das Gebäude der Arbeitskammer von Gremona und itedten es ipäter in Brand. Auch versuchten sie mehrere Rommunisten zu verhaften. Militär mit Maschinengewehren ift eingerückt, in der Stadt herrscht vollkommene Unordnung. In Verbindung mit dieser Meldung aus Italien verdient eine Mitteilung der Dena Beachtung, wonach der deutschnationale Abgeordnete Reinh. Wulle,
10. Alz Begünstiger der Garageabesizer Richard Schitt aus Berlin.
11. Ats Begünstiger der Garagenbesizer Franz Distel aus Berlin, die beide nach der Tat Beweisstücke, nämlich die bei der Mordtat benutten Kleidungsstücke ver= nichtet haben.
12. Als Begünstiger der Schauspieler Waldemar Haugwitz aus Schweriu, Mitglied des Deutschvölki. schen Schuß- und Truzbundes, der zur Fortschaf: fung eines Roffers bei der Vorbereitung der Flucht mitges wirkt hat.
13. Als Begünstiger der Kaufmann Rudolf Otto aus Wismar, Oberleutnant a. D., der die Mörder nach der Tot durch Hergabe von Lebensmitteln unterstützt hat.
14. Als Begünstiger der Kaufmann Paul Büsch aus Lenzen, Mitglied des Deutschen Bundes, der die Mörs der nach der Tat beherbergt hat.
15. Als Mitwissender der Kapitänleutnant a. D. Karl des 3ilessen, Mitglied Neudeutschen Bundes.
16. Als Mitwissender der Kapitänleutnant a. D. Manfred von Killinger, Mitglied der Organisation G. 17. At Mitwissender der Bauptmann Walter Wede aus Berlin, Mitglied des Verbandes natio= nalgesinnter Soldaten.
18. Als Mitwissender der Korvettenkapitän a. D. Friedrich von Abendroth aus Dresden, früherer An= gehöriger der Brigade Ehrhardt, Mitglied der Organiz iation C und des Verbandes nationalgesinnter
Soldaten.
19. Als Mit wisiender der Schüler Hans Stuben= rauch aus Berlin, Mitglied des Bundes der Auf
rechten.
20. Als Mitwissender der Kaufmann Erich Bade aus Medlenburg, Gauleiter des Deutschvölkischen Schuß- und Truzbundes.
21. Als Mitwissender der Privatdetektiv Waldemar Nied rig aus Hamburg, Mitglied der Organisation E.
22. Als Mitwissender der frühere Seeoffizier Hartmut Plaas aus Hamburg, Mitglied der Organisation C und des Neudeutschen Bundes.
23. Als Mitwissender der Kaufmann Walter Richter aus Berlin- Tempelhof, Mitglied des Verbandes nationalgesianter Soldaten.
Die zu 15 bis 23 Genannten haben sich dadurch strafbar gemacht, daß sie von dem Vorhaben des Mordes vor der Tat Kenntnis gehabt und es unterlassen haben, der Behörde An3eige zu erstatten.
Die polizeilichen Ermittlungsvorgänge werden jetzt vor der Berliner Polizei der Anklagebehörde beim Staats: gerichtshof zugeleitet.
Die Wiedereinführung
der Militärgerichtsbarkeit
Von Paul Lange
Der Reichswehrminister Geßler hat dem Reichstage einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit( Reichstagsdrucksache 4443) zu gehen lassen, den er allerdings bescheiden Entwurf eines Disziplinargesetzes für die Wehrmacht" nennt.
"
Die disziplinarische Bestrafung der Reichswehrsoldaten durch ihre Offiziere ist jetzt nur insoweit möglich, als eine Strafe bis höchstens vier Wochen gelinden oder drei Wochen mittleren Arrestes ausgesprochen werden kann. Höhere Strafen können gegenwärtig Diesen Zuständen will Herr Geßler abhelfen. Er hat nur durch die bürgerlichen Gerichte verhängt werden. nämlich die edle Absicht, die ordentlichen Gerichte zu entlasten und die Reichswehrsoldaten vor gerichtlicher Bestrafung zu schützen. Zu diesem Zwecke will Herr Geßler Disziplinankammern, obere Disziplinarkammern und Wehrberufskammern schaffen.
Diese Disziplinargerichte sollen Handlungen und unterlassungen bestrafen, die sich gegen die militärische Zucht und Ordnung richten, aber keinem Strafgesetz unterfallen. Ihre Zuständigkeit soll sich aber auch erstrecken auf diejenigen militärischen Straftaten, die nach§ 3 des Einführungsgesetzes zum Militärstrafgesetzbuch auch disziplinarisch geahndet werden können. Diese Disziplinargerichte sollen ferner einschreiten bei Handlungen und Unterlassungen, durch die sich ein Soldat der Achtung, die seine Berufsstellung erfordert, unwürdig erweist, auch wenn die Unwürdigkeitshandlungen schon vor dem Eintritt in die Wehrmacht begangen sind.
Diese Disziplinargerichte sollen sich, wenn ein Offizier beschuldigt ist, lediglich aus Offizieren zusammensetzen, und zwar sollen die Beisiger immer dem Range des. betreffenden angeschuldigten Offiziers gleichkommen. Nur dann, wenn ein Soldat ange= schuldigt ist, darf in der Disziplinarkammer ein Beifizer ein Soldat sein, in der oberen Disziplinarkammer inüssen dann zwei Soldaten und in der oberen Wehrberufskammer vier Soldaten Beisiger sein, nebent einer entsprechenden Anzahl von Offizieren. Die Soldaten, die als Beisitzer zu den Disziplinargerichten hinzugezogen werden, können jedoch von den Offizieren ganz nach deren Belieben ausgewählt werden. Herr Geßler schreibt zwar in dem Gesetzentwurf vor, daß die Beisiger der Disziplinargerichte alljährlich ausgelost werden sollen, aber er will nicht nur zulassen, daß von der Reihenfolge, die sich aus der Liste der Ausgeloften ergibt, aus dringenden Gründen abgewichent werden kann, sondern er schreibt auch vor, daß nur diejenigen Soldaten als Beisitzer zu Gerichtssizungen hinzugezogen werden dürfen, die am Oric der Sigung dienstlich anwesend sind. Da also nicht vorgeschrieben wird, daß die der Reihenfolge nach in Betracht kommenden Beisitzer aus den Reihen der Soldaten zur Gerichtssigung vom Dienste beurlaubt werden müssen, hat es tatsächlich die Offiziersclique in der Hand, ihrerseits ganz nach Belieben denjenigen Beisitzer zu stellen, der aus den Reihen der Soldaten stammt. Und das wagt der Reichswehrminister mit Zustimmung des Reichsrates dem Reichstage der deutschen Republik vorzulegen.
einer der wüsteten deutschnationalen Hezzapostel, eine reine deutschvölkische Partei mit ähnlichen Zielen wie die italienische Faszisten- Partei zu gründen sucht. Mussolini, der Führer der italienischen Faizisten, Allerdings entsteht die Frage, ob eine solche neue will zu diesem Zwecke demnächst nach Berlin kommen. Gründung in Deutschland nötig ist. Denn die Deutsch- haber soll über die Einleitung des Unwürdigkeitsverhaben bisher schon den politischen Word derart glänvölkischen und die reaktionären Geheimorganisationen zend organisiert, daß der neuen Partei auf diesem Gebiet nichts mehr zu tun übrig bleibt.
Attentat auf Millerand
EV. Varis, 14. Juli. Nach Beendiguna der aus Anlaz des Nationalfeites abgehaltenen Truppenschau von Longchamps wurde in der Nähe des Elysée- Valastes ein Attentat auf den Präsidenten der französischen Republik, Millerand. verübt. Der Urheber des Attentates ist der Sekretär der anarchistischen Jugend, namens Bouvet. Er gab 2 Schüsse auf den Wagen des Polizeipräsidenten ab, ohne ihn jedoch zu treffen. Er wurde sofort verhaftet. Vor dem Untersuchungsrichter erklärte er, es sei seine Absicht gewefen, einige Schüße in der Richtung des Wagens des Präsidenten der Republik abangeben, er habe jedoch niemand treffen wollon
Die
Aber es fommt noch schöner: Der höhere BefehlsBerufsstellung erfordert, unwürdig erweist( was auch fahrens entscheiden. Wer sich der Achtung, die feine durch Handlungen und Unterlassungen vor seinem Eintritt in die Wehrmacht geschehen sein kann), kann durch die Disziplinargerichte zur Entlassung aus der Wehrmacht verurteilt werden. Dies ist wohl der eigentliche Kern des Gesetzes. Hier zeigt sich, was diejenigen, die dem Reichswehrminister Geßler die Hand führen, eigentlich wollen. monarchistischen Offiziere haben es bisher schon verstanden, die Reichswehr von republikanischen Elemen ten möglichst frei zu halten. Sie verlangen nunmehr nach einer Handhabe, mit der sie einen Miẞliebigen ohne Grund, aber auf scheinbar legalem Wege, aus der Reichswehr wieder hinausbefördern können. Denn die frühere Zugehörigkeit zur SPD., zuv USPD. oder KPD., die für uns fein Grund zur Entlassung eines Reichswehrsoldaten sein könnte, wird sicher für die meisten Offiziere an sich ein hinreichender Grund sein, einen Reichswehrsoldaten als der Achtung für un würdig anzusehen, die seine Berufsstellung erfordert. Unwürdig ist für sie erst recht, wer Hindenburg und