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Montag, den: 17. Juli 1922

5. Jahrg, Nummer 273

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Freiheit

Berliner Organ

ber Unabhängigen Sozialdemokratie Deutschlands

Die preußischen Gesetze

zum Schutze der Republik

Aus dem preußischen Landtag wird uns geschrieben: Die vom preußischen Landtage zum Schuße den Re­publik angenommenen Gesetze erstreben in der Haupt­fache eine Reinigung der Verwaltung von jenen Be­amten, die der Republik zwar ihren Treueid geleistet haben, die aber ihren Posten dergestalt ausüben, daß sie sich in ihrer ganzen Tätigkeit lediglich von dem Gesichtspunkt leiten lassen, der Republik Schwierig feiten zu machen und ihr Ansehen zu untergraben. Die Mehrzahl der mittleren und höheren Beamten betätigt sich sogar im Dienst und in der Oeffentlichkeit ganz offen als Feind der Republik und arbeitet direkt und indirekt auf ihre gewaltsame Beseitigung hin. Durch die Weimarer Verfassung sind den Beamten lei­der alle Vorrechte gelassen worden. Die bestehen­den Disziplinargeseze sind unzureichend und bieten so gut wie feine Handhabe, gegen die beamteten Feinde der Republik mit jener Schärfe vorzugehen, die Re­spekt einflößen könnte. Da Preußen als deutscher Gliedstaat nur im Rahmen der Reichsgesetze arbeiten und diesen nicht vorgreifen kann, mußte es sich dar­auf beschränken, der offenen Sabotage der Beamten durch eine Aenderung der Disziplinargeseze vorzu­beugen. Das Disziplinargesez der nichtrichterlichen Beamten vom 21. Juli 1852 und das Disziplinargeseh der richterlichen Beamten vom 7. Mai 1851 wurde durch die Einschaltung eines neuen Paragraphen so gestaltet, daß es jetzt möglich ist, grobe Verstöße gegen die repu­Jikanische Verfassung disziplinarisch zu bestrafen. Der betreffende Paragraph hat folgenden Wortlaut:

Die ihm durch sein Amt auferlegten Pflichten im Sinne des Abs. 1 Nr. 1 verlegt insbesondere auch ein Beamter, der Bestrebungen, die auf Wiederherstellung der Monarchie oder gegen den Bestand der Republik gerichtet sind, im Amte, durch Mißbrauch seiner amtlichen Stellung oder aufreizend oder ge­hässig in der Deffentlichkeit, fördert oder solche Bestrebungen durch Berleumdung, Beschimpfung oder Berächtlichmachung der Republik, des Reichspräsidenten oder von Mitgliedern der im Amt befindlichen oder einer früheren republikanischen Regierung des Reichs oder eines Landes unterstützt."

Wenn ein Beamter im Sinne des Gesetzes sich fchuldig macht, ist im Rückfalle auf Entfernung aus dem Amte zu erkennen. Ueber das Vergehen entscheidet ein Disziplinargerichtshof, der aus sieben Mitgliedern zusammengesetzt ist, von denen zwei Richter des Kammergerichts sein müssen. Das Gesetz erstreckt sich auch auf Vergehen unmittelbarer Staatsbeamter ( Lehrer. Kommunalbeamte, Professoren) sowie auf Privatdozenten.

Das Disziplinargesetz der Richter ist in bezug auf bie Pflichtverletzung in der gleichen Weise wie das Beamtendisziplnargesez abgeändert worden. Vergehen der Richter im Sinne des Gesetzes fönnen hier jedoch im Rückfall mit Entlassung bestraft werden. Die Entscheidung fällt der große Disziplinargerichtshof, zu dem das preußische Staatsministerium feche Mitglie der aus der Zahl der preußischen Mitglieder ernennt. Neben diesen beiden Gesetzen sind einige Ent­fchließungsanträge angenommen worden, die ebenfalls eine Säuberung der Verwaltung von unzuverlässigen Elementen bezwecken. So hird das Staatsministerium ersucht

die leitenden Stellen in Verwaltung und Justiz nur solchen Per­fonen zu übertragen, die unbedingt zuverlässige Vertreter der republikanischen Verfassung sind; das Personalreferat in allen Zweigen der Verwaltung und der Justiz nur solchen Beamten zu übertragen, tie hervorragend fachkundig und unbedingt zu­berlässige Vertreter der republikanischen Berfassung sind; die Er­nennung von Personalreferenten bei den Provinzialbehörden t darf der Bestätigung durch den zuständigen Minister." Beide Anträge können Gutes erwirken, wenn das zuständige Ministerium rücksichtslos den Willen der Gesetzgeber zur Anwendung bringt. Daß das geschieht, dafür werden unsere parlamentarischen Vertreter zu sorgen haben. Ebenso liegt es an den Massen im Lande, mit größtem Nachdruck immer wieder die Säuberung der Verwaltung zu fordern und alle Verstöße der Be­amten gegen die Gesetze der Republik rücksichtslos an­zuprangern.

Gegen den Mißbrauch der Schule und ihrer Einrich­tungen zu monarchistischen Propagandazwecken richten fich folgende Anträge, die vom Staatsministerium for­dern:

1. daß aus allen Schul- und Diensträumen Bilder und Büsten des legten Rönigs oder von Mitgliedern seiner Familie fofort entfernt werden;

Um den Bürgerblock

Die gestrige Presse ist voll von Betrachtungen über die Jdee einer Arbeitsgemeinschaft der bürgerlichen Parteien, die sofort nach Bekanntwerden der sozialistischen Arbeits­gemeinschaft" auftauchte. Es ist dabei ergößlich, zu sehen, wie verwirrt die bürgerlichen Parteien sind und wie jede versucht, bei dem Geschäft ihr eigenes Parteisüppchen zu kochen. So machen die deutschnationalen Blätter eifrig Propaganda für die Einbeziehung ihrer Partei in die bürgerliche Arbeitsgemeinschaft. Besonders die Deutsche Tageszeitung" gibt sich nach der Richtung hin alle Mühe, indem sie schreibt:

,, Durch den Ausschluß der Deutschnationalen Volfs­partet und damit wichtiger Berufsverbände, wie z. B. eines sehr großen Teiles der Landwirtschaft, beweist die neue Arbeitsgemeinschaft, daß sie es um alles in der Welt nicht mit den Sozialisten verderben will."

Demgegenüber ist die Presse der Mittelparteien ziemlich verdattert in ihrer Hilfslosigkeit der geschaffenen politischen Lage gegenüber. Es ist das Gefühl des Möchtegern und fann nicht" von wegen der eigenen Wähler und Mitglieder, das offenbar Zentrum und Demokraten beherrscht. So schreibt die Germania":

Die Entwickelung tann aber dazu führen, daß der Plan greifbarere Gestalt annimmt. Es wäre falsch, nun gleich von einem Bürgerblock zu sprechen, der in unversöhnlichem Gegensatz zu dem sozialistischen Blod geraten müßte. Das Problem ist von der falschen Seite gesehen, wenn es so dargestellt wird, als ob jetzt die Scheidung zwischen links und rechts, zwischen bürger= lich und sozialistisch, vorgenommen werden solle. Das alles sind, wie gesagt, noch Erwä= gungen. Aber die Stunde scheint günstig jegt end= lich die breite Basis zu schaffen, auf der die gemein= same Arbeit aller wahren Verfassung und Staatsfreunde möglich ist."

V

Die Demokraten werden schon etwas deutlicher als das Zentrum. Sie geben bereits zu verstehen, daß es mit dem Bürgerblod wahrscheinlich Essig sein werde, weshalb der Anschluß nach links nicht verpaßt werden darf. Das geht besonders aus dem Demokratischen Zeitungsdienst" hervor, der schreibt:

Wenn das in Fühlungnahme mit dem so­zialistischen Arbeitsblod geschehen könnte, würde es zweifellos auf eine wesentliche Verstärkung der Politik der Mitte hinauslaufen. Die Frage ist nur, ob die realen politischen Verhältnisse ein der­artiges Nebeneinander und Miteinander der beiden Arbeitsgemeinschaften auf die Dauer ermöglichen würden. Wäre es nicht der Fall und würde gegen den Willen der Befürworter ein bürger­licher Block gegen die Sozialdemokrtie aus der Arbeitsgemeinschaft der vier bürgerlichen Mittel­parteien entstehen, so müßte er alsbald wieder zerfallen und es wäre dann besser, ihn überhaupt nicht ins Leben zu rufen.

Die Frage der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft der vier nichtsozialistischen Mittelparteien scheint uns deshalb im Augenblick noch nicht spruchreif zu sein."

In der Tat scheint selbst der Staatsmann der aus­

gleichenden Gerechtigkeit", Herr Stegerwald, seinen Plan, ceren Sints durch einen Bürgerblod auszugleichen und zu vermitteln" zu Wasser gehen zu sehen. Er versucht

deshalb feine Kateridee wenigstens für den Fall ner Reichstagsauflösung durchzuführen, indem er schreibt:" Da3 eine steht jedenfalls schon jetzt fest, daß für den Fall einer Reichstagsauflösung diese vier Parteien eine politische Einheitsfront bilden werden."

Das ist ein deutlicher Rückzug, der wahrscheinlich zurück­zuführen ist auf die ungenügende Aufnahme des Gedankens

2. daß im Falle der Nichtbefolgung dieser Anordnung gegen den verantwortlichen Beamten nach den Bestimmungen des Gefeßenttourfes, betreffend die Dienstbergehen der nichtrichter lichen Beamten das Disziplinarberfahren durchgeführt wird; 3. die Schüler und Lehrbüchereien an sämtlichen preußischen Schulen sind von allen denjenigen Büchern zu reinigen, die mit der heutigen republikanischen Staatsform nicht verein­bar sind;

4. Schulbücher, welche Verherrlichungen der Monarchie oder der Hohenzollerndynastie enthalten. sind mit größter Beschleuni­gung außer Gebrauch zu setzen;

5. jedes preußische Dienstgebäude muß eine Reichsfahne besitzen. Sind zwei Flaggenmasten vorhanden, so gilt die Berordnung des Staatsministeriums vom 21. Dezember 1921; ist nur ein Maft vorhanden, so ist immer dann die Reichsfahme zu hiffen, wenn das Staatsministerium nicht besonders das Hissen der preußischen Fahne vorschreikt.

Bei der Ausführung dieser Beschlüsse erwächst un­seren Genossen aus den Lehrerkreisen und den Eltern­

eines Bürgerblods, vor allem bei den Demokraten. Shyrjeb doch gestern in der Vossischen Beitung" der Demokrat Georg Bernhard:

Die Kernfrage ist: Was soll solche Ar. beitsgemeinschaft? Es liegt feinerlei organischer Grund dafür vor. Denn eine Verschmelzung kommt zwis schen Zentrum und Deutsche Volkspartei doch nicht in Frage. Eine dauernde Gemeinsamkeit in Schulfragen zum Beispiel ist zwischen beiden Parteien gar nicht dent. bar. Wenn es sich noch um eine Arbeitsgemein. schaft zwischen Demokraten und Volkspar. tei handelte, die mindestens in fulturpolitischen Nicht linien einig gehen fönnen, bei denen vielleicht auch einmal die Vereinigung zur großen republikanischen Partei mög­lich ist! Aber so wie die Sache ießt aufgezogen wird, fehlt jeder natürliche Zusammenhang. Es fann doch nicht gut angenommen werden, daß hier sich der Vorgang aus der Kinderstube wiederholt, wo Elly nun auch eine Puppe haben muß, weil Nelly eine Puppe geschenkt erhielt: Baust Du Deine Arbeitsgemeinschaft, so baue ich meine Arbeits­gemeinschaft!"

Schließlich sei noch die Meinung des Vorwärts" zur bürgerlichen Sammelpolitik mitgeteilt, der unter dem Titel ,, Mischmasch" sich folgendermaßen äußert:

Das Ganze ist mäßiges Sommertheater und könnte heißen: Wurst wider Wurst." Daß die Politik eines großen Volkes nach solchen Methoden gemacht werden soll, muß Staunen erregen....

Was kann die bürgerliche Sammlung unter solchen Verhältnissen erreichen? Wir leben nicht nur in der Republik, sondern auch unter dem demokratisch- parlamen tarischen System. Ohne Reichstagsmehrheit fann nicht regiert werden. Ohne die Sozialdemokratie fann aber feine Reichstagsmehrheit gebildet werden, wenn man nicht die Monarchisten in sie einbeziehen will. Gegen die Sozialdemokratie fann nicht regiert

werden.

Auf der andern Seite: die Sozialdemokratie fann nicht allein regieren. Sie fann es nicht, weil sie nicht die Mehrheit hat. Ihre Aussichten und auch die Aussichten der neuen sozialdemokratischen Arbeits­gemeinschaft, die Mehrheit zu erringen, sind verschlechtert, Teil der Arbeiter­solange ein wenn auch nur fleiner schaft blind aenug ist, mit den Kommunisten zu laufen. Die Existenz der KPD. ist für die bürger. Itchen Parteien die beste Garantie gegen die Entstehung einer fozialdemokratischen

Arbeiterregierung.

Der Gedanke des Bürgerblocks, dem neben Herrn. Stegerwald auch Herr Stresemann Pate gestanden haben soll, ist das Produkt einer spieß bürgerlichen Angstpolitif. Rann man sich etwas Grotes­feres denken? Unter dem Eindruck, den die schänd­liche Ermordung eines bürgerlichen Ministers hervor gerufen hat, schart sich die gesamte sozialdemokratische Ar­beiterschaft geschlossen um den bedrohten Staat. Unsere politischen Spießbürger aber, statt diese Entwicklung fre dia und dankbar zu begrüßen, laffen sich vom Feurio­Geschrei reaktionärer Nachtwächter aufschreden, laufen aufgeregt durcheinander und halten Rat, was sie nun zut ihrem Schuße unternehmen solien."

Alles in allem genommen fann man heute schon sagen, daß der sogenannte Bürgerblock wahrscheinlich zunächst nicht zustande kommen wird. Die verwickelte politische Lage ist also nach wie vor dieselbe, aus der bis jetzt nur als einzige Lösung ersichtlich ist: Auflösung des Reichstages! Geben Zentrum und Demokraten ihre bisherige gerade schon komödienhafte Haltung nicht auf, so kann morgen schon beim Schutzgesetz der Reichstag auffliegen, wofür auch durch­aus die bisherige Ergebnislosigkeit der Bemühungen des Reichspräsidenten spricht. Unsere Genossen werden gut tun, sich jetzt schon auf Neuwahlen vorzubereiten.

beiräten die Pflicht, die Tätigkeit des Kultusministers und seiner Organe scharf zu überwachen. Jeder Ver­such, die Entschlüsse des Landtages zu sabotieren oder den Anträgen einen anderen Sinn zu unterschieben, muß sofort an die Oeffentlichkeit gebracht und mit rücksichtsloser Schärfe gerügt werden.

Schweren Schaden fügt der Republik die Kreisblatt­pest zu. Ihr soll durch einen Antrag vorgebeugt wer den, der verlangt:

alle Behörden und Verwaltungen aufzufordern, omtliche Be­fanntmachungen den für die Veröffentlichung bestimmten Bubli. fationsorganen zu entziehen, wenn diese Organe Bestrebungen dienstbar sind, die auf Wiederherstellung der Monarchie oder gegen den Bestand der Republik gerichtet sind, und an deren Stelle amt­liche Bublikationsorgane zu schaffen."

Das ist das Wenige, was der preußische Landtag zum Schutze der Republik getan hat. Die Arbetter müssen durch eine scharfe Kontrolle dafür sorgen, daß nicht auch das Wenige noch sabotiert wird.