Frauenstimme

Nr.1+ 42.Jahrgang

Beilage zum Vorwärts

8. Januar 1925

Reichstag und Frauen.

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Der Reichstag ist nach Ablauf der verfassungsmäßigen Frist zusammengetreten, die Gefeßgebungsmaschine tönnte sich in Bewegung fehen, wenn nicht noch allerlei Hemmun­gen vorlägen, wie sie an anderer Stelle des Blattes dauernd besprochen wurden. Der Reichstag ist nicht so glücklich zu sammengesetzt, daß sich die Bildung einer Regierung der Lintstoalition mit Zwangsläufigkeit ergibt, die auch vom besonderen Frauenstandpunkt aus die günstigste wäre, wenn man eben teine sozialistische Regierung haben kann.

bungen und Auffassungen breiter Massen nicht mehr in Ein­flang steht. Im ersten Ansturm nach der Revolution ist es gelungen, so manches für die Frauen Günstige als Grund. in die Verfassung hineinzubringen, was noch immer harrt. Angesichts der heftigen Widerstände, die sich ins feiner Erfüllung durch die Spezialgefeggebung besondere jetzt gegen eine Modernisierung des bürgerlichen Rechts geltend machen, gehört sehr viel ernstes Wollen und 3ähigkeit dazu, um auch nur einiges auf diesem Gebiete zu erreichen.

Der Sozialpolitische Fachausschuß hat eben­falls seine Arbeiten aufgenommen. Die Reichswochenhilfe wird durchgeprüft, ebenso wird in der Erwerbslosenfrage und auf dem Gebiet des Fürsorge- und Wohlfahrtswesens vorbereitende Arbeit geleistet. Das Arbeitsgebiet des Sozialpolitischen Aus­schusses ist eins der größten und für die Frauen deshalb von ungeheurer Bichtigteit, weil sie direkt oder indirekt von jeder Maßnahme betroffen werden, also auch dann, wenn sie nicht nur als Arbeiterin, sondern nur als Hausfrau und Mutter indirekt unter den Gesetzen stehen. Wird das Washingtoner Abkommen von diesem Reichstag ratifiziert, ergibt das für die deutsche sozialpolitische Gesetzgebung Konfequenzen, die hoffentlich nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Wenn auch die Wahl des Reichstagspräsidiums, die Re­gierungsbildung und die schwierige außenpolitische Lage im Bordergrund des Interesses standen, hat dieser Umstand doch die sozialdemokratische Frattion nicht gehindert, in die Arbeit einzutreten. Die Fraktion hat ihre Fachaus schüsse ernannt, diese haben sich tonstituiert und eine große Anzahl von Anträgen vorbereitet. Für die große Masse der Frauen sind die Materien sehr wichtig, die z. B. in dem Aus schuß vorbereitet werden, der sich mit Rechtsfragen bes schäftigt. Hier muß man sich schlüssig werden über die Form der Anträge, die sich mit dem Strafrecht, also auch mit den §§ 218, 219 befassen. Bekanntlich hatte die Fraktion im legten und vorlegten Reichstag verlangt, daß das Strafgeset dahin abgeändert würde, daß die Unterbrechung der Eine wichtige Aufgabe ergibt sich noch für den Soziale Schwangerschaft durch die Schwangere felbst oder durch politischen Ausschuß: das Reichsarbeitsministerium hat bis zur einen approbierten Arzt bis zum dritten Monat der Schwanger Stunde den Beschluß auf Gleichstellung der weib­schaft straffrei bleiben soll. Das Strafgesetz schreibt bekanntlichen mit den männlichen Erwerbslosen nicht lich auch in diesen Fällen Zuchthausstrafen vor. Die Justiz durchgeführt. Neben dem peluniären Vorteil für die erwerbs. hat in den letzten Jahren im Durchschnitt auf bedeutend losen Frauen hat diese Frage für die Frauen eine prinzipielle niedrigere Strafen erkannt, ein Beweis dafür, daß die Richter Bedeutung. Es handelt sich hier um eine Frage der Gleich­sich dem Eindruck der sozialen Massenerscheinung und im berechtigung angesichts der nicht abzuleugnenden Tatsache, daß einzeinen Straffall den sozialen Beweggründen nicht der ein Erwerbsloser niemals mehr, meistens weniger als bas schließen tonnten. Andererseits hat sich eine verstärkte Ten- Eristenzminimum erhält. denz gezeigt, die einzelnen Fälle aufzuspüren und zur Straf verfolgung zu bringen.

Es wäre endlich an der Zeit, das Kinderschuh gefe von 1903 einer gründlichen Umarbeitung zu unter Im letzten Wahlkampf hat die Frage der Abtreibung, anziehen. Der Kreis der unter das Verbot der Erwerbsarbeit geregt durch die große Zahl der Berurteilungen, eine nicht fallenben Rinder müßte ein absoluter sein, die Kinder­gerade ffeine Rolle gespielt. Für die sozialdemokratische arbeit dürfte nur aus erzieherischen Gründen, nicht zu Era Fraktion handelt es sich nun darum, die für richtig ertannte werbszweden gestattet sein, und auch dann müßten die Grenzen Forderung wieder zum Antrag zu erheben, aber man muß nach den Grundsätzen einer vernunftgemäßen Erziehung ab. diesmal auch den Weg finden, der die Berhandlung des Angestedt werden. Der Krieg und die spätere Notzeit haben trags in der Reichstagsfigung erzwingt. Nicht darum darf es demoralisierend gewirkt. Wir beobachten ein ungeheures An­fich handeln, durch die Demonstration eines Antrages uach machsen des Kinderbetteis, eine Erscheinung, die im höchsten außen zu wirken, sondern darum, daß es dem einfichtigen Grade beunruhigend ist, da jeder sozial fundige Mensch weiß. Gesetzgeber gelingt, mit einem zum Himmel schreienden Un daß hinter dem Kinderbettel oft schon eine bestimmte familiäre recht aufzuräumen. Deshalb müssen alle gestellten Anträge Berwahrlosung stedt und daß andererseits die Beitelei auf auch praktisch durchführbar sein. die Kinder selbst äußerst demoralisierend wirkt.

Der Bevölkerungspolitische Fachausschuß wird die Wiedereinbringung eines Schantstättengefehes ver­langen somie bie weitere Behandlung des Gefeßentwurfes zur Bekämpfung der Geschlechtsfrankheiten. Neben den allge. mein sozialen Broblemen der Gefährdung der weiblichen und männlichen Jugend, die in diesen Entwürfen zum Ausdrud fommen, handelt es sich auch hierbei um Fragen des sozialen Frauenrechtes, die dringend der Entscheidung harren.

Im Rechtsausschuß wird auch die Frage der Mutter­schaft der unverheirateten. Beamtinnen be­handelt. Es braucht hier nur furz darauf verwiesen zu werden, daß unser Kampf gegen die Entlassung dieser Mütter die ver­schiedensten Stablen durchlaufen hat, ohne zu einem Erfolg zu führen. Die Widerstände haben sich bisher als zu start er­miefen, zulegt war es der Reichsrat, der einen Beschluß des Reichstages auf Menderung des Disziplinargefeßes beanstandet hat. Im engsten Zusammenhang damit steht auch die Frage der rechtlichen Stellung außerehelicher Kin So steht unseren Genoffinnen und Genoffen im Reichs ber, die noch geflärt werden muß. Ebenso gehört zu den Aufgaben diefes Ausschusses neben den vielen anderen Rechts- tage auch auf den Gebieten, die speziell für die Frauen fragen, die hier nicht ermähnt werden können, auch die Rein Betracht kommen, eine ungeheure Fülle von Arbeit bevor. form des bürgerlichen Rechtes, das die Frauen Wünschen wir ihnen, daß es ihnen gelingt, die gefteliten Auf­in empfindlicher Weise benachteiligt und das mit den Empfin| gaben fynell und erfolgreich zu bewältigen.