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Frauenstimme

Nr.12+ 42.Jahrgang

Beilage zum Vorwärts

11. Juni 1925

Berufstätigkeit und fittliche Gefährdung

Soll die Ausübung eines Berufes wirklich wertvoll sein, so muß sie drei Hauptaufgaben erfüllen: sie muß erstens dem Ausübenden und seiner Familie den Lebensunterhalt sichern; fie muß zweltens für die Allgemeinheit einen materiellen oder idealen Vorteil mit sich bringen; und sie muß drittens dem im Beruf Stehenden einen Lebensinhalt und damit einen sittlichen und moralischen Halt geben. Daß diese drel Forderungen heute nicht voll erfüllt sind, daß ganz besonders die letztgenannte bei der heutigen Arbeits methode gar nicht erfüllt werden tann, ist jedem klar, der sich mit sozialen Fragen beschäftigt. Es dürfte aber für jeden Sozial­polititer selbstverständlich sein, daß dieser sittliche Wert der Arbeit eine der Borbedingungen für die sittliche Hebung unseres Boltes dar­stellt und deshalb unbedingt angestrebt werden muß.

In dieser Hinsicht scheinen mir in bezug auf die Frauen die von mir selbst im letzten Jahre in der Gefährdetenfürsorge gemachten Er­fahrungen wertvoll zu sein, die ich in dem von Anna Pappriz herausgegebenen Handbuch der amtlichen Gefährdetenfürsorge( Mün­ chen , Verlag von J. F. Bergmann, 1924) ganz allgemein bestätigt finde. Danach retrutiert sich der größte Teilber von den Fürsorgestellen erfaßten sittlich gefährdeten Frauen und Mädchen aus dem Berufe der Hausan gestellten und der Fabritarbeiterinnen. Von 61 amt lichen Fürsorgestellen geben 18 die Berufe an, denen die von ihnen Befürsorgten bis dahin angehört haben. Danach schwankt der Pro­zentsaß der aus dem Hausangestelltenberuf Kommenden gegenüber ben insgesamt Befürsorgten zwischen 20 und 45( nur in einem ein­zigen Falle bleibt er darunter); der Prozentsatz der Fabritarbeite rinnen gegenüber der Gesamtzahl zwischen 15 und 33. An dieser Tatsache fann bei einer Betrachtung ber Berufsauswirtungen unter teinen Umständen vorbeigegangen werden. Es wäre auch falsch, wollten wir uns beruhigen mit der Feststellung, daß, abgesehen von der Arbeit in der Landwirtschaft, die größte Zahl Frauen in der In­dustrie und der Hauswirtschaft beschäftigt ist. Wir befizen leider teine zuverlässige Berufszählung aus der Nachkriegszeit. Die letzte Berufszählung stammt aus dem Jahre 1907; spätere Zählungen find absolut unvollständig. Aber eins steht doch fest; nämlich, daß, wenn im Jahre 1907 22.2 Broz. aller erwerbstätigen Frauen in der Indu strie, 13,2 Proz. aller erwerbstätigen Frauen in der Hauswirtschaft tätig waren, die zweite Ziffer im Laufe der letzten Jahre start ge­funten ist. Schon 1914 waren bei sämtlichen gesetzlichen Krankenkassen als Hausangestellte nur noch 1 107 490 gegenüber 1 249 383 im Jahre 1907 gemeldet und 1919 waren es gar nur noch 914 416. Dazu tommt der Umstand, daß die Beschäftigung der jungen Mädchen in der Hauswirtschaft bisher gegenüber der Fabritarbeit als der in förperlicher, besonders aber auch in sittlicher Hinsicht gesündere Beruf gegolten hat. Wenn nun trobem gerade aus diesem Beruf die größte Anzahl der gefährdeten, das heißt der eines Halts bedürftigen Frauen hervorgeht, so müffen dem unbedingt tiefere soziale Mißstände zugrunde liegen.

Diese sind nach meiner Ansicht einmal in dem bis heute fehlenden Hausangestelltenrecht und zum zweiten in dem Mangel einer ausreichenden sozialen Fürsorge für die stellungs. los werdenden Hausangestellten zu suchen. Die Unfreiheit der Haus­angestellten, die ständige Beaufsichtigung, die lange Arbeitszeit, das Losgelöstsein von ihren Freunden und Klaffengenossen und der ge­ringe Barlohn laffen einerseits in den selbständiger werdenden Mäd­chen den Wunsch aufkommen, aus dem Beruf heraus in eine freiere Stellung zu gelangen. Andererseits waren in den legten Inflations jahren ebenso wie in dem Jahre des Uebergangs zu einer festen Währung zahlreiche Familien, die bis dahin ein Mädchen hatten, nicht mehr in der Lage, es weiter zu behalten. So tam für die Haus­angestellte die Zeit der Arbeitslosigkeit, für die in teiner Weise die

sozialen Verhältnisse geschaffen waren. Die Hausangestellte verliert mit ihrer Arbeit ihr Obdach; für die Erwerbslosenfürsorge sind häufig, die Voraussetzungen nicht gegeben, und so wird manches Mädchen ein Opfer der Obdach- und Mittellosigkeit und wenn sie nicht sehr charatterfest ist, liegt die Gefahr nahe, daß sie dadurch der sittlichen Verführung anheimfällt.

Aehnlich liegt es mit der Fabritarbeiterin. Sie, die nicht gelernte", meistens nur angelernte" oder überhaupt un­gelernte Arbeiterin ist, wird von einem Betriebe zum anderen ge­stoßen und die monotonste Arbeit wird ihr zugewiesen. Es st mic immer wieder ein erschütternder Anblick, in einer Fabrit eine Frau ohne Unterbrechung bei ein und derselben Beschäftigung zu sehen und mir vorzustellen, daß diese eine Handreichung nun neun Stunden lang von ihr verübt wird. Ein inneres Verhältnis zur Arbeit und damit eine Befriedigung scheint vollkommen uniglich. Kommt hinzu, daß die Arbeit vom Lärm der Maschinen begleitet wird, so muß sie unbedingt nervenzerrüttend wirken und zu jeder geistigen Beschäftigung am Abend unbrauchbar machen. Wenn wir dabei die niedrigen Löhne in Betracht ziehen, die faum zum Aller. notwendigsten reichen, so gehört schon ein gewisses Maß von Willens. fraft dazu, bei dieser Arbeit auszuhalten. Erschwerend wirken für jede nicht in der Familie lebende Frau die Wohnungsverhältnisse und die durch die Wohnungsnot bedingten hohen Zimmermieten, die bei den gezahlten Löhnen faum zu erschwingen sind. Das ist die Not der Fabritarbeiterin in der Zeit der Arbeitt Nun aber die Arbeitslosigteit! Rüdlagen vom Lohn für diese Zeit der Not find unmöglich; die Erwerbslosenunterstützung ist bei der unständig Beschäftigten absolut nicht sicher. Aber selbst wenn sie gezahlt wird, kann durch sie die Zimmermiete nicht auf­gebracht werden. Also auch hier Obdach- und Mittellosigkeit und damit die Gefahr fittlicher Entgleisung!

Wie kann da geholfen werden? Meiner Ansicht nach nur, indem die Frau eine Berufsausbildung erhält wie der Mann und ihr so auch die Möglichkeit des Interesses geschaffen wird für ihre Arbeit. Nur der Arbeitende, der die Zusammenhänge zwischen seiner persönlichen Tätigkeit und dem ganzen Wert kennt, tann Freude und Lebensinhalt in der Arbeit finden. Diese Forde rung gilt für die Arbeiterin wie für die Hausangestellte. Gerade der letztere Beruf kann nur wertvoller gestaltet werden durch eine wirkliche Ausbildung in der für das Volksganze gewiß nicht unwesentlichen Hauswirtschaft. Desgleichen ist die endliche Ver. abschiedung des Hausangestelltenrechts notwendig, wenn die Hausangestellte sich nicht als Arbeiterin zweiten Rechts fühlen und immer mehr ous der hauswirtschaftlichen Tätigkeit her. cusgehen soll. Dazu gehört die Frage der Arbeitszeit, die für beide geregelt werden muß und für die Fabritarbeiterin unter feinen Umständen mehr als acht Stunden betragen darf, damit sie Kraft behält für ihre geistige Weiterbildung und hochstehende Ge nüffe und nicht einfach den gröbsten und sie erniedrigenden Ber­gnügen" in die Arme getrieben wird. Dazu kommt weitestgehende foziale Fürsorge für bie erwerbstätige Frou, in erster Linie bie Schaffung von Arbeiterinnen und Ledigenheimen, bie ihr nicht nur in der Zeit der Arbeit, sondern vor allem auch in ber 3eit der Arbeitslosigkeit den äußeren Schutz und damit die primärste Vorbedingung für den inneren Halt gewährleisten.

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Bei der ständig zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frau, bie entweder bereits Mutter und damit Erzieherin der heranwachsen den Generation ist oder es zu werden hofft, ist die sittliche Aus­wirkung der Berufstätigkeit gerade für die Frau so wichtig, daß sie von politischen und gewerkschaftlichen Organisationen in ernster Luise Shröder. Weise angestrebt werden muß.