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Frauenstimme

Nr 10+44. Jahrgang

Beilage zum Vorwärts

Sorgen der Frau.

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Die schweren Möte der Kriegs- und Inflationszeit, die Zehntausenden die einst ihre Eristenz gesichert wähnten, den Boden unter den Füßen wegriffen, haben die schon vor dem Kriege immer deutlicher werdende Flucht vor dem Kinde gewaltig verstärkt. Die völlige Freigabe der Schwanger­schaftsunterbrechung in Rußland erweckte die Ansicht in breiten Bolksschichten, als ob die Aufhebung des Mutterschafts­zwanges" eine alte sozialistische Forderung sei, die durchzu­setzen eben nur das kommuni­stische Rußland den Mut ge= funden habe. Ja, manche Kreise gingen so weit, die Haltung be­stimmter Personen in der Partei zu den Abtreibungsparagraphen zu einem Gradmesser ihres poli­tischen Radikalismus zu machen und ihnen reaktionäre Gesinnung vorzuwerfen, wenn sie nicht auf jede gesetzliche Regelung dieses Gegenstandes verzichten und den Wunsch der Schwangeren felbst zur obersten Richtschnur in der ganzen Angelegenheit machen wollten.

Da muß doch daran er­innert werden, daß eine ganze Reihe unserer Vorfämpfer, an deren politischem Radikalismus wohl niemand zweifeln wird, wie etwa August Bebel und Rosa Luxemburg abgesagte Gegner der Gebärstreitpropa­ganda waren, in der sie eine fleinbürgerlich- demagogische Be= wegung fahen.

Auch die Bolschewiti sahen fich bald gezwungen, die Abtrei­bungbewegung in Rußland durch neue gesetzgeberische Maßnahmen

12. Mai 1927

| Obdachlosigkeit bedrohen, solange die Neigung besteht, die Löhne zu drücken und die Arbeitszeit zu verlängern, solange Frauen in die Fabriken gehen und die Kinder daheim verwahrlosen lassen müssen, solange Proletarierinnen wegen Fruchtabtrei­bung eingesperrt werden, während die Besitzenden wegen desselben Berbrechens nicht einmal angeklagt werden fo lange darf man sich nicht wundern, wenn der Schrei nach Freigabe der Unterbrechung nicht verstummen will. Tatsache

Gewollte Mutterschaft.

Durch dieses Maientages lichtes Scheinen gehst du dahin, umsäumt von hohem Glanz, und über deinem Haupt als Glorie einen des Frühlings Blüten sich zu vollem Kranz. Nicht mehr in 3wang, in dumpfer Triebe müssen und hörig einem Schicksal grausam blind, nein, starken Willens und befreit durch Wissen empfingest du mit Liebeskraft dein Rind. Bewußten Sinnes tratst du in die Zone, die Schmerzlichstes und Heiligstes umschließt, du drücktest selber dir aufs Haupt die Krone, mit der die Welt als Rönigin dich grüßt. Du wirst nicht mehr, erlöst aus Willkürbanden, machtlos gebären Bot und wieder Vot,

du hast den Schrei des Rommenden verstanden nach Freude, Sonne, Lebensraum und Brot. Du neue Mutter neuer Weltgeschlechter, du schreitest aus der Tot ins Freiheitsreich, zur Sonne blühen Söhne dir und Töchter, so schaffst du Leben, wollend, göttergleich.

zu ,, legalisieren" und einzudämmen. Blieb auch die ab­treibende Frau weiterhin straffrei, so wurden doch ihre Helfer schwer bestraft, außer wenn der Eingriff unter den einwand­freien fanitären Verhältnissen eines öffentlichen Spitals statt fand. Bei der in Rußland herrschenden Not an Spitalsbetten wurden diese nun nach der sozialen Bedürftigkeit an die Frauen verteilt, so daß also nicht mehr nur der Wunsch der Frau allein über die Bornahme der Abtreibung entscheidet, sondern vor allem ihre soziale Notlage.

Damit hat sich Rußland unter dem Druck der tatsächlich gemachten Erfahrungen zu einem Standpunkt durchgearbeitet, wie er etwa von zahlreichen sozialistischen Aerzten Deutschlands und Desterreichs und vor allem im neuen österreichischen Parteiprogramm vertreten wird. Diefes verlangt Straffreiheit der Fruchtabteibung, wenn fie in einem öffentlichen Spital vorgenommen wird Die Svita'ärzte sind zu dem Eingriff verpflichtet, wenn ein gesundheitlicher oder sozialer Notstand besteht.

Man wäre freilich versucht, angesichts der Brutalität und Beschränktheit, mit der das Bürgertum das betreibt, was es Bevölkerungspolitif" zu nennen liebt, die völlige Beseitigung jeglicher geseklicher Bindung zu verlangen. Solange Boll und Wohnungswucher die breiten Massen mit Hunger und

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ist auch, daß sich heute faum eine Frau mehr durch den§ 218 ernst­lich hindern läßt, wenn sie ihre Leibesfrucht wirklich loswerden will, daß also vom bevölkerungs­politischen Standpunkt aus das Strafgesetz unwirksam ist.

Aber trotzdem darf nach unserer Anschauung die künstliche Schwangerschaftsunterbrechung den Charakter einer Notwehr. maßregel nicht verlieren. Gerade, weil wir Soziafiften find, fönnen wir nicht gezeugtes Leben einfach für wertlos er­klären und die Ungeborenen als Kanonenfutter des Klaffentampfes ebenso leichtfertig aufopfern wie die bürgerlichen Regierungen die Proletarier im Waffer.rock w rend des Krieges. Selbstver ständlich ist das Recht des Leben­den stärker als das des Ungebore­nen, aber ganz ohne Rechtsschutz fann dieses ebenso wenig bleiben wie ein Neugeborenes, dessen Tötung auch dem Bolksempfinden nach ein Verbrechen bleibt, selbst wenn noch so große Not die Mutter zu ihrer Tat treibt. Noch eines läßt, abgesehen von den eben geäußerten Bedenken, die Freigabe der Schwanger­schaftsunterbrechung als nicht einwandfrei erscheinen: ihre gesundheitliche Gefährlichkeit. Auch hier ist natürlich zuzugeben, daß ein großer, ja der größte Teil der Gefahren des künstlichen Abortus in feiner Heimlichkeit begründet ift, zu der das Bestehen des Strafparagraphen heute zwingt. Würden all die Aborte, die heute von Pfuschern, Hebammen und auch gewissen Aerzten heimlich vorgenommen werden, in Kliniken mit allen Mitteln moderner medizinischer Technik durchgeführt werden, so fönnte sicherlich eine große Anzahl von Frauen gerettet werden, die heute dem Kindbettfieber zum Opfer fallen. Diese schweren Folgen sind in einer gut geleiteten Anstalt bei einem nach allen Regeln der Kunst durchgeführten Abortus ficherlich fellen.

H. S.

Aber es gibt eine Fülle von weniger impofanten Krank­heitsbildern, die, wenn auch nicht lebensgefährlich, so doch für die von ihnen Betroffenen eine ernste Bedrohung ihrer Lebensfreude und ihrer Arbeitsfähigkeit darstellen. Ständiger Ausfluß, oft so ätzend, daß die Frau dauernd wund ist. Kreuz­und Bauchschmerzen, auf Bauchfellvermach'ungen und Mutter­bandschrumpfungen entzündlichen Charakters zurückzuführen, Berstärkung und Schmerzhaftigkeit der Regelblutungen find. Beschwerden, die den Frauen das Leben oft zur Qual machen,