Nr. 268.
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im Aida 14. Jahrg.
Vorwärts
Berliner Volksblatt.
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Kernsprecher: Rmt I, nr. 1508. Telegramm Adresse: Bozialdemokrat Berlin".
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Dienstag, den 16. November 1897.
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Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.
Der Konflikt mit Haiti . haïtische Regierung hat nun den Schriftwechsel zwischen dem Genug, die Hauptsache ist, ein häßlicher Schandfleck ist Ministerium des Aeußern von Haïti und dem Grafer weggewischt worden. Von der deutschen Kolonialpolitik, die Wenn Bismarck eine Militärvorlage durchbringen wollte, Schwerin veröffentlicht und damit allerdings der deutschen so viel häßliches gezeitigt und bisher dem deutschen Volke, dann stellte sich im richtigen Moment stets eine Verdüsterung Regierung vor der ganzen Welt einen sehr schlechten Dienst gethan. wahrlich noch nichts gutes gebracht hat, darf wenigstens gesagt" des politischen Horizontes ein, aus dem man von ferne schon Denn die Art und Weise, wie hier der deutsche Geschäftsträger sich werden, daß sie solche Scheußlichkeiten, wie sie die Leift, das Knattern der Flinten und das Sturmesdonnern der Ge- benimmt, ist geradezu klassisch für solche Leute, die jeder gütlichen Wehlan, Schröder, Peters begingen, doch nicht ruhig duldet, schütze hörte. Zwar einen Bismard braucht man heutzutage Bermittelung aus dem Wege zu gehen suchen. Der Minister sondern letztere immer noch ihre Richter finden. zum Regiment nicht mehr, aber glücklich hat man ihm ab- des Aeußern weist zwar in seinem Schreiben darauf hin, Unvergessen aber muß bleiben, wer den Anstoß zu geguckt, wie er sich räuspert, wie er spuckt. Für die Noth daß der deutsche Geschäftsträger den unrichtigen Weg bei dieser Reinigung des deutschen Namens und der deutschen wendigkeit einer Vermehrung der Kriegsflotte liegen der Erlangung einer Audienz beim Präsidenten eingeschlagen Ehre gegeben hat. Das muß um so mehr geschehen, als bis jetzt absolut keine zwingenden Gründe vor; unsere habe, aber er thut es äußerst bescheiden; sonst athmet aber einer der Vertheidiger des Dr. Peters es fertig gebracht, den Marine Offiziösen arbeiten bei der Befürwortung der hoch- das Schreiben des Ministers trotz der schroffen Zumuthung Abg. Bebel in bösartigster Weise anzugreifen. Solche Angriffe fliegenden Tirpigpläne bis jetzt ausschließlich mit einem Wenn der deutschen Regierung an den Präsidenten das versöhnlichste sind zu lächerlich, als daß wir uns mit ihnen weiter zu befassen und Aber- Apparat, durch den weder eine Vermehrung der Entgegenkommen. Die Antwort des Grafen Schwerin aber brauchten. Bebel ist es gewesen, der die zivilisatorische" Panzer noch der Kreuzerflotte bewiesen werden kann, kein bestand in weiter nichts als in der Empfangsbestätigung des Thätigkeit des Dr. Peters im März 1896 vor dem Reichstag einziges Beispiel der wirklichen Politit fonnte angezeigt werden, ministeriellen Schreibens. zur Sprache brachte, nachdem die Regierung und besonders die durch das die Nothwendigkeit von Kriegsschiffen für unsere auswärtigen Beziehungen bewiesen wurde. Es fehlte das nöthigste Glied zur Stüße für die Flottenvorlage, dieses mußte und durfte nicht ausbleiben.
Nachdem so die Karre seitens Deutschlands gründlich ver- Kolonialabtheilung unter ihrem damaligen Direktor Dr. Kayser, fahren ist, soll eine Kreuzerdivision vor Haïti „ dem geschändeten obwohl sie Kenntniß hatten von den Thaten des Mannes, deutschen Namen" Genugthnung verschaffen. Ach du lieber diesen doch immer noch zu schützen und zu halten versucht Himmel! ganz Haïti hat noch nicht eine Million Einwohner! hatten. Dem Unwillen des Reichstags und der öffentlichen Aber Deutschland will ein Exempel an diesem schwachen Lande Meinung konnte die Regierung nicht widerstehen und leitete ftatuiren, nachdem man die dortigen Behörden höchst unsanft be- die Untersuchung gegen Peters ein. handelt hat. Haïti ist es nicht eingefallen und kann es nicht einfallen, Deutschland brüsquiren zu wollen. Aber es fonnte auch nicht vorhersehen, daß Deutschland diese Angelegenheit so behandeln würde, wie es gethan hat. Hatte es denn eine Ahnung, daß wir in Deutschland unter dem noch wenig aussichtsreichen Stern der Marinevorlage lebten? Inzwischen ist Lüder's schon längst freigelassen, und zwar
Hoffen wir, daß die Aburtheilung des Dr. Peters auf lange Zeit günstige Wirkungen auf die kolonialpolitische Thätigkeit, die von deutscher Seite ausgeht, ausüben möge.. Wenn schon kolonialpolitische Experimente gemacht werden sollen, so sollen doch wenigstens dabei nicht die elementarsten Grundsätze der Humanität mit Füßen getreten werden! Das Versprechen des Reichskanzlers.
Mit der
Und siehe da, was eine einflußreiche Klique wünscht und herbeisehut, das tam, das ist da: Ein ernster Konflikt" mit einer auswärtigen Macht, der die Entsendung einer Kreuzer division im Interesse des Ansehens des deutschen Namens er heischt; der Zwischenfall mit Haïti wird als Vorspann für die Marinevorlage im Reichstage und bei den Wählern dienen müssen. Und weil wir dieses Manöver kommen sehen, wollen wir dem Konflikt mit Haïti eine sonst unverdiente Aufmert samkeit schenken. In der Republik Haïti leben ganze fiebzig Deutsche ; ist er auf Wunsch des amerikanischen Geschäftsträgers alsbald wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeiten wird die wie viele von ihnen überhaupt noch ihrer juristischen begnadigt worden. Man sieht also, was ein vernünftiges Frage wieder aktuelle Bedeutung gewinnen, ob Fürst HohenNationalität nach Deutsche sind, das wissen wir nicht. Einer Vorgehen vermag. von ihnen nun, mit Namen Lüders, hatte mit der Polizei Die Sache ist aber inzwischen für Deutschland eine einen Streitfall und behauptet, daß die Polizei sein Hausrecht Haupt- und Staatsaktion geworden. Die deutsche Regierung mit der Polizei Streitereien anfängt, so geht es gewöhnlich so wird recht nöthig sein und wir empfehlen besonders die Thätig verlegt habe. Nun, wenn in Deutschland ein schlichter Zivilist ist eben daran, den Fall ganz eingehend zu untersuchen. Das aus, daß diz löbliche Polizeibehörde den Spieß umdreht, feit des Grafen Schwerin besonderer Beachtung. Eins aber den Beschwerdeführer auf die Auflagebant bringt und können wir heute schon sagen: Man tomme uns nicht mit durch die schönste Beugenaussage das Gericht zu einer patriotischen Phrasen, als ob es sich um die Ehre des Berurtheilung des Zivilisten wegen Beleidigung und deutschen Namens handle. Als kürzlich in Berlin für Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Verurtheilung ver den deutschen Namen in Desterreich nur mit Worten in einer anlaßt. Warum soll's in Haïti anders sein? Auch dort Versammlung eingetreten werden sollte, da hat die nämliche schleppte man Lüders vor's Gericht und er bekam einen deutsche Regierung, die in Haïti die Ehre des deutschen Namens Monat Gefängniß. Wir nehmen also an, daß Lüders wirk- retten will, den Rettungsversuchen zu gunsten des Deutschthums lich nichts Unrechtes gethan habe. Lüders legte Berufung in Desterreich ein strittes Verbot entgegengesetzt. Also um die gegen dieses Urtheil ein, wurde aber vorläufig nicht frei Ehre des deutschen Namens handelt es sich nicht; das ist Sand gelassen; das war von den haïtischen Behörden nicht in die Augen für das liebe, dumme und gläubige recht, aber nach deutschen Strafrechts Gepflogenheiten Volt. Herr Lüders fan eben fam eben gerade gerade gelegen: denn nichts Unrechtmäßiges. Denn auch bei uns zu Lande wirksamer Stoff für die Marinevorlage war dringend läßt man namentlich Ausländer zwischen der ersten und nöthig. Da kam der„ Fall" just zur Zeit. Man hat ihn zweiten Verurtheilung nicht frei herumlaufen, sondern setzt sie prächtig aufgebauscht. Das Resultat ist, daß sich jezt ganz wegen Fluchtverdachts in Untersuchungshaft.
ohe, da er noch immer den Kanzlerposten inne hat, die ge ebene Busage, daß das Verbot des Inverbindung bestätigt die Auffassung, daß die Pflicht der Aufhebung jenes tretens aufgehoben werden solle, nunmehr endlich einlösen wird. Der Vorgang Sachsens in in dieser Frage Verbotes auch in Preußen besteht. Da gehört schon die ganze Verbotes auch in Preußen besteht. Da gehört schon die ganze Verlogenheit der Feinde eines freien Vereinigungsrechtes dazu, um eine Verdunkelung dieses klaren Thatbestandes zu versuchen und die preußische Regierung zu neuen Schritten derart anzustacheln, wie sie Herr v. d. Necke im Sommer dieses Jahres unternahm. Das Organ des Freiherrn v. Stumm, die" Post", schreibt, nachdem sie die Meinung ausgesprochen, daß die Regierung in der bevorstehenden Session des Landtags das Knebelgesetz nicht wieder einbringen zu wollen scheine:
„ Aber diese Landtagssession ist die letzte dieser Legislature periode, alsdann hat man ein neu zusammengesetztes Abgeordneten haus vor sich, und man wird alsdann die Absicht einer Ergänzung des Vereins- und Versammlungsrechtes mit Aussicht auf Erfolg wieder aufnehmen können. In welchem Umfange dies zu geschehen haben wird, hängt natürlich mit von der Zusammensetzung des neuen Abgeordneter hauses ab, aber daß alsdann eine Verständigung zwischen den gefeßgebenden Faktoren herbeizuführen ist, wenn mir die Regierung die Sache mit dem nöthigen Geschick und der nöthigen Energie anfängt, unterliegt keinem ernstlichen Zweifel. Die erste Session der nenen Legislaturperiode fällt vor den Zeitpunkt des Jukrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuches , und die Zusage des Fürsten Reichskanzlers wird noch rechtzeitig erfüllt, wenn in dieser Seifion die Aufhebung des Verbots der Verbindung politischer Vereine für Pre Ben erfolgt. Erst, wenn wider Erwarten auch dann übereinstimmende Beschlüsse beider Häuser des Landtages nicht zu stande fämen, würde der Zeitpunkt gekommen sein, den Weg der Reichsgesetzgebung zu beschreiten."
Die" Post" versucht die Regierung schon jetzt für die Wiederholung einer Knebelgesetz- Aktion scharf zu machen. Das Blatt traut dem preußischen Ministerpräsidenten, Fürsten Hohenlohe, zu, daß er sich zu einer sophistischen und hinter haltigen Politik entschließen könnte, wie sie der Gewissenlosig teit berer um Stumm allerdings genehm sein würde. Die Herzenswünsche dieser Leute sind ja bekannt genug, auch wenn sie dieselben nicht so offen äußern würden.
bald Gelegenheit erhalten, sich darüber zu erklären, wann end
Der preußische Ministerpräsident dürfte ja wahrscheinlich
flar ergiebt: das Deutsche Reich hat mehr Kriegsschiffe nöthig; Aber mit einem Male erblickte der deutsche Geschäfts- denn wie leicht kann der Fall eintreten, daß wir den deutschen träger in diesem Verhalten der Behörden gegen Lüders einen Namen in fremden Ländern mit Kriegsschiffen schützen müssen. Grund zu diplomatischem Einschreiten. Graf Schwerin, so nennt man denke nur an den Konflikt mit Haïti . Wir hätten dort sich der Entrepreneur des neuesten Zwischenfalles Deutschlands keine Genugthnung erhalten, wenn nicht sofort eine Kreuzermit einer ausländischen Macht, nannte die Internirung Lüders division vor Haïti aufgefahren wäre. So oder ähnlich hören eine Ungefeglichkeit, bekam jedoch zur Antwort, daß die Ver- wir heute schon im Reichstag den Admiral Tirpitz die Flottenhaftung Lüders zu und nach Recht bestehe. Ju der zweiten vorlage begründen. Instanz nun ward Lüders zu einem Jahr Gefängniß und zu Aber auch heute schon sind derartige Begründungsversuche hoher Geldstrafe verurtheilt. Nun passirt das Absonderliche, in ihrer Hinfälligkeit erkannt. daß der deutsche Geschäftsträger die Autorität der Gerichte des Landes nicht anerkennen will, sondern die Sache nach Berlin meldet und von dort eine Anweisung erhält, sich sofort unter Umgehung des Ministers an den Präsidenten der Republik zu wenden und von ihm zu verlangen, er solle über Dr. Karl Peters , der gefeierte Kolonialheld, ist endden Spruch der Richter hinweg Lüders freilassen und eine giltig abgethan. Der faiserliche Disziplinarhof hat das Urhohe Summe Geldes ihm als Entschädigung auszahlen! Ei theil der Disziplinarkammer bestätigt und noch verschärft. der tausend, in Deutschland kann man dem Volke die Achtung Peters ist als unwürdig erkannt worden, Beamter des Deutschen vor den Gesezen nicht genug einbläuen und im Auslande Reiches zu sein. Seine Rolle ist ausgespielt. setzt man sich über alle Rücksichten hinweg. Denn Die Disziplinarkammer hatte die wider Peters erhobenen erstens war es ein Verstoß gegen jegliche diplomatische Anklagen nur zum theil für berechtigt gefunden, sie hatte ihn Gepflogenheit, daß der deutsche Geschäftsträger, der eine ge- wegen der Hinrichtung des Negers Mabrut und wegen falscher wünschte Audienz beim Präsidenten der Republit durch das Berichterstattung an seine vorgesetzte Behörde des Amtes entlich er sein Versprechen zu erfüllen gedenkt! Ministerium des Aeußern hätte nachsuchen müssen, unter Um- hoben. Die Auflagebehörde sowie der Verurtheilte erhoben Die englischen Maschinenbauer sind heute in Konferen gehung dieses sich direkt an den Präsidenten selbst wandte. Berufung gegen dieses Urtheil; jene weil sie auch einen Schieds- mit den Arbeitgebern. Diese hatten sich anfangs aufs Bweitens war das Verlangen ant den Präsidenten spruch wegen anderer Anklagepunkte forderte, dieser weil er hohe Roß gesetzt, aber sie haben entdeckt, daß es mit dem„ Zerhöchft merkwürdig. Man stelle sich vor, ein deutscher die letzte Möglichkeit einer Freisprechung nicht unversucht schmettern" der verhaßten Gewerkschaft nichts ist. Alle engGerichtshof hätte einen Ausländer verurtheilt. Der lassen wollte. Aber Peters mochte wohl schon ahnen, lischen Gewerkschaften haben gemeine Sache gemacht mit den Geschäftsträger des betreffenden Landes erschiene nun beim daß seiner nichts günstiges warte, er hatte sich nach England Maschinenbauern, und die großartige Manifestation deutschen Kaiser in Audienz und insinuirte ihm, nicht etwa geflüchtet und erschien nicht persönlich vor dem Gerichtshof. internationaler Solidarität, zu welcher der Guade für Recht ergehen zu lassen, sondern zu verlangen: Dafür bemühten sich seine Vertheidiger aufs eifrigste, seine Achtstundentags- Kampf Anlaß gab, hat die Unternehmer mit Majestät, die Gerichte Ihres Landes haben einen Angehörigen Sache zu führen, eine Sache, an der jene zahlreichen Kolonial- Schrecken erfüllt. Insbesondere auf Deutschland , das der des Staates, dem ich anzugehören die Ehre habe, verurtheilt; schwärmer Antheil nahmen, welche die rücksichtslosen Ver- preußische Reservelieutenant Siemens ihnen zu Füßen die Verurtheilung ist rechtswidrig; laffen Sie den Mann so gewaltigungen der Schwarzen mit dem Kulturzweck, den sie legte, hatten sie gebaut und nun ist es gerade Deutschland , fort frei und veranlassen Sie, daß dem Verurtheilten sofort angeblich im schwarzen Erdtheil verfolgen, für vereinbar von wo die meiste Unterstügung kommt und so gut wie eine Entschädigung ausbezahlt wird." Wir wissen nicht, was halten. teine Streitbrecher. Die englischen Arbeiter sind von der deutsche Kaiser in solch einem Falle thun würde. Wir Doch der Gerichthof hat eine solche Moral nicht gelten wahrer Begeisterung erfüllt für die deutschen Kameraden, und nehmen an, daß er dem Wunsche des Geschäftsträgers lassen, er hat auch wegen der Auspeitschung der Negerweiber niemals, seit es ein Deutschland giebt, hat, troß der Antipathie nachkommen würde. Aber selbst wenn er es persönlich und wegen der Hinrichtung eines dieser Weiber, die Peters gegen die deutsche Regierung, der deutsche Name wollte, so wären ihm verfassungsmäßig die Hände ge- turz zuvor als Konkubine benutzt hatte, ihn schuldig erkannt. in England einen so guten Klang gehabt bunden. Er müßte denn um der schönen Augen des fremden Damit ist dem öffentlichen Rechtsgefühl insoweit genüge wie jest. Geschäftsträgers willen die ganze Verfassung umstoßen, den gethan, als festgestellt worden ist, daß eine Persönlichkeit wie Ueber den Berg freilich sind die englischen Maschinenbauer ruhigen Gang des Staatslebens durch einen Gewaltatt inne- Peters ein Beamter des Reiches nicht sein darf. Ob Ver- noch nicht; und durch die Thatsache der Unterhandlung in halten. Eine solche Zumuthung sollte daher ein Staat einem brechen wie diejenigen, die er begangen, nicht noch vor einen London dürfen die deutschen Genossen sich nicht verleiten lassen, anderen Staatswesen gegenüber, und und möchte er auch anderen Richter gehört hätten, als vor den Disziplinarrichter, ihre Thätigkeit für die kämpfenden Genossen einzustellen oder noch so schwach und klein sein, nie und nimmer stellen. Die ist eine andere Frage. auch nur zu vermindern. Je kräftiger die Unterstützung von