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Frauenstimme

Rr.13 48. Jahrgang

Beilage zum Vorwärts 2. Juli 1931

Berliner Funktionärinnenkonferenz

Familienhaushalt zwei oder mehrere Einkommen fließen. einzige Vorschlag aber, den die Brauns- Kommission positiv zu machen weiß, richtet sich gegen die Beamtinnen, die ver­heiratet sind und in ihrer Zahl auf rund 7000 bis 8000 geschätzt werden. Ein Mehrheitsbeschluß will durch Bereitstellung von Ab­findungssummen einen Anreiz zum freiwilligen Ausscheiden geben, während ein Minderheitsbeschluß eine Kündigung unter Gewährung einer Abfindung vorschlägt. Hier scheut man also nicht vor einem verfaffungsändernden Beschluß zurück, denn im Artifel 128 der Ber­fassung heißt es ausdrücklich, alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt". Die Kommission versäumt, zu verlangen, daß die bei verschiedenen Arbeitgebern am Tag geleisteten Arbeitsstunden berechnet werden. Im Entwurf des Reichsarbeits­ministers zum Arbeitsschutzgesetz von 1926 war eine solche Bestim mung bereits vorgesehen, die verlangte, daß bei Arbeitnehmern, die von mehreren Arbeitgebern beschäftigt werden,

Am 29. Juni tagten in den Kammersälen die Berliner | stehen und endlich die Form des Doppelverdienens, wo in einen Funktionärinnen der Sozialdemokratischen Partei. Das Referat des Abends hielt Genoffin Käthe Kern über Die Stellungnahme des Leipziger Parteitags zur Erwerbsarbeit der verheirateten Frau, zum§ 218 und gegen den Faschismus. Wiederum hat unfere Bartei in Leipzig ", so führte die Rednerin aus, das Recht der Frau auf Erwerbsarbeit bestätigt, das schon im Heidel­ berger Programm als Programmpunkt aufgenommen ist. Daß bei Entlassungen die soziale Lage des einzelnen berücksichtigt werden soll und daß vor allem der wirtschaftlich Schwächere seinen Arbeits platz behalten soll, wird als selbstverständlich angesehen. Hierfür find aber die Voraussetzungen schon im Betriebsrätegesetz gegeben. Troydem war die erneute Stellungnahme notwendig, weil wir uns gerade als Sozialdemokraten nicht verleiten laffen dürfen, einer augenblicklich herrschenden Stimmung nachzugeben, die be­sonders von bürgerlich- reaktionären Kreifen forciert wird, und dar über unsere Grundsäße außer acht zu lassen. Nach dem Kriege richtete sich die Demobilmachungsverordnung eigentlich gegen die Kreise, die durch das Hilfsdienstgefeß, das Hindenburg- Programm, im Kriege In Erwerbsarbeit gekommen waren und von selbst nicht wieder ausgeschieden wären. Praktisch aber wirkte sich die Demobil machungsverordnung hauptsächlich auf die verheirateten Frauen aus. Daraufhin stellte schon der Görlizer Parteitag 1921 ausdrücklich fest, daß die Frau ein Recht auf Erwerbsarbeit hat. Diese Forderung wurde dann im Heidelberger Programm verankert. Da später im Hinblick auf die große Arbeitslosigkeit die Erwerbsarbeit der ver­heirateten Frau wiederum bekämpft wurde, fand auf dem Magde burger Parteitag eine Aussprache über dieses Problem statt. Ein von Berlin gestellter Antrag wurde angenommen und die Beschlüffe der Sozialistischen Arbeiterinternationale in Marseille 1925 und die Stellungnahme im Heidelberger Programm wurden wiederum als bindend anerkannt. Leider findet dieser Programmpunkt in unseren eigenen Reihen nicht immer die Beachtung, die er verdient. Bielfach wird verkannt, daß

der Kampf gegen eine Personengruppe nur geeignet ist, die Kampfbafis zu unseren Ungunften zu verschieben und von den eigentlichen Ursachen unserer Not abzulenken.

Die Wirtschaftskrise und die ungeheure Arbeitslosigkeit haben in den letzten Jahren den reaktionären und frauenrechtsfeindlichen Parteien als Vorwand gedient, eine systematische Hetze gegen die Frauenarbeit im allgemeinen und gegen die Erwerbsarbeit der verheirateten Frau im besonderen zu betreiben. Am 11. Dezember 1930 verlangte die Wirtschaftspartei ,,, bei allen Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden jede weitere Einstellung von weiblichem Personal auf das absolut erforderliche Maß zu beschränken, die bereits im Reichs, Staats- und Gemeindedienst tätigen weiblichen Kräfte, insbesondere biejenigen, die Männerstellen befleiden, abzubauen", soweit nicht besondere Bedingungen erfüllt werden. Ihren Höhepunkt haben die reaktionären Bestrebungen in der Hetze gegen die sogenannten Doppelverdiener gefunden. Um die Jahreswende sah sich der Reichsarbeitsminister veranlaßt, auf vielseitiges Drängen ein Schreiben an die Bereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die obersten Sozialbehörden der Länder und die Hauptverwaltung der Reichsbahn zu richten. Er selbst gibt aber zu, daß eine genaue Bestimmung des Begriffs Doppelverdiener" sehr schwer ist. In einem Gutachten hat die Brauns- Kommission die Fälle des Doppel­verdienens wie folgt, beschrieben: Personen, die mehrere Ar­beitnehmertätigkeiten ausüben, Berjonen, die selbständig sind, daneben aber noch unfelbständige Arbeitnehmertätigkeit aus­üben, Bezieher von Einkommen aus Pensionen, Wartegeld und Sozialrenten, die daneben noch in bezahlter Arbeitnehmertätigkeit

zufammengerechnet die regelmäßige gefeßliche Arbeitszeit nicht

überschriften werden dürfe.

Diefer Gedanke foll fallengelassen worden sein, weil die Arbeitgeber dagegen Einspruch erhoben. Auch gegenüber den Pensionären und Wartestandsbeamten, die außer ihrer Pension noch Bezüge aus Arbeitnehmertätigkeit haben, wurde ebensowenig wie in der Notverordnung eine Maßnahme getroffen. Von den viel= fachen Bezügen der Herren Aufsichtsräte ist kein Wort zu lesen, sie dürfen ihre hohen Tantiemen weiter einstecken, ohne daß sie stärker belastet werden. In der Notverordnung sind die verheirateten erwerbstätigen Frauen noch einmal besonders benachteiligt. Es heißt: Berheirateten Frauen wird die Arbeitslosenunterstützung mur gewährt, soweit sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeitsprüfung richtet sich nach den Vorschriften der Krisenfürsorge. Hat der Ehemann noch Einkommen, so erhält die Ehefrau feine Unterstützung."

Der Beitrag muß bezahlt werden, aber der Rechtsanspruch auf Unterstützung wird aufgehoben.

Dieser Teil der Verordnung will hauptsächlich einer gewissen Stim­mung Rechnung tragen, das finanzielle Ergebnis der Einsparung dürfte kaum nennenswert sein. Würden aber Arbeiterinnen be­troffen werden, deren Erwerbsarbeit notwendige Voraussetzung für die Existenz der Familie ist, so würde eine schreiende un­gerechtigkeit vorliegen. Eine Entlastung des Arbeitsmarttes durch das Ausschalten verheirateter Frauen würde faum in spür­barem Umfang erreicht werden. Die Hauptursachen der Arbeits. losigkeit sind in der kapitalistischen Wirtschaftsweise begründet. So­lange es uns nicht gelingt, die Produktionsmittel zu vergesellschaften, folange wird der private Profit und nicht das Wohl der Gesamtheit für die Wirtschaftsführung ausschlaggebend sein. Wir brauchen aber keineswegs wie die Kommunisten bis auf den Tag der Weltrevolu tion zu warten. Wir müssen schon jetzt die Ursachen unserer Not aufzeigen und Gegenwartsforderungen stellen, deren Verwirklichung selbstverständlich von unserem politischen Einfluß abhängig ist. Wir verlangen Verkürzung der Arbeitszeit bei Lohnausgleich. Wir ver­langen Berlängerung der Schulzeit um 1 Jahr, Ausschaltung der wirklichen Doppelverdiener, durchgreifende Preissenkung, schärfere Kartellkontrolle, Einschränkung der Beschäftigung ausländischer Land­arbeiter, landwirtschaftliche Bodenverbesserung und Förderung des Wohnungsbaues.

Unfere grundsätzliche Stellungnahme zum§ 218 hat Genosse Moses in der Genossin" jüngst ausführlich dargelegt. Ich kann mich darauf beschränken, das Wesentliche aus unserem Kampf gegen die Klassenparagraphen hervorzuheben. Grundfäßlich befürworten