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Nr. 19.
Die Gleichheit
2. Jahrgang.
Beitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen.
Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr 2564 a) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Inseratenpreis die zweigespaltene Petitzeile 20 Pf.
Mittwoch, den 21. September 1892.
Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet.
Eine praktische Aufgabe.
Die von der deutschen organisirten Arbeiterschaft in Angriff genommene Sammlung von Arbeitsordnungen weist den aufgeklärten proletarischen Frauen, zumal denen, welche irgend einer Organisation angehören, eine wichtige praktische Aufgabe zu. Eine Lösung derselben ist von nicht zu unterschäßendem Werthe für den kräftigen Fortgang, die weitere Entwicklung der Arbeiterinnen- Bewegung, für das Streben, die noch in Gleichgiltigkeit und Stumpfsinn verharrende Masse der Proletarierinnen zum Bewußtsein ihrer Klassenlage und Klassenpflichten wachzurütteln, sie als gesinnungstüchtige, zielflare Mitstreiterinnen in Reih und Glied des kämpfenden Proletariats zu führen.
Daß die Frauen des werkthätigen Volks bis jetzt noch nicht ihren eigensten Lebensinteressen entsprechend in Masse sich um das Banner des Sozialismus geschaart haben, in die Arbeiterbewegung eingetreten sind, das liegt zum größten Theil daran, daß sie sich über die Natur der Ausbeutung und Versklavung, der sie zum Opfer fallen, noch nicht klar geworden sind. Sie empfinden diese als etwas Zufälliges, den Einzelnen Betreffendes und fassen sie nicht auf als unvermeidlichen Ausfluß der Klassenlage des Proletariats. Der mangelnden Erkenntniß ihrer Klassenlage entspricht aber mangelndes Verständniß für die Nothwendigkeit des Klassen fampfs, für die Nothwendigkeit, Arbeiter und Arbeiterinnen durch Wissen und Macht, durch Aufklärung und Organisation für denselben auszurüsten. Daher die ablehnende Haltung, welche die breite Masse der Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen leider noch dem Bestreben entgegenbringt, sie in die moderne sozialistische Arbeiterbewegung einzubeziehen, sie dazu zu bewegen, Schulter an Schulter mit ihren männlichen Klassengenossen gegen die kapitalistische Gesellschaftsordnung zu kämpfen.
Die Sammlung und kritische Erörterung der Arbeitsordnungen ist jedenfalls in vorzüglicher Weise geeignet, die Arbeiterinnen über ihre Klassenlage aufzuklären, ihnen zu zeigen, daß die kapitalistische Ausbeutung ihrer Arbeitskraft das A und O des tausendfachen Elends ist, unter dem sie seufzen, ihnen klar zu machen, daß sie zusammen mit Millionen von Klassengenossen und Klaffengenossinnen leiden, zusammen mit diesen für ihre Befreiung kämpfen müssen. Gerade weil die betreffenden Darlegungen anknüpfen an Verhält nisse, welche die werkthätigen Proletarierinnen aus eigener, persönlicher Anschauung kennen, gerade weil sie die Schlußfolgerungen sind von Thatsachen, mit denen diese tagtäglich in Berührung tommen, so reden sie eine dem Geiste der Arbeiterin recht vernehmliche und einleuchtende Sprache. Aus dem Leben genommen, müssen sie auf das Leben befruchtend zurückwirken.
Die Arbeitsordnungen sind der Ausdruck der herrschenden Klassenstlaverei. Sie spiegeln getreulich wider, daß der Proletar, ganz gleich ob er im Unterrock oder in der Hose steckt, der wirthschaftlich Schwache, Abhängige, Ausgebeutete ist. Unverhüllt starrt aus ihnen dem ohne Voreingenommenheit die Verhältnisse prüfenden Auge die Thatsache entgegen, daß Arbeiter und Arbeiterinnen ge= zwungen sind, ihren einzigen Besit, ihre Arbeitskraft, dem wirthschaftlich Starken zu jedem Hundelohn, zu den schmachvollsten Be
Zuschriften an die Redaktion der„ Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Zetkin ( Eißner ), Stuttgart , RothebühlStraße 147, IV. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.
dingungen zu verkaufen, dafern sie nicht verhungern wollen. Der Proletarier befindet sich in der Zwangslage zu wählen zwischen Hungertod, bezw. Selbstmord in Folge von Verdienstlosigkeit und einem etwas langsameren Absterben des Organismus in Folge scheußlicher Arbeitsbedingungen, welche seine Kräfte vor der Zeit aufreiben. Das Manchesterthum bezeichnet schönrednerisch diese Zwangslage als die Freiheit der Arbeiter und Arbeiterinnen, einen freien Arbeitsvertrag einzugehen."
Aber weiter. Die Arbeitsordnungen sprechen nicht nur von der wirthschaftlichen Zwangslage, der Ausbeutung und Verknechtung, welche Arbeiter und Arbeiterinnen erfahren, sie reden nicht blos von langen Arbeitstagen, von Hungerlöhnen, von Verkümmerung der persönlichen Freiheit, von Hinopferung des Ichs. Sie zeigen auch, daß die Proletarier in rechtlicher und sozialer Beziehung verknechtet sind, daß in Staat und Gesellschaft das Unternehmerthum herrscht, die Klinke der Gesetzgebung hält und zu seinem Vortheil handhabt. Die Geseze sagen Ja und Amen dazu, daß der Kapitalist kraft seiner wirthschaftlichen Uebermacht Arbeiter und Arbeiterinnen bis aufs Mart ausbeutet, ihnen durch niedrige Bezahlung und lange Arbeitszeit den letzten Tropfen Mehrwerth abpreßt, sie als geringwerthige Theile des wirthschaftlichen Mechanismus und nicht als Menschen behandelt. Die zügellose Profitgier des Unternehmers, sein frecher Prozenhochmuth, seine Verhöhnung der Menschenwürde im Arbeiter finden gesetzliche Weihe, werden von Rechtswegen heilig gesprochen. Die private Polizeigesetzgebung, wie sie jeder Unternehmer in Gestalt der Arbeitsordnungen innerhalb seines Betriebs übt, ist nur ein Abglanz der Klassengesetzgebung, welche innerhalb der heutigen Gesellschaft dem Ausbeuter alle Rechte, dem Ausgebeuteten alle Pflichten und Lasten zuertheilt, den letzteren an Händen und Füßen gebunden dem ersteren ausliefert. Diese Thatsache erhellt in unzweideutigſter Weise aus einer vergleichenden und kritisirenden Uebersicht über die Arbeitsordnungen, und sie kann gerade den noch der Aufklärung bedürftigen Arbeiterinnen nicht oft und nicht eindringlich genug zu Gemüthe geführt werden.
Im Interesse der Arbeiterinnen läßt aber noch ein anderer triftiger Grund eine Zusammenstellung und Besprechung der Arbeitsordnungen als dringend wünschenswerth erscheinen. Die Arbeitsbedingungen der Betriebe, in denen nur Frauen arbeiten, zeichnen sich meist durch ihre Härte aus, durch die brutale Rücksichtslosigkeit, mit welcher sie ausschließlich auf die Interessen des Unternehmerthums zugeschnitten sind. Sie sind der Ausdruck der Lohnsflaverei in ihrer schärfsten Form. Wir haben z. B. die Arbeitsordnung einer Stuttgarter Trikotfabrik in den Händen gehabt, die so scheußlich war, daß sie den Namen einer Sklavenordnung verdiente.
Aber auch in den Betrieben, wo Männer und Frauen zusammenschaffen, werden die auf dem Papier gleichen Arbeitsbedingungen für beide den Arbeiterinnen gegenüber oft in verschärfter Weise zur Anwendung gebracht, müssen sich diese eine größere Ausbeutung, eine schmachvollere Behandlung gefallen lassen als wie die Arbeiter. Die Arbeitsordnung bezeichnet gewöhnlich nur das Minimum, das niedrigste Maß der in einem Betriebe üblichen Ausbeutung und Knechtung, nicht aber das Maximum, das Höchstmaß, zu der dieselbe hinaufgeschraubt werden