Nr. 2.

Die Gleichheit.

7. Jahrgang.

Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.

Begründet von Emma Ihrer in Pankow bei Berlin .

Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2902) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60.

Stuffgart

Mittwoch, den 20. Januar 1897.

Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Bettin( Eißner), Stuttgart , Rothebühl Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.

Genossinnen! Gedenkt der Hamburger Hafenarbeiter, welche die Profit- und Herrschgier der Unternehmer zur bedingungslosen Unterwerfung und zur Preisgabe des Koalitionsrechts zwingen will. Gedenkt der Tausende von Frauen und Kindern, welche mit den heldenmüthigen Kämpfern zusammen standhaft die Opfer des Ausstands tragen. Es gilt der grimmigsten Noth Derer zu wehren, welche auch für Euere Interessen kämpfen und leiden!

Keine bürgerlichen Schuhdamen, Ver­treterinnen der Gewerkschaften.

Von allen deutschen Bundesstaaten hat sich bekanntlich nur das kleine Hessen in rühmlicher Ausnahme zur Anstellung einer Fabrikinspektorin entschlossen, jener äußerst bescheidenen Reform, welche die Sozialdemokratie seit mehr als zehn Jahren fordert, und für welche seit 1895 auch die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen eintreten. Daß andere engere Vaterländer" dem gegebenen Bei­spiel bald folgen, ist kaum zu hoffen. Der Besitz herrscht so gut wie unumschränkt und ungestört in den ausschlaggebenden Ge­walten der Einzelstaaten, und seine Vertreter stemmen sich truziglich und er folgreich gegen jede noch so winzige Neuerung, welche brennende Leiden der Arbeiterklasse auch nur mit einem Tröpflein Wassers kühlen könnte. Wohl fordert die Sozialdemokratie im Reichstage eine Reorganisation der Fabrikinspektion von Rechtswegen, zusammen mit ihr die Anstellung von Fabrikinspektorinnen und was noch wichtiger ist die Heranziehung von Arbeitern die Heranziehung von Arbeitern und Arbeiterinnen zur Gewerbeaufsicht. Aber es hieße Feigen von den Dornen und Trauben von den Disteln ernten wollen, erwartete man von diesem Reichstag und von dieser Regierung die so dringliche Reform. Stumm ist Trumpf auf der ganzen Linie, und die mit tönenden Verheißungen und Bramarbasiren ein­geleitete Sozialpolitik des Reichs ist nichts als ein schimpflicher Rückzug vor dem hochmögenden Willen der Großbourgeoisie, die im beschränkten Ausbeuteregoismus auch nicht ein Tröpfelchen der Frei­heit, die sie meint", fahren lassen will. Gar wenig Aussicht hat also die Masse der deutschen Arbeiterinnen, daß ihr gegen übermäßigste Ausbeutung demnächst jenes geringfügige Mehr an Schutz zu Theil wird, welches die Amtsthätigkeit von Fabrit inspektorinnen gewährleisten könnte.

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Und doch mußten sogar bürgerliche Sozialreformler schwäch lichster Observanz vom Schlage der Hiße zugeben, daß gerade die Arbeiterinnen bei ihrer Erwerbsthätigkeit eines höheren Maßes von Schuß, eines stärkeren persönlichen Rückhalts bedürften, als gegen= wärtig. Allein dem Eingeständniß folgte nicht der logische Schluß: Eintreten für die Anstellung von weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten. Vielmehr das Verlegenheitsmäßchen des Anpreisens von Erperi­menten mit dem Wirken bürgerlicher Schutzdamen"," Freun­dinnen von Arbeiterinnen" 2c., welche in freier Liebesthätigkeit" Mißstände in den Arbeitsverhältnissen der ärmeren Schwestern" erforschen und eventuell zur Kenntniß des Fabrikinspektorats bringen sollten.

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Wir haben an dieser Stelle wiederholt eingehend das Wider­finnige und Nuzlose dieses Vorschlags nachgewiesen. Die bürger­liche Schutzpatronin kann die Fabrikinspektorin keineswegs ersetzen. Lediglich ihr guter Wille und nicht die Amtspflicht wie bei jener entscheidet über das Wieviel und das Wie ihrer Leistungen zu Gunsten

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der Arbeiterin. Sie ermangelt der Amtsbefugnisse, welche der Fabrikinspektorin die Macht verleihen, zum Schuße der dem Kapital frohndenden Frauen und Mädchen einzuschreiten. Aber auch nicht zur Vermittlerin zwischen Arbeiterin und Fabrikinspektor ist die wohlwollende Bourgeoisdame in neun von zehn Fällen geeignet. Bewußt oder unbewußt steht sie von Ausnahmen abgesehen- im Banne des bürgerlichen Klassenegoismus. Unter dem Gesichts­winkel der bürgerlichen Klassenauffassung wird sie in der Regel darüber entscheiden, was berechtigte" und nichtberechtigte" Klagen der Arbeiterin sind. Nur zu oft wird sie als nichtberechtigte", ja unverschämte" Anforderung der Proletarierin bewerthen, was rücksichtlich von Entlohnung, Arbeitszeit, hygienischen Bedingungen 2c. dringend nöthig ist, aber den kapitalistischen Profit ein Weniges fürzt. Mag die Schußdame auch noch so bereit sein, für die Arbeiterin einzutreten, wenn diese in sittlicher Beziehung als Frau in einen Gegensatz zu dem Manne geräth: in so und so viel ein­schneidenden Fällen läßt sie die Proletarierin im Stich, wenn in wirthschaftlicher Beziehung diese als Ausgebeutete im Gegensatz zu dem Ausbeuter sich befindet. Art läßt nicht von Art. Im richtigen instinktiven Empfinden werden die Arbeiterinnen im Allgemeinen den bürgerlichen Schußdamen deshalb von vornherein ihr Vertrauen ver­sagen. Die in Baden in der Sache bisher gemachten Erfahrungen bestätigen durchaus, wie begründet das proletarische Mißtrauen gegen die Wunder der christlichen Liebesthätigkeit" oder der ethischen Pflichtleistung" ist. Traumselige Wanderer im Reiche religiösen oder ethischen Gefühlsüberschwangs mögen trotz alledem im Laufe der Zeit günstige Ergebnisse erharren. Trotz alledem mögen sie erhoffen, daß die Berührung mit der Arbeiterinnennoth den, besseren Theil" der bürgerlichen Frauenwelt aus der Leere eines müßigen, pflichtlosen Lebens zu sozialem Thun emporläutere, vor dem das Klasseninteresse schweigt. Die deutschen Arbeiterinnen haben sich jedenfalls mit aller Entschiedenheit gegen die ihnen in echt bürgerlicher Menschenfreundlichkeit" zugedachte Rolle der Erperi­mentthierchen zu wehren. Nicht ihr Elend darf das Versuchsfeld sein, wo man erprobt, wie viel oder wie wenig die deutschen Bourgeoisdamen einer höheren Lebensauffassung und inhaltsreichen, selbstlosen Handelns fähig sind. Mit aller Energie müssen die Arbeiterinnen an ihrer Forderung Anstellung von Fabrikinspek­torinnen torinnen festhalten.

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Aber ob dieselbe erfüllt wird oder nicht: die Arbeiterin be= darf in allen Fällen außer der amtlichen Gewerbeaufsicht noch einer weiteren Schußinstanz, dafern das Gesetz gegen rücksichts­loseste Ausbeutung nicht zum großen Theil todter Buchstabe bleiben, dafern die staatliche Fabrikinspektion der Lohnsklavin thatsächlich frommen soll.

Was denn lehren Zahlen, die steifnackigen Dinger? Daß der Stab der Fabrikinspektoren viel zu flein, die Zahl der Revi fionen mithin viel zu niedrig ist, als daß auch nur annähernd