Nr. 16.

Die Gleichheit.

11. Jahrgang.

Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.

Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2978) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60.

Stuttgart

Mittwoch den 31. Juli 1901.

Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet.

Inhalts- Verzeichniß.

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Die Wirthschaftsgenossenschaft. IV. Von Klara Zetkin . Wie sollen wir uns zur gewerblichen Arbeit der Kinder stellen? Von H. Fürth­Frankfurt a. M.- Der Streit der Gummi- Arbeiterinnen und-Arbeiter in Harburg. Von Louise Zieß. Aus der Bewegung. Feuilleton: " Fräulein und gnädiges Fräulein". Ein bürgerliches Familienidyll im Kurort. Von Adele Schreiber . Notizentheil: Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Soziale Gesetzgebung. Sozialistische Frauen­bewegung im Auslande. Frauenbewegung.

Die Wirthschaftsgenossenschaft.

IV.

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wir glauben

Die Klassenlage des Proletariats bedingt das überzeugend dargethan zu haben, daß nur die sehr dünne Schichte der bessergestellten Arbeiterfamilien Genossin Brauns Vor­schlag durchzuführen und Wirthschaftsgenossenschaften zu gründen vermag. Was besagt aber diese Thatsache? Im Lichte der Wirk­lichkeit und nicht beim Lampenschein einer Schreibtischutopie be= trachtet nichts anderes als Folgendes. Wirthschaftsgenossenschaften fönnen nur jene proletarischen Streise ins Leben rufen, für welche die Nothwendigkeit eines kooperativen Haushalts nicht vorliegt, weil eine seiner wichtigsten Voraussetzungen fehlt: die industrielle Berufsthätigkeit der Frau.

In der That: man überfliege noch so oberflächlich die Jahres­berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten; man prüfe das Material über die Lage der Arbeiterklasse, das wissenschaftliche Forschung zusammengetragen; man mache sich persönlich mit den Verhältnissen und der Auffassung des Proletariats vertraut: beweiskräftig tritt es allenthalben in Erscheinung, daß in der nur einigermaßen gut ge­stellten Arbeiterfamilie die Frau gewöhnlich nicht berufsthätig ist. Wie lächerlich winzig ist nicht die Zahl der Fälle, in denen zum Bei­spiel die erwähnten Erhebungen der Fabrikinspektoren ergaben, daß nicht die Noth, vielmehr der Hinblick auf mögliche Ersparnisse die Frau zur Erwerbsthätigkeit trieb. Der badische Fabrikinspektor Dr. Wörishoffer betont nachdrücklich, daß die Proletarier die Er­werbsarbeit der Frau nicht als bloßes Rechenerempel auffassen und lediglich vom Standpunkt eines eventuell erhöhten Einkommens aus bewerthen, sondern vor Allem mit Rücksicht auf ihre Folgen für die Familie, für die Pflege und Erziehung der Kinder. Die bessergestellten Arbeiter sezen deshalb nach ihm ihren Stolz darein, ihre Frauen daheim zu halten, damit sie sich dem Hauswesen und den mütterlichen Pflichten widmen. Wörishoffers Darstellung deckt sich mit der Wirklichkeit. In der erdrückenden Mehrzahl der Fälle wird die proletarische Hausmutter nur zur Berufsthätigen, wenn die bittere Noth ihr zwingendes Machtgebot spricht.

So stehen mithin die Verhältnisse in der Arbeiterklasse zu Genoffin Brauns Vorschlag: Dort, wo die Frau Berufsarbeiterin ist und bringend einer Entlastung von rein hauswirthschaftlichen Geschäften bedürfte, ist die Gründung von Wirthschaftsgenossen­schaften aus den bereits erörterten Umständen unmöglich. Dort aber, wo sie möglich wäre, ist sie im Allgemeinen nicht noth­wendig, weil die Frau nicht erwerbsthätig ist und nicht einem doppelten Pflichtkreis genügen muß. Genossin Braun hat also in

Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart , Blumen­Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.

dem ersteren Falle über der vorhandenen Nothwendigkeit einer Ent­lastung der prcletarischen Frau die mangelnde materielle Möglich­keit der Durchführung ihres Planes übersehen. In dem letteren Falle aber ließ ihr die materielle Möglichkeit der Gründung von Wirthschaftsgenossenschaften die mangelnde Nothwendigkeit derselben vergessen. Indem sie diese außer Auge läßt und die etwas besser gestellten Arbeiter" zur Errichtung von fooperativen Groß­haushaltungen aufruft, seßt sie sich übrigens in theilweisen Wider­spruch mit ihrer eigenen Begründung der empfohlenen Reform. Dieselbe beruft sich ausdrücklich und mit Recht auf die Berufs­arbeit der Frau und ihre Folgen.

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Die gekennzeichneten thatsächlichen Verhältnisse entscheiden jedoch nicht blos über unerläßliche praktische Vorbedingungen der Wirthschaftsgenossenschaft. Sie sind auch von wesentlicher Be­deutung für das Vorhandensein ihrer nothwendigen psychologischen Voraussetzungen. Auch in dieser Beziehung aber kehrt sich die Wirklichkeit gegen Genossin Brauns Vorschlag.

Die nothwendigen psychologischen Voraussetzungen des genossen­schaftlichen Großhaushaltes sind nämlich naturgemäß am stärksten in den breiten proletarischen Massen entwickelt, die der materiellen Möglichkeit ermangeln, die Reform der Hauswirthschaft durchzu­führen. Sie sind am wenigsten in dem kleinen Kreise der prole= tarischen Aristokraten" zu finden, denen die Mittel zur Durch­führung von Genoffin Brauns Vorschlag eignen.

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Gerade in den ausgedehnten proletarischen Schichten mit bettel­haftem oder dürftigem Einkommen haben die revolutionirten Pro­duktionsverhältnisse, welche die Frau vom häuslichen Herde reißen und zur Erwerbsarbeit zwingen, mit den gesammten Eristenz­bedingungen und Lebensgewohnheiten auch die Stöpfe am meisten zu Gunsten der Wirthschaftsgenossenschaft revolutionirt. Hier haben die Thatsachen recht respektlos mit dem Hammer philosophirt" und die herkömmliche Auffassung von der Unentbehrlichkeit und Bedeutung des Einzelhaushaltes, der Thätigkeit der Frau inner­halb und außerhalb des Hauses mächtig erschüttert, ja zertrümmert. Hier begegnet man deshalb der meisten Neigung für eine unbe­fangene Würdigung des genossenschaftlichen Haushaltes und seiner Vortheile, für die Auflösung der ohnehin stark zerfallenen Einzel­wirthschaft, für die Unterordnung der individuellen Gepflogenheiten, Liebhabereien und Anschauungen unter die Nothwendigkeit einer gemeinsamen Wirthschaftsführung. Gerade umgekehrt liegen jedoch die Verhältnisse in den Kreisen der bessergestellten Arbeiter, an die sich Genossin Brauns Vorschlag wendet. Aus naheliegenden Grün­den zeigt sich hier im Allgemeinen ein konservatives Festhalten an den überkommenen Formen, Anschauungen und Lebensgewohnheiten, ein Zurückschrecken vor der Preisgabe des Einzelhauswesens mit seinem individuellen Zuschnitt.

Genoffin Braun zieht diese Sachlage nicht in Betracht. Sie findet sich mit den psychologischen Voraussetzungen der Wirthschafts­genossenschaft ebenso spielend ab, wie mit ihren materiellen Vor­bedingungen. bedingungen. Auch betreffs ihrer stellt und beantwortet sie eine Nebenfrage anstatt der Hauptfrage. Sie macht das Bestehen von Wirthschaftsgenossenschaften nicht von den revolutionirten Lebens­gewohnheiten und Anschauungen der vor Allem in Betracht kommen­den Arbeiterkreise abhängig, vielmehr lediglich von der größeren oder geringeren anständigen und verträglichen Haltung der Frauen der Genossenschafter. Natürlich war die Antwort auf die so eng und unvollständig gefaßte Frage leicht. Dafür ist sie nicht er­