Nr. 7
Die Gleichheit
eeee Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen es
Die„ Gleichheit" erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jahres- Abonnement 2,60 Mart.
Inhalts- Verzeichnis.
15. Jahrgang
Zuschriften an die Redaktion der„ Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Zetkin ( 3undel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart . Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furtbach- Straße 12.
Kunst und Wissenschaft werden sich höflich dafür bedanken,| stellung des Mannes in der vaterrechtlichen Familie und Aus Krähwinkel. II. Genossenschaft und Hauswirtschaft. Von auch in Zukunft nebenbei der Tummelplaz weiblichen das um Marktwerte feilschende Regime der GeldwirtSimon Katzenstein. Andersen. Von Fr. D. Aus dem Reiche Dilletantismus zu sein, davon abgesehen, daß heute die schaft hatten verdunkelt, daß die arbeitende Frau nicht des voigtländischen Textiltapitals. Von Pauline Göcrit. Aus tiefste Natur der Frau auch ohne den Zwang des vom Manne erhalten wird, sondern auf Grund ihrer der Bewegung: Von der Agitation. Politische Rundschau. Von Kampfes ums Dasein- nach jenem ernsten Lebensinhalt eigenen Leistungen existiert, hatten die richtige soziale G. L. Gewerkschaftliche Rundschau. zu verlangen beginnt, den die Berufsarbeit gibt. Wertung der mütterlichen und hauswirtschaftlichen Tätig
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Notizenteil: Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation.- Weibliche Fabrikinspektion. Sittlichkeitsfrage. Frauenbewegung. Feuilleton: Der Mensch. II. Von Marim Gorti.- Lied eines Sklaven. Von Swatopluk Cech.( Gedicht.) Mascha. Gedicht in Prosa von Iwan Turgenjeff.
Aus Krähwinkel.
II.
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In seiner philiströsen Abneigung gegen das berufliche feit ausgelöscht oder wenigstens getrübt. Die BerufsWirken der Frau übersicht Genosse Fischer zweierlei arbeit der Frau hat den Blick dafür geschärft. AußerUmstände von ausschlaggebender Bedeutung. Die ver- dem und besonders: indem sie die Frau außerhalb der änderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, welche Familie wirtschaftlich auf eigene Füße stellt, zerschneidet das alte weibliche Tätigkeitsgebiet im Hause zertrümmert sie das Band ökonomischer Abhängigkeit, das sie an den und umgewälzt haben. Die entsprechend revolutionierten Mann fesselt. Sie ward und ist darum die unerschütterBedürfnisse der Frau. liche Grundlage, auf der ihre privatrechtliche wie staats
Die gegen die Berufsarbeit angerufene weibliche Natur rechtliche Mündigkeit beruht. Gewiß, wir stimmen Ge hat sich zu allen Zeiten damit abgefunden und damit nossen Fischer darin zu: eine sozialistische GesellschaftsFür unseren Krähwinkler ist offenbar auch die Natur abfinden müssen, daß die Frau neben den Aufgaben, ordnung wird nicht bloß die Berufstätigkeit der Frau, des Weibes eine ewig gegebene, unwandelbare Größe, die aus ihrem Geschlecht erwachsen, produktiv tätig war. sie wird auch ihren Mutterberuf als Legitimation ihrer die von keinem Hauch der geschichtlichen Entwicklung Mehr noch: ihre produttive Tätigkeit war die wichtigste vollen sozialen und rechtlichen Gleichstellung werten. Jeberührt wird. Und damit nicht genug. Sein Blick um- Seite ihres häuslichen Schaltens und Waltens und ging doch auch in ihr bleibt das berufliche Wirken das Fundafaßt sie nicht in ihrer Totalität, in ihrem gesamten dem Wirken als Mutter vor, der bedeutsamsten weib- ment der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Weibes vom Wesensinhalt, er haftet vielmehr nur an dem, was dem lichen Verpflichtung. Die Frau war vor allem der Mann. Ohne ihre lebendige Macht schrumpft das VerManne zuerst auffällt, und was für den kleinbürgerlich Universalhandwerker" in der Familie. Die kapitalistische fügungsrecht der Frau über ihre Person, schrumpft ihre empfindenden Mann unserer Tage sich zum Begriff des Entwicklung, getragen von wirtschaftstechnischen Fort- Freiheit der Liebeswahl, die Möglichkeit der nötigen Weibes und seiner Bestimmung überhaupt weitet. Es schritten, hat der produktiven Arbeit der Frau im Heim und leichteren Lösung der Ehe zu einer toten Formel zuist die geschlechtliche Wesenheit der Frau. für die Familie mehr und mehr den Boden abgegraben. sammen. Kein leidlich Vernünftiger wird ihre Bedeutung für Ihre verschiedensten Zweige gehen in die Hände von Dies aber ist in der strittigen Frage vor allem das das Sein, Streben und Wirken des Weibes bestreiten. weiblichen und männlichen Berufsarbeitern über. Immer Entscheidende: das Recht der Frau auf Entwicklung und Sie bildet eine natürliche, unzerstörbare Wurzel des leib- ausschließlicher wird die Familie im Hause wirtschaftlich Betätigung ihrer gesamten Wesenheit als eines weiblichen lichen und geistigen Lebens jeder Frau. Allein sie ist zu einem bloß noch konsumierenden Ganzen. Die Ges Menschen fällt zusammen mit dem höheren Interesse der nicht seine einzige Wurzel. Die Frau ist nicht nur Gesellschaft kann jedoch nicht auf die produktiven Leistungen Allgemeinheit. Die Frau muß zu der Erfüllung der schlechtswesen, sie ist ein Mensch, ein weiblicher Mensch. der Hälfte ihrer Glieder verzichten. Die weibliche Be- Mutterpflichten im Heim die Berufsarbeit in der Welt Genoffen Fischers einseitige Auffassung zwingt uns zu rufsarbeit ist nur die den umgewälzten wirtschaftlichen fügen, weil die Gesellschaft ein Recht auf alle materiellen betonen, was banale Selbstverständlichkeit ist. Was der und sozialen Bedingungen angepaßte Form der gesell- und geistig- sittlichen Werte hat, welche Weibeskraft zu tiefsten Natur" des Weibes ziemt, was an Trieben, schaftlich nötigen produktiven Arbeit der Frau. Sie durch schaffen vermag. Die weibliche Berufstätigkeit ist eine Kräften, Betätigungswillen aus ihr emporquillt, das er den ausschließlichen Griseldisdienst am Manne und in Voraussetzung für die quantitative, aber nicht minder für schöpft sich daher nicht durch das Ausleben in der be- der Familie ersetzen wollen, hieße einer Vergeudung leib- die qualitative Vermehrung der gesellschaftlichen Kulturgrenzten Sphäre des spezifisch Weiblichen; es verlangt licher und geistiger Kräfte das Wort reden, welche die güter, denn die Frau ist dem Manne nicht mechanisch gebieterisch Entfaltungs- und Bewegungsfreiheit außer Allgemeinheit und in letzter Linie den Mann selbst wesensgleich. Aus ihrer vollentfalteten Eigenart heraus halb derselben, in dem weiter spannenden Gebiet all- schädigen würde. In der Tat: wird die Frau dem pro- prägt sie daher vielfach andere oder anders geartete gemein menschlichen Wirkens. Und dieses ihr Verlangen duktiven, dem beruflichen Wirken enthoben, so muß das Werte wie der Mann, deren die Menschheit nicht entwird nicht ungestraft in Fesseln geschlagen. für der Mann eine um so schwerere Arbeitsbürde tragen. raten darf. Was anderes aber bedeutet das, als eine Minderung der Möglichkeit für ihn, in der Familie, im öffentlichen Leben usw. sich auszuleben?
Die geschlechtliche und die allgemein menschliche WesenJedennoch: Erwägungen, die in den sfizzierten Richheit der Frau liegen nicht in unorganischer Sonderung tungslinien laufen, will die Krähwinkler Furcht vor dem nebeneinander. Durch tausend feine Fäden sind sie mit Gegenstück der Zwangserziehungsfaserne nicht gelten einander verwachsen, und eine gesunde Entfaltung und In den Kreisen der Nichtbesitzenden und Wenig- lassen, die Furcht vor der Hausgenossenschaft, der entBetätigung beider Wesensseiten ist Voraussetzung für die besitzenden zwingt wirtschaftliche Notwendigkeit die Frau setzlich dräuenden Zwangswohnungs- und Zwangsgedeihliche Entwicklung jeder einzelnen von ihnen. Eine zur Berufsarbeit. Aber von diesem starken Sporn ab- abfütterungsfaserne, aus der jedes häusliche Behagen, Verkümmerung der einen wirkt nachteilig auf das Leben gesehen, drängt zu ihr und wird fünftig immer mehr zu jede Rücksicht auf„ Männchens Lieblingsspeise" fühllos der anderen zurück. Sowohl das Mannweib wie das ihr drängen, was nach Genossen Fischers Ansicht sich verbannt ist. Es hieße das Wesen der Familie als einer im„ Puppenheim" spielende, schwätzende und sich puzende gegen sie empört: die tiefste Natur des Weibes. Sie, der sittlichen Einheit beleidigen, wollten wir uns mit der Weibchen ist keine Idealgestalt weiblichen Seins. Wer früher die beschränkte Idylle des Nichts- als- Heimlebens Auffassung auseinandersetzen, als wäre für sie die Speisedem Weib unter Berufung auf seine tiefste Natur das genügte, begehrt hinaus auf den lauten Jahrmarkt, auf schüssel, in welcher die Frau eigenhändig am eigenen Ausleben als Mensch wehren, wer es in den engen Kreis den tosenden Kampfplatz des sozialen Lebens. Die ihres Herde zubereitete Gerichte auftischt, das festeste ewige der Verpflichtungen bannen will, die von der Natur ge- früheren produktiven Charakters beraubten Haushaltungs- Bindemittel, der lebendig wirkende Zauber, der dem wiesene Bürden des Geschlechts sind, der verschüttet wert- geschäfte- auch wenn sie noch so vertieft erfaßt werden auch wenn sie noch so vertieft erfaßt werden- Heimleben Traulichkeit, Schönheit und stärkende Kraft vollste, unersetzliche Quellen des Lebens, welche die Kräfte vermögen immer weniger den Boden abzugeben, auf dem verleiht. der Gattin und Mutter speisen und zur höchsten Blüte sich alle Seiten, alle Fähigkeiten des Weibes betätigen Tatsache ist, daß die gesamte soziale Entwicklung den entfalten. Setzt sich sein Streben durch, so lernt der können. Und auf hundert Kanälen trägt das flutende Einzelhaushalt mehr und mehr zersetzt; daß immer mehr Mann günstigstenfalls ein Weib kennen, das vollkommen Leben Einflüsse an seine Seele heran, die Sehnsuchten, der Funktionen, welche die Frau in ihm individuell erseinem persönlichen Meinen und Wünschen von weib- Neigungen, Triebe, Kräfte wecken, welche heiß nach Ent- füllte, an moderne Industrien übergehen oder ihnen überlichem Wesen und Wirken entspricht. Fremd bleibt ihm faltung lechzen. tragen werden könnten; daß der Großbetrieb, daß die geaber das Weib, der in Harmonie und Kraft erblühte Den Spielraum für vielseitige fruchtbare Betätigung, nossenschaftliche oder gemeinwirtschaftliche Form häuslicher weibliche Vollmensch. den das Heim zu bieten außerstande ist, ihn muß die Funktionen betreffs des geringeren Aufwandes an Zeit, Genossen Fischer scheinen diese Erwägungen nicht ganz Frau nun außerhalb seiner Mauern suchen, die heutzu- Kraft und Mitteln, sowie betreffs der Leistungen dem unbegründet zu sein. Er fordert für die Frau„ Ent- tage meist mehr einengen als schützen. Unseres Dafür Einzelhaushalt überlegen ist. Das bedeutet aber keineswicklungsmöglichkeit auf allen Gebieten". Allein er knickt haltens ist es ein glänzendes Zeugnis weiblichen Wesens- wegs die Vernichtung des tiefsten Wesensgehaltes eines seine Forderung in der Blüte, indem er dem Weibe wertes, daß die Frau das dilletierende Herumnaschen innerlich gefestigten Heimes, ja das besagt nicht einmal, grundsätzlich die Berufstätigkeit versagt und ihm dafür und Herumpfuschen auf allen möglichen und unmög- daß die Entwicklung mit zwingender Notwendigkeit zur nur ein schlechtes Surrogat bietet: die Möglichkeit, sich lichen Wissens- und Arbeitsfeldern zu verabscheuen be- Hausgenossenschaft oder insbesondere nur zu ihr führen ,, neben dem häuslichen Leben" für das öffentliche Leben, ginnt und nach umgrenzter Berufstätigkeit strebt, die müsse. Die ihr als geschlossenes Ganze zugedachten Auffür Kunst und Wissenschaft zu„ interessieren". Was in gründliche Ausbildung und eine zähe Konzentration der gaben können einzeln von Großbetrieben, von GenossenKrähwinkel als Zukunftsideal erscheint, das existiert schon Kräfte, des Willens zur Voraussetzung hat, gleichwie sie schaftsbetrieben übernommen werden. Was sich allmähheute in abstoßender Gemeinschädlichkeit. Es ist die danach trachtet, die heiligen Verpflichtungen der Mutter- lich mit der fortschreitenden Industrialisierung häuslicher " höhere Tochter", die Weltdame", die sich„ nebenbei" schaft nicht mehr mit blind waltendem Mutterinstinkt zu Verrichtungen herausbildet, das ist die Grundlage für für das öffentliche Leben, für Kunst und Wissenschaft, erfüllen, vielmehr als wohlvorbereiteten und durchdachten die verschiedensten genossenschaftlichen, gemeinwirtschaftfür alles und etliches mehr interessiert", die auf den Mutterberuf. lichen Betriebe, welche Funktionen des Heimes, der mannigfaltigsten Gebieten weiblicher und menschlicher Be- Für die volle soziale und rechtliche Gleichstellung des Hausfrau ablösen: Wohnungsgenossenschaften, Speisetätigung mit der gleichen oberflächlichen Ausrüstung und weiblichen Geschlechts mit dem männlichen ist die Berufs- genossenschaften, genossenschaftliche Restaurants, Komnämlichen skrupellosen Leichtfertigkeit herumstümpert. tätigkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Die Herrschafts- munalfüchen, Kommunalwaschhäuser usw. usw. Fällt
der
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