Nr. 40

29. Jahrgang

Die Gleichheit

Zeitschrift für die Frauen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Mit den Beilagen: Für unsere Kinder. Die Frau und ihr Haus

Die Gleichheit erscheint wöchentlich

Preis: Monatlich 1,20 Mart, Einzelnummer 30 Pfennig Durch die Pout bezogen vierteljährlich ohne Bestellgeld 3,69 Mart; unter Kreuzband 4,25 Mart

Berlin

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22. November 1919

Zuschriften find zu richten an die Redaktion der Gleichheit, Berlin SW 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Amt Morigplatz 14740 Expedition: Berlin SW 68, Lindenstraße 3

Die Geldquellen des Reiches

Bon Gertrud Lodahl , M. d. N.

II.

Die stachligste Blume auf dem Riesensteuerbeet ist un­streitig die allgemeine umfassteuer, die jede Ware belastet und die jeder Käufer im Preis der Ware zu bezahlen hat. Auch sie ist in ihren Anfängen bereits vor­handen gewesen, hat aber durch den Entwurf eine unge ahnte Ausdehnung erfahren. Wir Sozialdemokraten waren von jeher Feinde der Umsatzsteuer wie überhaupt jeder in­direkten Steuer, und wir haben unserm Standpunkt dazu bei früheren Steuerdebatten stets dahin Ausdrud gegeben, daß Umsatzsteuern erst dann herangezogen werden sollen, wenn alle andern Möglichkeiten zur Deckung der Ausgaben erschöpft wären. Das ist jetzt eingetreten; trotz der Erb­ schafts - und Reichseinkommensteuer, die auf unser Drängen erhöht wurden, trok des Reichsnotopfers, das dieser Tage aus der Ausschußberatung dem endgültigen Entscheid der Nationalversammlung zugehen wird, wird das Steuerer­gebnis nicht so sein. daß es die zur Deckung erforderlichen Summen aufbringt, und wir müssen wohl oder übel der Umsatzsteuer unsere Zustimmung geben. Der uns vorge­legte Regierungsentwurf wurde allerdings von dem Aus­schuß stark zerzaust; seine Wirkung sollte für die große Masse der Verbraucher abgeschwächt werden, und der ganze Entwurf wurde daraufhin in gemeinsamen Beratungen des Ausschusses mit dem Finanzministerium auf eine ander Grundlage gebracht. Die vorgesehene 5prozentige Abgabe beim letzten Umfaß ist fallen gelassen worden, die Stenera in einer Höhe von Proz. auf alle Waren, auch Lebens. mittel, gelegt, und von Luxusartikeln, darunter auch feine­ren Genußmitteln, werden wahrscheinlich 25 Broz. erhoben werden. Natürlich erhebt fast die gesamte Geschäftswelt, die irgendwie mit derartigen Luxusgegenständen zu tun hat, gegen die geplante Steuer den schärfsten Protest nd fündigt als Folge diefer Stener den Untergang der ver­schiedensten Industrien an, aber daran dürfen wir uns nicht kehren; dieses Lied haben wir jedesmal zu hören bekommer, wenn durch Steuern oder soziale Geseze die Industrien eine Belastung erleiden sollten. Die Erfahrung hat gelehrt, daß beispielsweise gerade seit der Zeit, in der die Industrie durch die soziale Gesetzgebung mit Abgaben verschiedenster Art konkurrenzunfähig gemacht wurde", ihr stärkstes Auf­blühen zu verzeichnen ist. Weit schlimmer däucht es uns, daß wir die Umsatzsteuer auf alle notwendigen Bedarfs­artifel legen müssen und nicht einmal die Lebensmittel ver­schonen können. Die unglückliche Finanzlage erfordert nun einmal auch dieses Opfer, und es trifft die Bevölkerung ficher weit schwerer als das Reichsnotopfer die ver­mögenden Leute. Dieses ist eine Vermögensabgabe, welche nach der Höhe des Vermögens gestaffelt ist und bei den höchsten Spitzen so ziemlich einer völligen Konfiskation

gleichkommen soll. Eine Erleichterung wird allerdings da­durch geschaffen, daß nach dem Entwurf die Abgabe sich auf 30 bis 50 Jahre erstrecken kann, um nicht etwa Betriebe, in denen das Vermögen angelegt ist, durch plötzliches Heraus­ziehen desselben stillzulegen. Trotzdem erwartet der Ent­wurf eine jährliche Einnahme von bis 3 Milliarden Mark, im ganzen etwa 50 bis 60 Milliarden, so daß er für eine Reihe von Jahren eine regelmäßige Einnahme für das Reich bedeutet. Zu diesem Reichsnotopfer gesellt sich die erhöhte Wertzuwachs steuer, die hauptsächlich den Kriegsgewinn erfaßt, der gar nicht scharf genug ange­packt werden kann, weil er zum großen Teil in der un. fairsten Weise erworben wurde durch gaunerische, Aus­bowerung der Not des Volkes. Nur schade, daß ein großer Teil dieses Kriegsgewinns sich aus purer ,, Vaterlands­liebe" über die Grenzen gerettet hat und für den deutschen Steuersädel nicht mehr erreichbar ist. Die Art der Steuer­erhebung wird es allerdings nach dem Versprechen Erz­bergers ermöglichen, daß auch die ins Ausland geflüchteten Vermögen ihren deutschen Steuertribut entrichten müssen, und das Gesetz gegen die Rapitalflucht wird weiteren Verflüchtigungen hoffentlich ein Ende machen. Die Vergnügungssteuer und die Besteuerung der Mineralöle wird voraussichtlich die Reihe beschließen, und wir wollen wünschen und hoffen, daß die Berechnungen des Reichs­ministers der Finanzen einigermaßen stimmen werden und er mit dem Ertrag dieser Steuern den Etat der Republic bilanzieren fann.

Es hat schon immer Steuerdrückeberger gegeben, und die während der Kriegszeit so sehr veränderten Begriffe von Moral und Sitte, von Recht und Unrecht, wird diese Art Leute auch nicht gewissenhafter gemacht haben. Dem trägt die Reichsabgabenordnung, ein Wert von fast 500 Paragraphen, Rechnung, indem es die Strafbestim mungen gegen Steuerhinterzieher ganz bedeutend ver schärft und den zum Teil neu zu schaffenden oder umzuän­dernden Finanzbehörden der einzelnen Steuerbezirke große Machtvollkommenheiten einräumt, um sich der Steuerbe­trüger und der hinterzogenen Steuerobjekte zu bemächtigen. Steuerpflichtige Vermögenswerte, die nicht zur Steuer an­gemeldet sind, sollen von dem Finanzamt beschlagnahmt und enteignet, Besikgegenstände, die offensichtlich zu gering­wertig angegeben sind, sollen von ihm zu dem angegebenen Preise übernommen werden. Außerdem werden hohe Geld­und Freiheitsstrafen die Steuerdrückerei zu einem fo ge­fährlichen Geschäft machen, daß wohl nur ganz ausgefeimte Gauner sich an solche Betrügereien wagen werden. Bei aller Schärfe, die durch die Reichsabgabenordnung Gesetz werden soll, wird doch das menschliche Empfinden mit Leuten vor­handen sein, die um irgendeinen fleinen Vermögensvorteil zu erhaschen oder aus Unwissenheit fehlen; das beweisen i'e Milderungen, die bei geringfügigen Bergehen angewendet werden können. Außerdem erkennt aber die Reichsabgaben­