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Der Sozialdemokrat
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Donnerstag, 23. Juli
Avis an die Abonnenten und Korrespondenten des„ Sozialdemokrat."
Da der Sozialdemokrat" sowohl in Deutschland als auch in Defterreich verboten tft, bezw. verfolgt wird und die dortigen Behörden fich alle Mühe geben, unsere Berbindungen nach jenen Ländern mögliäft zu erschweren, resp Briefe von dort an uns ärbe und unsere Zeitungs- und sonstigen Speditionen nach dort abzufangen, so is die äußerste Borsicht im Poftverkehr nothwendig und barf teine Borfichtsmaßregel versäumt werden, die Briefmarder über den wahren Absender und Empfänger, sowie den Inhalt der Sendungen zu täuschen, und lettere dadurch zu schützen Haupterfordernis ist hiezu einerseits, daß unsere Freunde so selten
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werden bei allen schweizerischen Postbureaux, sowie beim Berlag und dessen bekannten Agenten entgegengenommen, und zwar zum voraus zahlbaren Bierteljahrspreis von:
Fr 2- für die Schweiz ( Kreuzband) mt 8- für Deutschland ( Couvert) f. 1.70 für Oesterreich( Couvert) Fr. 2 50 für alle übrigen Länder des Weltpoftvereins( Kreuzband).
Juferate
die dreigespaltene Petitzeile 25 Cts. 20 Pfg.
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1885.
als möglich an den Sozialdemokrat resp dessen Verlag felbst adressiren, sondern fich möglichst an irgend eine unverbächtige Adresse außerhalb Deutschlands und Oesterreichs wenden, welche sich dann mit uns in Verbindung sekt; anderseits aber, daß auch uns möglichst unverfängliche Zustellungsadressen mitgetheilt werden. In zweifelhaften Fällen empfiehlt sich behufs größerer Sicherheit Refommandirung. Soviel an uns liegt, werden wir gewiß weder Mühe noch Kosten scheuen um trotz aller entgegen stehenden Schwierigkeiten den Sozialdemokrat unseren Abonnenten möglichst regelmäßig zu liefern
juristische Beweis" erbracht sei, daß ie Attentate keine sozialdemokra| der Leipziger Arbeiterbildungsverein stand jedem Arbeiter tischen gewesen seien. Die von den sozialistischen Blättern an den„ Pro
Parteigenossen! Vergeßt der Verfolgten eß Stöder" geknüpften Folgerungen find, was Nobiling anbelangt, an
und Gemaßregelten nicht!
Die Offiziösen im Schraubstock.
Unsere Notiz in Nr. 26 über den Stöckerprozeß, und namentlich was wir über Stöcker's Verhältniß zu Hödel und Nobiling gesagt und als Schlußfolgerungen daran geknüpft Ger haben, ist den deutschen Reaktionären so unbequem, weil von ndo so unabweisbarer Logik, daß sie alles Mögliche aufbieten, um durch Verdrehungen und Lügen unseren Ausführungen die e: Spitze abzubrechen.
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Auf der ganzen Linie sind die Reptilien an der Arbeit und fra bersorgen die ihnen zugänglichen Zeitungen mit Artikelchen, ere durch welche die Urheber des Sozialistengesetzes reinge waschen werden sollen. Ein durch die Regierungspresse 1. laufender Artikel, der sich vor den übrigen durch etwas größere hwin Sachlichkeit auszeichnet, und die Ueberschrift:„ Das Sozia listen gesetz" führt, lautet wie folgt:
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In der nächsten Reichstagsfeffion wird das ,, Gesek gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" vom 21. Oktober 1878 abermals Gegenstand der Berathung sein, sei es, daß die Regierung die Berlängerung seiner am 30. September 1886 ablaufenden Gültigkeitsbauer fordern, sei es, daß die sozialdemokratische Fraktion, unterflüßt Don Deutschfreifinnigen, Volkspartei 2c., seine Aufhebung beantragen
wird.
Bon jeher behaupteten die Sozialdemokraten, Höbel und Nobiling, deren Attentate die Ursache zum Erlaß des Gesetzes gegeben, seien nicht Angehörige ihrer Partei gewesen, indem sie im Jahr 1878 diese den Nationaliberalen, später den Chriftlichsozialen an die Rockschöße zu heften fuchten. Von Neuem ist diese Frage in den Vordergrund getreten in dem Paris Prozeß Stöcker". Hier lag dem Gerichte die Beweisaufnahme über die erb. Bugehörigkeit der beiden Attentäter zur christlichsozialen Partei ob. Die gerichtliche Feststellung, die selbstverständlich auf den beeideten bg. Beugenaussagen beruht, lautet nun folgendermaßen:
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Was den Hödel anbetrifft, so ist erwiesen, daß er Mitglied der richt Gristlichsozialen Partei war, ob durch Einschmuggelung oder nicht- Er war Mitglied, führte die Legitimationskarte und ist mit ihr verhaftet worden."
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Anders liegt die Sache bei Nobiling. Ob er je Mitglied der christlichfozialen Partei gewesen oder geworden ist, ist nicht klar. Der Ge richtshof hält die Annahme für gerechtfertigt, daß er niemals Mitglied dieser- christlichsozialen
war."
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Dies das Material, auf welches sich die Deduktionen der Sozialistenblätter bei loyalem Vorgehen stüßen mußten.
Wie verhalten sich diese aber?
Das Bentralorgan der deutschen Sozialdemokratie, der Züricher „ So ialdemokrat", schreibt in seiner frivolen Weise:
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ödel und Nobiling das ist jetzt durch gerichtliches Urtheil festhaben, als sie die bekannten ,, Attentate" verübten, der ,, christlichsozialen Partei" angehört, also einer Partei", welche der preußischen Regierung und der Polizei zum Mindesten sehr nahe steht."
Der Artikelschreiber folgert nun daraus, daß jetzt der Sozialistengesetz entwurf dem Reichstag vorgebracht wurde, das Attentat sei ,, bestellte Arbeit" gewesen, und nimmt ein Recht" für sich in Anspruch, zu be haupten, daß das Höder'sche Attentat ein Polizei- Attentat war. Weiter heißt es:
Das Hödel'sche Attentat reichte nicht aus; es mußte noch ein zweites tommen, um die Nationalliberalen zum Umfall" zu bringen und das beer der Philister angstvoll zu machen." Nobiling schoß. Und Nobiling war ebenfalls Mitglied des Stöcker'schen Polizeivereins. In welcher Atmosphäre" die Attentate des Schandjahres 1878 gezeitigt" worden find, das kann für Niemanden mehr ein Geheimniß sein."
Bum Schluß wird verlangt, da jetzt der juristische Beweis" geliefert It, gei, daß die Attentate keine sozialdemokratischen gewesen seien, so solle tähtismard die Aufhebung des auf Grund der gegentheiligen Annahme erlassenen Sozialistengesets beim Bundesrathe beantragen und in einer außerordentlichen Reichstagssession defretiren lassen.
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Nur beiläufig sei, für weniger mit den Verhältnissen bekannte Leute, bemerkt, daß ein für die Sozialdemokraten u. s. w. unangenehmes Attentat nen stets als„ Polizeiattentat" gilt.
Noch weiter geht das Deutsche Wochenblatt"( Nr. 20 vom 21/6. 85), wenn es behauptet, es sei in dem Prozesse durch eidliches Zeugniß kon ftatirt worden, daß Hödel und Nobiling nicht der sozialdemo
Was die genannten Sozialistenblätter bezüglich Nobiling's sagen, ist einfach unwahr. Der Gerichtshof hat, wie oben dargethan, die Annahme für gerechtfertigt erachtet, daß Robiling niemals Mitglied der christlichozialen Partei war.
In Betreff Hödel's ist es allerdings erwiesen, daß er Mitglied der Griftlichsozialen Partei war, es ist aber nicht mit einer Silte davon in der Verhandlung die Rede gewesen, ob Hödel der sozialdemokratischen Partei angehört habe. Das Münchener Blatt nimmt den Mund us.brigens viel zu voll, wenn es sagt, Hödel habe nicht der ozialdemokratischen Bartei angehört. Hödel ist durch einen auf den Mai datirten Beschluß des Zentralvorstandes aus der sozialdemokra
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fich hinfällig, in Betreff Hödel's werden ste es dadurch, daß seine Zugehörigkeit zur Sozialdemokratie zur Zeit des Attentates durch Zeugen festgestellt werden kann.
Welchen Eindruck die im„ Sozialdemokrat" angeführten Gründe der Sozialisten für Aufhebung des Gesetzes im Reichstage machen werden, läßt sich bei der Parteizusammensetzung schwer voraussagen, die Regie: rung wird sich durch dieselben schwerlich imponiren lassen."
Dies der Reptilartikel.
Zunächst sei in Bezug auf Nobiling zugegeben, daß allerdings dessen formelle Zugehörigkeit zur Stöcker'schen Polizeikonnte hier nicht den Beweis so schlagend führen wie im Falle partei juristisch nicht festgestellt worden ist. Zeuge Grüneberg Hödel's. Dagegen ist die Thatsache, daß Nobiling weder zur Zeit seiner That noch jemais vorher der sozialdemokratischen Partei angehört oder ihr auch nur nahe gestanden hat, durch massenhaftes und unwiderlegliches Beweismaterial festgestellt.
Es ist bewiesen, daß Nobiling, solange er in Dresden war, der nationalliberalen Partei, also einer ebenso gouvernementalen Partei, als es die Stöcker'sche ist, angehört hat.
Und es ist durch den bekannten, von Liebknecht im Reichstag verlesenen Brief des Arztes Lewin, welcher Nobiling im Gefängniß behandelte, authentisch und über jeden Zweifel festgestellt, daß sich Nobiling auch nach seinem Attentat in einem nationalliberalen Ideenkreis bewegte und im Glauben an den liberal- fortschrittlichen Mythus vom„ liberalen Kronprinzen" liberal- fortschrittlichen Mythus vom„ liberalen Kronprinzen" sich einbildete, durch Tödtung des absolutistisch gesinnten Kaisers würde dessen liberaler Sohn an das Ruder gebracht, und damit der Sache des Liberalismus ein Dienst geleistet.
An der Echtheit des Nobiling chen Attentates ist niemals gezweifelt worden. Nobiling hat auf den Kaiser geschossen, scharf geschossen, und hat ihn getroffen. Sein Attentat ist aber für die Erkenntniß der Politik und Absichten der Regierung, insbesondere Bismarc's, ohne jegliche Bedeutung, weil diese Politik und diese Absichten gelegentlich des HödelAttentates bereits sonnentlar zu Tage getreten
waren.
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Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten" lautete die famose Depesche Bismarck's an das Staatsministe rium, unmittelbar nachdem er die Nachricht von dem soge nannten Attentat des Stöckerianers Hödel erhalten hatte.
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Des Stöckerianers Hödel. Daß Hödel christlichsozial war, daß er Mitglied des Stöcker'schen Vereins war das ist aftenmäßig festgestellt. Da beißt keine Maus einen Faden ist aftenmäßig festgestellt. ab, und wenn alle deutschen Reptilien sammt ihrem Chef sich auf den Kopf stellen.
Und wie gesagt, für die Erkenntniß der Absichten und der Politik des Junkers Bismarck ist das Nobiling'sche Attentat ganz irrevelant. Zwei Stunden, nachdem Hödel geknallt
wir sagen ausdrücklich nicht: geschossen, denn daß er geschossen, ist nicht bewiesen und höchst unwahrscheinlich war diese Erkenntniß bereits in vollstem Maße
gewonnen.
Und der Urheber des sogenannten Attentats, welches die Attentats pläne des Junkers Bismarck enthüllte, war der Stöckerianer Hödel.
Um diese Thatsachen kommen die Reptilien und kommt ihr Chef, Junker Bismarck, nicht herum sie mögen sich wenden und drehen, wie sie wollen.
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Und sie begreifen auch die für sie und das Sozialistengesetz vernichtende Tragweite dieser Thatsache, die in dem Fieberwahnsinn des Schandjahres 1878 dem deutschen Bolte nicht zum Bewußtsein kommen konnte, die Dant dem Sozialistengesetz fünf Jahre lang mit einem Schleier bedeckt ward, und die erst jetzt, durch den Prozeß Stöcker, dem größeren Publikum zur Kenntniß gebracht worden ist.
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Die Reptilien, die sich auf's Fälschen nicht minder gut verstehen wie auf's Lügen, suchen in ihrer Noth die fatale Thatsache zu fälschen.
„ Hödel war zwar Mitglied der Partei Stöcker, und sein Name findet sich in ihrer Mitgliederliste aber er war nur
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ohne Unterschied seiner Parteistellung offen, und die Expedition der„ Fackel" fragte ihre Kolporteure nicht nach ihrem politischen Glaubensbekennt niß. Dagegen ist aftenmäßig festgestellt, daß lange vor dem„ Attentat" Hödel wegen Betrügereien die Kolportage der Fackel" entzogen worden war, daß die Expedition der Fackel" öffentlich vor ihm gewarnt, und daß auch die Leipziger Parteimitgliedschaft schon vor dem „ Attentate" öffentlich vor ihm gewarnt hatte.
Weiter ist festgestellt, daß Hödel schon Wochen vor seiner Abreise nach Berlin als Agent der„ Christlich- Sozialen" aus einer Arbeiterversammlung in Stötteritz bei Leipzig hinausgewiesen und nur durch die Intervention Liebknecht's vor einer durch ihn provozirten Züchtigung bewahrt worden war.
Die Ausflucht, Hödel's Ausstoßung aus der Partei sei erst nach dem Knallversuch desselben beschlossen, aber mit Rücksicht auf das leichtgläubige Publikum zurückdatirt worden, macht der Unverschämtheit des biederen Reptils alle Ehre, leider aber nicht seiner Geschicklichkeit. Auf diesen frommen Betrug" fällt selbst der Leichtgläubigste nicht hinein. Die Thatsachen liegen zu klar zu Tage. Die Ausstoßung Hödel's ist publizirt in der Nummer der„ Fackel" vom 12. Mai, die am 11. Mai und zwar, wie in der„ Fackel" ausdrücklich hervorgehoben ist, 6 Stunden vor dem Attentat gedruckt wurde. Das„ Attentat" erfolgt am 11. Mai nein Reptil, hier heißt es entweder ordentlich oder gar nicht. Wenn schon geschwindelt werden muß, dann hättest Du gleich sagen sollen, die Unterschlagungen Hödel's, seine Angriffe im„ Leip ziger Tageblatt ", seine Ausstoßung 2c. seien abgekartetes Spiel gewesen. Da läge wenigstens Logik drin, geglaubt hätte es freilich auch Niemand.
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Genug die beiden Attentäter des Jahres 1878 gehörten Regierungsparteien an; und Hödel, aus dessen Attentat" Junker Bismarck die Nothwendigkeit des Sozialistengesetzes herleitete, war zur Zeit der That Mitglied des der Bismarck 'schen Polizei sehr nahe stehen den Stöcker'schen Vereins.
Ohne Hödel kein Nobiling.
Ohne Hödel kein Sozialistengesetz!
Und ohne Attentatsschwindel und Sozialistengesetz konnte Junker Bismarck nicht weiterregieren.
Fassen wir zusammen:
Junker Bismarck brauchte das Sozialistengesetz.
Um das Sozialistengesetz zu ermöglichen und das deutsche Volk in das nöthige Angstfieber zu werfen, bedurfte man eines Attentates, oder mehrerer Attentate, die natürlich gut ,, fruftifizirt" werden mußten.
Die nöthigen Attentate wurden geliefert und gehörig„ fruktifizirt."
Das Sozialistengesetz wurde damit begründet, daß die beiden Attentäter Sozialdemokraten und ihre Attentate sozialdemokratischen Ursprungs seien.
Es ist aber aktenmäßig, durch gerichtliches Urtheil festgestellt, daß das für die Politik und die Absichten des Junkers Bismarc entscheidende Attentat von einem Mitgliede der, christlichsozialen" Partei, d. h. einer Polizeipartei, verübt wurde, während das zweite notorisch von einem Mitglied einer gouvernementalen Partei herrührte.
Für Jeden, der überhaupt denken kann, folgert hieraus, daß das Sozialistengesez auf Grund falscher und gefälschter Thatsachen geschmiedet worden ist.
Und weiter folgert hieraus, daß, wenn die Urheber des Sozialisten gesetzes bei Erlaß desselben in gutem Glauben gehandelt, d. h. wirklich gedacht haben, Hödel und Nobiling seien Sozialdemokraten, sie iegt, so wahr sie ehrliche Leute sind, das Sozialistengesetz aufzuheben haben.
Aus dem Schraubstock dieser Thatsachen und dieser Argumentation lassen wir die Urheber des Sozialisten gesezes nicht heraus.
Und wir werden unseren Vortheil zu benützen wissen. Deß dürfen sie versichert sein!
zum Scheine Mitglied; im Herzen war er noch Sozial- Der Adel in Mecklenburg und die Bauern. demokrat, er gehörte sogar noch zur Zeit des Attentates der Sozialdemokratie an, die ihn erst nach dem Attentat aus der Partei ausschloß" so lügen und fälschen die Rep
tischen Partei ausgeschlossen worden; da muß er doch wohl bis dahin tilien. Ritglied gewesen sein.
Das Deutsche Wochenblatt" hat gewiß sagen wollen, Hödel sei zur Beit des Attentats nicht mehr Mitglied gewesen. Auch das ist falsch. ng, dis Söbel verhaftet wurde, fanden sich bei ihm auch Mitgliedstarten rein ozialdemokratischer Vereine, außerdem ist seine Ausstoßung aus er Partei erst am 11. Mai 1878, wenige Stunden ach dem Attentat, beschlossen worden; daß man das Dekret gens m 2 Tage zurückdatirte, ist, wie wir nachweisen können, nur suchtin frommer Betrug, berechnet auf das leichtgläubige Publikum.
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Es scheint uns nach Alledem doch recht zweifelhaft, ob wirklich der
Nützt ihnen nichts!
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Daß Hödel dem Stöcker'schen Verein angehörte, ist aftenmäßig und durch gerichtliches Urtheil festgestellt.
Daß Hödel vor dem Attentat kurze Zeit im Leipziger Arbeiterbildungsverein gewesen war und das sozialdemokratische Leipziger Lokalblatt Fackel" als Kolporteur mitvertrieben hatte, ist niemals geleugnet worden. Aber
Vorwort.
Ein Gegner der Sozialdemokratie machte mir gegenüber die Bemers fung, wir führten stets England und Frankreich ins Gefecht, wir möchten doch deutsche Verhältnisse in den Bereich unserer Betrachtungen ziehen. Das veranlaßt mich, einen Mecklenburger von Geburt und Kenner der dortigen Verhältnisse, einmal einen Versuch in dieser Richtung zu wagen, und zwar mit Benutzung von M. Wiggers: Der Vernichtungskampf wider die Bauern."
Mecklenburg , ungefähr so groß wie das Königreich Sachsen, aber fast fünfmal schwächer bevölkert, ist so recht das Land der Freiheit und Unabhängigkeit des Adels, das Jdeal der Krautjunker aller Länder. Die eigenartige Volksvertretung( Landtag) machte es möglich oder ist ein Beweis dafür, daß der Adel eine Macht gewinnen konnte wie sonst nirgends.