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Erscheint

woentlich einmal

in

Zürich ( Schweiz ).

Verlag

der

Boltsbuchhandlung Hottingen Zürich.

Poßfendungen

franto gegen franto

Gewöhnliche Briefe

nach der Schweiz toften

Doppelporto.

41.

Der Sozialdemokrat

Bentral- Organ der deutschen Sozialdemokratie.

Donnerstag, 8. Oktober

Avis an die Abonnenten und Korrespondenten des Sozialdemokrat."

Da der Sozialdemokrat sowohl in Deutschland als auch in Oesterreich verboten tft, bezw verfolgt wird und die dortigen Behörden fich alle Mühe geben, unsere Berbindungen nach jenen Ländern möglich zu erschweren, resp Briefe von dort an uns and unsere Zeitungs- und sonstigen Speditionen nach dort abzufangen, so if die dußerste Vorsicht im Boftverkehr nothwendig und barf teine Borsichtsmaßregel verfäumt werden, die Briefmarder über den wahren Absender und Empfänger, sowie den Inhalt her Sendungen zu täuschen, und letztere dadurch zu schützen Haupterforderniß ist hiezu einerseits, daß unsere Freunde so selten

Abonnements

werden bei allen schweizerischen Postbureaux, sowie beim Verlag und dessen bekannten Agenten entgegengenommen, und zwar zum voraus zahlbaren Vierteljahrspreis von:

Fr 2- für die Schweiz ( Kreuzband) mt 3 für Deutschland ( Couvert) fl. 1,70 für Oesterreich( Couvert) Fr. 2 50 für alle übrigen Länder bek Weltpoftvereins( Kreuzband).

Juferate

die dreigespaltene Betitzeile 25 Cts.

20 Pfs.

1885.

als möglich an den Sozialdemokrat, resp dessen Verlag selbst abreffiren, sondern sich möglichst an irgend eine unverbächtige Adresse außerhalb Deutschlands und Oesterreichs wenden, welche sich dann mit uns in Verbindung setzt; anderseits aber, daß auch uns möglichst unverfängliche Zustellungsadressen mitgetheilt werden. In zweifelhaften Fällen empfiehlt sich behufs größerer Sicherheit Rekommandirung. Soviet an uns liegt, werden wir gewiß weder Mühe noch Kosten scheuen um trotz aller entgegen stehenden Schwierigkeiten den Sozialdemokrat unseren Abonnenten möglichst regelmäßig zu liefern

Parteigenoffen! Vergeßt der Verfolgten sind. Dies letztere nachzuweisen wäre ihr leicht geworden, da

und Gemaßregelten nicht!

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Der Chemnißer Sozialisten- Prozeß. Der Prozeß, der in den Tagen vom 28.- 30. September bor dem Chemnitzer Landgericht gegen unsere Genossen Auer, Bebel, Diet, Frohme, Heinzel, Müller und Ulrich wegen Geheimbündelei 2c. sich abspielte die Mitangeklagten Viereck und Vollmar waren wegen Krankheit am Erscheinen neb berhindert darf, wie immer das Urtheil, das am 7. Of­tober gesprochen werden soll, ausfällt, zu den moralischen Er­folgen unserer Partei gezählt werden. Angesponnen, um die Partei zu verderben, um eine Basis zu schaffen, damit überall gegen die anerkannten Wortführer der Partei mit Prozessen 5. P. leden Augenblick vorgegangen werden kann, hat er den Erfolg gehabt, aller Welt zu zeigen, wie ungeheuerlich die Maßnahmen gewesen sind, die man bisher unter der Firma des gesetz­lichen" Rechts gegen uns allerwärts anwandte, und wie wir­kungslos das gegen uns geschmiedete Ausnahmegesetz geblieben den ist. Wie seiner Zeit der Leipziger Hochverrathsprozeß ein wirksames Propagandamittel für unsere Partei wurde, das durch die Verurtheilung der Angeklagten nur an Kraft gewann, so auch der Chemnitzer Prozeß. Darüber sind namentlich alle diejenigen einig, welche in jenen Tagen den Verhandlungen beiwohnten und die klägliche Rolle sahen, welche die Ankläger spielten, und mit dem selbstbewußten, sicheren Auftreten der An­geklagten verglichen. Man konnte auf den Gedanken kommen, die Rollen seien vertauscht.

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Nachdem die deutsche Presse aller Parteien in ziemlich aus­führlicher, wenn auch nicht selten unrichtiger Weise Bericht erstattet hat unrichtigkeiten in der Schilderung der Vorkomm nisse, die wesentlich in der raschen Abwickelung des ganzen Prozesses ihre Ursache finden fann es nicht Aufgabe des Sozialdemokrat" sein, zu wiederholen, was Alle bereits wissen. Es genügt zu konstatiren, wie der Prozeß sich gestaltete und wie er entstand. Dieser letztere Punkt ist besonders in­teressant.

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Bekanntlich ging die Anklage dahin, daß unsere Genossen einer geheimen Verbindung angehörten, deren Dasein, Ver­fassung und Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden solle(§ 128 d. St. G. B.), und ferner, daß sie Mit­glieder einer Verbindung seien, zu deren Zwecken oder Be­schäftigungen gehöre, Maßregeln der Verwaltung oder die Voll­ziehung von Gesetzen durch ungesetzliche Mittel zu verhin­dern oder zu entfräften(§ 129 d. Str. G. B.).

Der§ 128 droht den Mitgliedern der Verbindung mit Gefängniß bis zu 6 Monaten, den Stiftern und Vor­her: ſtehern der Verbindung mit Gefängniß von 1 Monat bis zu 1 Jahr. Und nach§ 129 fönnen die Mitglieder der Ver­bindung mit Gefängniß bis zu 1 Jahr, die Stifter und Vor­steher mit Gefängniß von 3 Monaten bis zu zwei Jahren bestraft werden.

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Das Anklagematerial bildete der Inhalt des Sozialdemo­frat". Außer dem. ,, Sozialdemokrat" lag nichts von Belang bor, denn die vielfach als Belastungsmaterial angeführten Pro­tokolle des Wydener und Kopenhagener Kongresses sind erst Abdrücke von Artikeln des Sozialdemokrat". Der Inhalt des letzteren war von der Anklage sehr sorgfältig nach allen Richtungen hin durchsucht worden, und waren eine Menge von Artikeln und einzelnen Säßen, in welchen von Organisation, von der Nothwendigkeit sich zu organisiren, von Verhaltungs­maßregeln vor Polizei und Gericht, von Mahnungen zur Vor­sicht in der Korrespondenz und im Verkehr mit Genossen, von der Parteivertretung, von Einladungen zum Abonnement auf Bf.: den Sozialdemokrat" 2c. die Rede war, als Zeichen einer bestehenden geheimen Organisation angeführt. In der glei­chen Richtung mußten dienen die Existenz von Vertrauens leuten, die öftere Mittheilung von stattgehabten und polizeilich nicht angemeldeten Zusammenkünften der Genossen in den ein­zelnen Orten oder Bezirken, die Existenz und die Sammlung verschiedener Fonds, die von angeblich bezahlten Beamten berwaltet würden. Für die Begründung des§ 129 mußte der Staatsanwaltschaft dienen die schon erwähnte öftere Zu­sammenkunft der Genossen in einzelnen Orten oder Bezirken, die sogenannten Konferenzen und Landesversammlungen, und hauptsächlich die Verbreitung des Sozialdemokrat" und anderer berbotener Schriften, welche nach Ansicht des Anklägers von einer in der Partei bestehenden Verbindung ausgingen, welche die Verbreitung verbotener Schriften zum Zweck habe.

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Wäre die Staatsanwaltschaft ein Organ, das nicht im In­teresse der herrschenden Gewalt, sondern sachlich im Interesse des Gemeinwohls handelte, dann wäre sie verpflichtet, ehe sie eine

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sowohl die Kongreßprotokolle wie der übrige Inhalt des ,, Sozialdemokrat", und zum Theil sogar jene Artikel, die sie als belastend inkriminirte, eine Menge solcher Stellen enthiel­ten. Allein die Staatsanwaltschaft tritt fast allerwärts in Deutschland als Partei auf, als Partei, die es für ihre Pflicht erachtet, den Interessen der herrschenden Klassen eine Stüße und ein Schirm zu sein.

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Anklage erhebt, objektiv zu prüfen, ob neben den scheinbar be-| Wydener Kongreß vor dem Landgericht zu Elberfeld im Jahre lastenden Indizien auch solche entlastender Natur vorhanden 1881 wegen geheimer Verbindung" war kläglich fehlgeschlagen. Man mußte also etwas anderes versuchen. Die dem Kopenhagener Kongreß folgenden Sistirungen in Kiel und Neumünster soll­ten die Gelegenheit dazu bieten. Zwar fand auch jetzt die Kieler Staatsanwaltschaft keine Gründe, um gegen die Sistir­ten auf Grund der SS 128 und 129 vorzugehen und unter­ließ die Erhebung einer Anklage; aber wenn das Kleinere nicht gelang, so vielleicht das Größere. Versuchen wir es einmal mit der Anhängigmachung eines Hochver­rathsprozesses. Das Reichsgericht hat darin schon so Bedeutendes geleistet, daß die Hoffnung auf Bedeutenderes be­gründet ist. Es ist doch undenkbar, daß die Sozialdemokratie auf ihren Kongressen sich nur mit dem beschäftigte, was die Protokolle enthalten; sicher ist der Tag des allgemeinen Um­sturzes festgestellt, ist die Beschaffung der Mittel dazu berathen worden. Auch hat der Sozialdemokrat" gar manchen Artikel

Was also die Staatsanwaltschaft pflichtvergessen versäumte, mußten die Angeklagten im eigenen wie im Parteiinteresse nachzuholen suchen, und man wird ihnen das Zeugniß aus­stellen müssen, daß sie mit großem Geschick und mit einer Be­herrschung des Materials verfuhren, die den Gerichtshof wie den öffentlichen Ankläger nicht wenig überraschten. Dem Prä­sidenten des Gerichtshofs wäre eine bessere Beherrschung des ſehr umfänglichen und in sich verschlungenen Materials sehr zu wünschen gewesen.

Dieser Beherrschung des Materials und dem klug entwor­fenen Feldzugsplan der Angeklagten war es zu danken, daß die Verhandlungen in weniger als der Hälfte der anfangs in Aus­sicht genommenen Zeit zu Ende geführt wurden, ohne daß darunter die Vertheidigung im geringsten gelitten hätte.

Die Angeklagten waren von vornherein übereingekommen, daß in erster Linie Bebel, welcher das ganze Be- und Ent­lastungsmaterial zusammengestellt hatte, das Wort führen, daß Auer ihm sekundiren, und die übrigen Angeklagten nur dann das Wort nehmen sollten, wo sie direkt dazu veranlaßt wur­den. Diese Taktik wurde allseitig streng durchgeführt, sicher zum Vortheil der Sache und mit günstigstem Eindruck nach außen. Die Wirkung war, daß schon in ein und einhalb Tagen die Vernehmung zu Ende war, und die Vertheidiger einen sicheren Boden für ihre Plädoyers erhielten. Hätte der Präsident nicht gefürchtet, die Angeklagten würden sämmtlich zu längeren Reden das Wort ergreifen, es hätten schon am zweiten Tage Nachmittags die Plädoyers beginnen können, und der Prozeß wäre in zwei Tagen zu Ende geführt worden, während man anfangs allseitig dessen Dauer auf vier bis sechs Tage angenommen hatte. So begannen Mittwoch Vormittag 9 Uhr die Plädoyers, die Mittags halb 1 Uhr bereits beendet waren. Den Reigen eröffnete der Oberstaatsanwalt, der in

fünfviertelstündiger Rede den krampfhaften Versuch machte, das Dasein einer geheimen Verbindung zu beweisen, von der er selbst zugestehen mußte, nichts Näheres zu wissen. Mit dem gleichen Scharfsinn behauptete er die Existenz einer Verbindung, zu deren Zwecken und Beschäftigungen es gehöre, vermittelst ungesetzlicher Mittel bestehende Gesetze und Maß nahmen der Behörden zu entkräften oder unwirksam zu machen. Nach dem Ober- Staatsanwalt nahmen die Vertheidiger das Wort, um, Rechtsanwalt Freytag, Leipzig, in anderthalbstün­diger, und Rechtsanwalt Munkel, Berlin, in einstündiger Rede in gradezu glänzender Weise die Anklage Stück für Stück zu zerpflücken. Es war ein Hochgenuß, die beiden Vertheidiger zu hören, wie der eine mit dem schweren Geschütz der Thatsachen, die gegen die staatsanwaltschaftlichen Ausführungen sprachen, in's Feld rückte, der andere mit ätzender Fronie und feiner, aber schneidiger Logik das künstliche Gebäude staatsanwaltschaft­licher Phantasie zertrümmerte.

Für die Zuhörer, und diese waren unter anderm auch in Gestalt der verschiedensten höheren Polizeiorgane aus Leipzig, Dresden, Berlin 2c. 2c. herbeigeeilt, unter ihnen auch der sächsische Justizminister Dr. Abeken, konnte kaum ein Zweifel sein, auf wessen Seite die Wahrheit und die Logik standen. Ob der Gerichtshofer besteht aus Chemnitzer Richtern- derselben Ansicht ist, wird der 7. Oktober zeigen.

Der Staatsanwalt war so niedergeschmettert, daß er weiter auf das Wort verzichtete; dasselbe thaten auch die Angeklagten, aber aus dem entgegengesetzten Grunde. Sie fanden, wie Bebel in ihrem Namen erklärte, die Vertheidigung so aus­gezeichnet, daß jedes weitere Wort ihrerseits nur eine Ab­schwächung sein würde."

Noch ehe die Richter gesprochen, hat die öffentliche Meinung ihr Verdikt gefällt, es lautet: Nichtschuldig. Aber die öffentliche Meinung fragt auch weiter: Wie war dieser Prozeß öffentliche Meinung fragt auch weiter: Wie war dieser Prozeß möglich? Konnte und durfte man ihn anhängig machen, ohne etwas anderes, als was die Angeklagten oder ihre Freunde selbst veröffentlicht hatten, als Unterlage für die Anklage zu besitzen?

Dieser Punkt ist ganz besonders wichtig. Das Wachsthum und die Entwickelung der Sozialdemokratie unter dem Sozia­listengesetz ist ihren Feinden und namentlich den Regierungen schon längst ein Dorn im Auge. Die gelungene Abhaltung der beiden Kongresse, ohne daß, trotz aller aufgewandten Mühe, die Hochwohllöbliche rechtzeitig das geringste erfuhr, brachte das Faß des Mißmuths zum Ueberlaufen.

Der Versuch eines Prozesses wider die Theilnehmer am

gebracht, der sich als Auflagematerial verwenden läßt, ſichten wir diese nur hübsch. So dachten die gesammten Bundes­regierungen, und so wandte man sich an die Reichsanwaltschaft zu Leipzig mit dem Antrag:

Die Anklage auf Hochverrath wider die Theilnehmer am Kopenhagener Kongreß zu erheben.

Aber die Reichsregierung lenkt und die Reichsanwaltschaft denkt. Der letzteren kam das Material" doch sehr windig und dürftig vor und sie lehnte rundweg das Ver­langen ab.

Darüber war man in Berlin sehr konsternirt. Abermals eine Anklage wegen Verletzung der SS 128 und 129 vor einem preußischen Gericht zu versuchen, wagte man nach den ge­machten Erfahrungen nicht mehr, hatte doch das Reichspolizei­ministerium unter Herrn v. Madai in Berlin nicht einmal das weitere nöthige Belastungsmaterial ausschnüffeln können, trotz der en gros betriebenen Reichsschnüffelei und des Ver­brauchs immenser Mittel. Mit einem Wort, die Reichsregie­rung, das heißt die preußische Regierung, hatte keine Neigung, sich weiter zu blamiren. Da fand sich als Retter in der Noth Herr Dr. Abeken, der sächsische Justizminister. Wenn Dr. Abeken von der Sozialdemokratie sprechen hört, kommt er in den Zustand eines gewissen Thieres, dem man einen rothen Lappen vor die Augen hält. Und im vorliegenden Falle han­delte es sich um so exquisite gute Freunde wie die Bebel und Vollmar aus dem sächsischen Landtag!

Was der preußische Justizminister nicht wagte und wozu sich in Preußen kein Gericht fand, das unternahm jetzt frisch, fromm, fröhlich, frei Herr Dr. Abeken. War ihm doch der Leipziger Hochverrathsprozeß, wozu man ebenfalls in Berlin das Material geliefert hatte, so vortrefflich gelungen, und hatten so viele, viele andere Sozialisten- Prozesse, zu denen er in den letzten fünfzehn Jahren an die verschiedenen Staats­anwaltschaften im Lande die Anregung gegeben hatte, so gün­stige Resultate für ihn gehabt, daß es auch diesmal schwerlich fehl gehen konnte. Herr Dr. Abeken nimmt also die Aften von Berlin und schickt sie an die Staatsanwaltschaft nach Leipzig mit der Weisung, gegen Bebel und Genossen die Anklage wegen Verletzung der§§ 128 und 129 zu erheben. Aber da passirte das Unglaubliche:

Die Leipziger Staatsanwaltschaft lehnte die Erhebung der Anklage ab, weil das Auklagematerial ungenügend sei. Wenn ins Dresdener Justizministerium drei Blizze gleich­zeitig einschlügen, könnte die Konsternation keine größere sein, als auf jenen Bescheid von Leipzig. Herr Dr. Abeken war außer sich vor Zorn. Flugs sandte er einen seiner Geheim­räthe persönlich nach Chemnitz an die dortige Staatsanwalt­schaft, um auf den Umstand hin, daß Vollmar in Mittweida wohnt und also seinen Gerichtsstand in Chemnitz hat, gegen diesen und Genossen die Anklage zu erheben.

Was in Leipzig mißlungen war, gelang in Chemnitz. Die Staatsanwaltschaft dort erhob auf genau dasselbe Belastungs­material hin, das der Leipziger nicht genügte, die Anklage, und die Anklagekammer des Chemnitzer Landgerichts beschloß, derselben Folge zu geben. So kam der Prozeß zu Stande, der vom 28.- 30. September sich in Chemnitz abspielte.

Herr Dr. Abeken hat seinen Zweck zunächst erreicht, ob er auch die gewünschte Verurtheilung erreichen wird? Die Antwort werden unsere Genossen haben, wenn diese Zeilen in ihre Hände kommen.

Ist der Ist der Bauer für unsere Bewegung zu

gewinnen und auf welche Weise?

Mit dem herannahenden Winter, der Jahreszeit, in welcher der Bauer am ehesten für eine ernsthafte Diskussion zu haben ist, dürfte es ange

bracht sein, auf die obige, schon so oft in unserer Partei ventilirte Frage im Organ zurüdjukommen.

Wir beginnen damit, zwei Einsendungen, die an eine im Frühjahr veröffentlichte Korrespondenz anknüpfen, zum Abbruck zu bringen, und