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Nr. 170.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

15. Jahrg.

Die Insertions- Gebühr beträgt für die fechsgespaltene Rolonel selle ober beren Raum 40 Pfg., für Bereins- und Bersammlungs- Anzeigen, forte Arbeitsmarkt 20 Pfg. Inferate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ift an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet.

Ternspredjer: Rmf I, r. 1508. Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Bentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Sonnabend, den 23. Juli 1898.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Vom Bäckereiverordnungs- Jammer. Noch kurz vor den Wahlen hatten sich Konservative und Freisimmige verbündet, um den angeblich so sehr bedrängten eine" bestimmte widerlegung der wiederholt aufgestellten Be- gewachsen. Das Resultat der Erörterungen mit Bäckermeistern kann als und der Berliner offiziösen Presse ist der Mund wie zu­Bäckermeistern zu Hilfe zu kommen und die Bäckereiverordnung Hauptung angesehen werden, daß die Verordnung das Bäckerei- Viele Blätter ergehen sich nun in Klagen über Ju des Bundesraths als unberechtigten Eingriff des Staates in gewerbe erheblich schädige. Zwar flagten noch manche, aber keiner diskretion" und dergleichen. Einige sagen, diese Indiskretionen die freie Gewerbsthätigkeit zu brandmarken; es galt bei ihnen er Befragten vermochte buch und ziffernmäßig seien ebenso schlimm, als wenn der Sozialdemokratie als feststehende Thatsache, daß das Bäckereigewerbe durch dieselbe eine schwere Schädigung des Geschäfts nachzu Geheimerlasse übergeben würden. Danach müssen diese zu grunde gerichtet werden müsse. Nun bringen die a mtlichen weisen."( Erfurt ) Blätter das, was da geschehen, als etwas ganz außergewöhn­Berichte der preußischen Gewerbe- Aufsichts-" Die Verordnung fann bei einigem guten Willen durchgeführt liches und als etwas, das des Tages Licht nicht. vertragen beamten für 1897 den Beweis, wie jämmerlich erlogen werden. Dazu ist allerdings eine schärfere ueberwachung könne, ansehen. und die Bestrafung der8uwiderhandlungen erforderlich." die Klagen der Meister waren, andererseits aber auch, wie ( Hannover .) ungenügend der gewährte Schutz für die Gesellen ist und Eine schwere wirthschaftliche Schädigung der Bäckereien durch wie jämmerlich er durchgeführt wurde und durchgeführt die Verordnung ist nicht nachzuweisen."( Minster.) werden kann. Diefe Mittheilungen zeigen zur genüge, wie unberechtigt Uebereinstimmend theilen die Beamten aus den ver- die Klagen der Bäckermeister sind. Weit berechtigter sind die schiedensten Bezirken Preußens mit, daß bei nur einigermaßen Klagen der Bädergesellen, daß die Verordnung nicht gutem Willen der Meister sich alle Bestimmungen der Verdurchgeführt, von der Polizei wenig oder gar nicht revidirt, hinzu, daß bisher die kontrolle, ob die Verordnung Fällen eine Verurtheilung des Meisters nicht erfolgen kann, ordnung durchführen ließen. Die meisten Berichte fügen aber von den Gerichten zu milde gestraft wird und in den meisten auch innegehalten wurde, nur bei einem kleinen Theile weil- es an Zeugen fehlt. Kennzeichnend für die Ursache der Bäckereien ausgeführt wurde, und auch bei diesen in sehr dieses Zeugenmangels sind die Mittheilungen des Aufsichts­milder Weise, wohl um die zornigen Herren Bäckermeister mit beamten für Bonn , welcher meldet: ihrem furchtbaren Schicksal zu versöhnen, in der tollsten Ueberhaupt scheuen sich die Gesellen den revidirenden Ausbeutung ihrer Gesellen ein Klein wenig behindert zu sein. Beamten gegenüber, den Meister belastende Aussagen zu machen, Auch geht aus den Berichten hervor, daß eine strenge was man ihnen auch nicht verdenken tann, denn Ent Durchführung der bestehenden Verordnung schon des- lassung würde in den meisten Fällen die unausbleibliche halb gar nicht erfolgen tann und wird, weil dies folge fein. Die gleiche Wirkung würde vermuthlich ein Auftreten der Gesellen vor Gericht gegen den dem guten Willen der Meister überlassen meister haben; sie werden demnach einer Vorladung als Zeuge, bleiben muß, falls diese nicht von den Gesellen zur Durch wenn irgend möglich, aus dem Wege gehen." führung gezwungen werden. Sehr richtig heißt es in dem Magdeburger Bericht:

der Verordnung in Bedrängniß gerathen sollten, so würde dafür Wenn diese Mittheilung einestheils von dem lippe'schen nicht der Verordnung, sondern der eigenen Hand- Hofe die Schuld an der Veröffentlichung der Angelegenheit lungsweise der Bäcker die Verantwortung zuzu abwälzt, so giebt sie doch zugleich den Thatbestand selbst zu. weisen sein.( Oppeln .)

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Für so verbergenswerth haben wir diese Angelegenheit nicht angesehen, im Gegentheil, wir finden sie sehr interessant. Die Logik der Thatsachen ist stärker als der Wille der Menschen. Das erfahren jetzt die Herren Agrarier mitsammt ihren Vorkämpfern in der Reichsregierung, den Herren von Hammerstein, Thielen, Posadowsky zc. Sie hatten, da gegen die Handelsverträge mit Rußland und Amerika nicht offen anzu dem Verwaltungswege, der in dem geliebten Rußland eine so Handelsverträge mit Rußland und Amerika nicht offen anzu kämpfen war, den schlauen Plan gefaßt, unter der Hand, auf große Rolle spielt, ihren Willen durchzusetzen und die Handels­berträge zu durchlöchern, ohne daß das Volk etwas merkte. Es begann nun die famose Schnüffelkampagne, die sehr lebhaft an die Tabats- und Kaffee- Riecherei des alten Friz erinnert. Schuß des nationalen Magens wurde die Losung. und gewiß war das ein edeles Ziel. Hätten die gutherzigen Herren Agrarier einen Feldzug gegen den abscheulichen Fuselschnaps eröffnet, mit dem das deutsche Volt seit Jahrzehnten in raffinirtester Weise vergiftet wird, jeder anständige Mensch hätte seine helle Freude gehabt und sich gesagt: sie sind doch im Grund ordentliche Leute, die Herren Junker. Allein leider sind es ja gerade die Herren Junker, welche das Schmapsgift im Großen fabriziren und die Schnapsvergiftung als Haupt­

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Während also dieser Beamte pflichtgemäß es bedauer lich findet, wenn Gesetzesübertretungen seitens der Meister Der größte Theil der Bäckereien in den größeren ungefühnt bleiben und die Verordnung aus Mangel an Zeugen Städten, besonders in Magdeburg , übertritt die or nicht durchgeführt werden kann, nimmt der Aufsichtsbeamte lebenserwerb betreiben. schriften bezüglich der Arbeitszeit fast täglich, was aber durch Ste visionen nur in den seltensten Fällen für Schleswig , Gewerberath Rittershausen, in Es mußten also andere Gifte entdeckt werden: das festgestellt werden kann. Da eine einheitliche Arbeits- feinem Berichte einen Standpunkt ein, der im schärfsten amerikanische Schwein, das zwar weniger an Trichinen leidet, als zeit nicht festgefekt ist, solche auch für die einzelnen Betriebe Widerspruche zu den Obliegenheiten eines das national- germanische Junkerschwein, aber doch mitunter nicht festgelegt zu werden braucht, die Bestimmung derselben Gewerbe- Aufsichtsbeamten steht. Er erlaubt sich auch Trichinen hat: Also Kriegserklärung an das amerika­vielmehr in jedem Betrieb dem Inhaber freisteht, so können nämlich, diejenigen Gefellen, welche Uebertretungen seitens der nische Schwein. Kriegserklärung an den amerikanischen Speck . Ueberschreitungen der zulässigen Beschäftigungszeit entweder nur Meister zur Anzeige bringen, als, Denunzianten" zu Striegserklärung an die amerikanischen Aepfel, weil einmal durch mehrmalige Revisionen in einer und der bezeichnen. Er schreibt: furz Kriegs­selben Arbeitsschicht oder durch Ausfragen des auf einem eine Schildlaus entdeckt worden- Die Meister pflegen, wie in Altona beobachtet wurde, sich Personals ermittelt werden. Beides, besonders das letztere, hat mit den Gesellen über die Arbeitszeit so lange gütlich zu einigen, erklärung an alles, was den Magen des geliebten deutschen viel Mißliches. Durch eine Aenderung der Vorschriften wird vor- bis das gute Einvernehmen aufhört und der Geselle eventuell Landsmannes verderben und die Preise der Junkerwaaren aussichtlich kaum etwas gebessert werden können, da der Kon- als Denunziant auftritt." herabdrücken könnte. furrenztampf der fleinen und mittleren Betriebe gegen die Die Bezeichnung als D'enunzianten schließt eine Gleichzeitig derselbe Minenkrieg gegen den russischen größeren im Berein mit den weitgehenden Ansprüchen des Publikums Beleidigung und Herabsetzung der Gesellen Handelsvertrag. Kriegserklärung an die ruſſiſchen Gänse, stets zu Uebertretungen anreizen muß. Wirksamer Schutz gegen übermäßige Ausnutzung wird nur durch gänzliches in sich. Daß der Beamte nicht ganz ohne Absicht dieses Wort weil das russische Gänsefleisch den deutschen Mägen und den Berbot der Nachtarbeit sich erreichen lassen, wobei zu Denunziant" für die um Verbesserung ihrer Lebenslage mit preußischen Junkertaschen gefährlich sein sollte. Neben diesem beachten bleibt, daß fürzere Nachtruhe viel werthvoller ist, als Hilfe der Staatsgesetze kämpfenden Arbeiter verwendete, Gänsekrieg alle möglichen Schliche und Kniffe, um die Ausfuhr längere Arbeitsruhe am Tage. Die geringen, den Konsumenten schließen wir aus den nachfolgenden Säßen seines Berichtes: billiger Lebensmittel aus Rußland zu verhindern und die aus einer solchen Maßnahme erwachsenden Nachtheile können ihnen" In Altona haben sich öfter Sendlinge der sozial- Junkertaschen zu füllen. bei der Bedeutung der Sache wohl zugemuthet werden. Auch würde demokratischen Agitation in die Backstuben gedrängt, um Während dieses Geheimkrieges mit fleinen und kleinsten das Publikum bei längerer Gewöhnung die Nachtheile bald nicht Zuwiderhandlungen festzustellen. Bei dem dortigeit Geiverbe- Mitteln ähnliche Schleichfeldzüge an allen anderen Grenzen mehr als solche empfinden." und alles nur mit dem einen Zweck, im vorgeschobenen Interesse des deutschen Volksmagens den deutschen Volksmagen u leeren und die Junkertasche zu füllen.

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Inspektor gingen im ganzen 18 Denunziationen ein, von Das gänzliche Verbot der Nachtarbeit war von unserer denen 4 zu Bestrafungen geführt haben." Seite stets gefordert worden, hatte aber die Beschüßer der Der Gewerbe- Aufsichtsbeamte, welcher in solcher Weise von Ausnutung" der Gesellen durch die Bäckermeister nur noch De nunziationen" spricht, macht es natürlich unmöglich, Das Spiel hat Jahre lang gedauert. Wir tamen bis hart an zu heftigerer Agitation gegen die so zahme und unzureichende daß er das Vertrauen der Arbeiter gewinnt, und schließlich sind den Rand eines Zollfriegs mit Amerika . Und wir tamen an den Nand Bundesraths- Verordnung veranlaßt, so daß ja schließlich die Anzeigen, die pflichtgemäß von ihm erstattet werden, für die eines Zollkriegs mit Rußland , als der preußische Eisenbahn­Eugen Richter gemeinsam mit Herbert Bis- angezeigten Unternehmer wenigstens, auch nichts weiter als minister einen kühnen Husarentarifangriff auf den Handels­mard gegen den Bundesrath den Vorwurf er- Denunziationen", und es ist dann nicht verwunderlich, wenn vertrag machte und ein anderer preußischer Minister das be­hoben, daß seine Verordnung zu weitgehend sei und in Gerichtsurtheilen als Milderungsgrund rühmte Verbot des Gänsefußmarsches erließ. Da war aber die Bäckermeister zu grimde richte. Wie unberechtigt dieser für die Höhe einer Strafe angegeben wird, wie es im vorigen auch das Maß zum Neberlaufen gebracht. Die Logik Vorwurf ist, zeigen die nachstehenden im Auszuge wieder Jahre seitens eines preußischen Gerichtshofes geschah, daß die der Thatsachen trat in ihr Recht gegenüber der Junkeranmaßung gegebenen Mittheilungen der Aufsichtsbeamten: Anzeige vom Gewerbe Inspettor erstattet sei! Es ist und Regierungsgefügigkeit.

Freilich, wie lange wird's dauern, bis die Junker sich Der Schutz, den wieder einen Krug verschafft haben und zum Brunnen iſt

,, Nachtheilige wirtungen lassen sich nicht mit Sicher- eine schwere Verkennung der Aufgaben eines Gewerbe- Der Krug ist zerbrochen. Die Scherben liegen ant heit erkennen. Die selagen über schwere wirthschaftliche Schädigung Aufsichtsbeamten, in solcher Weise, wie es im Schleswiger Boden. Mit Amerika giebt's feinen Zollfrieg, und mit Ruß­des Arbeitgebers und das Schwinden guten Einvernehmens zwischen Bericht geschieht, die für ihn unentbehrliche Mithilfe der land auch nicht. Meistern und Gesellen ist im wesentlichen nicht begründet, da die Arbeiter bei der Durchführung der Geseze durch Aus­stellenweise bestehende Entfrembung nicht erst mit brüde wie Denunziation herabzusehen. der Bädereiverordnung eingetreten ist."( Weſt die Bäckerei- Verordnung den Arbeitern gewährt, preußen.) " Die Gesellen arbeiten zu langsam mit zu vielen und zu langen gering genug, die kontrolle, ob die Verordnung durchgeführt gehen?- Pausen, die Meister tümmern sich zu wenig um den wird, für die Beamten außerordentlich schwer; sie hätten es Betrieb. Wenn mit dem alten Schlendrian gebrochen daher mit Freuden zu begrüßen, wenn die Arbeiter ihnen würde und der Meister selbst den Betrieb mehr über- helfen, dem Staatsgejeze Anerkennung bei den Bäckermeistern wachte, würde die vorgeschriebene Arbeitszeit genügen, besonders zu verschaffen! wenn statt der veralteten Oefen solche besserer Konstruktion verwendet würden."( Potsdam .)

Die Marimal- Arbeitszeit genügt den gewöhnlichen Bedürf nissen. Von einem Schwinden des guten Einvernehmens zwischen Meister und Gesellen als Folge der Bäckereiverordnung kann nicht gesprochen werden."( Guben .)

Politische Ueberlicht.

Berlin , den 22. Juli.

Das Kaiser- Telegramm wird lebhaft besprochen. Die " Nachtheilige Wirkungen der Verordnung sind bisher nicht er- jenigen, welche erst meinten, es sei unglaublich, daß die An­fennbar geworden. Es fehlt nicht nur an thatsächlichen Beobachtungen, gelegenheit sich so verhalte, wie mitgetheilt wurde, müssen sich von denen auf wirthschaftliche Schädigungen geschlossen werden fönnte, sondern es wurde im Gegentheil von Meistern wohl oder übel jetzt zu diesem Glauben bekehren. Es ist oft ausdrücklich zugestanden, daß die Regelung jegt unzweifelhaft festgestellt, daß der betreffende Schrift der Arbeitszeit für das Personal eine Noth- wechsel zwischen dem Grafen- Regenten zu Lippe und dem wendigkeit sei. Daß den fleineren ungenügend eingerichteten Staiser stattgefunden hat. Die Tägl. Rundschau" veröffentlicht Bäckereien durch die größeren Betriebe scharfer Wettbewerb bereitet folgendes: wird, ist keine Frage; deshalb kann jenen aber nicht die Berechtigung willkürlicher Ausnutzung des Personals zugestanden werden. Wenn jene Betriebe, die mit unzulänglichen Mitteln oder ohne Mittel begründet wurden, die einerseits von der Mühle langes Biel fordern, andererseits der Kundschaft übermäßig borgen, also 001 vornherein ohne thatsächliche Existenz­berechtigung dastehen und sich nur durch weitgehende Ausmuzung des Personals zu erhalten vermögen, bei Handhabung

Den durch die Presse gehenden Mittheilungen über einen Schriftwechsel zwischen Sr. Majestät dem Kaiser und Sr. Erlaucht Schriftwechsel zwischen Sr. Majestät dem Staiser und Sr. Erlaucht dem Grafen- Regenten zu Lippe steht die lippische Staatsregierung gänzlich fern. Die Veröffentlichung ist von nichtlippischer Seite und ohne Wissen und Wollen der hiesigen Staatsregierung erfolgt. Detmold , den 21. Juli 1898.

Fürstliches Staatsministerium. b. Miefitfch ed."

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Deutsches Reich .

Unternehmerwünsche. In Unternehmerkreisen plant man eine Eingabe an die geseßgebenden Körperschaften, die darauf abzielt, das Streitposten stehen" in jedem Falle als groben Unfug anzusehen und dementsprechend zu bestrafen. Bisher haben schon mehrfach Gerichte eine solche seltsame Gesezes­auslegung zu wege gebracht. Aber den Unternehmern genügt das nicht. Sie halten ja jede Ausübung des Koalitionsrechtes für groben Unfug". Auf dem Papier mag dies Recht zur Noth stehen bleiben, aber in praxi sollen es die Arbeiter nicht benutzen dürfen.-

Poftreformen? Der Staatssekretär des Reichspostamts hat der Handelskammer zu Halberstadt mitgetheilt, daß die Frage der Zulassung von Rollenbriefen bei der bevorstehenden Revision einzelner Versendungsbedingungen in Erwägung gezogen werden wird. Ferner war die Handelskammer behufs Ermäßigung der Fernsprechgebühren und der Bostanweisungs­Antwort erhalten, daß eine anderweite Festsetzung in Aussicht ge­gebühr für fleine Beträge vorstellig geworden und hat darauf die nommen sei. Man spanne seine Erwartungen mur ja nicht zu hoch!

Genossenschaftswesen. Aus der von der Zentral Genossen schaftstasse aufgestellten Statistik läßt sich auch zum ersten Male flar übersehen, welche Unternehmungen bei den einzelnen Richtungen im Genossenschaftswesen eine Rolle spielen. Vei der Ausdehnung