Nr. 256.
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Vorwärts
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Berliner Volksblatt.
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16. Jahry.
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Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Die Mittellinie.")
II.
Borght will nun Berufsvereinen, welche seinen Bebingungen nachkommen, eine Befreiung von den Fesseln einiger der vereinsgesetzlichen Bestimmungen gewähren, so daß sie Frauen, Kinder, Lehrlinge aufnehmen und mit einander in Verbindung treten dürften. Auch will er ihnen die Rechtsfähigkeit eingetragener Vereine nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geben. Das wären allerdings für die Gewerkschaften Gaben von großem Werte, wir können aber verlangen, daß sie bedingungslos gewährt werden, da alle Einsichtigen nur einer Meinung über die Notwendigkeit sind, die Rechtsstellung der Berufsvereine zu sichern. Für dieses Geschenk aber soll nach der Meinung des Herrn van der Borght die Arbeiterschaft auch noch die Zuchthausvorlage mit in den Kauf nehmen, anders kann man es nicht nennen.
In allen wesentlichen und gefährlichen Bestimmungen schließt sich van der Borght den Vorschlägen der Regierung an. Mit einigen gewundenen Redensarten sucht er den ausnahme gesetzlichen Charakter der gegen die Arbeiter gerichteten Bestimmungen zu beschönigen, indem er sie als ein Special gesetz bezeichnet.
Mittwoch den 1. November 1899.
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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
von oben herab bestrebt ist, die Wahlpropaganda der oppo fitionellen Parteien zu erschweren, das erhellt auch aus der in Durlach erfolgten behördlichen Auflösung einer großen socialistischen Wählerversammlung, die in bem Augenblicke dem Machtspruche eines noch sehr jungen, Regierungsreferendars zum Opfer fiel, als der Referent, gegen einen nationalliberalen Diskussionsredner polemisierend, die historische Thatsache konstatierte, daß für die revolutionären Erhebungen der Jahre 1848/49 nicht das Volk, sondern die Regierungen vers antwortlich zu machen seien.
Wenn das Bostenstehen wirklich in allen Fällen als straflos Schon die Anberaumung der Urwahlen auf einem behandelt werden würde, in denen es lediglich dem Zwecke Sonnabend gewährt dem Verdachte Naum, man habe sich dabei dient, Nachrichten oder Auskünfte zu geben oder einzuziehen, von der gewiß nicht unbegründeten Vermutung bestimmen laffen, so würde es eben allgemein erlaubt sein, denn in allen nor- dieser Tag werde mehr als alle anderen Tage der Woche die Zwede der nationalliberalen Regierungspartei fördern helfen. Der Somit malen Fällen dient es lediglich diesen Zwecken. Die Unter- abend ist für die Arbeiterschaft im ganzen Lande der Lohntag; bas nehmer wollen aber gerade, daß das Geben und Einziehen Ablohungsgeschäft nimmt in zahlreichen Betrieben geraume Zeit in von Nachrichten verhindert werde. Wenn nämlich Fälle vor- Anspruch und hält die Arbeiterschaft länger als sonst an den kommen sollten, in denen das Postenstehen sich gegen die persön- Arbeitsstellen fest. Da die Arbeiter in den meisten Fällen auch noch liche Sicherheit und Freiheit der Arbeitswilligen richtete und eine eine weite Strecke bis zum Wahllokale zurückzulegen haben und stillschweigende Drohung darstellte, so bedürfte es feines neuen der Wahlatt spätestens um 8 Uhr, an vielen Orten schon um 7 Gesetzes um strafrechtlich einzugreifen; das würde heute schon oder 6 Uhr abends geschlossen wird, so geht zweifellos mancher unter§ 152 der Gewerbe- Ordnung gehören, ganz abgesehen auszuüben ihm an einem anderen Tage der Woche wohl möglich gevon ihnen feines wichtigsten Staatsbürgerrechtes verlustig, das von den vielen verkehrspolizeilichen Beschränkungen, denen es wesen wäre. Dazu kommt, daß gerade der Bahltag am meisten ohnehin unterworfen wird. Man muß deshalb befürchten, dazu geeignet ist, wanfelmütige Elemente unter der Arbeiterschaft daß die neue Bestimmung dazu dienen soll, um jedes durch versteckte Androhung der Entlassung oder Lohnkürzung eins Bostenstehen unmöglich zu machen, und thatsächlich wäre sie zuschüchtern und auf diese Weise von ihnen die Abgabe eines auch dazu ungemein tauglich. Die Polizeibeamten hätten regierungsfreundlichen Stimmzettels zu erpressen. Wie sehr man nach ihr das Recht, jeden Posten zu arretieren, und dieser müßte dann beweisen, daß er bloß die Absicht verfolgt habe, Nachrichten einzuziehen oder zu geben. Die Polizei würde ihm natürlich nicht glauben, würde das Postenstehen weiter verhindern, und auch eine nachträgliche Freisprechung im Strafverfahren würde daran nichts mehr ändern können. Die Beftimmung ist also juristisch ungeheuerlich und praktisch geradezu ruinös für die Arbeiterbewegung, denn wie schon oft aus Das ist aber ein großer Jrrtum des gelehrten Herrn. geführt worden ist fann fein Streit durchgeführt werden, Specialgesete tönnen besondere, nur bei gewissen Berufsarten wenn es nicht möglich ist, auch mit den zuziehenden Streit. Dienste des nationalliberalen Parteiregimentes ward jedoch in den Der bedeutungsvollere Teil der staatserhaltenden Thätigkeit im vorkommende Delifte treffen, z. B. die Nahrungsmittel- brechern in Verkehr zu treten. städtischen Gemeinde Vertretungen und WahlVerfälschungen, ohne deshalb Ausnahmegesetze zu werden. Ebenfalls auf dem Boden des Zuchthausgeseßes bewegt tommiffionen geleistet, in denen sich die Anhänger des Aber Beleidigung, Drohung, Nötigung sind Delikte, die all- sich van der Borghts Vorschlag, nach dem zu erweiternden Ministeriums Eisenlohr, ungestört durch oppofitionelle kontrolle, ein gemein vorkommen und allgemein strafbar sind; der§ 153§ 153 auch alle die Handlungen zu bestrafen, welche zwar Stelldichein geben. Typisch in dieser Hinsicht sind die beiden Städte der Gewerbe- Ordnung und das Zuchthausgeset sind Aus- nicht begangen sind, um einen anderen zur Teilnahme an Pforzheim und Durlach , zugleich diejenigen Wahlbezirke, in nahmegesetze, weil sie diefelben Handlungen härter bestrafen, einer Koalition oder zur Unterwerfung unter dieselbe zu be- denen die Socialdemokratie sich am energischesten anschickt, die biswenn sie von Arbeitern im Lohnkampfe begangen werden, wegen, aber deshalb, weil der Betroffene sich dieser Koa herigen nationalliberalen Vertreter, und zwar ohne fremde Hilfe, In Pforzheim ging der Eifer des und weil sie ein Motiv, das nach allgemeinen strafrechtlichen An- lition früher widersetzt hatte. Das heißt in der Praxis, daß aus dem Sattel zu heben. nationalliberalen Stadtrats so weit, daß dieser, entgegen der schauungen als Milderungsgrund gelfen müßte, auf diese Art zu Beleidigungen, Drohungen und geringe Körperverlegungen Borschrift des Gesetzes die Wahlzeit auf die Stunden von einem Strafverschärfungsgrund machen. Auch darüber geht Borght ohne Antrag des Verlegten, ja jogar gegen seinen Willen 10 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags feſtſetzte, schweigend hinweg, was selbst der Staatssekretär Nieberding verfolgt werden sollen, wenn das Motiv, dem sie entsprungen wodurch den Wählern aus dem arbeitenden Volte die Abstimmung anerkannt hat, daß die Bestimmungen des Gesetzes im Lohn- waren, irgend wie mit der Arbeiterbewegung zusammenhängt. außerordentlich erschwert worden wäre. Der geharnischte Protest kampf einseitig die Stellung der Arbeiter erschweren, daß sie Das ist der schwerste Eingriff in die persönliche Freiheit der der socialistischen Arbeiterschaft, die sich auch hier wieder als die wahre also die der Arbeitgeber erleichtern. Der alte§ 153 der sogenannten Arbeitswilligen, den man begehen kann. Hüterin von Gesetz und Ordnung erwies, machte den genialen Versuch Gewerbe- Ordnung bestrafte bekanntlich nach der richtigen Ablehnend verhält sich van der Borght allerdings gegen der Pforzheimer Rathausgrößen allerdings zu Schanden. Inzwischen Ansicht nur Ausschreitungen von Arbeitern gegen Arbeiter und über der Einführung der Zuchthausstrafe, gegenüber der war den Ordnungsstügen jedoch der Umstand zu Hilfe gekommen, von Arbeitgebern gegen Arbeitgeber. Van der Borght will Minimalstrafe von drei Monaten Gefängnis und der Aus- daß die Herbst- kontrollversammlung, zu der auch die Jahrgänge 1893/94, fowie ein Teil der Landwehr zu erscheinen ganz wie die Zuchthausvorlage die Strafbestimmungen auch dehnung der Strafe bis auf fünf Jahre Gefängnis für die haben, auf den Tag der Urwahlen festgesezt werde. auf solche Handlungen ausdehnen, die von Arbeitern gegen jenigen, die sich solche Handlungen zum Geschäfte machen", Da die Mannschaften des Beurlaubtenstandes am Tage der KontrollArbeitgeber und umgekehrt verübt werden, freilich mit der ebenso gegen die Bestimmungen des§7 des Zuchthausgesetzes, versammlung bis um Mitternacht den Militärgefeßen unterstehen, in§ 4 Absatz 3 des Zuchthausgesetz- Entwurfes ent- monach, wenn man den richtigen Thäter nicht faßt, ein anderer mithin alle jene bekannten militärischen Verbote bezüglich der Teilhaltenen Einschränkung, daß es als Bedrohung oder bestraft werden soll. Er will eine Marimalstrafe von nahme au socialistischen Bestrebungen 2c. auf sie anwendbar sind, so Berrufserklärung nicht anzusehen sei, wenn jemand ein sechs Monaten Gefängnis für die in§ 153 der Gewerbe- liegt die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahlfreiheit in diesem Arbeits- oder Dienstverhältnis ablehnt, kündigt, die Arbeit Ordnung vorgesehenen Fälle einführen. Mit keinem Falle gewiß jehr nahe. Daß auch bei der Einteilung der Urwählerbezirke einstellt oder eine solche Handlung in Aussicht stellt. Es ist Worte erwähnt er dabei, daß schon heutzutage das altrenommierte geometrische Geschick der musterstaatlichen hier nicht der Ort, die Unklarheit dieser anscheinend zu Gunsten sämtliche Fälle außer den allerleichtesten als Nötigung. Be- Gouvernementalen in den Dienst der„ guten Sache" gestellt wurde, der Arbeiter gegebenen, in Wahrheit wesentlich den Arbeit leidigung, Körperverletzung, Bedrohung mit weit höheren versteht sich eigentlich von selbst. In Durlach hat man dasselbe gebern zu gute kommenden Bestimmung zu beleuchten. Nach Gefängnisstrafen belegt werden können, und daß faktisch seit bis zu der fabelhaften Virtuosität entwickelt, einzelnen vorwiegend dem Borghtschen Vorschlage würde ganz wie nach der Zuchthaus der Deynhausener Rede die Gerichte in den meisten Fällen von Arbeitern bewohnten Bezirken bei gleicher Zahl der zu wählenden borlage immer noch ein Arbeiter, der unter der Androhung des weit über die Maximalstrafe des§ 158 der Gewerbe- Ordnung Wahlmänner die doppelte Wählerzahl zuzuweisen, als wie andern, Streifs einen höheren Lohn fordert, wegen Erpressung bestraft hinausgehen. besser gesinnten, und hat dadurch auf die einfachste Weise von der werden können. Ebenso würde die Drohung gegen einen So laufen die Vorschläge des Borght darauf hinaus, die Welt, auch ohne die berühmten Eisenlohrschen Stautelen", ein Korrektiv Streifbrecher, fünftig nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten Zuchthausvorlage in den für die Praris der Arbeiter gegen das politische Uebergewicht der„ radikalen Massen" zu schaffen gewußt. Bei der von der socialistischen Parteiorganisation vorgenommenen zu wollen, strafbar bleiben, obwohl der Drohende nur in gefährlichsten Bestimmungen durchzubringen, allerdings dafür Durchsicht der a mi tlichen Wählerlisten stellte sich die mertAussicht stellte, von einem ihm zustehenden Rechte Gebrauch den Arbeitervereinen eine günstigere Rechtsstellung zu ge- würdige Thatsache heraus, daß in demselben Durlach , wo die Ents zu machen. währen, die freilich wieder mit allerhand Rechten der Behörden scheidung zwischen Nationalliberalen und Socialdemokratie diesmal Schlimmer noch ist, daß Borght nicht nur die ganz verklausuliert ist. Wenn alle Nationalliberalen, die auf auf Senopf und Spiz" steht, bei einer Urwählerzahl von circa 1500 unbestimmten Ausdrücke, körperlicher Zwang, Drohung, Borghts Standpunkt stehen, fest entschlossen wären, die Ein- polle 200 wahlberechtigte Bürger, selbstverständlich bei der Aufstellung Ehrverlegung, Verrufserklärung" des§ 153 der Gewerbe- räumung der erhöhten Rechte an die Berufsvereine zur un- fast ausnahmslos Arbeiter, Ordnung bestehen lassen will, sondern daß er die erläßlichen Bedingung für ihre Zustimmung zum der Listen bergeffen" worden waren, mehr als felbft in dem zehnmal größeren Mannheim , wo allerdings Strafen dieses Paragraphen noch ausdehnen will auf Zuchthausgeseze zu machen, wäre die Sache nicht gefährlich, Stadtrat und Wahlkommission die Socialdemokratie ein die Fälle der rechtswidrigen Wegnahme von Arbeits- denn die Regierungen werden zur Zeit unter feinen Um- Wörtchen mitzureden hat. Den in Presse und Versammlungen gerät usw., des Bostenstehens und des ungehörigen und be- ständen den Arbeitervereinen weitere Rechte einräumen, unserer Partei erhobenen Vorwurf der unerhörten Schlamperei" lästigenden Folgens auf Wegen und Straßen". Diese drei sondern lieber die Zuchthausvorlage scheitern lassen. quittierte der nationalliberale Stadtrat von Durlach dadurch, daß er neuen strafbaren Thatbestände hat Borght dem in der Zucht. Es ist aber zu befürchten, daß eine ganze Reihe dem socialistischen Wahlkomitee die Abschrift der Wählernationalliberalen hausdebatte so oft erwähnten englischen Gesez entnommen. von Männern sich mit der der Zu listen verweigerte unter Begründung, die Beder Stadt seien nicht dazu da, die Geschäfte der Es ist nun von unserer Seite damals schon erklärt worden, ftimmung zur Zuchthausvorlage auf der Borghtschen Mittel- amten daß wir uns mit englischen Gesezen allenfalls befreunden linie" befreunden, aber auf die Erfüllung seiner Be politischen Parteien zu besorgen. Wenn die Durlacher Stadtväter es weiterhin in ihrem amtlichen Wahlausschreiben wiederum„ berfönnten, wenn wir englische Behörden und eine englische dingungen verzichten wird. Der Möllersche Flügel geffen" haben, die Wähler darauf aufmerksam zu machen, daß Justiz hätten. Da bei uns aber in der Bureaukratie ein Geist der Nationalliberalen steht ja mehr oder weniger offen sogar ber Abstimmungsalt in einem hierfür besonders einzurichtenden genährt wird, dem jede selbständige Regung des Arbeiters, jedes auf dem Boden des von der Regierung vorgelegten Bucht- isolierten Raum unter Benutzung eines Kouverts für den StimmVorgehen von Arbeiterfoalitionen gegen Arbeitgeber schon haus- Gesezentwurfes. Darin liegt die enorme Gefahr solcher zettel vorgenommen werden muß, obwohl dieser Hinweis durch bon vornherein als eine Ruchlosigkeit erscheint, da unsere Be- Vermittlungsvorschläge. ministerielle Verfügung vorgeschrieben ist, so darf auch dies nicht hörden die Streikbrecher für besonders nüzliche Elemente Die ehrlichen Freunde des Koalitionsrechtes unter den weiter verwundern; weiß man doch, daß unsere Nationalliberalen des Staates halten, so wäre nicht zu erwarten, daß diese Nationalliberalen thäten gut daran, sich nicht einmal auf eine augenblicklich für ganz andere Rautelen" schwärmen, als für diejenigen, mit denen die Wahlfreiheit des badischen Staatsbürgers zum Bestimmungen in einer so wohlwollenden Weise gehandhabt Diskussion über diese sogenannte Mittellinie einzulaffen. Schuge gegen Beeinflussungen umgeben worden ist. werden würden, wie es thatsächlich in England geschieht. Dienst Auslegung des groben Unfugs- Paragraphen beweist, daß man
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Rechtsbeugung zur Wahlzeit.
bei uns zu Lande im Gegenteil aus dem harmlosesten Gesetze Folgerungen abzuleiten geneigt ist, die geradezu eine Zer Aus Baden wird uns geschrieben: störung politischer Grundrechte bedeuten. Darum würden wir die Annahme der Erweiterungsvorschläge van der Borghts für eine schwere Schädigung der Arbeiterklasse halten, auch wenn alle möglichen auf dem Papier stehenden Rautelen gegen den Mißbrauch hinzugefügt werden würden.
So wie van der Borght die Bestimmung über das Posten stehen fassen will, würde sie an dem heutigen Zustande nur bei illoyaler Handhabung etwas ändern können.
*) Siche Nummer 255 des Vorwärts".
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Es würde an dieser Stelle zu weit führen, wollten wir alle die hübschen kleinen Mittel und Mittelchen aufzählen, mittels deren das mit dem Mute der Verzweiflung um sein bißchen Existenz kämpfende nationalliberale Parteiregiment angesichts der Es war vorauszusehen, daß in dem gegenwärtigen Landtags bevorstehenden Wahlen seinen totalen Zusammenbruch zu verhindern Die obigen Proben mögen genügen zur Charakteristik wahlkampf, der für die nationalliberale Partei und damit für unser fucht. „ Siegeszuversicht", mit der die Gefolgschaft reattionäres Polizeiministerium Eisenlohr einen Stampf auf Leben der und Tod bedeutet, von gouvernementaler Seite alles werde aufge- Minifteriums Eisenlohr der nahen Entscheidungsschlacht ents boten werden, um den konzentrischen Angriff der taktisch vereinigten gegensieht. Wir zweifeln nicht daran, daß die zahl Gegner abzuschlagen und eine weitere Verstärkung der Oppofition losen Rechtsbeugungen, die im gegenwärtigen Wahlkampf die im Landtag zu verhindern. Was aber die letzten Wochen an offenfundiger Rechtsbeugung gebracht haben, das übertrifft felbft die schlimmsten Befürchtungen derjenigen, die auf Grund ihrer Er fahrungen aus früherer Zeit in dieser Hinsicht auf manches starte Stück gefaßt waren.
Fahnen des gegen die freiheitlich und fortschrittlich gesinnte Mehrheit des badischen Voltes ausgezogenen Nationalliberalismus befleckt haben, von Erfolg begleitet sein werden in dem Sinne, daß die Wählerschaft die ihr mit dem Stimmzettel in die Hand gegebene Waffe dazu benutt, um den nationalliberalen Größen