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Nr. 22.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

17. Jahrg.

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Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Die Umgehung des Budgetrechts.

Wo immer man die neue Flottenvorlage anfäßt, zerfällt fie in Staub und Moder. Alles an ihr ist wirr, unklar, willkürlich. Ihre Entstehungsgeschichte ist eine absolutistische Karikatur; Düpierung des Reichstags, gebrochenes Versprechen der Regierung, Ausschaltung des Bundesrats, das sind einige Züge aus der Vorbereitung des Entwurfs. Er selbst aber ist plump formuliert; seine allgemeine Begründung besteht aus Allerweltsphrasen, mit denen jede Vorlage verteidigt werden kann. Nebelhafte Ziele werden angedeutet. Statt sorgsamer Motivierung erhalten wir vage Schwärmereien, statt einer wissenschaftlichen Darlegung von Ursachen und Wirkungen springende Behauptungen, statt Beweise Dogmen. Ueber die Deckungsfrage wird mit harmloser Unbekümmert heit hinweggeglitten; die Ausgaben müssen sich nicht nach den Ein­nahmen richten, sondern umgekehrt: was wir wollen, müssen wir haben. Endlich ist die Vorlage ein Hohn auf jedes konstitutio= nelle Verfahren. Der Flottenplan, so wie er gestaltet ist, be­deutet eine Suspension der Verfassung auf ihrem eigent­lichsten und wichtigsten Gebiet.

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Man mag über die Tendenz der Flottenvorlage sehr ver­schieden denken, man mag die weltpolitischen Träumereien für höchste Weisheit halten, man mag an den mystischen Zusammenhang von Handel und Kanonen glauben über zwei Eimvände sollte keine bürgerliche Partei hinwegkommen, die den Anspruch einer wenigstens äußerlichen Ehrlichkeit zu wahren sucht: über das Dedungs­problem und die konstitutionelle Frage. Und selbst wenn die Kosten den socialpolitisch reaktionärsten Gruppen feine Strupel bereiten, darüber sollten innerhalb des Reichstags, seitdem auch die Konservativen die Reize eines verfassungsmäßigen Staats­lebens entdeckt haben, nicht zwei Meinungen möglich sein: daß eine Borlage, welche die materielle Mitwirkung der Boltsvertretung für Jahre hinaus beseitigt, in jedem Falle unannehmbar sei.

N

Die Zumutung, die die Regierung wagt, ist weniger über raschend als die Gelassenheit, mit der die bürgerlichen Parteien diese Zumutung aufnehmen. Die preußisch deutschen Regierungen haben sich niemals mit dem Budgetrecht des Reichstags befreundet; wenn aber der Reichstag auf seine bedeutsamste Machtvollkommenheit verzichtet, fo vollzieht er gegen sich selbst den Staatsstreich.

Sonnabend, den 27. Januar 1900.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Sicherung des Friedens auch gegen den seemächtigsten Gegner, genommen wird, sehr bald in kürzerer Frist gefordert erfüllen fann, wenn sie in dem Umfang durchgeführt wird, in welchem sie in Aussicht genommen ist Bruchteile eines Geschwaders bilden keine Formation und haben militärisch nur die Bedeutung einer verstärkten Materialreserve. Ebensowenig genügt die Beschränkung auf drei Geschwader, weil dadurch der Zweck der Vermehrung nicht erreicht wird.

werden wird, so daß die 6 Milliarden schon weit schneller aufgebraucht sein werden. Der im Jahres­durchschnitt erforderliche Aufwand für die Marine sowie die Steigerungsquote würden dann noch erheblich größer sein als jetzt angenommen wird. Es ist daher notwendig, daß die geseggebenden Faktoren, Nehmen wir aber das Unwahrscheinliche als wahrscheinlich bevor in die Ansführung des Plans eingetreten wird, sich darüber an: Es sei mit den 42 Milliarden bis 1916 gethan. Dann einigen, ob der Gesamtplan für richtig gehalten wird und sollen nach der Regierungsvorlage im Laufe der 16 Jahre ausgeführt werden soll. Ueber diese Frage muß eine Ent- 769 Millionen auf Anleihe genommen werden. Die scheidung herbeigeführt werden, und zwar eine solche von übrigen Aufwendungen sollen aus den ordentlichen dauernder Gültigkeit. Dies ist nur durch ein Gesetz zu Reichseinnahmen bestritten werden. Die ,, Begründung" bemerft hierzu:

erreichen.

Abgesehen von dieser Erwägung ist die gesetzliche Fest­legung der Vermehrung auch noch aus folgenden Gründen er­forderlich:

1. Nur die gefeßliche Festlegung der Bermehrung fennzeichnet den festen Willen, die Flotte zu schaffen. Ohne daß dicfer feste Wille zum zweifellosen Ausdruck gelangt, erwachsen der Durch führung des großen Plans sowohl auf personellem, als auch auf materiellem Gebiet erhebliche Schwierigkeiten.

Nur wenn für die Durchführung des Plans eine sichere Garantie gegeben ist, ist dauernd auf die Beteiligung einer größeren Anzahl leistungsfähiger Betriebe am Bau der Flotte zu rechnen, da nur dann das erforderliche Kapital in kostspieligen An­lagen zum Bau von Kriegsschiffen angelegt wird. Nur dadurch aber, daß die Marine nicht auf ganz wenige große Unternehmungen beschränkt ist, wird eine gesunde Konkurrenz ermöglicht.

Die bisherige Entwicklung der Reichsfinanzen läßt erwarten, daß sich eine jährliche Steigerung der Beanspruchung der ordent lichen Einnahmen für Marinezwecke in der vorstehend berechneten Höhe ohne neue Steuern decken lassen wird.

Sollte sich dies vorübergehend in dem erforderlichen Um fang nicht ermöglichen lassen, jo erübrigt nur, wenn neue Einnahmequellen nicht erschlossen werden, in solchen Jahren den Anleihebetrag zu erhöhen."

So geht die Regierung in tändelnder Naivetät über die Frage hinweg, wie das schwer belastete deutsche Volk neue Milliarden aufbringen soll.

Die Leichtherzigkeit der Wassermänner in Finanzfragen überschreitet alles, was man selbst in der Aera des Weltmacht­leichtsinns für möglich halten sollte. Sie ist so groß, daß sie Nur wenn eine weitere Entwicklung der Marine gesetzlich felbft den Bundesrat aus der Ruhe gefcheucht sichergestellt wird, ist der Andrang von Seekadetten, Schiffsjungen hat. Eine Korrespondenz bringt folgende höchst bemerkens­und Freiwilligen, d. h. von solchen, die den Marinedienst als werte Mitteilung: Lebensberuf wählen, ein ausreichender.

Nur bei gesetzlicher Festlegung des Ziels ist der innere Ausbau der Marine sowie im besonderen die Erweiterung der Werft- und Hafenanlagen von vornherein dem späteren Bedürfnis richtig an­zupaffen.

2. Der durch gesetzliche Festlegung der Vermehrung gefeun­zeichnete einmütige Beschluß von Bundesrat und Reichstag, die Kriegsmarine zu verdoppeln, ist für das Ansehen des deutschen Namens im Auslande und damit für die gesamte politische und wirtschaftliche Entwicklung des Deutschen Reichs von größter Be­deutung.

Auf Kosten der Masse.

Die Flottenvorlage, die nicht auf der Tagesordnung der gestrigen Bundesratssigung stand, ist, wie wir hören, angenommen worden, indem die Vertreter mehrerer Staaten ausdrücklich den Vorbehalt machten, daß nachträglich über die Deckungsfrage eine besondere eingehende Beratung erfolge. Von Bayern , Württemberg und Baden wird Wert darauf gelegt, daß feste Bestimmungen darüber getroffen werden, daß bei Aufstellung des fünftigen Reichsetats teine Erhöhung der Matrikularbeiträge über den Betrag der Ueberweisungen hinaus stattfinden darf. Diefe Staaten haben auch zur Dedung der Kosten der Vorlage die Einführung einer Reichsstener, und zwar eines 8uschlages zu den Erbschaftssteuern der größern Vermögen, in An­regung gebracht."

Um so bedeutsamer ist die Anregung und Einführung einer Reichssteuer, welche die großen Vermögen belastet. Diese Anregung folgt den Spuren der Vorschläge, die von frei­sinniger und socialdemokratischer Seite früher schon gemacht sind. Jene Bundesstaaten haben also etwas gelernt und ihre Abneigung gegen die preußischen Vorschläge ist gerade ein drastischer Beweis für die Leichtfertigkeit, mit der diese Vorschläge aufgestellt worden sind, sowie für die Ungeheuer­lichkeit dieser Zumutungen an den unbemittelten deutschen Steuerzahler.

Nach dieser Begründung wird niemand mehr mit dem Hinweis, Man muß sich an den Ursprung unsrer Verfassung erinnern, daß ja der Reichstag das Recht der jährlichen Bewilligung behalte, um zu begreifen, wie solches Attentat auf das Budgetrecht, wie es den geringsten Eindruck machen. Entweder wird dem Reichstag fein jetzt geplant wird, möglich werden fonnte. Der Verfassungsentwurf, Recht ernstlich gewahrt, alljährlich über die Marineforderungen frei zu Die Bundesregierungen sind allen Berliner Anforderungen der dem konstituierenden norddeutschen Reichstag vorgelegt wurde, entscheiden, dann ist der Plan" überflüssig und deshalb unannehmbar. in telegraphischem Gehorsam gefügig. Jezt droht aber durch schloß überhaupt die Aufwendungen für Heer und Marine von dem Dann dürfte der Plan" dem Reichstag höchstens zur Kenntnis die Flottenansprüche ihren Finanzen schwere Gefahr. Da Budgetrecht aus und wollte für die übrigen Ausgaben eine Festnahme, als ein vorschwebendes unverbindliches Programm zu beginnt ihre Opposition. Sie benußen die Gelegenheit, den fegung auf die ganzen drei Jahre der Legislaturperiode. Gegen gemutet werden. Oder aber der Entwurf erhebt den Anspruch alten Gedanken der Miquelschen Reichs- Finanz­über dieser Beseitigung des Budgetrechts unter dem Schein seiner auf strikte Durchführung, dann bedeutet er, daß der reform wieder aufzunehmen und die Loslösung des einzel­Einführung wurde von entschieden konstitutioneller Seite verlangt, Reichstag darauf verzichtet, sein Budgetrecht anders als staatlichen Finanzwesens von den Bedürfnissen des Reichs zu daß alle Ausgaben des Bundes, einschließlich der für Marine und lediglich formell und fittiv auszuüben. Die Begründung zeigt un fordern. So berechtigt die Sorge der bundesstaatlichen Finanz­Kriegswesen, jährlich festgesetzt werden sollten. In die Ver- zweideutig, daß es sich um diesen zweiten Fall handelt. Der minister ist, daß die für die Marinevermehrung geforderten faffung ging schließlich der jetzt noch in Kraft befindliche Ver- Reichstag soll sich auf das Ziel des Planes verpflichten, er soll der Summen unmöglich aus den laufenden Einnahmen gedeckt mittlungsantrag Miquels über, der zwar das Budgetrecht Regierung sechs Milliarden im Vorrat zur Verfügung stellen, ohne daß werden können, daß dadurch bedeutende Erhöhungen der auch auf die Ausgaben für Heer und Marine ausdehnte, ferner die alljähr die Regierung irgendwie gebunden ist, eine bestimmte Zeit der Matrikularbeiträge nötig werden würden, so wird sich der liche Bewilligung feststellte, aber zugleich die gefährliche Konzession Durchführung innezuhalten. Bewilligt der Reichstag den Plan", so Reichstag auf diese Lösung der Angelegenheit sicherlich machte, daß in besonderen Fällen" die Ausgaben für eine längere hat er sich damit des Rechtes des Widerstandes, ja selbst der ernst- nicht einlassen. Denn die Erfüllung dieser süddeutschen Wünsche Dauer als ein Jahr bewilligt werden dürften. Dieser Zufaß war haften Prüfung für viele Jahre begeben. Der erste Erfolg müßte dazu führen, daß die Einzelstaaten von jedem Beitrag die Bresche, durch die das absolute Regiment alsbald wieder in die der großen Schlachtflotte wäre, daß sie das zu den Reichsfinanzen und von jeder Verantwortlichkeit für Verfaffung einmarschieren konnte. Alle die Septennate, Serennate, Budgetrecht der Boltsvertretung in den Grund das Finanzwesen des Reichs befreit würden und daß damit Aeternate bedeuteten eine Rückkehr zu der alten Regierungs- bohrt.- die Reichsausgaben lediglich und für alle Zeit aus den anschauung, daß der Reichstag in Fragen der Landesverteidigung" indiretten Steuern und Zöllen bestritten werden nichts dreinzureden hätte. Und diese reaktionäre Entwicklung erreicht müßten. ihren Gipfel in der jetzigen Flottenvorlage, die das Budgetrecht, um das einst als das wertvollste tonftitutionelle Gut so heiß gekämpft wurde, mit einer geradezu imponierenden Naivetät beseitigt. Das Tollste in den neuesten Flottentollheiten dürfte die Es ist wichtig, den Teil der Begründung der Flottenvorlage im Behandlung der Deckungsfrage sein. Wortlaut fennen zu lernen, der den famosen Vorschlag zu recht- Nach den Berechnungen der Regierung werden die ein fertigen sucht, der Reichstag solle sich für die Verdopplung der maligen Ausgaben bis zur Erreichung der verlangten Flotte verpflichten und alles übrige dem Gutdünken der Re- Flottenstärke 1861 Millionen betragen. Die fortdauern gierung überlassen. Es heißt da über die gesegliche Festlegung der den Ausgaben, die im Etat von 1900 sich auf fast 74 Mill. Vermehrung": belaufen, jollen jährlich um 5,4 Millionen wachsen, so daß Durch die Annahme des Flottengesetzes ist die Not- fie 1916 die Höhe von 162,7 Millionen erreichen. Die wendigkeit anerkannt worden, die Stärke der Marine und Gesamtaufwendungen werden von 168,6 Millionen im Jahre Die Begründung" hofft, man werde ohne neue Steuern ihre Organisation auf eine gesegliche Grundlage zu stellen. 1900 auf 323 Millionen im Jahre 1916 und auf auskommen können. Zugleich aber kündigt sie an, daß dies Sieraus folgt an fich schon, daß eine Vermehrung der 342 Millionen im Jahre 1920 wachsen. vielleicht doch nicht der Fall sein möchte und daß dann ent­Marine ebenfalls gesehlicher Anordnung bedarf. Wenn Die ganze Berechnung ist natürlich gänzlich unverbindlich, weder neue Einnahmequellen erschlossen werden gleich bei dieser Sachlage eine weitere Begründung der Not- da keine Höchstsumme, über die hinaus der Reichstag nicht oder der Anleihe Betrag erhöht werden solle. Er wendigkeit gefeglicher Festlegung nicht erforderlich ist, so sollen im bewilligen müßte, wie im jezigen Flottengesek, festgelegt schließung neuer Einnahmequellen bedeutet aber nichts andres Nachstehenden doch die Gründe nochmals dargelegt werden, aus welchen die verbündeten Regierungen die Gesetzesform für un werden soll. Die Begründung" giebt selbst zu, daß die als Wiederaufnahme der alten Projekte der Erhöhung erläßlich halten." Kosten für Werften, Docks, Hafenanlagen sich nicht ver- der Bier- und Branntweinsteuer. Das ist eine wahrhaft Tirpitzsche Logit: Der Reichstag hat anschlagen lassen". Aber auch alle übrigen Veranschlagungen, Reichstag feiner früheren Haltung getreu von diesen Steuern durch die Annahme der Vorlage von 1898 anertaimt, daß ein insbesondere diejenigen für Neubauten, werden zweifelsohne nichts wissen, so bleiben als letter Ausweg erhöhte Anleihen. gefeglicher Plan notwendig ist. 8wei Jahre darauf erweist sich, daß von den später wirklich nötigen Summen weit übertroffen Es ist jedoch gar fein Zweifel, daß die laufenden Reichs­diese gesetzliche Festlegung wegen der veränderten Verhältniffe" werden, wie bekanntlich die Anschläge des 1898er Flotten- einnahmen unmöglich die Flotten- Milliarden einbringen können. falsch war folglich müssen wir abermals einen Plan" be- gefeges sich ebenfalls als zu niedrig herausgestellt haben. Die Selbst wenn wir mit einer dauernd günstigen und weiter willigen, der nach wiederum zwei Jahren durch die ver- Panzerkolosse und ihre Armierung werden faft von Jahr zu steigenden Entwicklung der Reichseinnahmen rechnen, können änderten Verhältnisse beseitigt wird. Die alte Vernunft wies Jahr teurer; ein Linienschiff erster Stlasse tostete vor 10 Jahren die toloffalen Summen, die man jetzt fordert, nicht gedeckt 1113 an, aus der Einsicht in einen begangenen Irrtum noch 15 Millionen, im jezigen Flottengesetz 20 Millionen, im werden. Aber nur unverantwortlicher Finanzleichtsinn kann die Vermeidung eines tünftigen Irrtums zu lernen. Die neue welt- neuen Flottenplan aber sind bereits 25 Millionen dafür mit einer so günstigen Entwicklung rechnen. Wäre sie aber politische Vernunft dagegen stellt das Gesetz auf, daß ein Irrtum eingesetzt. Das wird so fort gehen. auch wirklich weiter und dauernd so günstig, als sie bisher zu einem zweiten Irrtum verpflichte, daß eine Unmöglichkeit durch gewesen ist: Werden nicht neben den Marineforderungen zahl­eine andre Unmöglichkeit abgelöst werden müsse. reiche andere Reichsausgaben nötig werden? Wird man Doch unsere regierenden Weltpolitiker berufen sich nicht nur auf nicht nächstens mit neuen Forderungen für die Landarmee diesen zwingenden Schluß, daß einer Dummheit eine gleiche au kommen? folgen habe, fondern sie sind so gnädig, die Notwendigkeit eines neuen gefeßlichen Plans noch besonders zu begründen:

" Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, daß eine Bermehrung der Marine nur dann den beabsichtigten Zwed:

Will der

Die jetzt für den neuen Flottenplan veranschlagte Summe bon 4585 Millionen, die sich bis zur Vollendung der letzten, 1916 in Bau zu gebenden Schiffe im Jahre 1920 auf 5921 Millionen, also fast 6 Milliarden, erhöhen würde, wird sich also bestimmt als nicht zureichend erweisen und weit überschritten werden. Dazu kommt die Wahrscheinlichkeit, die gleichfalls an Sicherheit grenzt, daß die Verdoppelung der Schon geht es jetzt der dritten Milliarde im Sturmschritt Flotte, die jetzt für einen 16jährigen Zeitraum in Aussicht 1 entgegen. Statt Schulden zu tilgen, werden wir bald An­

Es ist sicher, daß die Anleihewirtschaft noch weit schlimmer werden wird als die Begründung zugiebt.