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Nr. 273.

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pad an adults 17. Jahrg.

Vorwärts

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Berliner Volksblatt. Berliner

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Die Insertions- Gebühe

beträgt für die fechsgespaltene Kolonets getle oder beren Naum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins­und Bersammlungs- Anzeigen 20 Pfg. leine Anzeigen" jedes Wort 5 Pig. ( nur das erste Wort fett). Inserate für Judie nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in berExpedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet. Kernsprecher: Amt I, nr. 1508. Telegramm Adresse: Bocialdemokrat Berlin

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Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.

Die Politik des Kaisers.

Freitag, den 23. November 1900.

Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

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39d lehnung gelangten. Bemerkungen des Demokraten Payer über§ 3. Alle den borstehenden Bestimmungen widersprechenden die Mißachtung des Bundesrats riefen den bayrischen Gefeße und Verordnungen, einschließlich derer, welche die Vers Die Reichstagsdebatten über den chinesischen Kreuzzug, Bundesratsbevollmächtigten Grafen Lerchenfeld auf den Plan, der abredung und Vereinigung zum Behuf der Erlangung günstigerer die auch am Donnerstag noch nicht zum Ende gelangten, bieten bei nun seinerseits lang und breit auseinandersetzte, mit welcher Genlig Lohn- und Beschäftigungsbedingungen hindern, untersagen oder unter aller Stagnation des bürgerlichen Parlamentarismus doch auch ein samkeit sich diese erlauchte Körperschaft auf das notdürftige In- Strafe stellen, sind aufgehoben. § 4. Wer die Ausübung der in vorstehenden Paragraphen revolutionierendes Element der Gärung: 8um erstenmal wurde, formiertwerden beschränkt. Nebenbei verriet Graf Lerchenfeld das währleisteten Rechte hindert oder zu hindern versucht, wird mit Ge­ohne daß sich irgend ein Widerspruch erhob, von den Vertretern aller offene Geheimnis, daß für die Regierungen die Indennitätsfrage fängnis bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Parteien und der Regierungen die Person des Kaisers und die eine ganz gleichgültige Bagatelle ist, eine leutselige Konzession ohne Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt. Rundgebungen seiner Politit mit großer Unbefangenheit diskutiert. ernsthafte Bedeutung. Noch bei der Zuchthausvorlage konnte ein preußischer Minister mit Für die Weltpolitit trat als geistlicher Ritter noch in einer Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen lodernder Entrüstung gegen die Hineinziehung der Majestät protestieren. Pfäffisch bösartigen Rede Herr Stöder ein. Als er die unverschämte zu ersuchen, dem Reichstag bis zur nächsten Seffion einen Gesetz­Jetzt haben sich die verantwortlichen Männer zum erstenmal an Behauptung aufstellte, die Socialdemokratie habe die Erschießung des entwurf vorzulegen, durch den die regelmäßige tägliche Magimal­der Aufgabe versucht, in ausführlicher Rede für die Aeußerungen Erzbischofs von Paris in der Kommune gepriesen, ertönten auf den arbeitszeit für alle im Lehre, Arbeits- und Dienst­Wilhelms II, einzutreten. Der neue Brauch der parlamentarischen Bänken der Socialdemokratie ftitirmische Protestrufe. Bewußte Lüge", berhältnis im Gewerbe, Industries, Handels. Kritik der persönlichen kaiserlichen Politik ist damit von der Ne: rief man Stöcker schrill entgegen. Herr v. Frege, der als Vice- 10 Stunden festgesezt und innerhalb gesetzlich zu bestimmender Fristen und Verkehrswesen beschäftigten Personen vorläufig auf gierung selbst sanktioniert worden. präsident fungierte, war ob dieses Ausbruchs gerechter Gutrüstung auf 8 Stunden verkürzt wird. den Redner nicht durch sie moth inarger Berlegenheit. Er bat Zwischenrufe zu unterbrechen. Als Stöder aber geendigt, Entwurf eines Gesetzes betreffend die Abänderung des hatte sich Herr v. Frege inzwischen den Fall wohl überlegt und er Reichsgesetzes über die Preffe vom 7. Mai 1874. widmete dem Genossen Fischer, der die Nufe ausgestoßen hatte, einen Art. 1. Der Abs. 2 des§ 20 des Reichsgesetzes über die Presse gedoppelten Ordnungsruf. bom 7. Mai 1874 erhält folgende Fassung:

Ist die Druckschrift eine periodische, so ist der auf der Druck ftrafen, wenn er nicht den Nachweis führt, daß er nicht der schrift angegebene verantwortliche Redacteur als Thäter zu bes Thäter ift. 19

Es ergab sich zugleich, daß zwischen der Politit des Kaisers und der Politit des Kanzlers, so wie sie dem Reichstag vorgetragen wird, ein unvereinbarer Widerspruch besteht, und mit Recht hob heute der Demokrat Bayer hervor, daß Graf Bülow eine logisch unmögliche Verantwortung auf sich nehme, wenn er neben seiner eignen Politik auch die des Kaisers zu berantworten Genosse Singer verirat noch einmal in großen Zügen und bereit sei. aller Schärfe unfre principiell ablehnende Anschauung. Er rechnete Aus dem Dilemma windet sich auch die schlangenmenschliche mit den Angriffen der Regierungsvertreter und der Redner aus dem Hause Geschicklichkeit des Grafen Bülow heraus: Wenn der Reichstag die Politik des Kanzlers billigt, so spricht er damit zugleich die gegen die Socialdemokratie sowie mit den die Chinapolitik verteidigenden Mißbilligung der Politik des Kaisers aus. Umgekehrt würde ein Argumenten gründlich ab. Insbesondere zerstörte er auch die Basser Umgekehrt würde ein mannsche Legende, daß die Arbeiter an dem Kreuzzug interessiert Bekenntnis zur Bolitik des Kaisers ein Vertrauensvotum für den feien. Vergeblich mühte sich der Präsident, Singers wuchtige Aus­Grafen Bülow schlechterdings ausschließen. Für welche diefer beiden Möglichkeiten sich die Mehrheit des führungen durch wiederholten Ordnungsruf zu hemmen. Reichstags entscheidet, darüber besteht kein Zweifel. Graf Bülows missionare angeftimmt und nach einem heftigen Geplänkel persön Ichrift auch nicht in andren Fällen und nicht unter dem Gesichts­

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Erklärungen, die nichts erklären, ist ein großer äußerlicher Erfolg beschieden. Alle bürgerlichen Parteien find mit den Grundsätzen" des Kanzlers zufrieden, nur die Socialdemokratie verharrt in grundsätzlichem Widerspruch. In der That paßt das Wesen des Grafen zu dem bürgerlichen Parlamentarismus, der nicht mehr um Principien streitet, sondern die Dinge so lange gemächlich treiben läßt, als nicht die geschäftlichen Klasseninteressen in Frage kommen

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Nachdem Herr Bachem vom Centrum noch ein Loblied auf die licher Bemerkungen, bei dem Stöcker gegenüber Bebel übel abschnitt, vertagte das Haus die weitere Beratung auf Freitag, wo Bebel Gelegenheit erhalten wird, die gegen seine Rede gerichteten Angriffe zurückzuweisen.

diese besoin Indo

Anträge

finnungslose Besonnenheit, die zu dem Programm des Fortwurstelns der socialdemokratischen Fraktion.

fchwört, ziert Kangler wie Bürgertum.

Art. 2. In das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 ist folgender Baragraph einzufügen:

§ 21a. it im Inlande durch rechtskräftiges Urteil festgestellt worden, daß der Inhalt einer Druckschrift nicht den Thatbestand einer strafbaren Handlung enthält, so kann auf denselben Inhalt eine Berurteilung wegen Herstellung oder Verbreitung einer Druck Wirkung haben auch Urteile, welche vor Jukrafttreten dieses Gesetzes puntte andrer bestehender Strafgesetze begründet werden. erlassen worden sind.

Artikel 3. Der Paragraph 22 des Reichsgesetzes über die Presse. vom 7. Mai 1874 erhält folgende Fassung:

Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Vergehen, welche durch die Verbreitung oder den Versuch der Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen werden, sowie aller bewerbreitung were born afte dem Zwede 9bereitungshandlungen, welche auf Grund des Inhalts der Druckschrift den Thatbestand eines Verbrechens oder Vergehens erfüllen und der

Die focialdemokratische Fraktion hat dem Reichstag folgende Anträge und Gefeßesentwürfe unterbreitet:

Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis zur nächsten Session einen Gesetz­entwurf vorzulegen, durch welchen an Stelle der im§ 139b der Reichs- Gewerbe Ordnung bestimmten Beamten und Landespolizei­Reichs- Gewerbe- Ordnung behörden Betriebsaufsichts.Behörden nach folgenden Grund­fäßen errichtet werden:

Die Aufsicht erstreckt sich auf alle Betriebe im Gewerbe, ein schließlich der Heimarbeit, Handel, Verkehr, Bergbau, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Schiffahrt.

jenigen sonstigen Bergehen, welche in diesem Geseze mit Strafe be­droht sind, verjährt in sechs Monaten.

Die Verjährung beginnt: fchäftigten Personen( z. B. Berfafier, Herausgeber, Redacteur) mit bei den mit der Herstellung des Inhalts der Druckschrift bes dem Zeitpunkt, in welchem mit ihrer Zustimmung die Druckschrift ber Beröffentlichung nicht festzustellen ist, mit dem Zeitpunkte, in veröffentlicht wird, und wenn ihre Zustimmung zu dem Zeitpunkte welchem sie das Manuskript zum Zwecke der Veröffentlichung aus den Händen gegeben haben,

Aber dieses Glück des Grafen Bülow, das der Stimmungs­berwandtschaft zwischen ihm und den Parteien entstammt, bedeutet andrerseits einen Mißerfolg des Kaisers. War Fürst Hohenlohe der Kanzler des Verhinderns, so ist Graf Bülow der Kanzler des Ver­wässerns. Er verdünnt die konzentrierte Lösung der kaiserlichen Sdeen, bis sie den bürgerlichen Parteien zum Hausgebrauch un gefährlich scheinen das Ergebnis wird schließlich das Gegenteil des Ursprünglichen.... Der Reichstag hat sich für die Verwässerung ausgesprochen und damit gegen die faiferliche Politik protestiert. Graf Bülow hat seinen Sieg auf Kosten seines Herrn erftritten. Freilich ist die Bülowsche Politik eine Politik der Worte, und niemand kann verhindern, daß sich die Politit des Kaisers trop des Berwäfferungstanglers schließlich doch durchsetzt. In der Flottenfrage In den Inspektionsbezirken wird die Betriebsaufsicht von haben wir diese Entwicklung bereits erlebt. Die Weltpolitit wird einen te ich sbeamten und Beigeordneten gemeinsam ausgeübt ähnlichen Weg nehmen. Und der Reichstag , der sich jetzt gegen den mit dem Recht, ihre Anordnungen zwangsweise durchzuführen. Kaiser für den Kanzler ausspricht, wird schließlich auch fich daran Die Beigeordneten sind auf Grund eines allgemeinen, gewöhnen, in der diplomatischen Verwässerung tropfenweise die An- gleichen, diretten und geheimen Wahlrechts von den Hilfspersonen schauungen des Kaisers zu acceptieren. Bülows ganze Aufgabe aller Betriebe zu wählen. Weibliche Beamte und Beigeordnete besteht darin, den Reichstag durch süße Himbeersaftlösung allmählich sind entsprechend der Zahl der in den Betrieben beschäftigten weib­an die scharfe Medizin zu gewöhnen. Der Kanzler des Verwässerns lichen Hilfspersonen anzustellen beziehungsweise zu wählen, oder wenn die Drucichrift eine solche Angabe nicht enthält, bas

Sie wird einer Reichs- Centralanffichtsbehörde libertragen, welche dieselbe nach Inspektionsbezirken zu organi­fieren hat. ink paisa

Gesetz betreffend die Abänderung des Straf- Gesetzbuchs für

ist so weit gefährlicher als der des Verhinderns war. Fürst Hohen­Lohe fezte seinen persönlichen Einfluß ein, um zu Hemmen. Graf das Deutsche Reich . Bülow ist nur der Agent, der durch listiges Maßhalten und Klingende Worte die Widerstrebenden einlullt und an alles gewöhnt.

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§ 1. Die§§ 95, 97, 99, 101 und 103 des Straf- Gesetzbuchs für das Deutsche Reich sind aufgehoben. Die vorstehenden Paragraphen beziehen sich auf die Majestäts­beleidigungen. vem

Artikel 81: Ohne Genehmigung des Reichstags fann fein Mitglied desselben während der Sigungsperiode verhaftet oder wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tags ergriffen wird.

Auf Verlaugen des Reichstags muß jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs-, Strafe oder Civil haft für die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben werden,

3. beim Verleger und Verbreiter mit der ersten von ihnen vors 2. beim Drucker mit der Vollendung des Drucks, genommenen Verbreitungshandlung.

ist folgender Paragraph einzuschieben: Artikel 4. Jn das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 Drudschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so ist zur § 29 a. Begründet der Inhalt einer im Inlande erschienenen Strafverfolgung ausschließlich das Gericht des Orts zuständig, welcher der Siz des auf der Druckschrift angegebenen Berlags ist, oder wenn die Druckschrift eine solche Angabe nicht enthält, das welcher der Siz des auf der Druckschrift angegebenen Berlags ist, Gericht des Orts, an welchem sie gedruckt ist.

Der Reichstag wolle beschließen: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage in der nächsten Session das im§ 6 bes Reichswahlgesetzes vom 31. Mai 1869 vorgesehene Reichsgeset der Neueinteilung der Wahltreife die feit 1867 bere über die Abgrenzung der Wahltreise vorzulegen und bei änderten Bevölkerungsverhältnisse in angemessener Weise zu berüc sichtigen.org

Der Reichtag wolle beschließen: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis zur nächsten Session einen Gefeß­entwurf vorzulegen, durch den die Fabritation, Einfuhr, Ausfuhr und Verkauf von Zündhölzchen mit weißem Phosphor verboten wird.

Der Reichstag wolle beschließen: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag bis zur nächsten Session einen Gesetz entwurf vorzulegen, durch welchen die Verwendung von schul Pflichtigen Kindern unter 14 Jahren bei gewerblichen Arbeiten wie bei Arbeiten gegen Entgelt im Gesindedienst und bei der Landwirtschaft verboten wird.

Man erkennt jetzt nach dem Amtstode des alten Hohenlohe, daß dieser müde Mann thatsächlich einen nicht unerheblichen Einfluß be sessen haben muß. Der Haß, in dem sich jetzt die Agrarier gegen den Vorgänger Bülows äußern, reicht völlig heran an die Feind Gefen betreffend die Abänderung des Artikels 31 des Gesetzes schaft, mit der Caprivi von dieser Gesellschaft verfolgt wurde. Der betreffend die Verfaffung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 time ( Bundes- Gesetzblatt 1871 Seite 63). sid Führer des Bunds der Landwirte, Herr v. Wangenheim, äußerte Der Artikel 31 wird wie folgt abgeändert: diese Empfindung am Schluffe einer von heuchlerischer Loyalität triefenden Hurrarede, in der die Abneigung gegen die gräßliche Welt­politif unter patriotischen Beteuerungen verschüttet wurde, in einer sensationell wirkenden Bemerkung: Er erklärte unter der gespannt aufhorchenden Aufmerksamkeit des Hauses in einem wohl präs parierten, schriftlich festgestellten Saß, er wisse, daß es Stellen giebt, die grundsäglich Se. Majestät durch gefälschte Berichte versorgen". Niemand konnte im 8weifel sein, auf wen dieser Sag, der dann noch weiter ausgeführt wurde, zielte. Es scheint, daß die Agrarier diesen Stellen die Schuld beimessen, wenn der Kaiser für die Excesse der Agrarier nicht zu haben ist. Die in die Form einer Enthüllung gefleidete Kund­gebung agrarischen Mißtrauens sollte zugleich dem Nachfolger des Fürsten Hohenlohe ans Herz legen, den Kaiser durch wahrheits­gemäße Berichte von der Notwendigkeit eines Acht oder Behnmart­Bolls zu überzeugen. So fand die Wirtschaftspolitik des Kaisers in diefem agrarischen Zwischenspiel noch einen besonders deutlichen Außerdem bringt die Fraktion einen Gesezentwurf betr. die Gefet betreffend das Recht der Versammlung und Ver- Verantwortlichkeit des Reichskanzlers ein. Protest. Herr v. Wangenheim fündigte in der Form schwärmerischen einigung und das Recht der Koalition. Desgleichen den Gesezentwurf, die Errichtung von Arbeits­monarchischen Gefühls eine neue Junterrevolte an. Vorläufig ver- 1. Die Reichsangehörigen ohne Unterschied des Gekammern und eines Reichs Arbeitsamts betr. fucht man durch laut befundete Khati Willigkeit auf gütlichem fchlechts haben das Recht, sich zu versammeln. Wege die Politit des Kaisers für fich zu gewinnen und die falsch- Zur Beranstaltung und Abhaltung von Versammlungen bedarf 4.0 beratenden Personen durch Drohungen auf den Pfad der agrarischen es weder einer Anmeldung bei einer Behörde, noch einer Graum laubnis durch eine Behörde. Bersammlungen und Umzüge, die Zugrnd zu nötigen.

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Gesetz wegen Aufhebung der dem Statthalter von Elsaß­Lothringen übertragenen außerordentlichen Gewalten.

Der Reichstag wolle beschließen: Die verbündeten Regierumgen Einziger Artikel. Die dem Statthalter von Elsaß Lothringen zu ersuchen: Dem Reichstage baldigst einen Gefeßentwurf betr. durch den§2 des Gesetzes betreffend die Verfassung und Verwaltung Regelung des Wohnungswesens vorzulegen, insbesondere Normativ­Elsaß Lothringens , vom 4. Juli 1879( Reichs Gesebblatt S. 165) bestimmungen bezüglich der Beschaffenheit der Wohnungen übertragenen außerordentlichen Gewalten( Gefet betreffend die Ein- und der Durchführung der Wohnungsinspektion, richtung der Verwaltung vom 30. Dezember 1871, Gefeßblatt für fowie Schaffung eines Reichs- Wohnungsamts. Elsaß- Lothringen 1872 G. 49) sind aufgehoben. are av

Im übrigen brachte die innerlich erschöpfte Debatte nur auf öffentlichen Straßen und Bläßen stattfinden, find spätestens jechs Im übrigen brachte die innerlich erschöpfte Debatte nur Stunden vor ihrem Beginn durch den Veranstalter oder Einberufer Variationen und einzelne Nachtlänge zu dem bisher Gesagten. Am bei der mit der Ordnung des öffentlichen Verkehrs betrauten Orts­Donnerstag tamen die kleineren oppofitionellen Fraktionen zubehörde anzuzeigen.

Worte, Demokraten, Polen und Welfen, die bei aller scharfen§. 2 Die Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts Kritik im einzelnen doch zu zu teiner grundsäglichen Ab- I haben das Recht, Vereine zu bilden.

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Politische Mebericht.

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Berlin , den 22. November. Weniger Pathos

und mehr ruhige Пeberlegung fordert der ehemalige deutsche Ge sandte in Beting M. v. Brandt in einem in der Zeitschrift für Socialwissenschaft" veröffentlichten Aufsatz über das China - Abenteuer.