Nr. 28.
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Redaktion: Beuth- Straße 2.
Der grobe Unfug.
Mittwoch, den 3. Februar 1892.
Expedition: Beuth- Straße 3.
welche Phantasie erschöpft es, welcher Entwickelung die und Freiheitslebens in allen öffentlichen Inftitutionen, die bisherige Auslegung noch fähig ist? sich nicht auf dem Volksleben aufbauen, sondern gegen dasNach§ 360 Nr. 11 des Reichs- Strafgesetzbuchs wird Der Verfasser kommt nur unseres Erachtens in seiner selbe gerichtet erscheinen. Die Geseze erscheinen vielfach als mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis 6 Wochen Schrift zu falschen Schlußanwendungen. Bei der Frage: gegen das Volk gekehrte Waffen, die man auwendet, wo sie bestraft: wer ungebührlicher Weise ruhe Ist der Unfugsparagraph aufzuheben oder abzuändern und nur eine Handhabe bieten. störenden Lärm erregt oder wer groben wie?" spricht er ganz richtig aus, daß ein Gesetz zu be- Das Reichs Strafgesetzbuch ist anerkanntermaßen ein Unfug erregt. Es ist allgemein bekannt, welche seitigen, wenn die thatsächlichen Verhältnisse oder die Rechts- sehr lockerer Bau, mit vielfachen Widersprüchen, schlecht in wunderbare Auslegung die Bestimmung über den„ groben anschauumgen, auf denen es beruht, nicht mehr vorhanden sich geordnet und mit höchst verfänglichen und vieldeutigen Unfug" in der Praxis gefunden hat, eine Auslegung, deren find. Das trifft hier im Allgemeinen nicht einmal zu. Bestimmungen. Hieran tragen die Gesetzgeber Schuld. auch juristisch kaum anfechtbare Definition in dem Spruche Herr Hacke meint denn auch, daß die Bedeuten gegen den Aber auch peinlicheren Gesetzgebern wäre wegen der Beenthalten ist: Was man sonst nicht bestrafen kann( aber Paragraphen hervorgerufen sind: lediglich durch die ſtimmungen über Uebertretungen kein Vorwurf be gern bestrafen möchte), sieht man als groben Unfug an. Fassung des Gesetzesparagraphen. Der Grund liegt treffs der Fassung zu machen gewesen. Bei solchen kleinen Eine soeben erschienene Schrift: denn doch ganz wo anders. Herr Hacke giebt eine Uebertretungen, die durch polizeiliches Strafmandat oder Der grobe Unfug(§ 360 Nr. 11 des Reichs- Strafgesetz- umfassende Mittheilung entsprechender Gesetze in anderen durch Schöffengerichte entschieden werden, mußte man eben buchs). Eine Studie von F. Hacke, Rechtsanwalt beim Staaten. Auch England hat ein derartiges Geseh, annehmen, daß der Thatbestand nach den Begriffen des Reichsgericht, Mitglied des Reichstags. Leipzig , 1892. und fein Common Nuisance( Allgemein Belästigung, gewöhnlichen Menschenverstandes festgestellt würde, und nicht, unterwirft den Unfugsparagraphen und die Auslegungen, die Gemeinſchaden) reicht sehr wohl( Herr Hacke meint: daß sich die Wucht der ganzen juristischen Subtilität und derselbe erfahren, einer rechtswissenschaftlichen Betrachtung. Der bei Weitem nicht) an die fast unfindbare Definition Auslegungskunst dieser Bestimmungen bemächtigen würde, Verfasser giebt eine Vorgeschichte des Unfugsparagraphen, des groben Unfugs" heran. Man transportire nur nach um in sie hineinzulegen, was der Gesetzgeber gar nicht der sich aus dem preußischen Landrecht mit seinen Bestim- Deutschland, in unsere deutschen Verhältnisse mit deutscher beabsichtigte.
mungen über muthwillige Buben ins preußische Strafgesetz- Polizei, Staatsanwälten und Richtern, das englische Common Mit dem§ 360 11 ist dieser grobe Unfug" noch gar buch von 1851 und von dort in das gegenwärtige Straf- Nuisance, und Herr Hacke wird bald herausfinden, was nicht beseitigt. Der§ 360 9 hat eine analoge Anwendung gesetzbuch für das Deutsche Reich hinein entwickelt hat. Erst deutsche Polizei- und Richter- Findigkeit daraus machen wird. gefunden, indem man vielfache Versuche machte, die Unterdurch die hier entwickelte Praxis ist er so emporgewachsen, Der Fehler liegt ganz wo anders. Geseze sind in erster stüßungsvereine der Arbeiter den Bestimmungen über Berdaß es vor ihm nichts giebt, dem gegenüber nicht der Dumme- Reihe loyal anzuwenden; bei ihnen hat zu gelten, nicht sicherungsgesellschaften zu unterwerfen. Und was ließe sich Jungen- Standpunkt zur Geltung gebracht werden könnte. was Rechtsgelehrsamkeit aus ihnen machen kann, sondern nicht erst aus§ 361 3 machen, der unter Strafe stellt: Der Verfasser erörtert den subjektiven wie den objektiven was der Gesetzgeber mit ihnen hat machen wollen. ,, wer als Landstreicher umzieht"! Thatbestand des groben Unfugs; betreffs des ersteren zeigt wohl kommt es an auf die Fassung des Gesezes; dieselbe Die Schrift des Herrn Hacke möge eine Warnung er uns, wie wir bei allem, was wir thun, und schneuzten muß fest umgrenzt sein und jede Zweideutigkeit oder Mehr- für unsere Gesetzgeber sein. Sie müssen es stets vor Augen wir uns auch nur die Nase, bedenken müssen, ob nicht die deutigkeit vermeiden. Aber wie große Vorsicht die Gesetz haben, daß, so wie sie das Gesetz gemacht, seine Anwendung Folgen daraus einen„ groben Unfug" bedeuten könnten; gebung auch anwenden mag, keine Vorsicht wird so ihnen aus der Hand genommen ist. Nach den gemachten Erbetreffs des letteren führt er uns aus der Praxis vor, was weit gehen können, daß sie nicht der Auslegungskunst über fahrungen ist jedes Vertrauen darauf, daß das Gesez in alles als grober Unfug aufgefaßt worden ist. Alle mög- das Gesetz hinaus Spielraum gewährt. Das räumt ihrem Sinne angewandt werde, auszuschließen. Sie müssen lichen, öffentlich verlegenden, zur Beunruhigung des Publi- ja Herr Hacke ein, daß, als man unter die zahl die Gesetze so faffen, daß eine Auslegung wider den von kums führenden oder führen könnenden Ungebührlichkeiten reichen Uebertretungen auch die Bestimmung über ruhe: ihnen gewollten Sinn geradezu unmöglich ist; es muß bilden den Thatbestand des„ groben Unfugs", wobei nun störenden Lärm und groben Unfug aufnahm, kein Mensch dieses geschehen sogar auf die Gefahr hin, daß manche noch weiter Spielraum dafür gegeben ist, zu entscheiden, was ahnte, welche ausgedehnte politische Tragweite man dieser Handlungen, die sie gern unter Strafe stellten, straflos eigentlich ,, Ungebührlichkeit", was ,, öffentlich" und was ,, Bubli- Bestimmung beilegen könnte. Nachdem dieses einmal ge- bleiben.
tum" ist, wobei man schließlich herausfinden kann, daß eine ver- schehen, ist allerdings eine Aenderung des Paragraphen Deutungsfähige Begriffe, wie Deffentlichkeit, öffentliche schlossene dunkle Kammer den Begriff der Oeffentlichkeit und nöthig, und zwar, wie Herr Hacke vorschlägt, darin, daß Ordnung, öffentlicher Friede, Aergerniß, Beleidigung, Bedie meilenweite Abwesenheit irgend eines Lebewesens noch zunächst alle diejenigen Straffälle als von vornherein schimpfung u. s. w. dürfen nie gebraucht werden, außer in nicht den Ausschluß des Publikums bedeutet. Was nun nicht beachtenswerthes Material ausscheiden, welche so streng spezialisirter und präzisirter Weise. Das Mißtrauen gegen die Auslegung und Anwendung so kann jede noch so weit entfernte Möglichkeit oder Even strafrechtlichem Gebiet nicht eignen. Das übrige Material, der Geseze kann nicht zu weit gehen; nach der geübten gar die Beunruhigung oder Belästigung u. s. w. anbetrifft, fleinlicher Natur sind, daß sie sich zur Verfolgung auf streng spezialisirter und präzisirter Weise.
tualität als solche gelten. Herr Hacke theilt eine Reihe von Das die Gerichtsprayis liefert, wäre zu scheiden in Praxis fann sich die Regierung nicht über zu großes Miß
Entscheidungen der Gerichte mit, über Mittheilung nicht be- diejenigen Straffälle, die ohne Antrag des Verletzten zu trauen beklagen, sie hat es selbst heraufbeschworen. Freilich glaubigter Gerüchte durch die Presse, sozialdemokratische verfolgen seien, und in diejenigen, in denen die Anklage ist diese Konsequenz von unserem Reichstage nicht zu er Hoch's, Niederlegung von Kränzen auf Gräbern sozial- vom Antrage der Verletzten abhängig gemacht werde. In warten und sie wäre immerhin nur ein mißlicher Nothdemokratischer Parteigenoffen, Dekorirung von Schaufenstern beiden Fällen wären durch das Gesetz die strafbare Hand- behelf. u. f. w., was unseren Lesern und was der Arbeiterwelt doch lung und alle mit derselben in Verbindung tretenden Mogenugsam bekannt ist. Für die Besprechung der juristisch- mente scharf zu umprägen und zu spezialisiren. wissenschaftlichen Erörterungen des Verfassers ist hier nicht Das lebel des groben Unfugs" wäre vielleicht damit der Ort. Der Verfasser hält sich vollständig objektiv und beseitigt, nicht aber die Quelle des Uebels. Diese liegt in nur an den bisher in der Praxis dargebotenen Stoff, aber der Verkümmerung und Verkrüppelung des ganzen Rechts
Feuilleton.
Nachdruck verboten.]
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Am Webstuhl der Zeit. Beitgenössischer Roman in 3 Büchern von A. Otto Walster . „ Ah, die Herren bringen mir wohl endlich mein Geld", rief er ihnen zu.
Nein, Herr Expeditions Vorstand", erwiderte Haute, „ diesmal ist's das Gegentheil; wir suchen Geld."
Aber doch hoffentlich nicht bei mir?" rief der Oberschreiber erstaunt.
daß
" Allerdings gaben wir uns der Hoffnung hin,
Sie haben mir ja das frühere Darlehen noch nicht abbezahlt."
" Es ist in guten Händen."
"
Wenn wir das hätten, würden wir nicht zu Ihnen gekommen sein."
Ach so; ich soll die Ehre haben? Danke ganz verbindlichst. Was bieten Sie denn für Garantie?" " Unsere vereinigte Arbeitskraft."
Weiter nichts? Das thut mir leid! Darauf borgt mir kein Jude drei Thaler. Sagen Sie mir nur um Gotteswillen, wie konnten Sie es sich einfallen lassen, ein Geschäft zu übernehmen, wenn Sie das nöthige Geld dazu nicht haben? Geld ist doch das Allererste, die Hauptsache,
Alles in Allem!"
Sie irren, Herr Musselich; die Arbeitskraft ist das Wichtigste; denn ohne Arbeit bleibt das Kapital todt und unfruchtbar."
Wenn ich genug Geld habe, kann ich mir Arbeitskräfte kaufen, wie ich sie brauche."
Es wird sich nie ein Rechtsleben anders als im Zusammenhang mit der ganzen Staats- und GesellschaftsOrganisation, mit der Gesammt v erfassung eines Landes entwickeln können. Die thatsächliche Berfassung eines Landes sind nicht das Blatt Papier , auf dem
" Nein, so was! Und für sein gutes Geld soll dann wohl der Mensch garnichts mehr bekommen?"
Vorläufig und bis die Verhältnisse sich haben ander weitig regeln lassen, wird man gern dem Kapital, oder vielmehr seinen Besizern einen mäßigen Bins fürs Darleihen gewähren."
" Ach, wie gütig, wie freundlich! Sehen Sie doch einmal an. Also ein klein wenig an Binsen, vielleicht 2 oder 3 pCt., die würden Sie allenfalls uns elenden Kapitalisten zugestehen. Ja, ja, ich habe schon vielfach gehört, daß sich die Herren Arbeiter von sozialdemokratischen Wühlern allerlei verrückte Ideen in den Kopf setzen lassen und darauf ausgehen, selber Kapitalisten und Herren spielen zu wollen. Nun, an Herrn Barth hat man's ja gesehen, wie weit es Giner bringt, der die bestehende Ordnung umkehren will. Schulden machen, Leute betrügen, das...."
Leider ja; aber eben deshalb, weil die Arbeitskraft mit brohender Stimme, und sein Gesicht färbte sich roth Herr Musselich!" unterbrach hier Hanke den Eifernden gekauft wird, muß sie doch wohl auch kreditfähig sein?" vor Born: Kein Wort weiter! Sie beleidigen einen Mann, Aber bei mir nicht, und darauf kommt es hier an. dem Sie nicht werth sind die Schuhriemen aufzulösen. Wissen Sie was? Schreiben Sie mir die Druckerei zu, Doch wir sind in Ihrem Zimmer und wissen, was wir zu " In den meinigen ist es jedenfalls am Sichersten." dann werde ich alle Passiven decken und auch Herrn Barth thun haben." „ Wir wissen, daß Sie Alles bei Herrn Dr. Raffmaus ein Abfindungsfümmchen zahlen können. Wenn er will, Damit entfernten sich die beiden Deputirten und ließen vermögen, der ein wahrer Volksmann sein soll und uns kann der Herr auch als mein Faktor in der Druckerei würdigen Oberschreiber in einem hohen Grade von Wuth jedenfalls gern bei unserem Unternehmen unterstützen wird, bleiben. Auf diese Weise haben Sie Ihren Willen und ich und Aerger zurück. Er versuchte die Pfeife von Neuem in mit dem wir dem ganzen Lande ein großes Beispiel geben den meinigen." Gang zu sehen, aber er that Alles verkehrt und nichts wollte Das ist aber unser Wille nicht, Herr Musselich, und ihm mehr gelingen, sogar den Wein verschüttete er in der So? unter einem Volksmann verstehen Sie wohl gerade um so etwas zu verhüten, find wir zusammen- gewissenlosesten Weise! einen Mann, der sein Geld zum Fenster hinauswirft? Da getreten. Unsere Absicht ist, die Arbeit frei zu machen von Und doch, wie ein umwölfter Märzhimmel beim haben Sie sich einmal gehörig geschnitten. Lassen Sie doch der ausbeutenden Macht des Kapitals, damit bei uns ein lächelnden Erscheinen der Frühlingssonne, erheiterte sich das einmal hören. Was für Sicherheit tönnen Sie bieten?" Gesicht des Erzürnten, als die Thüre aufging, und ein junges Mädchen wir haben es schon gesehen rosig und duftig, mit wallendem Lockenbaar auf den blendend
werden."
"
Wir haben die Barth'sche Druckerei übernommen."
" Was Sie sagen! Haben Sie denn auch genug Geld?"
Jeder die Früchte seiner Arbeit ungeschmälert genießen fann und nicht länger einen Theil davon an Solche hingeben muß, die nichts dabei gearbeitet haben."
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