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Nr. 161.

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Erscheint täglich außer Montags.

Vorwürts

Berliner Volksblatt.

18. Jahrg.

Die Insertions- Gebüge beträgt für die fechsgespaltene Roloneta zeile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins­und Versammlungs- Anzeigen 20 Bfg. Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Wort fett). Inserate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in derExpedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet.

Telegramm Adresse: " Socialdemokrat Berlin"

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.

Sonnabend, den 13. Juli 1901.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

Politische Uebersicht.

Berlin , den 12. Juli.

mäßig großen Zahl der ermittelten Vergehen ist zu ersehen, überlassen, sich zu schützen, indem sie sich orga Die preußische Gewerbe- Aufsicht 1900, daß die Arbeitgeber der Kleinbetriebe vor nisieren und alle Uebelstände ihrer Betriebe durch ihre Sonntagsrevisionen sich ziemlich sicher Sonntagsrevisionen sich ziemlich sicher glauben. Vertrauensleute den Aufsichtsbeamten zur Kenntnis Die Jahresberichte der preußischen Regierungs- und Ge- Viele von ihnen handelten in thatsächlicher Unkenntnis über bringen! Die vom Staate zur Aufrechterhaltung der werberäte und Bergbehörden für 1900, die wir unmittelbar die Bestimmungen der Sonntagsruhe." Dieses Gefühl der Arbeiterschutzgesetze gestellten Beamten sind nicht in der Lage, nach ihrer Herausgabe bereits furz würdigten, sind wie die Sicherheit, wie die nach unsrer Meinung nur angebliche, nicht überall für Ordnung zu sorgen; dazu ist ihre Zahl viel zu schon früher erschienenen der andren Bundesstaaten bedeutend thatsächliche Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften herrscht gering ein Beweis, wie wenig es deni kapitalistischen weniger umfangreich als früher. Zum Teil wird dies da- auf allen Gebieten des Arbeiterschutzes bei den Unter- Stlassenstaate mit der Durchführung des Arbeiterschutzes durch veranlaßt, daß im Berichtsjahre keine vom Reichs- nehmern, und die Kleinbetriebe sind es zu allermeist, in denen ernst ist. Kanzler angeordnete Beantwortung von Specialfragen zu die Arbeiter ganz schußlos sind. Auch im Merseburger geben war, wie dies im Vorjahre betreffs der Frauenarbeit Bericht heißt es:" Bei den Sonntagsrevisionen handwerks- s der Fall gewesen; zum Teil sind auch unnötige Wieder- mäßiger Betriebe zeigte sich, daß dort Uebertretungen des holungen, die früher häufig vorfamen, vermieden und die Verbots der Sonntagsarbeit besonders häufig sind." statistischen Mitteilungen auf die Tabellen beschränkt worden. Uebrigens ist die Zahl der Betriebe, denen Sonntags. Liberale Feinde des Koalitionsrechts. In der freien Reichsstadt Bremen Doch dies alles ist nicht genügend, um die außerordentliche arbeit gestattet war, eine verhältnismäßig sehr große. wird den Arbeitern erstenmal eine die Kürze des diesjährigen Berichts der Gewerberäte zu erklären, Der diesjährige Bericht bringt zum eine die Ausübung des Koalitionsrechts praktisch unmöglich ges durch dessen Umfang nur 60 Prozent des borjährigen beträgt, wäh- tabellarische Zusammenstellung. In 667 Betrieben waren macht verständnisvolle Anwendung verkehrspolizeilicher rend der der Bergbehörden nur auf 80 Prozent des früheren für 1382 Sonn- und Festtage nicht weniger als Vorschriften seitens wohlinstruierter Polizisten. In der Bürger­601 209 Arbeitsstunden bewilligt, sich schaft der deshalb Republik hatten Umfangs zurückging. Welcher Teil der Berichterstattung fort unsre Parteigenoffen gelassen wurde, darüber schweigen sich die Berichte aus, 53 812 Arbeiter, das sind 37 Proz. der in jenen Betrieben schon einmal gelegentlich des Holzarbeiter- Ausstandes selbst gegen genau so wie es nicht für nötig gehalten wird, mitzuteilen, gewiesenen Anträge betrug 96; sie hätte bei etwas weniger fach von der Straße zu weisen, um der Möglichkeit einer solchen straf­Beschäftigten, beteiligen mußten. Die Zahl der zurück das Verfahren, Streitposten, welche in feiner Weise sich einer noch Die Zahl der zurück so geringfügigen strafbaren Handlung schuldig gemacht hatten, ein­welcher Art die in den Vorbemerkungen erwähnte neue Anleitung zur Erstattung der Jahresberichte" ist. Sie Berücksichtigung der Unternehmer- Interessen bedeutend größer baren Handlung vorzubeugen, Protest erhoben. Wergebens. Man war von solchem Einfluß auf die tabellarischen Zusammen- sein müssen. Und die Sonntagsarbeit wäre noch umfang fuhr fort, dem§ 128 der Straßenpolizei- Ordnung eine Auslegung stellungen, daß diese mit denen der Vorjahre nicht verglichen reicher, wenn sie nicht seitens der Arbeiter durch zu geben, die eine derartige Schädigung der Interessen der werden können. Das ist sehr bedauerlich, weil dadurch der Selbsthilfe eingeschränkt würde, indem diefe, wie der streitenden Arbeiter ermöglichte. Deshalb hatten nunmehr unsre Maßstab zur Beurteilung der jetzt obwaltenden Verhältnisse Arnsberger Bericht meldet, sich immer weniger zu dieser Genossen folgenden Antrag gestellt. Arbeit geneigt zeigen und sie möglichst zu umgehen suchen". berloren geht. Würden die Aufsichtsbeamten Zeit und Lust haben, bei jeder Bewilligung der Sonntagsarbeit auch an Ort und Stelle nachzuforschen, ob dieselbe wirklich durch§ 105f der Gewerbe­Ordnung begründet ist, dann würden sie oft genug das Gegenteil davon erfahren.

waren.

denen ant

" Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die Polizeidirektion zu veranlassen, ihre Beamten dahingehend zu instruieren, daß die­selben den Arbeitern die Ausübung des durch§ 152 der Reichss Gewerbe- Ordnung gewährleisteten Koalitionsrechts nicht dadurch erschweren oder unmöglich machen, daß sie bei Lohnkämpfen ohne Veranlassung das Ausstellen von Streitposten verhindern und sor nach zu Gunsten der Arbeitgeber Partei ergreifen." Genosse Ebert begründete den Antrag in ausführlicher,

In den Tabellen sind verschiedene praktische Aenderungen borgenommen, vor allem ist endlich unsrem so oft aus gesprochenen Wunsch willfahrt und eine Uebersicht über die Zahl der revidierten und revisionspflichtigen Betriebe gegeben worden. Danach waren im Jahre 1900: 132 201 revisions. pflichtige Fabriken u. dergl. vorhanden, in denen 2464 974 Der Mangel an Beamten hat auch zur Folge, daß diese Arbeiter beschäftigt wurden. Revidiert wurden 50 510 Fabriken, bei Unfällen nur sehr selten in der Lage sind, Unter- wirkungsvoller Rede. Die Herren des Reederparlaments machten es also nur 39 Prozent, so daß durchschnittlich eine Fabrit suchungen an Ort und Stelle vorzunehmen. Und ich leicht; sie redeten nicht viel, nur zwei der Herren redeten einiges von Sympathie für das Koalitionsrecht, aber die Streifenden gehen bolle 22 Jahre einmal revidiert wird. Daß doch liegt es auch im dringendsten Interesse der Verunglückten, in brutaler Weise gegen die Arbeitswilligen vorze. Dadurch, daß, brutales" es hauptsächlich die größeren Betriebe sind, in daß dies geschieht, da ja die von der Berufsgenossenschaft Vorgehen getroffen werden kann durch die Gewerbe Ordnung und denen Revisionen vorgenommen werden, ergiebt sich auch entsendete Vertreter nur die Interessen seiner Brotgeber" daß diefes Argument gar nichts befagt gegen die vollständige Ver daraus, daß in diesen 39 Proz. der Fabriken 1849 992 Arbeiter, im Auge hat und nicht die der Arbeiter. Daher kommt es hinderung der einfachen Beobachtung der Arbeitsplätze 2c. durch die das sind 75 Proz. der überhaupt beschäftigten, vorhanden denn, daß so vielfach die Verunglückten nicht in Besitz der Streifenden, was ein unentbehrliches Mittel zur Ausübung des ihnen eigentlich zustehenden Rente gelangen, sobald sich Koalitionsrechts ist, ließen sie sich nicht anfechten. Nur eine kleine Gruppe von Socialreformern fand sich, die zwar nicht für den social Es herrscht also noch die alte Misere, durch die der später Krankheiten entwickeln, die zwar eine Folge des Unfalls demokratischen Antrag stimmten, wohl aber folgenden eignen Antrag Arbeiterschutz in den weitaus meisten Fällen null und nichtig sind, aber von der Berufsgenossenschaft nicht als solche an einbrachten und vertraten: wird. Mindestens zweimal jährlich müßte jeder erkannt werden. Bei den Prozeßverhandlungen wird dann Nachdem das Reichsgericht erkannt hat, daß die Verordnung Betrieb besucht werden, nicht alle zweiundeinhalb Jahre ein auf das Protokoll des Unfalls Bezug genommen des Senats zu Lübeck , welche das Streifpostenstehen verbietet, mal! Freilich würde das eine Vermehrung des Aufsichts- und dieses ist nicht immer so gewissenhaft oder auch so sach- rechtsungültig ist, spricht die Bürgerschaft ihre Ansicht dahin aus, personals erfordern, für die der Militärstaat kein Geld übrig verständig, daß sich der Zusammenhang innerer Leiden mit daß den Arbeitern die Ausübung des ihnen durch§ 152 der Reichs­Gewerbe- Ordnung gewährleisteten Koalitionsrechts auch nicht das hat, zumal er ja vom Dreiflaffenhause nichts weniger als dem Unfall aus der Art desselben nachweisen ließe, während gedrängt wird, den Arbeiterschutz auszubauen. Zu den 27 Auf- bei alle forgfältiger Nebenumstände durch erschwert werden darf, daß durch einzelne polizeiliche Maß­beobachtenden nahmen das Ausstellen von Streikposten verhindert wird." sichtsbezirken ist im Berichtsjahre nur ein neuer durch Teilung Protokollierung sehr wohl dieser erste Bericht eine Hand­Aber auch dieser fand keine Gnade bei den republikanischen größerer Kreise in der Provinz Hannover hinzugefommen; habe für den Verletzten bieten kann, damit er eine Rente Kapitalisten. Der socialdemokratische Antrag erhielt außer den das ergiebt ein Mehr von drei oder vier Beamten! Auch über erhält. Selbstverständlich liegt es ebenso im Interesse socialdemokratischen nur noch 3, der bürgerliche noch 14 Stimmen; die Beamtenzahl giebt der Bericht keine summarische Mit der Mitarbeiter des Verunglückten, vor Wiederholung beide waren damit abgelehnt. Das Parlament der Republik hat Wim teilung, wie sie in Bayern und Baden schon längst üblich. des Unfalls geschützt zu sein und auch das ist nur möglich, damit ausgesprochen, daß den Arbeitern zwar das Koalitionsrecht, Der Mangel an Beamten hat zunächst zur Folge, wenn rechtzeitig, das heißt möglichst sofort nach dem Unfall nicht aber dessen Ausübung gewährleistet ist.- daß eine sehr große Anzahl von Verstößen gegen die Schutz- nicht nur der Vertreter der Unternehmer- Interessen, der Be­geseze nicht gesehen wird und daher die Arbeiter der nicht auftragte der Berufsgenossenschaft, sondern der Gewerbe­revidierten Betriebe nach wie vor schutzlos bleiben. Außer Aufsichts- Beamte inspiziert. Im Regierungsbezirk Düssel . Die einheitliche Regelung der allgemeinen Schulpflicht für dem aber bildet er mit eine der Ursachen, daß die dorf hat, wie der diesjährige Bericht meldet, der Regierungs- Preußen soll jezt endlich durch einen Gesezentwurf erfolgen, Arbeiter fein Vertrauen zur Gewerbe Auf- präsident die Polizeibehörden angewiesen, von allen der im Kultusministerium ausgearbeitet worden ist und sicht fassen und daher auch, wie die diesjährigen Klagen der schweren Unfällen, sobald sie zu ihrer Kenntnis ge- bereits der Provinzialbehörden zur Begutachtung übersandt Beamten abermals beweisen, nur in verhältnismäßig verlangen, dem zuständigen Aufsichtsbeamten un- wurde. schwindender Zahl mit ihnen in Verbindung treten. Wie berzüglich, eventuell telegraphisch Mit- Ueber die wichtigsten Bestimmungen des Gesezentwurfs foll auch ein Arbeiter glauben, daß die Ge.teilung zu machen. Diese Anordnung hat sich dort wird mitgeteilt: werbe Aufsicht zu seinem Schute besteht, sehr gut bewährt, so daß 600 Unfälle mehr als im Vorjahre wenn er deren Beamte taum alle paar Jahre von den Aufsichtsbeamten an Ort und Stelle untersucht einmal zu Gesicht bekommt! Nur 7891 Betriebe wurden. Es ist daher zu verlangen, daß sie in allen Be­von den 50 510 revidierten sind in demselben Jahre zweimal zirken durchgeführt wird. Daß allerdings die ohnehin über­und 3804 dreimal revidiert worden; in ihnen lagen besonders lasteten Beamten in der Lage sein werden, der Benachrichtigung ungünstige Verhältnisse vor. Wechselt ein Arbeiter innerhalb auch Folge zu leisten, ist leider nicht zu erwarten. jedes Jahres auch nur einmal die Arbeitsstelle, so fann es Der Mangel an Personal wird auch von den Aufsichts­passieren, daß er Zeit seines Lebens niemals einen Aufsichts. beamten selbst schwer empfunden. Der einzig richtige Weg zur Ab­beamten zu Gesicht bekommt- und wir haben schon hilfe wird von den Regierungen noch immer nicht beliebt: außerordentlich viel Arbeiter gesprochen, denen das so daß Arbeiter als Hilfsbeamte beigegeben werden, erscheint erging. Der Mangel an Beamten zumal ist das Haupt- ihnen wie der erste Schritt zum Abgrund. Nun sollen ja den übel der deutschen Gewerbe Aufsicht und es ist Aufsichtsbeamten die Polizeibehörden zur Mithilfe

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außer dem Mangel an Geld für Kulturzwede auch dienen. Da aber die Gendarmen, Gemeindediener und Schutz­die Rücksicht auf das Unternehmertum, durch die er verschuldet leute keine Ahnung von den gefeßlichen Vorschriften haben, wird. Die Regierung will den Unternehmern die bei diesem Dienst in Betracht kommen, haben sie sich, nicht lästig fallen! Und daß diesen selbst das bischen wie die Aufsichtsbeamten oft genug beklagten, als völlig un­Gewerbe- Aufsicht, das heute ausgeübt wird, ein Dorn im zulänglich erwiesen. Im Potsdamer Bezirk benutzt nun Auge ist, darüber bringen die Berichte der Beamten oft genng feit zwei Jahren der Gewerberat die Wandersprechstunden, Beweise. Wie notwendig aber die Vermehrung des Personals die er in den verschiedenen Orten seines Bezirks abhält und und damit die Ausdehnung der Besichtigung auf die Klein- in denen Arbeiter niemals erschienen"- die Ursachen haben betriebe ist, dafür giebt diesmal der Bericht aus dem wir oft genug erörtert um die Ortspolizei. Regierungsbezirk Potsdam ein lehrreiches Beispiel. Die beamten im gewerbepolizeilichen Aufsichts. Beamten desselben wollten sich Kenntnis über die Inne dienst zu unterrichten. Er hält ihnen Vorträge über haltung der Sonntagsruhe in denkleinbetrieben gewerbepolizeiliche und hygienische Fragen und nimmt verschaffen und machten zu diesem Zweck am frühen Sonntag mit ihnen gemeinsam Revisionen vor. Der Aufsichtsbeamte morgen unvermutefe Streifen durch kleinere Anlagen und meint, daß seine Bemühungen gute Resultate gezeitigt haben Handwerksstätten ihrer Bezirke. Der Erfolg war, daß in und noch bessere zeitigen werden; das wäre im Inter­zu wünschen, 138 Betrieben 36 Vergehen gegen die Sonnesse der Arbeiter aber ferner auch, tagsruhe festgestellt wurden. Die Nicht- Sünder litten daß dieser Unterricht überall eingeführt wird. Ist die wahrscheinlich an Mangel von Aufträgen, sonst hätten polizeiliche Aufsicht auch selbst im besten Falle nur ein schwaches sie ebenso auf das Sonntagsruhegebot gepfiffen wie Surrogat, so ist sie doch besser als gar nichts. Im übrigen die andren. Der Beamte schreibt: Aus der verhältnis bleibt es nach wie vor hauptsächlich den Arbeitern allein

Regelung der Schulpflicht.

Die Schulpflicht beginnt mit dem( auf das se ch ste Lebensjahr folgenden Aufnahmetermin. Die Regierung fann den Beginn aus örtlichen Gründen bis zu einem Jahre, der Kreis­schulinspektor aus persönlichen Gründen( wegen zurückgebliebener förperlicher oder geistiger Entwicklung) auf angemessene Zeit hinausschieben. Die Entlassung erfolgt mit dem auf das 14. Lebensjahr folgenden amtlichen Ent Iassungstermin. Ob die Entlassung einmal oder zweimal im Jahre stattfindet, bestimmt die Regierung. Bei mir einmaliger Entlassung im Jahre werden die Kinder auf Antrag der Eltern mit dem Schluß des ersten Halbjahrs entlassen, falls sie dann das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben. Blinde und taub stumme Kinder sind der Schulpflicht unterworfen, so weit besondere Veranstaltungen für ihren Unterricht bestehen. Für taubstumme Für taubstumme Kinder dauert das schulpflichtige Alter bis zum vollendeten 16. Lebensjahre. Zum Besuch der Volksschulen sind die Kinder nicht verpflichtet, die im Inlande andre öffentliche Schulen besuchen oder von Hauslehrern nach einem mindestens die Ziele der Volksschule erreichenden Lehr plan unterrichtet werden. Schulpflichtige Kinder können der Schule zwangsweise auf Anordnung der Bezirksregierungen zugeführt werden, wenn sie ohne genügenden Grund die Schule beharrlich versäumen. Eltern oder ihre Vertreter, Dienst- oder Lehrherren die es unterlassen, die ihrer Obhut unterstehenden Kinder zum Schulbesuch anzuhalten, werden für jeden Tag der Versäumnis mit Geldstrafen von 10 Pf. bis 2 M., im Unvermögensfalle mit Haft von drei Stunden bis zu zwei Tagen bestraft. An Stelle der Haft kann die Leistung von Gemeinde- Arbeiten treten. Arbeit geber, die schulpflichtige Kinder während der Schulzeit beschäftigen, werden mit 1 bis 150 M. bestraft. Die Eltern oder ihre Stell­vertreter find zur Beschaffung der Lehrmittel und des Materials für weibliche Handarbeiten verpflichtet. Andrerseits erfolgt die Beschaffung durch den Schulverband, der zur Zivangsbeitreibung der Kosten von den Eltern berechtigt ist.

Daß für die Dauer der Schulpflicht jezt allgemeingültige Bestimmungen für das Königreich gesetzlich festgelegt werden,