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Nr. 202.

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Erscheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblaff.

18. Jahrg.

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Telegramm Adresse: " Socialdemokrat Berlin"

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.

Mit dem 1. September 1901 eröffnen wir ein neues Abonnement auf den ,, Vorwärts" mit seinem wöchentlich fünfmal erscheinenden Unterhaltungsblatt und der Sonntags- Beilage ,, Die Neue

Welt".

Im Unterhaltungsblatt wird Zolas Roman

-O

Arbeit"

weiter geführt.- Neu eintretende Abonnenten erhalten den bisher erschienenen Teil dieses Romans kostenlos nach geliefert.

Für Berlin nehmen sämtliche Zeitungsspediteure. sowie unsre Expedition, Beuthstr. 3, Bestellungen entgegen zum monatlichen Preise von

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Unter Kreuzband direkt von der Expedition bezogen kostet der Vorwärts" pro Monat 2 Mark innerhalb Deutschlands und seiner Kolonien und in Oestreich Ungarn , im Ausland 3 Mark pränumerando.

Redaktion und Expedition des Vorwärts".

Das Fiasko der Militärjustiz.

Der Verteidiger des in Gumbinnen verurteilten Unter­offiziers Marten veröffentlicht in der Nat.- 8tg." neue Enthüllungen, die geeignet sind, das Militär- Strafverfahren vollends zu verurteilen. Es war bereits in der Presse davon gesprochen worden, daß in der Besetzung des Gumbinner Ober- Kriegsgerichts Fehler unterlaufen seien, die zur Begründung der Revision des Prozesses hinreichen. Was Rechtsanwalt Horn jetzt hierüber der Oeffentlichkeit mitteilt, das übersteigt alles, was jelbst derjenige für glaublich gehalten hätte, der der Militärjustiz größestes Mißtrauen entgegenbringt.

Nach der Darstellung des Rechtsanwalts Horn ist die gesamte Besetzung des Ober Kriegsgerichts in Gumbinnen eine durch­aus gesetzwidrige gewesen. Sie hat in Widerspruch ge­standen zu unzweideutig klaren Vorschriften der Militär- Straf­gerichtsordnung und ebenso flaren Vorschriften in den Ausführungs­bestimmungen zur Militär- Strafgerichtsordnung. Das Dokument des Rechtsanwalts Horn, das die Richtigkeit der angegebenen Thatsachen vorausgesetzt ein dauerndes, doch nicht rühmliches Denkmal heutiger Militärjustiz bleiben wird, lautet:

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Freitag, den 30. August 1901.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

Politische Webericht.

Berlin , den 29. August.

Centrum und Brotwncher.

Rittmeister v. Strofigt ist am 21. Januar 1901 ermordet. Einer der Beisiger, Major Biermann, von den elften Dragonern, ist erst nach diesem Tage nach Gumbinnen versetzt, er fann also schlechterdings nicht vor dem 1. Januar 1901 als Richter in Gumbinnen bestellt sein. Alle militärischen Richter find Das Centrum, die Partei, welche alle Bevölkerungsschichten und aber erst im Juni 1901, als sie also wußten, in welcher Sache sie thätig sein würden, als Richter alle Klassen liebevoll umfaßt, ist um in Gefahr, von allen Bea ausgewählt, bestellt und von dem tommandierenden General bölterungsschichten und allen Stlassen des Verrats an ihren Interessen geziehen zu werden.

v. Findenstein im Juni gelegentlich einer Inspektion beeidigt worden. Die Bestimmungen über das Geschäftsjahr hat man einfach in der Weise kommentiert", daß man an Stelle des Kalender­fahres ein Jahr vom Juni 1901 bis Juni 1902 gewählt hat, so daß die militärischen Nichter, wie mir einer von ihnen selbst gesagt, der Ansicht sind, wenn die Sache zum drittenmale in Gumbinnen verhandelt würde, würden sie wieder mitthun.

Das Centrum will den Bauern helfen durch Brotzölle und will die Arbeiter trösten durch den Hinweis, daß für sie schon so viel geschehen sei und daß auch die durch den Brotzoll steigenden Reichseinnahmen für Arbeiterwohlfahrtszwede verwendet werden sollen. Aber die rhein­ländischen Großbauern, die dort auf dem Lande herrschen wie im Often der Junker, erklären den Centrumszoll für zu niedrig und die Arbeiter rebellieren gegen jede Neubelastung. Und gleich den Ar­beitern rebelliert auch der Mittelstand", der gleichfalls zu den zärt­lichst Geliebten des Centrums zählt.

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Zunächst die Centrums Bauer it.

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Ich wollte den solchergestalt gesetzwidrig zusammen gesezten Gerichtshof in folgender Weise beseitigen: Den Major Ziermannt, der demselben Regiment wie die Angeklagten angehört, und der fast der ganzen Verhandlung erster Instanz Die Rheinische Volksstimme", das Organ des Rheinischen als Zuhörer beigewohnt hatte, wollte ich beziehungsweise Hickel als befangen ablehnen. Dann beabsichtigte ich, auf die Bauernvereins, greift scharf die großstädtische Centrumspresse gesezwidrige Berufung des Gerichtshofes hin- an. In der Köln . Volkszeitung" und nach ihr in einer ganzen An­zuweisen und jeden einzelnen der Offiziere als befangen zahl Centrumsblätter am Rhein , die den Brotwucher in den Grenzen abzulehnen mit der Begründung, die Herren wüßten, des Regierungsentwurfes halten wollen, war die Behauptung auf­gestellt worden, daß die rheinischen Bauern wohl nicht unbedingt daß sie nicht Richter sein dürften, feiner bon ihnen habe trotzdem erklärt, unter diesen Umständen nicht Richter auf die Forderung eines Mindestzolles von 7/2 M. bestehen würden sein zu wollen. Deshalb sei gweifel an ihrer Objektivität und Unparteilichkeit begründet. Den Ober- Kriegsgerichts rat Sheer wollte ich als befangen ablehnen, weil er dem kommandierenden General den Rat gegeben habe, einen folchen Gerichtshof zu berufen. Dann wäre nur ein Richter übrig

geblieben.

Um bei der Verhandlung genügende Unterlagen für meine Be­Hauptungen zu haben, verlangte ich von dem Generalkommando die Vorlegung der kommandierrolle und des Pro­tokolls über die Vereidigung der Nichter.

Für ein so radikales Vorgehen, wie ich es vor­schlug, war aber mein Kollege Burchard nicht zu haben. Er erklärte nach einer Besprechung mit Marten, sich hieran nicht beteiligen zu wollen. Ich fuhr deshalb zu Hickel nach Gumbinnen , fand ihn aber auch nicht so bereit, dieses Verfahren einzuschlagen, wie ich wohl erwartet hatte. Bei ihm sprach viel der Umstand mit, daß seine Untersuchungshaft verlängert worden wäre, wenn es jetzt noch nicht zur Verhandlung gekommen wäre. Eine Berurteilung hielt er auch von diesem Gerichtshof für aus­geschlossen.

Unter diesen Umständen befolgte ich den Nat des Kollegen Burchard, vorläufig von der ganzen Geschichte zu schweigen und die gesetzwidrige Berufung des Gerichts als Revisions­grund aufzusparen. Als der die Verhandlung führende Ober­Kriegsgerichtsrat Scheer in Gumbinnen die Kommandierrolle und das Vereidigungsprotokoll vorlegen wollte, trotzdem die Verteidigung tein Recht dazu habe", erklärte ich demgemäß, ich legte auf die Borlegung kein Gewicht.

Die gesetzwidrige Berufung des Ober- Kriegsgerichts gerade in dieser Sache ist wohl das Aergste, was im Falle Marten und Hickel vorgekommen ist.

Sie bildet jedoch nicht den einzigen Grund, auf den die Revision sich stützt; sie ist aber allein schon genügend, um zu einer Aufhebung des Urteils zu führen."

Nach§ 68 der Militär- Strafgerichtsordnung bestellt der tommandierende General als Gerichtsherr die zur Bildung des Ober- Kriegsgerichts erforderlichen Offiziere. Die Bestellung erfolgt alljährlich vor dem Beginn des Geschäftsjahres für die Dauer desselben. Da nach§ 22 des Einführungs oberen Instanz die gesetzwidrige Befegung des Ober- Kriegsgerichts Es ist außer Zweifel, daß der Gerichtsherr der gesetzes zur Militärftrafgerichtsordnung das Geschäftsjahr mit dem ebenso wenig im Bewußtsein der Gesetzwidrigkeit unter­Kalenderjahr zusammenfällt, bestellt der Gerichtsherrr also nommen hat wie Generallieutenant v. Alten, der Gerichtsherr erster vor dem 1. Januar 1901 alle Offiziere, die im Jahre 1901 als Richter fungieren sollen. Das geschieht in der Weise, daß bestimmt verhaftung Hickels nach der Freisprechung befahl. Niemand kann Richter fungieren sollen. Das geschicht in der Weise, daß bestimmt Instanz, bewußt das Recht beugte, als er die gesetzwidrige Neu­wird: für das erste Oberkriegsgericht werden kommandiert und darf behaupten, der kommandierende General habe, um eine Ver­der Oberstlieutenant X, die Majore Y und Z, Haupt urteilung des von ihm für schuldig gehaltenen Unteroffiziers gu mann A und Oberlieutenant B, für das zweite Oberkriegsgericht sichern, sich gefügige Werkzeuge seines Willens sorgfältig ausgewählt andre namhaft gemachte Offiziere und so weiter. Von dieser und gesetzwidrig zu Nichtern bestellt. Ein derartiger Alt schmäh­ Kommandierrolle" darf bei dem Oberkriegsgericht nicht abgewichen lichster Kabinettsjustiz muß als ausgeschlossen gelten. werden, während bei den Kriegsgerichten nach§ 53 nur aus dringenden Gründen" Abweichungen zulässig sind.

Der Zweck der Bestimmung ist der, die Möglichkeit ab­

zuwenden, daß in einer Strafsache bestinumte Richter bestellt werden, die man vielleicht ihrer Gefimmung nach kennt, und die vielleicht nach gewissen Gesichtspunkten ausgewählt find. Ueber den Ort der Verhandlungen des Ober- Kriegsgerichts findet sich in den Ausführungsbestimmungen zur Militär­Strafgerichtsordnung folgende Anweisung:

" Die Ober- Striegsgerichte treten der Regel nach am Size des Generalkommandos usw. zusammen. In einzelnen Fällen wird es aber aus praktischen Gründen geboten sein, sie an einem andren Orte zur Hauptverhandlung zusammentreten zu lassen.;

Für die Fälle der letzteren Art empfiehlt es sich, als ständige Stellvertreter der aus dem Offizierstande zu berufenden Richter auch Offiziere auswärtiger Garnisonen zu bezeichnen, deren Beeidigung im Auftrage des kommandierenden Generals durch einen andren Gerichtsherrn der höheren Gerichtsbarkeit er folgen kann. Das hierüber aufzunehmende Protokoll ist dem kommandierenden General einzureichen."

Hiernach hätten auch Offiziere der Garnison Gumbinnen als Richter bei dem Ober Kriegsgericht des 1. Armeecorps bestellt werden können. Aber diese Bestellung hätte vor dem 1. Januar 1901 erfolgen müssen. Das ist aber nicht geschehen.

So unzweifelhaft aber eine böswillige Rechtsbeugung aus­

geschlossen ist, ebenso unzweifelhaft bekunden diese Geschehnisse

die völlige ungeeignetheit der militärischen Kommandeure zur Erfüllung der ihnen durch die Militär- Strafprozeß- Ordnung aufgebürdeten juristischen Pflichten. Der militärischen Stommans deure! und nicht nur des kommandierenden Generals v. Finckenstein. Es würde eine Beleidigung des kommandierenden Generals des I. Armeccorps bedeuten, wollte man ihm unterstellen, daß er nicht befähigt und nicht geeignet sei, die Vorschriften des Militär- Straf prozeß- Verfahrens mit Verständnis zu lesen. Vielmehr wird offenbar, daß die Befehlshaber der Armee vermöge ihrer 1112 mili­tärischen Ausbildung, vermöge der ihrem Amte eignen Uebung, um bedingten Gehorsam seiner Befehle zu erwarten, vermöge der zahlreichen Aufgaben ihrer Stellung, nicht noch die Möglichkeit haben, in der immerhin nicht jedem Laien leicht entwirrbaren Fülle der Paragraphen eines kompendiösen Rechtsbuches samt Ausführungs­bestimmungen Selarheit zu finden.

von Gumbinnen die Lehre zu ziehen, daß ihren Kommandeuren nicht Die Militärverwaltung wird gut thun, aus den Ereignisfen Pflichten und Aufgaben übertragen werden dürfen, deren diese nicht gewachsen sind. Die militärischen Kommandeure haben den Nach­weis ihrer absoluten Ungeeignetheit als Herren des Gerichtes erbracht. Man befreie sie schleunigst von der drückenden Bürde!

und daß das treibende Element bei dieser Forderung wohl jedenfalls der Bund der Landwirte sei. Weiter hieß es in der tölnischen der Bund der Landwirte sei. Weiter hieß es in der Kölnischen Volkszeitung", daß es ganz ausgeschlossen sei, daß ein Zoll­tarif mit 7,50 M. als Mindesttarif für die Getreide- Arten jemals Gesetz werde. Hierauf erwidert nun die Volksstimme":

Dem Bunde der Landwirte geschicht hier Unrecht. Wenn es den genannten Blättern zufolge etwas Schlimmes ist, landwirt schaftliche Zollsätze zu vertreten, die mit den Produktionsverhält irissen in Einklang stehen, so muß dem Rheinischen Bauernverein schon die Priorität in diesen schlimmen Dingen zugestanden werden. Schon in den Jahren 1894-96 hat er gelegentlich der Vorbereitung der Neußer Beschlüsse und in den Verhandlungen über dieselben stets betont, daß ein Weizenpreis von 20 M. und ein Roggenpreis von 16 M. den Produktionskosten in der Rheinproving entsprechen wirde. Zur Erlangung solcher Preise ist aber unter den zeitigen Verhältnissen im allgemeinen für Weizen und Roggen ein Zoll von 7,50 M. notwendig. Diese Forderung ist darum auch von den christlichen Bauernvereinen als notwendig anerkannt worden.. Die christlichen Bauernvereine verlangen für Weizen und Roggen im Minimaltarif 7,50 M. und im Generaltarif 9 M., für Gerste und Hafer im Minimaltarif 6 M. und im Generaltarif 7,50 M.

Wir haben gegen die Erhöhung der Industriezölle nichts einzuwenden. Wenn ihre Notwendigkeit von der Industrie mit so guten Gründen nachgewiesen wird, wie es seitens der christlichen Bauernvereine bezüglich der Agrarzölle geschehen ist, so müssen fie bewilligt werden, aber es muß eigentümlich berühren, daß die großstädtischen Blätter an der Erhöhung der Industriezölle nicht Herummäfeln, sondern muur gegen die Forderungen der Bauern Sturm Taufen. Sie laufen damit aber auch Sturm gegen das Centrum selbst. Daß die Fundamente des Centrumstur m 3 nicht in der Stadt und in den Industriebezirken liegen, ist in Tetzter Zeit wieder von neuem bestätigt worden. In Köln sind troy allem, was in Centrumskreisen für die dortigen Arbeiter ge­schehen ist, trotz der vorzüglichen Redner, über die man verfügt, trop der weitverbreiteten städtischen Centrumspresse und troy all der Arbeit, der sich in so anerkennenswerter Weise der Hochw. Klerus in den Arbeiterpereinen unterzieht, bei den Gewerbes gerichts Wahlen allenthalben die socialdemokratischen Kandidaten aus der Wahl hervorgegangen. Nicht anders war es in dem Riesen Wahlkreise Duis burg Mülheim, 100 der Centrums Kandidat A init Sicherheit gewählt worden wäre, wenn die katholischen Arbeiter: auch nur einigermaßen ihre Schuldigkeit gethan hätten. Das Wahlergebnis aber zeigte, daß nicht die Stimmen der katholischen, sondern die Stimmen der socialdemo­fratischen Arbeiter erheblich zugenommen. Wenn mun die, großstädtischen Centrumsblätter die als notwendig und gerecht erwiesenen Forderungen der Bauern bekämpfen, so untergraben fie damit auch den Einfluß des Centrums auf dem Lande, wo allein die Wurzeln seiner Straft liegen. Das Strachwitzsche Wort ist und bleibt wahr: Das Centrum wird agrarisch sein oder es wird nicht sein."

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Ferner der Mittelstand":

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Für die Meinung des Mittelstandes, dem das Centrum den goldenen Boden wiedergeben will, ist eine Korrespondenz, die wir aus München erhalten, bemerkenswert:

Die Münchener Meggermeister und Gastwirte hielten am Dienstag eine Protestversammlung gegen die geplante Erhöhung der Wiebzölle ab. Der Referent, Metzgermeister Würz, führte an der Hand reichen Zahlenmaterials den Nachweis, daß die bayrische Landwirtschaft nicht in der Lage ist, auch nur den Münchener Markt auf die Einfuhr aus Oestreich angewiefen ist. Dies zeigte sich be­zu versorgen, der namentlich in Bezug auf Mastochsen I. Qualität sonders bei dem legten Hochwasser, das die Eisenbahnlinien nach Oestreich abgeschnitten hatte. Damals lieferten die bayrischen Bauern keineswegs das nötige Vich nach München , trotzdem dort geradezu horrende Preise gezahlt wurden. Der Referent erklärte ferner, daß die Zölle nicht vom Zwischenhandel getragen, sondern unbedingt auf die Konsu in Bertreter der Gastwirte erklärte, diese seien nicht in der menten abgewälzt werden. Auch sei es zu bedauern, daß die Zollfrage seitens des Centrums zur Parteifrage gemacht wurde. Lage, die höhere Bollbelastung aus ihrer Tasche zu bezahlen und es werde auf alle Fälle eine Erhöhung der Speisen preise in den Wirtschaften eintreten müssen. Die ganze agrarische Agitation sei nur dazu geeignet, die Partei der Uns zufriedenen neu zu stärken und deswegen müsse energisch Protest erhoben werden. Eine Resolution, in der die Bei­