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Nr. 258.

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Erscheint täglich außer Montags.

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Berliner Volksblatt.

18. Jahrg.

Die Insertions- Gebüy beträgt für die fechsgespaltene Rotonets zeile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins­und Bersammlungs- Anzeigen 20 fg. Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Wort fett). Inserate für Die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in derExpedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Gonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet

Telegramm- Adresse: " Socialdemokrat Berlin"

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.

Der Kampf ums Rathaus!

Am 6. November finden die Ergänzungswahlen der Berliner Stadtverordneten - Versammlung statt. Die Socialdemokratie ist vor nehmlich an den Wahlen der dritten Abteilung beteiligt. Jn 16 Wahl­bezirken ringen die Kandidaten der Arbeiterklasse um den Sieg gegen die Vertreter der bürgerlichen Parteien.

Sonntag, den 3. November 1901.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

Die socialdemokratischen Anträge, welche die welche die Errichtung bieten die ant nächsten Mittwoch stattfindenden Wahlen der dritten gesunder und billiger Wohnungen für die Arbeiterklasse Abteilung. drop alon als eine Aufgabe der Stadt bezeichnen und deren Ausführung Die Arbeiter müssen in geschlossenen Reihen an die Wahltische verlangen, wurden abgelehnt und damit auf das einzige wirt treten und indem sie durch ihr Massenaufgebot den Sieg der social­fame Mittel zur Milderung der Wohnungsnot verzichtet. Selbst demokratischen Kandidaten herbeiführen, dem Socialismus die Thore die bis zur Wirkungslosigkeit abgeschwächten Beschlüsse des des Rathauses noch weiter öffnen als bisher. Wohnungsausschusses werden von den Berliner Hausagrariern mit Gründen bekämpft, welche sich der ostelbischen Agitation für den Brotivucher würdig an die Seite stellen.

Das geltende Geldsacks- Wahlsystem entrechtet die Massen und Die Furcht, die Rente vom Grund und Boden zu schmälern, ver­legt die Gemeindeherrschaft in die Hände der von einer Handvoll hindert den Berliner Rathausliberalismus, den socialen Mißständen Wähler der ersten und zweiten Abteilung gewählten Stadtverordneten. ernstlich näher zu treten und dafür zu sorgen, daß mit den Mitteln Dazu kommt noch, daß die Hälfte der Stadtverordneten Hausbesitzer der Gemeinde die das Boltsleben vergiftenden Schäden auf dem fein müssen. So verfügen Kapitalismus und Hausagrariertum Gebiete des Wohnungswesens ausgerottet werden. immer über eine Zweidrittel- Majorität in der Stadtverordneten­Versammlung.

Um so notwendiger ist es daher, daß wenigstens in der dritten Abteilung, wo die von der bürgerlichen Gesellschaft geächteten Habenichtse" das Wahlresultat bestimmen, Männer in das Rote Haus" geschickt werden, die als Mahner und Dränger der Kommunal­wirtschaft die Wege weisen und die dafür sorgen, daß sich die Gemeinde ihrer socialen Pflichten bewußt wird.

Das in Berlin auf dem Rathause herrschende liberale Manchester­tum, welches die Förderung privatkapitalistischer Bestrebungen als eine Hauptaufgabe der städtischen Verwaltung betrachtet, hat dazu geführt, daß die Reichshauptstadt auf fast allen Gebieten focialer Fürsorge rüdständig geblieben und sich von fleineren, weniger Leistungsfähigen Gemeinden überflügeln ließ.

Die Verhandlungen der letzten Monate haben neben der tommunal- focialen Rückständigkeit und Verständnislosigkeit auch die fommunal politische Rückgratlosigkeit und den Knechtssinn des Rathaus- Freisinns bewiesen. Unter Führung des Magistrats ist die Majorität der Stadtverordneten - Versammlung bereit, dem Befehl des Monarchen folgend, wohlerwogene, in jahrelanger Arbeit sorg fältig vorbereitete Beschlüsse preiszugeben und sich dem Sic volo, sic jubeo" zu beugen.

Dem persönlichen Regiment gegenüber verzichtet der Kommunal­freifinn auf jede Selbständigkeit, opfert die legten Reste der durch die Fesseln der Staatsorgane schon übermäßig eingeengten und be­drohten Selbstverwaltung, und scheut nicht zurück vor der Selbst­entmannung, um seine byzantinisch- höfische Bedientenhaftigkeit ins Hellste Licht zu stellen.

Die jämmerliche Rechtskomödie, welche der Liberalismus vor wenig Wochen im Rathause aufgeführt hat, die Würdelosigkeit, mit der er unter Wahrung des Rechtsstandpunktes" sflavisch zu Kreuze froch, hat weit über die Socialdemokratie hinaus Ekel und Verachtung erivedt vor jenen Mannesseelen", deren Charakter der Dichter des " Hamlet " in dem, jedem Winke von oben gefügigen Polonius so naturwahr vorgeahnt hat.

Die kapitalistische Sorge für das Hausbesizertum, welches die Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses der Massen in klingende Münze umsetzt, steht für die freifinnige Stadtverwaltung höher als die Pflicht zur Abhilfe der Wohnungsnot, unter der viele Tausende von Familien leiden, denen für unzureichende, vielfach gesundheits­gefährliche Wohnungen hohe, unerschwingliche Mieten abgenommen werden.

Die Rücksicht auf den Profit des Bermietungsgewerbes ist maß­gebend bei der Behandlung der Wohnungsfrage im Noten Hause. Der Bau- und Grundstücksspekulation des Privatkapitals darf keine Konkurrenz gemacht werden das sind die ganz offen aus­gesprochenen Gründe, aus denen die auf den freisinnigen Wirtschafts­principien schwörenden Stadtväter jede Wohnungsreform, die nicht die privatkapitalistischen Interessen schont bezw. fördert, bekämpfen. Die socialdemokratischen Vorschläge: Wohnungen auf städtischen Terrains herzustellen, und den Mietspreisen nur die Verzinsung des zur Herstellung und Erhaltung nötigen Kapitals zu Grunde zu legen, werden verlacht, weil die Stadt nicht billiger vermieten soll als der Privateigentümer, um diesen in seinem mühsamen" Erwerb nicht zu schädigen.

Die Grund- und Bodenrente des Privatkapitals darf nicht durch städtische Konkurrenz geschmälert werden so will es der Freifinn, dessen kommunale Thätigkeit in Berlin in der Förderung des Kapi­talismus gipfelt.

Jahrelangen Drängens der Socialdemokraten hat es bedurft, um die Uebernahme des Verkehrswesens in städtische Regie anzu­bahnen. Und noch heute sind sehr einflußreiche Streise der liberalen Nathauspolitiker der Ansicht, daß die Ausbeutung der Straßen und Pläge ein Vorrecht des Privatkapitals sei und die Stadt zufrieden sein müsse, wenn ihr in Form von Abgabe und Gewinn beteiligung ein Trinkgeld verabreicht würde.

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Die liberale Mehrheit ist bewußt oder unbewußt das ist für die Wirkung gleichgültig in wirtschaftlichen Fragen ein Spielball in den Händen der Hochfinanz, deren Fäden sich aus den Palästen der Bankokratie hinüberspinnen in die Stuben des Rathauses. Fehlt es der Freisinnsmajorität im Berliner Rathaus an Die in den großen Attiengesellschaften investierten Riesen­fommunal- politischer Festigkeit, unerschrockenheit und Thatkraft, so fapitalien suchen Dividende; da bietet die Stadt ein willkommenes mangelt es ihr nicht minder an Verständnis und Willen für die Ausbeutungsobjekt. tommunal socialen Aufgaben.

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Die Thatsache, daß die kommunalen Machthaber ihre Vorrechte der wirtschaftlichen Ausbeutung der Arbeiterklasse verdanken, hindert die Herren nicht, reaktionärer zu sein als der preußische Landtag und jedem socialen Empfinden zum Hohn von den Einkommen von 660-900 m. vier Mart Steuer erheben zu lassen.

In diesem der Oeffentlichkeit entzogenen Treiben liegt die große Gefahr, der nur entgangen werden kann, wenn die Stadt alle der artigen Betriebe selbst errichtet und betreibt.

Dadurch lassen sich auch leicht die Mittel für die notwendige Reform des Volksschulwesens sowie der übrigen socialen und hygienischen Aufgaben beschaffen.

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Die dritte Wählerabteilung die Klasse der wirtschaftlich Schwachen, der Unselbständigen, der kleinen Steuerzahler und der Besiglosen ihre Mandate gebühren der Socialdemokratie und werden wenn jeder seine Pflicht erfüllt von den Partei­genoffen wiedergewonnen und neu erobert werden. Die Situation ist günstig.

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Bei uns jugendfrische Kampfeslust dort greisenhafter Verfall. Bei uns der Drang nach kommunal- politischer Selbständigkeit dort lakaienhaftes Ducken und Verzicht auf Selbstachtung. Bei uns das Streben nach wirtschaftlicher Freiheit für die Massen dort der Mißbrauch der kommunalen Macht zu Gunsten des Privatkapitals. Vorwärts zur Wahl! Vorwärts zum Sieg!

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Politische Meberlicht.

Berlin , den 2. November. Der Stuttgarter Chinaprozek. in 1 An andrer Stelle dieses Blattes wird der Bericht über den Stuttgarter Chinaprozeß gegen die Redacteure des voltsparteilichen Beobachters" veröffentlicht. Damit ist der erste dieser Chinaprozesse, die das preußische Kriegsministerium und der Kommandeur des oft­asiatischen Expeditionscorps eingeleitet haben, beendigt; denn die vom Staatsanwalt in Stuttgart gegen das Urteil eingelegte Revision dürfte zu einer Aenderung dieses Urteils nicht führen und jedenfalls feine weiteren Aufklärungen über die dem Prozeß zu Grunde liegenden Vorgänge in China bringen.

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Das Stuttgarter Landgericht hat den Angeklagten zuerkannt, daß ihre Kritit oes Hunnentums nicht aus unedlen Beweg. gründen entsprungen sei. Dieses Anerkenntnis so selbstverständ lich es ist mag als ein erfreuliches hervorgehoben werden, da es im Gegenfaze steht zu den niedrigen Schmähungen, die in der deutschen Hummentums- Presse und seitens der Hunnenparteien des Reichstags andauernd verübt worden sind. Ja, es darf das An­erkenntnis als Zeichen nicht alltäglicher Richterobjektivität gelten, da die Artikel des Beobachters" weitaus alles übersteigen, was sonst in der deutschen Presse gegen die Kriegsführung in China gesagt worden ist.

Das Gericht hat den einen der Angeklagten, den Landtagsa Abgeordneten Schmidt, freigesprochen, weil er nachweisen konnte, daß er bei der Aufnahme der Artikel nicht beteiligt war; es hat den andren Angeklagten, Redacteur Freund, der sich als Verfasser be= fannte, zu einem Monat Gefängnis verurteilt, indem es erklärte, der Be weis für die Wahrheit der aufgestellten Behauptungen sei in teiner Weise erbracht.

Wenn der vorliegende Prozeßbericht den Gang der Ver­Zuerst im Kampf gegeneinander verbinden sich die Gesellschaften, Handlungen vor dem Stuttgarter Landgericht erschöpfend wieder­Die Unfähigkeit und der Widerwille, den socialen Forderungen bald des Haders und der Konkurrenz müde, zu gemeinsamer Thätig- giebt, so stehen wir nicht an zu sagen, daß die Angeklagten thatsächlich gerecht zu werden, charakterisiert sich deutlich in der brutalen Borniertheit, keit und damit hören die Vorteile, welche die Stadt z. 3. aus der den Wahrheitsbeweis für ihre Behauptungen nicht in dem Maße er­mit der in einer freisinnigen Wählerversammlung unter dem Beifall Konkurrenz der verschiedenen Gesellschaften hatte, auf. Solche füllt haben, wie ihn das Gericht fordern mußte und wie er unsres Der bevorrechteten Wähler der zweiten Abteilung von einem der Fufionen vollzogen sich a. B. bei der Großen Berliner Straßenbahn Erachtens hätte erbracht werden können. Die Angeklagten hatten itur Freisinnshelden davon gesprochen wurde, daß die Arbeiter und deren mit der Charlottenburger und den Bachsteinschen Vorortsbahnen. einen einzigen Entlastungszeugen geladen, der nur über ver­Vertreter nur immer Forderungen an die Stadt stellten und für Die sich gegenseitig unterſtügenden Finanzkonsortien sind durch hältnismäßig nebensächliche nebensächliche Vorkommnisse Vorkommnisse aussagen fonnte. deren Erfüllung nicht einmal danke" sagten. Diese vorfindflutliche Personalunion in ihren Aufsichtsräten untereinander verschwistert- sie Dieser Entlastungsbeweis mußte vollständig abfallen gegen den Auffassung und die Betonung des Herrenstandpunktes, den der alle haben das Bestreben, die großstädtischen Verkehrs-, Beleuchtungs- Belastungsbeweis, den die Staatsanwaltschaft durch die Ladung des Kommunalfreifinn für sich in Anspruch nimmt, zieht sich durch alle und Krafterzeugungs- Anlagen in den Dienst ihrer Finanzoperationen Kommandeurs des ostasiatischen Expeditionscorps, Generallieutenant Attionen des im Besitz der Rathausherrschaft der Rathausherrschaft befindlichen zu stellen. v. Leffel, vorbereitet hatte. So verwandelte sich der Ankläger des Liberalismus. Hunnentums in den nicht nur juristisch, sondern thatsächlich An­geklagten und der Vertreter der ostasiatischen Striegsführung. der die publizistische Anklage des Beobachters" galt, wurde zum Antläger des Beobachters". Wohl hat der Verteidiger des Angeklagten in seinem Plaidoyer auf mannigfache Vorkommmisse in China verwiesen, über die seitens der Heeresleitung Das Berliner Schulwesen bedarf dringend in sanitärer und bis heute keine Aufklärung geschaffen worden ist, aber es ist ver­technischer Hinsicht eingreifender Aenderungen. Die jahrzehntes absäumt worden, durch Zengenladungen die betreffenden Vorgänge lange Stagnation in der Gemeindeschule rächt sich jetzt bitter durch gründlicher Erörterung zu unterziehen; nicht einmal scheint General die für das praktische Leben ungenügende Ausbildung unsrer Jugend. v. Lefsel über seine Wissenschaft von den grauenhaften Massena Von den Erwählten der ersten und zweiten Abteilung ist eine egetutionen chinesischer Gefangener auch nur befragt worden zu sein. durchgreifende Hilfe auf diesem Gebiete nicht zu erwarten; die So hat denn der Stuttgarter Prozeß sehr wenig zu der dringend bürgerlichen Vertreter der dritten Abteilung marschieren im Schlepptau nötigen Aufhellung der chinesischen Vorgänge beigetragen. Fast ihrer Stollegen von Geldsadsgnaden. Nur die Vertrauensmänner gewinnt es den Anschein, als hätten die Angeklagten Anlaß zu der Arbeiterklasse die Socialdemokraten im Rathause treten haben vermeint, auf ein mildes Urteil rechnen zu fönment, wenn sie dafür ein, daß die Volksschule, von den Fesseln der Klassenherrschaft nicht auf einer eindringlichen Untersuchung des Chinafeldzuges be­befreit, zur Pflanzstätte einer auf voller Gleichheit basierenden stünden.. freiheitlichen Erziehung umgebildet wird. Neben dem Volksschul - Andrerseits ist nichts einfältiger, als wenn die Hunnenpresse ob wesen harren auf dem Gebiete der Kranken- und Wohlfahrtspflege des Stuttgarter Prozesses triumphierend erklärt: nun sei endgültig längst gestellte Forderungen ihrer Erfüllung. die Unechtheit der Hunnenbriefe und die Unwahrheit der gegen deutsche Soldaten gerichteten Beschuldigungen der socialdemo städtischen Arbeiter muß weiter betrieben werden. Die Arbeitszeit kratischen Presse erwiesen. Nichts hiervon ist bewiesen. sowie die sonstigen Arbeitsbedingungen der in städtischen Betrieben Vielmehr, obschon die Angeklagten keineswegs diejenige Betveis­thätigen Arbeiter und Angestellten dürfen nicht nach dem Princip aufnahme, die sie dem öffentlichen Interesse schuldig waren, veran­höchstmöglicher Ausbeutung gestaltet sein, sondern müssen bittiert laßt hatten, die Militärbehörde hatte entfernt feinen sein von der socialen Fürsorge, welche zu leisten eine sociale Ge- Anlaß sich des Ertrages dieses Prozesses zu freuen. meinschaft ihren Arbeitern schuldig ist.

Zu der kapitalistischen Raffgier tritt in diesem Falle noch die politische Heuchelei, die den arbeiterfeindlichen, antisocialen Beschluß als einen Schuß des Wahlrechts zu rechtfertigen versucht. Mit dem tommunalen Wahlrecht hat der Erlaß der zweiten Steuerstufe nicht das geringste zu thun. Die dem Magistrat empfohlene milde Hand­habung bei Erhebung der Steuer ist ebenfalls ein flagranter Beweis für die Heuchelei der freisinnigen Majorität. Man will eventuell die Steuer niederschlagen dann aber verliert der Steuerpflichtige sein Wahlrecht, weil er seine Steuer nicht bezahlt hat. Das ist der treibende Keil des engherzigen Beschlusses.

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Wenn die Freisinnsmajorität mit dem Verzicht auf die Erhebung dieser Steuer die Socialdemokraten aus dem Rathaus hinausdrängen fönnte, würde sie mit Hurra für die Aufhebung stimmen. Gerade weil der Liberalismus des Rathauses weiß, daß die Steuerzahlung für das Wahlrecht bedeutungslos ist, beharrt er auf seinem kleinlich- eigen- Die Bessergestaltung der Arbeits- und Lohnverhältnisse der finnigen und främerhaften Standpunkt und besteuert zur Strafe dafür, daß die Socialdemokratie die Freisinnsherrschaft in der dritten Abteilung gebrochen hat, das Existenzminimum von 660-900 W., welches von jedem social empfindenden und kulturfördernden Politiker als nicht besteuerungsfähig bezeichnet werden muß.

Regiert im Steuerwesen das kaltherzige Manchestertum in der Berliner Gemeinde, so tritt in noch höherem Grade das ausbeutungslüsterne Hausagrariertum bei der Wohnungsfrage in die Erscheinung.

All' diese Forderungen werden vom Freisinn, der für die gegen wärtige Kommunalwirtschaft in Berlin verantwortlich ist, zurück­gewiesen weil die materiellen Interessen der besigenden Minderheit das Rathaus beherrschen.

Generallieutenant v. Lefsel hat die Echtheit der Hunnenbriefe bestritten, aber in keiner Weise ihre Unechtheit bewiesen. Er hat die Fabel der Züricher Hunnenbrief- Fabrit wiederholt, ohne zu bedenken, daß, wenn eine solche Fabrit existiert hat, es eine Spigelfabrit war, eine Spielfabrit, deren Produkte freilich die deutsche Presse

Gestützt auf die kommunale Macht, die der Grundbesitz im Roten Hause ausübt, bekämpfen die am Grundbesit kapitalistisch be- Hierin Bandel zu schaffen, ist die Aufgabe der Socialdemokratie, nicht födern konnte, schon deshalb nicht, weil die deutsche Presse teiligten Interessentenvereinigungen mit Erfolg jeden Versuch zur als der politischen Kampforganisation der Klassenbewußten Arbeiter. i bergenug echte hunnendokumente besaß. Wäre es Besserung der elenden Wohnungs- Verhältnisse. Die Gelegenheit, den bürgerlichen Gegnern auf den Leib zu rücken, der Heeresleitung ernstlich um den Beweis der Unechtheit der Hunnen