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Nr. 220.

2001

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

19. Jahrg.

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Telegramm Adresse: Socialdemokrat Berlin" ir

Centralorgan der Socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.

Aufklärung dringend geboten!

Sonnabend, den 20. September 1902.

Expedition: SW. 19, Bently- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

tigungsscheines auf Grund von§ 89 Ziffer 4 der Wehrordnung gespflichtig. In der Aufregung jedoch über das Abiturientenexamen, schehen müssen. Hier kann als erster Grund in Betracht kommen, die Verweigerung des Reifzeugnisses, den Prozeß und die neue daß ein junger Mann zwar die nötige Vorbildung, aber nicht die Prüfung in Lemberg haben sie höchstwahrscheinlich ihre Militär­Mittel hat, sich während seines aktiven Dienstjahres selbst zu verpflicht vorübergehend vergessen, was ja sehr leicht begreiflich ist. Diese pflegen, auszurüsten 2c. Daß just alle drei polnischen Oberprimaner Versäumnis scheint man dann dazu benutzt zu haben, um die Leute mittels so arme Schlucker sein sollen, ist aber doch nicht anzunehmen. Weiter des citierten§ 26 Biffer 7 Absatz 3 der Wehrordnung und des§ 140 darf der Berechtigungsschein solchen jungen Leuten versagt werden, des Strafgesetzbuches- hier mußte wohl die Reise nach Lemberg die ein unbescholtenheitszeugnis nicht vorlegen können, herhalten als unsichere Dienstpflichtige zu behandeln, trotzdem die also vorbestraft find. ,, bösliche Absicht", die das Gesetz ausdrücklich voraussetzt,

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Kürzlich ging eine besonders erbauliche Nachricht von einem preußischen Germanisterungsversuch durch die Presse. Nach den be­treffenden Mitteilungen waren drei polnische Oberprimaner, die bereits ihr Arbiturienteneramen bestanden hatten, denen aber wegen ihrer Berurteilung im Thorner Gymnasiastenprozeß das Reifezeugniß versagt worden war, nach Lemberg gefahren, um dort das Abiturienteneramen nochmals abzulegen, worauf sie von selbst wieder in ihre Heimat zurückkehrten, um sich hier zur Abbüßung der Hier aber empfiehlt die Wehrordnung ausdrücklich Milde, zweifellos fehlte. Hätten sie diese Absicht gehabt, so wären über sie verhängten Gefängnisstrafe zu melden. Kaum aber hatten indem sie schreibt: Ist aus der Art des Vergehens die Polen doch nicht mehr ins elterliche Haus zurückgekehrt, wo sie sie das elterliche Haus betreten, als sie auch schon verhaftet und ins und der dabei in Betracht kommenden Neben- ja über furz oder lang sicher entdeckt werden mußten. Und doch ist Gefängnis gebracht worden sein sollen. Nach Abbüßung ihrer Strafe umstände unter gleichzeitiger Berücksichtigung des jugend eine andre als die eben gegebene Erklärung dafür, daß die drei soll man sie der Militärbehörde übergeben haben, die ihnen das lichen Alters des Betreffenden Anlaß zu einer milden Beur- Polen sofort in die Kaserne gesteckt wurden, unmöglich, weil Recht zum einjährig freiwilligen Dienst abteilung gegeben, auch die sonstige Führung des Bestraften eine gute nur unsichere Dinsipflichtige zwangsweise vor dem allgemeinen sprach und sie sofort als 8 weijährige einreihte. too gewesen, so kann derselbe durch die Ersatzbehörde dritter Instanz von Einstellungstermin eingereiht werden dürfen. Aufklärung ist auch Wir wollen hiermit der Oeffentlichkeit eingehend beweisen, daß Beibringung eines' Unbescholtenheitszeugnisses befreit werden." Es hier sehr, sehr dringend geboten und zwar um so mehr, die Prozedur, so weit sie sich beim Militär abspielte, im höchsten Grade kann aber doch wirklich kein Zweifel sein, daß die Verfehlung" der als der Zickzackkurs es mit der Einhaltung der Gesetze nicht be­anfechtbar war, wobei wir annehmen, daß die Dinge fich wirklich so drei Oberprimaner eine mildere Beurteilung" verdiente. Außerdem sonders genau nimmt, wie der Fall Löhning beweist. Namentlich in abspielten, wie die Zeitungen erzählten. Da die Angelegenheit sehr möchten wir darauf hinweisen, daß, wie vorhin dargelegt, den Polen Polen scheint er sich als absoluter Herr zu fühlen. Am besten wäre viel Staub aufwirbelte, trotzdem aber kein Dementi erfolgte, so wird das Recht zum einjährigen Dienst wegen ihres Reates nicht es freilich, wenn die Regierung den von uns soeben ausführlich be­sie wohl der Wahrheit gemäß berichtet worden sein. hätte genommen werden können, wenn sie den Berechtigungschein sprochenen Germanisierungsaft" mit gutem Gewissen dementieren Zunächst taucht die Frage auf, ob den Oberprimanern die bereits gehabt hätten. Ist ihnen aber wegen des nämlichen Ver- könnte. Aber offenbar kann sie es nicht. Nun, im Reichstag Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst stoßes das genannte Recht nur deswegen genommen worden, weil wird man ja auf jeden Fall weiteres über diese Sache hören. Da entzogen werden durfte. Hier sind wieder zwei Fälle zu unter- sie zufällig noch nicht im Besize des Berechtigungsscheines waren, es sich hier um einen Vorgang im Reichsheere dreht, so kann scheiden, nämlich ob den Primanern der Berechtigungsschein so ist dies absolut nicht zu billigen, Geschicht es wirklich, daß jungen fich Herr v. Bülow dieses Mal nicht hinter sein heißgeliebtes zum einjährig- freiwilligen Dienst bereits ausgehändigt war oder Leuten, die den Berechtigungsschein noch nicht haben, das Recht preußisches Junkerparlament verschanzen. nicht. Waren die Polen schon im Besize des Scheines, was zum einjährigen Dienst wegen Vergehen entzogen wird, wegen bei ihrem Alter sehr wahrscheinlich ist, so durfte ihnen die Be- welcher den den Berechtigungsschein bereits Befizenden das bewußte rechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nur dann ab- Recht nicht aberkannt werden kann, so springt als Resultat der erkannt werden, wenn die Voraussetzungen des§ 93 Ziffer 8 und 9 direkte Unfinn heraus, daß Leute, die jünger sind, für Dinge der" Wehrordnung" gegeben waren. Sehen wir selbst zu, ob diese bestraft werden, die älteren straflos hingehen, denn Biffern zutreffen. Die Biffer 8 fagt: in der Regel werden jene, die den Berechtigungsschein " Wer den Zeitraum der ihm gewährten 8urüd stellung haben älter sein als solche, die ihn noch die ihn noch nicht haben. zeichnen, veröffentlicht die Kreuz- Zeitung " die Zuſchrift eines, wie verstreichen läßt, ohne sich zum Dienstantritt zu melden, hiermit find wir mit der Untersuchung, ob im konkreten Fall der oder nach Annahme zum Dienst sich rechtzeitig zum Dienst- Entzug der Berechtigung zum einjährigen Dienst einwandfrei war, antritt zu stellen, verliert die Berechtigung zum einjährig frei- fertig. Da wir dabei zu einem negativen Resultat kamen, wird willigen Dienst", man es uns wohl verzeihen, wenn wir Aufklärung ver langen.

und Ziffer 9 sagt:

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" Bum einjährig- freiwilligen Dienst Berechtigte, welche nach Er- Aber noch viel, viel dunkler ist der zweite Teil der teilung dieser Berechtigung wegen strafbarer Handlungen verurteilt Tragödie, nämlich die sofortige zwangsweise Ein­werden, die, wenn sie während ihrer attiven Dienstzeit stellung der Oberprimaner. Wie bekannt, fällt der allgemeine begangen, ihre Versegung in die zweite Selasse Refruteneinstellungs- Termin in die Monate Oktober oder November. des Soldatenstandes zur Folge gehabt haben Es hätten also die drei Polen , auch wenn man ihnen die Berechti­würden, verlieren durch Entscheidung der Ersatzbehörde dritter gung zum einjährigen Dienst genommen hatte, erst int Justanz die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst." nächsten Oktober oder November ins Heer eingereiht werden dürfen.§ 93 Ziffer 8 Absatz 2 der Wehrordnung" sagt auch ganz deutlich:

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Politische Uebersicht.

Berlin , den 19. September. Konservative Zollschärfer.

Um die Stimmung auf dem Lande" zu kenn sie jagt, in höherer Stellung im Westen der Monarchie befindlichen einflußreichen Konservativen, der ebenfalls in den Kompromiß­beschlüssen der Zollkommissionsmehrheit den einzigen Ausweg ficht. einflußreichen Konservativen, der ebenfalls in den Kompromiß­

Der einflußreiche Konservative" schreibt:

Die Stimmung der Düsseldorfer Versammlung des Bundes der Landwirte für Rheinland und Westfalen entspricht durchaus der erbitterten Stimmung, die hier allgemein auf dem Lande herrscht. Die konservative Partei wird einen Abfall er Leben wie nie zuvor, wenn die Reichstags= frattion nicht fest bleiben sollte. Von unsren Groß­industriellen, die ich gerade zur Genüge kenne, ist nichts zu erreichen, wenn ihnen nicht gründlich die Zähne gezeigt und sie am eignen Geldbeutel gefaßt werden. Auf die neuliche Resolution des Was die oben citierte Ziffer 8 anbelangt, so kann sie bei den Centralverbandes giebt es nur eine Antwort, nämlich eine er Bolen überhaupt nicht in Betracht kommen, denn hier handelt es hebliche herabsehung der Industriezölle unter fich nur um den Dienstantritt. Einjährig- Freiwillige fönnen ,, Sofern die Berechtigung nicht wieder verliehen wird, führt die­allen Umständen. Ich kann nur dringend empfehlen, diesen den Dienst aber nur am 1. April und 1. Oktober antreten. Den selbe Behörde( Ersatzbehörde dritter Instanz) die Einstellung zu zwei- Standpunkt in der Kreuz- Zeitung " mit der größten Entschieden 1. Oktober 1902 können die jungen Bolen, falls er ihr ursprünglicher jährigem attivem Dienst bei dem nächsten Rekruten- heit und Rücksichtslosigkeit zu vertreten. Sollte die Boll­Termin zum Dienstantritt war, unmöglich übersehen haben, dieweilen einstellungs- Termin herbei." Daß man die drei jungen tarif Vorlage jest fallen, um so beffer. Dann wir erst September schreiben, und der 1. April 1902 tann für die Leute aber dennoch schon in diesem Sommer in die Kaserne wird nämlich schon nach sehr kurzer Zeit der Fall ein­treten, daß die Industrie, die sich jezt als Herrin der drei Schwerverbrecher" auch nicht gut der Einstellungstermin ge- steckte, kann einzig und allein dadurch erklärt werden, daß man sie Situation fühlt, demütig bei der Landwirtschaft um Frieden wesen sein, weil sie im Frühjahr 1902 nicht nur ihr Abiturienten- als sogenannte, unsichere Dienstpflichtige" behandelte. bettelt, denn bei den gegenwärtigen Handelsverträgen geht examen machten, sondern auch noch in einen Prozeß verwickelt waren. Auf Was ist nun ein, unsicherer Dienstpflichtiger"? Zur Beantwortung sie zu Grunde; lange fann sie die nicht mehr vertragen, und Grund der Ziffer 8 kann also die Aberkennung der Berechtigung müssen wir etwas ausholen. Unter den Vagabunden und Land- niemand hat mehr Angst vor der Verlängerung der Verträge, als zum einjährig- freiwilligen Dienst nicht geschehen sein. Dann streichern befinden sich natürlich auch solche, die sich um ihre Militär- gerade unsre Großindustrie, wenn sie das auch öffentlich niemals vielleicht auf Grund von Ziffer 9? Hier müssen wir zunächst pflicht gar nicht fümmern, sich nicht zur Stammrolle melden, auch zugeben wird, sondern so thut, als ob das Gegenteil der Fall fragen, wann die Versezung in die zweite Klasse des zu keiner Aushebung und Musterung kommen. Für diese Leute, die wäre." Soldatenstandes erfolgen darf. Aufschluß hierüber giebt das Reichs- man unsichere Dienstpflichtige nennt, wurde nun bestimmt, daß sie, Die Kreuz- Zeitung" veröffentlicht natürlich eine solche Buschrift Militär- Strafgesetzbuch. Dieses bestimmt in§ 37: sobald sie von der Polizei aufgegriffen werden, an das nächste nur, um ihre Ueberzollposition im Wucherhandel zu verstärken. Denn Auf Versetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes muß er Bezirkskommando| abzuliefern find. Hier werden sie ärztlich sie weiß, daß trop aller Erbitterung" auf dem Lande fannt werden, neben dem Verluste der bürgerlichen untersucht und, wvent man tauglich befunden, sofort dem niemals eine politische Lage wiederkehren wird, die so günstig für Ehrenrechte, wenn die Dauer dieses Verlustes drei Jahre nicht nächstliegenden Jufanterie Truppenteil überwiesen. Als Ein- den Zollwucher ist als die jetzige. übersteigt." stellungstag gilt nicht der Ablieferungstag an die Truppe, sondern Es ist übrigens interessant, daß die Krenz- Zeitung", die sich Dieser Paragraph ist auf die jungen Polen von vornherein un- der nächste Rekruteneinstellungs- Termin, was für die imficheren jüngst eifrig gegen den konservativen Thronumsturz verwahrte, jetzt anwendbar, weil ihnen wegen des von ihnen begangenen Reates" Dienstpflichtigen oft eine wesentliche Verlängerung ihrer attiven selbst mitteilt, daß einflußreiche Konservative" sich der schärfsten der Geheimbündelei die bürgerlichen Ehrenrechte auch dann nicht Dienstzeit bedeutet. Wurde z. B. ein solcher Mann im Mai 1902 politischen Erbitterung ergeben, sobald nicht der äußerste agrarische hätten genommen werden dürfen, wenn sie schon aktive Soldaten eingeliefert, so rechnet seine attive Dienstzeit doch erst vom nächsten Bollivunsch erfüllt wird! gewesen wären. Das Militär- Strafgesetzbuch handelt nämlich von Oktober an. Daher kommt er erst im September 1904 zur Ent­den geheimen Verbindungen" überhaupt nicht und daher wären die lassung, das heißt er muß statt zwei Jahre zwei Jahre jungen Polen , auch wenn sie ihre Missethat sich in Uniform hätten und fünf Monate aktiv dienen. Die unerläßliche zu Schulden kommen lassen, immer nach dem bürgerlichen Voraussetzung dafür, daß ein Wehrpflichtiger als unsicherer Strafgesetz abzuurteilen gewesen. Dieses gestattet aber bei Geheim- Heerespflichtiger behandelt werden darf, ist aber, daß er sich in bündelei die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nicht, wie böser Absicht oder wiederholt den Ersatzbehörden entzogen hat. die§§ 128, 129 und 32 des Reichs- Strafgesetzbuchs beweisen. Um jeden Zweifel auszuschließen, sei die betreffende Bestimmung Mit dem§ 37 des Militär- Strafgesetzbuchs ist es also auch nichts. der Behrordnung angeführt.§ 26 Biffer 7 Absatz 3 dieser Verord­Nun ist noch§ 38 zu erwähnen, der sagt: nung lautet: " Auf Versetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes kann" Ist diese Versäumnis( der von den Ersatzbehörden angefeßten erkannt werden: 1. In wiederholtem Rückfall. 2. Wenn die Ver- Termine) in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, oder urteilung wegen Diebstahls, Unterschlagung, Raubes, Expreffung, liegen die Voraussetzungen des§ 140 des deutschen Straf Hehlerei, Betruges oder Urkundenfälschung erfolgt, auch wenn der gesetzbuches vor, so sind sie( die Militärpflichtigen) unbeschadet Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nicht eintritt." der von ihnen erwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige(§ 66 3c) Weiter verfügt bezw. erlaubt das Militär- Strafgesetzbuch die zu behandeln." Bersetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes noch bei Fahnen- Der§ 66 3c verfügt, daß, wie schon erwähnt, die unsicheren flucht, Gefährdung der Kriegsmacht im Felde, Aufruhr. Daß alle die Dienstpflichtigen durch die Bezirkskommandos sofort einzustellen sind genannten Vergehen und Verbrechen mit dem Vergehen" der drei und der§ 140 des deutschen Strafgesetzbuches sagt, daß ein Wehr­Oberprimaner nichts zu thun haben, muß auch der bornierteste pflichtiger, der in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst Hatatist einsehen. Andre gesetzliche Bestimmungen als die Ziffern 8 des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubnis und 9 des§ 93 der Behrordnung existieren in der bewußten Hinsicht entweder das Bundesgebiet verläßt oder nach er­Wie der Staats- Anzeiger" mitteilt, sind seitens der Re­nicht und daher war auch die Aberkennung des Rechtes zum ein reichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes gierung eingehende Erhebungen eingeleitet über den Stand jährig- freiwilligen Dienst für den Fall, daß die drei Polen den Begebietes aufhält, mit Geldstrafe von 150-3000 M. oder und die Gründe der eingetretenen Steigerung der Fleisch­rechtigungsschein bereits hatten, nicht gefeglich. mit Gefängnis von einem Monat bis zu einem Jahr bestraft preise.

Sollten die Oberprimaner aber noch nicht im Besitze des wird." Berechtigungsscheines gewesen sein, was in Anbetracht ihres Alters freilich nicht wahrscheinlich ist, so hätte die Verweigerung des Berech

Der Kaifer gegen die konservativen Umftürzler. Es ist begreiflich, daß es dem Kaiser nicht ganz angenehm ist, wenn konser­vative Leute das rachen der Throne in Aussicht stellen. So soll sich denn der Kaiser, wie der konservativen Elbinger 8eitung" von durchaus vertrauenswürdiger Seite" versichert wird, im Manöverterrain aufs schärffte gegen den berüchtigten Artikel des Vaterland" ausgesprochen haben. Die Elbinger 3tg." erzählt:" Die Auslaffungen des sächsischen Organs sind dent Monarchen von derselben Persönlichkeit unterbreitet worden, die ihm jüngst den vielbesprochenen Demagogenartikel des Wehlauer Kreisblattes", der sich gegen die Agitation des Bundes der Landwirte richtete, nach Norwegen nachsandte. Der Kaiser

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war sehr unangenehm davon berührt, daß jezt auch Organe, die in erster Linie für königstreu und staatserhaltend gelten wollen, eine Tonart anschlagen, die in wirklich patriotischen Kreisen nicht ver­nommen werden sollte." Der Monarch nahm auch keine Veranlassung, sein herbes Urteil über diese oppositionelle Richtung zu mildern, als er von der Erklärung der Parteileitung der fächsischen Konservativen Kenntnis erhielt, daß sie den Auslassungen des Vaterland" völlig fernstehen."

Zur Fleischuot. Aus Stuttgart wird gemeldet:

Kehren wir nun zu den armen polnischen Oberprimanern zurück. Zu der Erhebung der bayrischen Regierung über die Offenbar wurden die jungen Männer im heurigen Jahre militär- Fleischteuerung erfährt der Fränkische Courier", daß bei der Um­