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Telegramm-Aoreff«: SoclaldeiDoknt Rtrll»". Centralorgan der locialdemokratisthon Uartei DeutMlands. K.e«l»kttoni 8M. 68, I-inäenovrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. IS83. Mittwoch, den 8. Jnli 190B. 6xpedttion: SM. 68, Lindcnstrasoc 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. IS8I. Auf dem Wege zur Begnadigung. Der Fähnrich Hüssener. der in Essen einen angetrunkenen Sol- daten erstach, ist, wie wir gestern bereits mitteilten, vom Ober- Kriegsgericht zu zwei Jahren sieben Tagen Festungshaft der- urteilt worden und wird wohl bereits in einigen Monaten wieder, nachdem der preußische Justizminister dke Begnadigung beantragt hat, seine marinistische Laufbahn weiter fortsetzen können. Der Segen der Berufung, den es im bürgerlichen Strafprozeß nicht giebt, hat sich an Hüssener bewährt: die vier Jahre Gefängnis, die er in der ersten Instanz erhielt, wären immerhin minder leicht zu be- gnadigen gewesen, als die gelinde ehrenvolle Festungshast. Als das erste Kriegsgericht den Fähnrich zu vier Jahren Ge- fängnis verurteilte, entrüstete sich selbst die rechtsstehende militärtolle Presse über die Milde des Urteils. Erstlich war der Getötete ein angesehener Bürgerssohn und zweitens standen die Wahlen unmittelbar bevorl Jetzt sind die Wahlen vorüber, und die Presse findet demgemäß mit ein paar Aus- nahmen nicht einmal an dieser halben Begnadigung, die das Ober-Kriegsgericht vorwegnahm, etwas auszusetzen. Der Vertreter der Anklag ein der zweiten Instanz hatte sechs Jahre Z u ch thauS und Ausstoßung aus der Marine beantragt Die Beweisaufiiahme sei diesmal noch viel ungünstiger für Hüssener ausgefallen, als das vorige Mal. Es sei positiv erwiesen, daß Hartmaim keinen thätlichen Angriff gegen ihn gerichtet hat. Von einem minder schweren Fall, der den Gebrauch der Waffe recht- fertigen würde, könne keine Rede sein. Die That HüssenerS grenze hart an Totschlag. Dagegen geht aus der Urteilsbegründung deutlich hervor, so unklar und widerspruchsvoll sie gefaßt ist, daß die Militärs im Grunde ihres Herzens anerkannten, daß der junge Fähnrich den Totschlag instruktionS gemäß ausgeführt hat: «Das Gericht hat dem Angeklagten geglaubt, daß Hart' mann einen Stoß nach ihm geführt hat. Das Gericht ist der Ansicht, daß der Angeklagte, als Hartmann den Stoß gab und sich zur Flucht wandte, berechtigt war, die Waffe zu ziehen und zu gebrauchen. Dagegen bestand ein Notstand der Disciplin nicht, als der Angeklagte den Fliehenden verfolgte. Er hätte sich den Gehorsam verschaffen können, indem er den Hartmann zu ergreifen oder zu Boden zu schlagen versucht hätte. Der Angeklagte hätte sich dieses auch selbst sagen müssen. Das Gericht nahm einen minder schweren Fall an, weil die Situation schwierig war und die Jugend des Angeklagten hinzukam. Es hat deshalb von Gefängnis abgesehen, weil damit eine Degradation verbunden fft, das Gericht aber der Ansicht ist, daß die Umstände für den Angeklagte» sehr milde lagen. UeberdieS habe die Verhandlung bezüglich des Stiches wesentlich günsttgere Momente ergeben." Während beim Urteil der ersten Instanz sogar die rechtsstehende Presse über das zu milde Urteil klagte und man sich alle Mühe gab, den Hüssener als ein Ausnahme-Scheusal hinzustellen, wiesen wir darauf hin, daß die auffällige Höhe der Strafe nur als eine Kon- zesfion an die öffentliche Meinung zu erklären fei. Nicht Hüssener sei der Unhold, sondern der MlitariSmus, der solche Anleitung gebe. Wir hätten nicht den Eindruck gehabt, daß Hüssener gegen die Instruktion gehandelt hätte. Und aujierdem sei das militärische System schon deshalb verantwortlich für die Tötung eines un- schuldigen Menschen, weil man Hüssener in Dienst gelassen hätte, obwohl ihm seine Vorgesetzten übereinstimmend das Zeugnis aus- gestellt hatten, daß er keinerlei Eignung zum Vorgesetzten habe. Wie bisher nicht widersprochen worden ist, verdantte ja Hüssener der Bennittewng des verstorbenen Krupp die Möglichkeit, als Fähnrich angetrunkene Soldaten zu erdolchen. Die Bemühungen, die Person Hüsseners als eine schlimme Ausnahme-Erscheinung zu belasten, waren ausschließlich veranlaßt durch das Streben, das System zu enttasten. In Wahrheit sind sowohl Hüssener wie Hartmann Opfer jenes ungeheuerlichen militariftischenAnspruchs, daß junge, kaum dem Knabenalter entwachsene Leute ohne jedes Gerichtsverfahren, nach der Willkür ihres noch un- geklärten Temperaments und ihres durch die militärische Zucht eher verkrüppelten als gereisten Intellekts Mitmenschen um einer Lächerlichkeit willen zum Tode verurteilen und dieses Todesurteil auf der Stelle sofort vollsttecken dürfen. Diese grenzenlose Machtvollkommenheit giebt man in die Hände von noch nicht zwanzigjährigen jungen Leuten, während man einen 25 Jahre alten Proletarier nicht einmal für fähig er- klären will, daß er alle fünf Jahre einmal durch den Stimmzettel seinem politischen Willen Ausdruck verleiht. Je glimpflicher der Hüssener davon gekommen ist, um so schwerer ist der Militarismus belastet. Und nichts wäre thörichter, als über der Entrüstung wegen des milden Urteils gegen den Einzelnen die Zustände zu vergessen, die solche Schreckensthaten nicht nur ermög- lichcn, sondern geradezu provozieren. Der Fall Hüssener kann sich jeden Tag wiederholen. Und er wird in' der Regel nicht mit Bestrafungen, sondern mit Beförderungen endigen. Vergleiche den Gefreiten Lück. Es ist einfach nicht wahr, wenn von der Militärpresse behauptet wird, die Jt.<ruktioncn hätten nicht die Schuld an der Unthat. Das Gegenteil ist die Wahrheit. In einem von militärischem Dünkel geblähten und verwirrten Hirn nl u h t e jener Entschluß entstehen, der Hartmann das Leben kostete. Vor uns liegt ein braunes Hestchen:.Beitrag zur In- struktion über Verhaftungen und Waffen gebrauch. Von Kruge , Major und Bataillons-Kommandeur."(Leipzig , Zuck- schwerdt u. Co. 1902). Die Schrift ist weit verbreitet in der Armee und wird namentlich den Fähnrichen zur Belehrung empfohlen. Sie liegt bereits in 12. Auflage vor. Der ganze Inhalt dieses Büchleins ist charakterisiert durch den schneidigen Verlegernamen: Zuck S ch w e r t I Der Verfasser legt noch ein besonderes Gewicht darauf, daß die Haupfftellen ja wörtlich auswendig gelernt werden. Geben wir einige dieser Hauptstellen wieder: 25. Der Soldat muß gerade bei Festnahmen oft selbst erwägen, ob er dazu berechtigt ist oder nicht. Die Furcht, nicht richttg zu handeln und sich dadurch strafbar zu machen, darf ihn von energischem(fett gedruckt!) Handeln nicht zurückhalten. Eine Festnahme, einmal beschlossen, muß durchgeführt werden, nötigenfalls mit Gewalt!(Garnisondienst-Vorschrist vom 15. März 1902.) 41.(8 10 des Gesetzes über den Waffengebrauch des Militärs vom 28. März 1899.) Daß beim Gebrauche der Waffen das Militär innerhalb der Schranken seiner Befugniffe gehandelt habe, wird vermutet, bis das Gegenteil erwiesen ist. Die Angaben derjenigen Personen, welche irgend einer Teilnahme an dem, was das Ein- schreiten der Militärgewalt herbeigefiihrt hat, schuldig oder ver- dächttg sind, geben für sich allein keinen zur Anwendung einer Strafe hinreichende» Beweis für den Mißbrauch der Waffen- gewalt. 42. Der Zeitpunkt, wann der Waffengebrauch eintreten soll, und die Art und Weise seiner Anwedung muß von dem handelnden Militär jedesmal selbst erwogen werden. Die Möglichkeit, daß der Soldat die Ausübung seiner Pflicht nicht durchsetzt, so lange er bewaffnet und nicht hilflos verletzt ist, muß ausgeschloffcn sein! Solche Bestimmungen machen nicht nur strammste Schneidigkeit zur Pflicht, sondern sie sichern ihm von vornherein als höchste Wahrscheinlichkeit Straflosigkeit zu, für den Fall, daß er den Eifer übertreibt. Die Mlitärperson, die die Waffe geführt hat, ist so lange glaubwürdig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Zu dem Beweise des Gegenteils ist aber so leicht ein Zeuge nicht fähig, weil er fast immer als v e r d ä ch t i g der Teilnahme erscheinen wird. Was soll ein unreifer, anmaßender, in wahnsinnigen Ehrbegriffen erzogener Bursch thun, mit derlei Jnstrukttonen im Kopf, wenn er in schwierige Situation gerät..Eine Festnahme, einmal beschlossen, muß durchgeführt werden, nötigenfalls mit Gewalt." Das hat er auswendig gelemt. Also lieber totschlagen als selbst die Ehre verlieren. Kurz nach dem Fall Hüssener hat sich ja ein Fähnrich in Kiel das Leben genommen, weil er einen thätlichen Angriff eines trunkenen Mattosen nicht so ehrenvoll abschlug als Hüssener. So lange sich der Militarismus den Anspruch anmaßen kann, nach steier Entscheidung ohne Verfahren und Urteil, lediglich aus dem Privileg des vornehmsten Rockes, mitten im Frieden Menschen vom Leben zum Tode zu befördern, so lange derselbe Militarismus obendrein nach besonderem Recht in eigner Sache nach eignen Gesetzen prozessieren darf in Serbien können die Militärmörder des Königspaares nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil die That vor das Forum der Militärgerichtsbarkeit ge- hört und die Armee naüirlich nicht verdammen wird, was sie selbst angestiftet so lange ist der Fall Hüssener keine bedauerliche Aus- nahmeerscheinung; nur das ist verwunderlich, daß er sich nicht weit hällfiger ereignet._ poUtilche Qcberlicbt. Berlin , den 7. Juli. Zum Preß-Panama . Das.Berliner Tageblatt" stellt sich ganz außerordentlich schwer von Begriffen. Es giebt die folgende alberne Anrempelung aus derWelt am Montag" wieder: Erst ganz kürzlich, während der Wahlbewegung, hat die socialdemokratische Presse von einem Abtrünnigen, der ihren Gegnern Angriffsmaterial lieferte, geschrieben, er sei aus der Redaktton des Arbeiterblattes entlassen worden, weil er als Gerichtsredatteur drei Mark Schweigegeld angenommen habe.... Ueber andre socialdemokratische Redakteure liest man ab und zu ähnliche Dinge in der Arbeiterpresse, nachdem die Burschen an die Luft gesetzt wurden. Auch wird sich derVorwärts" wohl noch des Falles R. C. entsinnen, den seiner Zeit Liebknecht in seinen eignen Spalten enthüllte. Es war dies ein Fall schlimmster Korruption, denn R. C. hat lange Jahre hindurch im Berliner socialdemokratischen Hanptorgan eine eii, flußreiche Stellung inne« gehabt... DasB. T." folgert daraus, daß derVorwärts" im Glas- hause sitze, und es giebt sich der Hoffnung hin, daß wir infolge dieser Erinnerung veranlaßt würden,an die selbstgerechte Pharisäer- brüst zu schlagen". Wenn die Pommernbank-Affaire nichts weiter bewiese, als daß es Lunchen in allen Kreisen und in allen Parteien giebt, so ver- lohnten sich die Bestechungen kaum der Erwähnung. Gewiß, auch in der Socialdemokratte kann es vorkommen, daß sich unlautere Elemente einschleichen. Der Unterschied ist nur, daß wir mit ihnen kurzen Prozeß machen, wenn sie entlarvt sind, und daß die Hinaus- geworfenen dann von der bürgerlichen Presse mit offenen Armen aufgenommen werden. Der Dresdener Gerichts-Bericht- erstatter, der wegen Bestechlichkeit entlassen wurde, wurde der ge- eierte Hauptheld der gesamten Ordnungspresse im letzten Wahl- kämpf; er befruchtete als Entdecker derInterne" die Phantasie des braven Max Lorenz. Und der aus demVorwärts" beseitigte Herr R. C. ist heute einhochangesehenes" Mitglied der bürgerlichen Presse, dem selbst gestattet wird, in einem der verbreitetsten Blätter die Oppositton der Socialdemokratte gegen die Vergewaltigungen der Zollmehrheit von der erhabenen Warte der Parteilosigkeit gemein- verleumderisch zu lästem. Indessen es handelt sich eben gar nicht um Einzelfälle, die zieinlich gleichgülttg wären, sondern um jenes allgemein herrschende System tteffter Korruptton, das seiner Zeit in der Börsenenquete- Kommission festgestellt worden ist und zu dem der Pommernbcmk- Prozeß nur einige Jllustrattonen liefert. Trotz der unerhörten Länge des Pommernbank-Prozesies werden doch die wichtigsten Fragen nicht aufgeklärt. Der goldene Fahrstuhl führt zweifellos nicht nur zur Presse, sondern auch zu ganz andren Gesellschaftskreisen. Mit Recht rügt es der konservativeReichsbote", daß der Fall v. Alven sieben nicht aufgeklärt ist, der für ge- heimnisvolle Zwecke Riesensummen erhalten hat. Die angeklagten Direttoren besaßen ja auch allerlei Titel und Würden. Es ist kein Zweifel, daß sie sich auch diese Errungenschaften etwas haben kosten lassen. Die Angeklagten find so liebenswürdig, sofort diskret zu schweigen, wenn ein Licht auf den unbekannten Nutznießer des Schwindels zu fallen droht. Sie hoffen offenbar, durch solche zarte Rücksichtnahme einen guten Eindruck bei den Richtern zu machen. Aber das Gericht hat doch Mittel, auch ohne die Geständnisse der Herren Romeick und Schultz Aufklärung zu erzwingen. Der Herr v. Alvensleben wird doch sicherlich als Zeuge aufzutreiben sein. Auch eine Vernehmung des Fürsten Putbus wäre interessant. Ebenso sollte man weder dem Direttor Wentzel vom Presse-Klub das Erscheinen vor Gerichtsstelle ersparen, noch den Herren Wittenberg , Profeffor Meyer und S. vomB. B. C." Auch der Allerweltsvermittler Gold« berger der lebende! müßte gehört werden. Und schließlich wären auch jene weitreichenden Beziehungen zu erörtern, von denen man bis jetzt nur Unkontrollierbares erzählt l Schon im Sonden« Prozeß versagte die Aufklärungsarbeit an den interessantesten Puntten.' Freisinn und preußffche LnndtagSwahl. In einem Briefe an dieKieler Zeitung " spricht Dr. Barth, der Führer der Freffinnigen Vereinigung und Landtags-Abgeordneter für Kiel , seine Ansicht aus über daS Verhalten, das der Freisinn bei den bevorstehenden LandtagSwahlen gegenüber den Ansprüchen der Socialdemokratte einschlagen müsse. Dr. Barth spricht zuvor ohne Begründung und ohne jede sachliche Berechttgung von der teilweise ganz unqualificierbaren Art des Kampfes mancher social- demokratischer Preßorgane gegen die Freisinnigen" und sagt dann zu seinen, Hauptthema folgendes: Die Frage des Verhältnisses zur Socialdemokratte wird in kürzester Zeit abermals akut werden. Wir stehen unmittelbar vor den preußischen Landtagswahlen.diesicher- neut unter demelendesten aller Wahlsysteme" abspielen werden. Die Socialdemokratte kann nicht darauf rechnen, aus eigner Kraft allein unter dem Dreiklasien-Wahlsystem auch nur ein einziges Mandat zu erringen, während es nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich ist, daß die fteisinnige Linke bei einem Zu- sammenwirken von Freisinnigen und Soeialdemokraten aus den nächsten Wahlen beträchtlich verstärkt hervorgeht. War es nun schon bisher eine Monstrosität, daß die stärkste Partei des Landes im preußischen Abgeordnetenhause nicht vertreten war. so erscheint es angesichts des neuen Zuwachses von einer halben Million Sttmmen, den die Socialdemokratte bei den jüngsten Reichstagswahlen aufzuweisen hat(Bitte, Herr Dr. Barth: nicht eine halbe Million, sondern über 900 000 Stimmen!), geradezu als ein polittscher Skandal, wem, auch vom nächsten preußischen Landtage die Socialdemokratte völlig ausgeschlossen sein würde. Diese Thatsache würde der Socialdemokratte das vollste Recht geben, das ganze polittsche System Preußens als einen Ausfluß elendester kapitalistischer Jntercssenpolttlk fortgesetzt zu denunzieren. Die Reform des preußischen Landtagö-Wahlrechts ist gerade unter diesem Gesichtspunkte die aktuellste polittsche Frage der Gegenwart. Wenn die Freisinnigen diese Resorm nicht ernsthaft betreiben, so werden sie den Verdacht geheimer reaktionärer Neigungen nicht los werden. Um mit Erfolg diesen Kampf auf. nehmen zu können, müssen sie aber mit den in erster Linie Ge- schädigten zusammenwirken, und daß es ihnen Emst ist. auch da- durch bethättgen, daß sie den Soeialdemokraten helfen, in das preußische Abgeordnetenhaus«ich unter den, gegenwärtigen Dreiklasien-Shstem einzuziehen. Ich bin mir wohl bewußt, daß diese Forderung, f» bescheiden fie vom Standpunkte der politischen Gerechttgkeit Ist, auch i m freisinnigen Lager vielfach lebhaften Wider- spruch finden w,rd. um so mehr halte ich mich als Landtags-Abgeordneter für Kiel verpflichtet, jeden etwaigen Zweifel an meiner Stellung zu dieser wichtigen Frage zu beseittgen." Für diese vom liberalen Standpunktbescheidene Forderung polittscher Gerechtigkeit" hat aber die Freifinnige Bolkspartei, soweit es an Herrn Richter liegt, anscheinend keinerlei Neigung. Die Freis. Ztg." citiert den Brief Barths nur, um seine Anschauungen zu benörgeln. Sie kann nichts Ernsthaftes vorbringen und wieder- holt lediglich ihre nachgerade altwe,berlich-komische Klage, daß die Socialdemokratte auch in Landtags-Wahlkreisen, die jetzt freisinnig vertreten sind, Ansprüche erhebe. Unter der seltsamen Zumutung, daß freisinnige Mandate in jedem Falle und in alle Zeit von der Socialdemokratie unangetastet bleiben sollen, drückt sich dieFreis. Zeitung" um diebescheidene Fordemng polittscher Gerechtigkeit". Dabei ist es völlig unrichtig, wenn dieFreis. Ztg." zur Beschönigung ihrer reakttonären Takttk sagt, die Socialdemokratte gehe darauf aus, sich Mandatein erster Reihe gerade auf Kosten des freffinnigen Besitzstandes zu erzwingen". Umgekehrt wird es in einer größeren Anzahl von Landtags-Wahlkreisen gerade in der Hand der Socialdemokratte liegen, daß der Freisinn Man- date erhalten kam,) konnten doch zum Beispiel die Breslauer Freisinnsmandate nur durch die socialdemokratische Uneigennützigkeit >em Freisinn erhalten bleiben. ES besteht auch die Möglichkeit, für die nächsten Landtagswahlen, eine erkleckliche Zahl von jetzt k 0 n- 'ervativen Kreisen mit socialdemokrattscher Wahlnrämierhilfe ür den Liberalismus zu gewinnen, wenn andrerseits der Liberalismus sich auftafft, auch der Socialdemokratie ihrbescheidenes" Recht zu geben. Das Verhalten der»Freisinnige» Zeitung" zielt aber nicht auf eine Stärkung der Linken ,m Abgeordnetenhause, vielmehr auf ein Bündnis des Freisinns mit weiter rechts stehenden Parteien, ein Bündnis, dessen.Erfolg" den»Erfolgen" entsprechen würde,