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Nr. 210.
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20. Jahrg.
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Telegramm- Aoresse: ,, Socialdemokrat Berlin".
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Majestätsbeleidigungs- Razzia.
Mittwoch, den 9. September 1903.
Die Staatsanwaltsstreifen nach Majestätsbeleidigungen sind in Wahrheit Agitationstouren für die Republit, in der das Menschenrecht des freien Denkens und Urteilens vor keiner mystischen Zwangsgewalt verstummen muß.
Politische Ueberlicht.
Die kurz hinter einander folgenden Verhaftungen unfres Redakteurs Leid und der drei Leipziger Kollegen wegen Majestätsbeleidigung legte sofort die Vermutung nahe, daß das Symptome der gleichen Erkrankung seien. Alle diese Verhaftungen waren gänz Berlin , den 8. September. lich unbegründet. Weder lag Fluchtverdacht noch das behauptete Delift vor. Im Fall Leid hat das Kammergericht nun allerdings Das militärische Zwangsverfahren das Verfahren mit beneidenswerter Deutlichkeit korrigiert. Es hat gegen unfren Mitarbeiter Rehbein wird fast von der ganzen Presse die Haftentlassung, nicht nur den Fluchtverdacht verneint, sondern es sondern weil selbst der verbohrteste Reaktionär einsehen muß, eine verurteilt. Nicht aus Abneigung gegen das militärische System, hat auch ausdrücklich betont, daß die konfiscierten Kaiserinsel- Notizen wie schneidige Waffe wider sich selbst uns diesmal die Militärbehörde nicht derart gehalten seien, daß dringender Verdacht der Majestäts- in die Hand gebrüdt hat. beleidigung behauptet werden könne.
Die drei sächsischen Genossen dagegen sind immer noch inhaftiert. As vierter wurde sogar der Metteur, also ein technischer Arbeiter, der Muldenthaler Bolts- Beitung" eingesperrt. Und alles das wegen einer ganz gleichgültigen Notiz von ein paar Zeilen, die wie unser Leipziger Partei- Drgan jetzt feststellt aus der offiziösen Wiener Polizeikorrespondenz stammt; also selbst dürre Polizeiberichte enthalten jetzt schon die Bacillen der Majestätsbeleidigung.
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Alles das war höchst auffällig; dahinter mußte irgend etwas steden. Nun erfährt die Frankfurter , Boltsstimme" die Lösung des Rätsels. Vom Justizminister sei an sämtliche Staatsanwalte eine Verfügung ergangen, in der dazu aufgefordert wird, die socialdemokratische Parteipreffe genauer als das bisher der Fall war, zu studieren und mit rücksichtsloser Schärfe jeden Fall zu verfolgen, der nur einigermaßen Aussicht bietet, gegen das betreffende Blatt einen Majestätsbeleidigungs Prozeß anzustrengen.
Alle in den socialdemokratischen Tageszeitungen und Zeitschriften enthaltenen Artikel, welche sich mit der Person des Kaisers oder den einzelnen Landesherren befassen, sollen einer eingehenden Prüfung nach der Richtung hin unterzogen werden, ob aus denselben eine Beleidigungsabsicht der Form, dem Juhalte oder den begleitenden Umständen nach zu erkennen ist. Bejahenden Falles soll dann, selbst wenn es sich nur um versteckte Angriffe gegen die Person des Monarchen handelt, die Anklage wegen Majestätsbeleidigung erhoben, insbesondere auch, ohne auf eine Prüfung von Fall zu Fall einzugehen, ob Fluchtverdacht begründet ist, die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten bei dem zuständigen Richter beantragt werden.
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Nach diesem Rezept ist allerdings in den letzten Fällen gehandelt worden. Man hat Majestätsbeleidigungen entdeckt, wo feine Spur davon zu finden war. Man hat die Frevler dann sofort ohne jede Begründung- principiell in Untersuchungshaft genommen. Da es sich um einen preußischen und einen sächsischen Fall handelt, muß die Verfügung von einer Reichsstelle ausgegangen sein.
Mit jener Verordnung, sofern sie wirklich ergangen ist, werden die Staatsanwalte angewiesen, Majestätsbeleidigungen zu ent deden. Man mutet ihnen zu, zwischen den Zeilen, hinter jedem Wort den Dolus, den dolus eventualis, den dolus eventualissimus des Majestätsverbrechens zu wittern. Wie gewisse Leute überall feguelle Zweideutigkeit erschnüffeln, so werden die ernsten Hüter des Gesetzes dazu veranlaßt, selbst im Unmöglichen noch die Handhabe für einen fleinen Majestätsfrevel zu finden. Allerdings sollen fie nur die socialdemokratische Presse abgrafen, die doch wahrhaftig gerade wegen ihrer republikanischen Gesinnung in weit geringerem Maße sich mit der Majestät beschäftigt als die bürgerliche.
Majestätsbeleidigungs- Prozesse find seit jeher der Gradmesser politischen und moralischen Verfalls. Man sollte denken, daß da die Verteidiger der herrschenden Zustände allen Anlaß hätten, die Zahl der Majestätsbeleidigungs- Prozesse auf eine möglichst geringe Bahr zu beschränken. Es ist eine krankhafte Verirrung der monarchischen Gesinnung, daß sie alles daran feßt, um eine möglichst große Zahl Jeder der von Verlegungen der Majestät fonstatieren zu können. artige Prozeß wird zu einer Anklage gegen die Monarchie, und jede Berurteilung macht ein paar Tausend neue Republikaner.
Der Erlaß
Die Nationalliberale Korrespondenz" schreibt:
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
verabfolgt worden sind, können weder eingeklagt, noch in sonstiger Weise geltend gemacht werden. Wer vorsätzlich ohne die vorschriftsmäßige Genehmigung zum Betriebe der Gastwirtschaft, der Schankwirtschaft oder des Kleinhandels mit Branntwein oder Spirituosen diese unternommen oder fortgesetzt hat, wird mit Strafen von 50 bis 1000 m. oder mit Haft oder Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Der Verlust der Konzession zum Betriebe der Gastwirtschaft usw. kann auch eintreten, wenn der Vertreter ohne Vorwissen von der Uebertretung des Stellvertreters bei der unter den Verhältnissen möglichen eignen Beaufsichtigung des Betriebes oder bei Auswahl oder der Beaufsichtigung der Vertretung es an der er= forderlichen Sorgfalt hat fehlen lassen.-
Das Centrum und die politische Lage in Bayern . Die große Tuntenhausener Herbstparade des bayrischen Centrums, die am Montag abgehalten wurde, brachte diesmal als Hauptredner " Man kann sich des bedauerlichen Eindrucks nicht erwehren, den Kammerpräsidenten Dr. v. Drterer. Ueber die Vorgänge, daß grade in letzter Zeit trop des Anwachsens der Socialdemokratie die sich im letzten Jahre in den Gefilden der bayrischen Politik von behördlicher Seite Maßnahmen getroffen werden, die zum ereigneten, führte Herr v. Orterer aus: Die vom Centrum seit einigen mindesten als nicht geschickt zu bezeichnen sind und lediglich der Monaten angeschlagene schärfere Tonart werde bei seinen Wählern allsocialdemokratischen Agitation stets neues Agitationsmaterial zu- gemein gebilligt. Die Entlassung des Grafen Crailsheim habe in führen. Ein solcher Mißgriff liegt, wenn sich die Darstellung des diesen Kreisen freudige Ueberraschung verursacht; sie sei aber nicht " Vort." bestätigen sollte, zweifellos in der Verhaftung des focial etwa allein auf den im Januar d. I. abgehaltenen bayrischen demokratischen Berichterstatters Rehbein vor. Dieser Fall von Centrumstag zurückzuführen. Ueber die Ursachen des Sturzes des " Zeugniszivang" erscheint ganz unglaublich! Die Redaktion des Premierministers habe er folgendes gehört: 1. Der Rat, das Dank" Vorwärts" hatte, wie man ihr wohl allgemein zugestehen wird, telegramm unmittelbar vor dem Delegiertentag( des bahrischen ausnahmsweise ganz korrekt gehandelt, indem sie sich zuerst an Centrums) zu veröffentlichen, war doch eine zu starke Kraftprobe die kompetente militärische Stelle wandte; ein solches Verfahren eines einzelnen Staatsmannes gegen die Mehrheit der Volksvertretung. ist den Socialdemokraten von der Reichstagstribüne herab sogar 2. Das Verlangen, daß nur auf diesem Wege und durch diese Quelle empfohlen worden! Der Einwand des Obersten immer unter Informationen über die Stimmung des Volkes an die höchste der Voraussetzung, die Darstellung des Vorwärts" deckt Stelle gelangen dürfen, war nicht im Sinne der andren Ministersich mit den Thatsachen er könne die Untersuchung nicht kollegen. 3. Der offiziöse Preßschuß, daß die bayrische Regierung führen, weil er den Namen des beschwerdeführenden Soldaten mobil gemacht wurde gegen die Hetzer der Partei, war doch ein zu nicht fenne, erscheint doch recht hinfällig. Gänzlich verfehlt ist aber fühnes Wagnis, weil nicht gedeckt durch die Autorität der andren das Zeugnisztvangsverfahren gegen den pp. Rehbein. Wir hoffen, Minister. daß die Mitglieder unsrer Reichstags- Fraktion diesem Zeugnis3tvang energisch zu 2eibe gehen!"
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Ueber die Stellung des Centrums zur Regierung fagte Drterer, es sei bisher manches geschehen, was nicht übel gefallen habe, und Die National Zeitung" meint: man hoffe, daß noch mehr geschehe, was noch besser gefallen werde. Mit dieser Zeugniszwangshaft wird Man wolle fich abwartend verhalten. Die Probe auf die ganze in einer einzigen Handlung eine kaum glaubliche Summe von Ungeschicklichkeiten und Situation werde die Vorlage für die Aenderung des Unbegreiflichkeiten verbunden. Wird schon das Zeugniszwangs- ah Igeseges sein. Dabei werde sich gleich zeigen, wie die verfahren gegen die Presse an sich allgemein mit Recht entschieden Dinge stehen und danach werde sich dann das ganze weitere Vorgemißbilligt, so stellt der vorliegende Einzelfall einen klassischen Höhe gehen des Centrums zu richten haben. Der Redner erinnert daran, daß punkt in der Geschichte dieser Verfahren dar, der kaum noch zu über- im liberalen Lager, wo man von dem neuen Wahlgesetz eine Schädigung bieten sein wird. Der Vorwärts" als Märtyrer seiner Loyalität- es fürchtete, das Bestreben sich zeigt, den Entwurf zu Fall zu bringen. ist nicht zu glauben, daß diese Absurdität zur Wirklichkeit gemacht Er machte ferner Andeutungen, daß die Regierung heimlich diese sein soll! Wie weit der Vorwärts" wirklich einmal loyal ver- Bestrebungen unterſtüße, und erklärte dann, wenn das Gesetz infolgefahren wollte, wie weit es sich etwa nur um einen wohl weit dessen zu Fall kommen sollte, so werde das Centrum mindestens über sein eignes Erwarten geglückten Versuch handelte, die Militär- verlangen, daß gewisse Härten", die das jetzige Wahlgefez enthält, behörde und den Staatsanwalt aufs Glatteis zu locken, läßt sich nicht beurteilen. Für die Zukunft aber bietet dieser Fall ihm eine Waffe, die um so gefährlicher ist, als ohnehin in der letzten Zeit die Klagen über Soldatenmißhandlungen wieder außerordentlich zugenommen haben und der öffentlichen Erörterung nur zu viel unerquidliches Material bieten."
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auf andrem Wege beseitigt werden. Damit ist offenbar eine Neueinteilung der Wahlkreise auf administrativem Wege gemeint, wozit ist ihm viel wichtiger als die Einführung des direkten Wahldas Centrum die Regierung zwingen will. Eine solche Aenderung rechtes, denn seit Jahren wird von den Ultramontanen lebhaft darüber geklagt, daß die jetzige Wahlkreis- Geometrie in ganz raffiniert geschickter Weise den Liberalen ungehörige Vorteile Nach Schema& rechtfertigt sich allerdings formell die Er- ficherte denn auch, er werde einem neuen Wahlgesetz nur zustimmen, zuschanze. Abg. Steininger, der nach Drterer noch sprach, vers zwingung des Zeugnisses. Die öffentliche Meinung wird es aber wenn dabei das flache Land nicht benachteiligt werde. nicht für angemessen halten können, daß man es gegen
Vom Reiche verlangte Herr Steininger größere Vorsicht bei der einen Mann anvendet, der sich allem Anschein nach in gutem Fortführung der socialpolitischen Gesetzgebung sowie die AusGlauben mit einer Mitteilung an die Behörde gewandt und behnung der Invaliden- und Altersversicherung auf den Bauern- und dabei das zu verschiedenen Malen vom Kriegsministerium Mittelstand.
Nennung
dringend empfohlene Verfahren beobachtet hat. Wenn die Ueber die Gehaltsaufbesserung der Beamten und Bediensteten, bes Namens im allgemeinen schon Gründen der Diskretion verweigert werden mußte, so trifft sprachen sich die beiden Redner sehr vorsichtig aus. Sie versicherten, aus eine Frage, die im Vordergrunde des öffentlichen Interesses steht, das besonders in diesem Falle ein, da es dem Soldaten man sei sich darin einig, daß hier etwas geschehen müsse, sicherlich nicht zum Vorteile gereicht hätte, wenn es bekannt ge- sobald es die Finanzen erlauben. Nun ist es aber worden wäre, daß er sich mit seiner Beschwerde an ein focial- öffentliches Geheimnis, daß in dem neuen Etat, der dem Landtag demokratisches Blatt gewandt hat. Nachdem wir erst vor wenigen demnächst vorgelegt wird, nur mit Mühe und Not ein Ausgleich Tagen aufs energischste gegen das moralisch verwerfliche einer zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen war, so daß die Zwangshaft gegen Hebatteure unfre Stimme erhoben haben, hoffen Bediensteten voraussichtlich wieder mit Bertröstungen für die Zuwir, daß durch diesen krassen Fall die Angelegenheit zur Krise und funft abgespeist werden. zu einer endgültigen Entscheidung im Sinne des moralischen Rechtes geführt werden wird."
Inzwischen befindet sich Genosse Nehbein immer noch in der Tortur".
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Deutfches Reich.
Alles in allem haben die auf dem diesjährigen Tuntenhausener Tag gehaltenen Reden gezeigt, daß das Centrum sich sehr als die herrschende, ausschlaggebende Partei fühlte, die gewillt ist, der Regierung die Bedingungen zu diktieren. Ob das Centrum aber auch Sie Macht hat, seine Bedingungen wirklich durchzusehen, wird sich ja sehr bald zeigen.
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Der Zusammenschluß der Nationalpolen war bekanntlich schon während der Reichstagswahl geplant worden unter dem Namen Centralwahlkomitee". In einem Entwurf zu den Statuten, den ein polnisches Blatt veröffentlicht, wird bestimmt:
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So wird der Monarchismus von zwei Seiten moralisch zerrüttet, einmal durch den Byzantinismus, der die schwerste Form der Majestätsbeleidigung darstellt, weil man nur dem schmeichelt, was Bekämpfung des Alkohols durch Polizeimaßregeln. man im Grunde verachtet, und zweitens durch die Justiz, welche Gemäß den Beschlüssen des preußischen Landtags vom Juni die Aufgabe übernommen hat, zu zeigen, daß in Deutschland eigentlich jedes Wort, das gedacht, gesprochen oder gedruckt Anträgen des Abg. v. Douglas wurde zwischen der Kommission und Wort, das gedacht, gesprochen oder gebrudt 1902 zu den auf die Bekämpfung des Alkoholismus gerichteten Das Polnische Wahlkomitee für das Deutsche Reich" ist die wird, eine Majestätsbeleidigung enthalten könne. den preußischen Ministerien sowie Vertretern des Reichs- Justiz- höchste Wahlbehörde für alle Polen, welche die einzelnen im Bereich an die Staatsanwalte verrät unbewußt: daß die ganze öffentliche amtes und des Reichsamtes des Innern Vorschläge auf Abänderung des Deutschen Reiches bestehenden polnischen Wahlbehörden anerkennen. Meinung im Grunde eine große Majestätsbeleidigung sei. Und der Gewerbe- Ordnung vereinbart, die nunmehr seitens der preußi- Der Sig des Komitees ist Bosen. Die Mitglieder desselben werden als Mittel gegen diefe Stimmung wird das Gefängnis angewandt. fchen Regierung in Form einer Novelle zur Gewerbe- Ordnung der gewählt seitens 1. des Wahlkomitees für das Großherzogtum Posen, Wo nur irgend eine Aussicht ist, jemand einzusperren, der wird beim Reichsverwaltung vorgelegt wurden. Die in Mainz erscheinende 2. des Wahlkomitees für Westpreußen und Ermland , 3. des VorKragen genommen, und ob er fluchtverdächtig ist oder nicht, einst" Deutsche Weinzeitung" ist in der Lage, den seither von der Re- standes des polnischen Vereins in Schlesien , 4. des Wahlkomitees für weilen in Haft genommen. Das bedeutet die Einführung des gierung noch nicht veröffentlichten Entwurf der Bestimmungen mit Berlin und Umgegend, 5. des Wahlkomitees für Westfalen und Rheinadministrativen Verfahrens auf einem Umiveg. Jeder, Begründung zu publizieren, der eine Reihe wichtiger und inter - land. Zur Thätigkeit des Centralfomitees gehört 1. die Beſtimmung der etwas schreibt, was irgendwo unangenehm auffällt, wird erst einmal effanter Bestimmungen, 3. B. die obligatorische Bedürfnisfrage für der Wahlkreise, in denen Bolen als Kandidaten aufgestellt werden Wirtschaften, fakultative Vorschriften zur Förderung alkoholfreier sollen, vor jeder Reichs- und Landtagswahl; 2. das Schließen von auf ein paar Wochen hinter Schloß und Niegel gesetzt. Hernach ist's Getränke, Ausschluß weiblicher Bedienung, Verbot des Borgs, härtere Kompromissen mit andern Parteien. gleichgültig, ob sich die Anklage aufrecht erhalten läßt oder nicht; die Strafbestimmungen, eventuell Verlust der Konzession, enthält. Im Strafe hat er weg. Die Untersuchungshaft und die Behauptung einzelnen wird unter anderm bestimmt: Die Landesregierungen sind der Majestätsbeleidigung wird zum Mittel, ohne Urteil zu ver- befugt, zu bestimmen, daß den Schankwirten durch die KonzessionsWas die sächsischen Bergarbeiter schon vor einiger Zeit befürchtet urteilen; das ist im Grunde Kabinettsjustiz, das ist Straf behörden auferlegt werden kann, bestimmte falte Speisen und bestimmte nichtgeistige Getränke zur Verabfolgung an die Gäste bereit haben, ist nun thatsächlich festgestellt: in den westsächsischen Kohlenabsolutismus. au halten. Ferner sind die Landesregierungen befugt, zu bestimmen, rebieren find Wurmtrante. Auf dem Zwickauer Tiefbauschachte ist daß die Erlaubn zum Betriebe der Schantwirtschaft unter Be- folgende Bekanntmachung angeschlagen: dingungen erteilt werden kann, welche die Annahme weiblichen Der vom 22. Juli bis 14. August 1902 auf dem VertrauensArbeits- und Hilfspersonals beschränkt oder aufhebt. Die Schant- fchacht beschäftigt gewesene Lehrhäuer Franz Emil Dietel aus Stenn, wirte dürfen den Gästen Getränke, von Notfällen abgesehen, zum welcher vorher vom 1. Juni 1900 bis 30. April 1902 auf den rheinischGenuß auf der Stelle auf Borg nicht verabreichen. Die Forde westfälischen Gruben gearbeitet hatte, ist jetzt ärztlich für wurmrungen für Getränke, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider behaftet befunden worden.
Wer aber glaubt wirklich, daß man das Ansehen des Monarchismus durch das Massenaufgebot der Staatsanwalte erhöhen fönne? In Wirklichkeit verrät das Verfahren nur blinde Furcht vor der Kritik und damit das bange Eingeständnis, daß die Institution, die man schützen will, innerlich so morsch sei, daß man selbst gegen Worte und Gedanken Kanonen auffahren lassen müsse.