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Nr. 244.

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asije i 20. Jahrg.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

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Telegramm Aoreffe: ,, Socialdemokrat Berlin".

Centralorgan der socialdemokratischen Partet Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Mr. 1983.

Sonntag, den 18. Oftober 1903.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

An die Wähler zum preussischen Landtag!

Wähler! Die Landtagswahlen nahen heran. Am 12. November finden die Urwahlen statt, in welchen die Wahlmänner zu wählen sind, am 20. November finden alsdann bie Abgeordnetenwahlen statt, deren Wahl die am 12. November gewählten Wahlmänner vorzunehmen haben. Die Urwähler wählen obendrein in drei Klassen, abgeteilt nach der Steuerleistung ihre Wahlmänner und ist bei diesen, wie nachher bei den Wahlen der Abgeordneten die öffentliche Stimmenabgabe Vorschrift.

Dieses sind mit wenigen Worten gekennzeichnet die Grundlagen des Landtagswahlrechts, das nach dem Urteil des Fürsten Bismarck im konstituierenden Norddeutschen Reichstag im Jahre 1867 das elendste und erbärmlichste aller bestehenden Wahlgeseze ist.

Die tapitalistische Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat den plutokratischen Charakter dieses elendsten und erbärmlichsten aller Wahlgesetze noch verschärft. Mehr als je zuvor ist es der durch die erste und zweite Wählerklasse repräsentierte Besitz, der die Macht in den Händen hat und über den Ausgang der Wahlen entscheidet, wohingegen die große Masse der in der dritten Wählerklasse vereinigten Wähler nur dann ausschlaggebend wirken kann, wenn sie in den Parteiungen der ersten und zweiten Wählerklasse das Zünglein an der Wage bildet. Gestützt auf diese Möglichkeit hat die Socialdemokratie den Beschluß gefaßt, sich an den bevorstehenden Wahlen versuchsweise zu beteiligen, um festzustellen, wie weit das arbeitende Volt bei einem solchen, Recht und Gerechtigkeit verhöhnenden Wahlsystem einen Erfolg zu erringen vermag.

Wähler! Wir wissen, daß unter der Herrschaft dieses Dreiklassenwahlsystems und besonders auch wegen der damit verbundenen öffentlichen Stimmenabgabe große Hindernisse borhanden sind, um die Stimmen des arbeitenden Volkes zur Geltung zu bringen. Hunderttausende, die bei den Reichstagswahlen zu uns halten und unsern Kandidaten ihre Stimmen geben, sind bei der öffentlichen Stimmenabgabe bei den Landtagswahlen gezwungen, entweder der Wahlurne fern zu bleiben und so auf die Ausübung ihres wichtigsten Staatsbürgerrechts zu verzichten oder sogar gegen ihre Ueberzeugung, einem Drucke von oben folgend, Kandidaten zu wählen, die sie als ihre Todfeinde ansehen. So kommt zu der Rechtlosigkeit noch die politische Heuchelei, zu welcher Staatsgewalt und herrschende Klassen ungezählte Wähler zwingen. Das hindert aber nicht, daß diese Gewalten sich als Hüter und Wahrer der öffentlichen Moral und Sittlichkeit aufwerfen.

Um so notwendiger ist, daß diejenigen Wähler, die Rücksichten nicht zu nehmen haben, Mann für Mann am 12. November an die Wahlurne treten und den socialdemokratischen Wahlmännern ihre Stimme geben, welche unsere Partei in allen den Wahlbezirken der Wahlkreise aufstellen wird, in welchen sie sich Erfolg verspricht.

Wähler! Das bisher gültige Wahlsystem verhinderte, daß der preußische Landtag als eine Volksvertretung angesehen werden konnte. Er war bisher eine ausschließliche Vertretung der befizenden Klassen und konnte nichts anderes sein, und dementsprechend sind auch die Gesetze, die diese Volksvertretung" beschlossen und die Maßnahmen, denen sie ihre Zustimmung gegeben hat, ausgefallen. Die weitaus stärkste Partei in Preußen, die Socialdemokratie, ist bisher im Landtag auch nicht durch einen Abgeordneten vertreten gewesen. So ist es gekommen, daß unter der Herrschaft dieser privilegierten Klassenvertretung sich vielfach Zustände herausgebildet haben, die eines Kulturstaates unwürdig sind.

Neben der zweiten Kammer des Landtags, dem Abgeordnetenhause, besteht aber auch noch die erste Kammer, das sogenannte Herrenhaus, in dem die Privilegiertesten unter den Privilegierten vertreten sind, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, jedem wirklichen Fortschritt ein Hindernis zu bereiten und die staatliche Entwicklung in den Daumschrauben eines mittelalterlichen feudalen Absolutismus zu zerquetschen.

Ist schon das Abgeordnetenhaus eine Versammlung Gewählter, die jedem Begriff einer Volksvertretung Hohn spricht, in dem Herrenhaus begegnen wir einer Versammlung Ernannter, deren Hauptverdienst um Staat und Gesellschaft für die große Mehrzahl unter ihnen darin besteht, daß sie sich die Mühe nahmen geboren zu werden und zu verzehren, was sie nicht erworben haben.

Gegen diese entwürdigenden Zustände muß bei den bevorstehenden Wahlen zum Landtag durch eine möglichst große Zahl socialdemokratischer Stimmen energisch Protest erhoben und der Versuch gemacht werden, durch Wahl von socialdemokratischen Vertretern den Interessen der bisher unvertreten gebliebenen arbeitenden Voltsmehrheit einigermaßen gerecht zu werden, um Zustände zu bekämpfen, die eine Schmach für unser Zeitalter und eine Schande für den Staat sind.

Wähler! Darum auf zur Wahl am 12. November!

Die Kandidaten der Socialdemokratie werden im Falle ihrer Wahl einzutreten haben:

Für das allgemeine, gleiche direkte und geheime Wahlrecht für alle Vertretungskörper( Staat, Gemeinden 2c.) an alle für mündig erklärten Staatsangehörigen. Gefeßliche Einteilung gleicher Landtagswahlkreise. Proportionalwahl( Verhältniswahlsystem). Beseitigung des Herrenhauses. Freiestes Vereins-, Versammlungs- und Koalitionsrecht für alle Staatsangehörigen, insbesondere auch für die Arbeiter in den Staatsbetrieben und die ländlichen Arbeiter; Aufhebung des Gesetzes über die kriminelle Bestrafung des Kontraktbruchs der ländlichen Arbeiter; Beseitigung der Dienstbotenordnungen.

Einführung des 8 stündigen Normalarbeitstages in den Staatsbetrieben und Staatswerkstätten; auskömmliche Löhne nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse; Verallgemeinerung der Gewerbe- Aufsicht und Wahl von Vertretern der Arbeiter und Arbeiterinnen als Hilfspersonen für die Gewerbe- Aufsicht; auskömmlicher Arbeiterschutz. Volle Gleichberechtigung der im preußischen Staate lebenden Nationalitäten, insbesondere in Bezug auf den Gebrauch ihrer Muttersprache.

Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche. Volle Freiheit der Religionsübung und volle Selbstverwaltung der religiösen Gemeinschaften. Verbot öffentliche Mittel für irgend welche religiösen Zwecke zu verwenden.

Hebung des Volksschulwesens durch möglichste Erhöhung der Leistungen für die körperliche und geistige Ausbildung; Vermehrung und materielle Besserstellung der Lehrer; Einheitsschule für alle schulpflichtigen Kinder; Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der Lehrmittel und Vereinheitlichung der Lehrmittel; Einführung des obligatorischen Fortbildungsschul­unterrichts für Stadt und Land; Uebernahme der Kosten für die Volksbildung durch den Staat.

Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege nach den Anforderungen der Hygiene; Bau von Hospitälern, Heil- und Rekonvalescentenanstalten durch den Staat; Verstaatlichung oder Kommunalisierung der Apotheken. Beseitigung des Wohnungselends und der Wohnungsnot durch staatliche Maßnahmen; Wohnungsgesetzgebung; Bau von Wohnungen in staatlicher Regie; Vermehrung des staatlichen Eigentums an Grund und Boden. Förderung von Kunst und Wissenschaft und Zugängigmachung ihrer Erzeugnisse und Ergebnisse für die Gesamtheit; Errichtung von Museen und wissenschaftlichen Sammlungen; öffentliche Bibliotheken 2c. Förderung von Industrie und Landwirtschaft durch Errichtung höherer Fach- Lehranstalten, Lehrwerkstätten, Musterwirtschaften, Musterbetriebe; Unterstützung des Genossenschafts­wesens; Kanal-, Eisenbahn- und Straßenbau durch den Staat; Regulierung der Wasserstraßen und Schaffung von Schußeinrichtungen gegen Ueberschwemmungsgefahren; Entschädigungs­pflicht des Staats, soweit durch sein Verschulden dem einzelnen Schaden zugefügt wird. Verstaatlichung der Gruben und Bergwerke.

Ermäßigung und Vereinfachung der Personen- und Frachttarife; Einführung der Reichsverwaltung für das gesamte Eisenbahnwesen. Verbesserung der Rechtspflege durch erhebliche Vermehrung der Richterstellen; Verbilligung und Vereinfachung der Rechtspflege.

Bekämpfung aller Vorrechte, die einzelnen Ständen oder Klassen auf Kosten der Gesamtheit eingeräumt wurden. Beseitigung der eximierten Gutsbezirke. Keine Liebesgabenpolitik. Volle Gleichberechtigung bei der Besetzung öffentlicher Aemter und Stellen; Schutz der Beamten gegen Uebergriffe von oben und finanzielle Besserstellung der niederen Beamtentlassen. Schutz des Publikums gegen Uebergriffe der Beamten, volle Verantwortlichkeit und Entschädigungspflicht des Staats für die Uebergriffe seiner Beamten. Reform der Armen- und Waisenpflege im Sinne größtmöglichster Humanität.

Reform der Steuergesetzgebung: Erhöhung der Progression für die Einkommen über 6000 Mark; Einführung der Progression für die Vermögens- und Erbschaftssteuer. Bolle Selbstverwaltung der Gemeinden; Beseitigung des Bestätigungsrechts für gewählte Gemeindebeamte.

Wähler! Das sind die Mindestforderungen, die wir zu stellen haben und welche der Staat erfüllen muß, will er dem idealen Zweck, dem zu dienen er vorgiebt, Schutzanstalt für die Armen, Schwachen, Unterdrückten und Ausgebeuteten, ein Schirmer des Rechts und ein Bestrafer des Unrechts zu sein, auch nur einigermaßen gerecht werden. Ist dieses Ziel, das wir dem Staate zuschreiben, auch das Eure, so unterstützt unsere Kandidaten durch Eure Stimmen bei den Wahlen!

An unsere Parteigenossen aber richten wir die Aufforderung, so weit es noch nicht geschehen ist, unverzüglich in die Wahlagitation einzutreten und alles aufzubieten, was in ihren Kräften steht, um den Ausfall der Wahlen am 12. und 20. November zu einem für die Partei möglichst günstigen zu gestalten.

Hoch die Socialdemokratie!

Das Central- Wahlkomitee für die preußischen Landtagswahlen: Auer, Bebel, Eberhardt, Gerisch, Pfannkuch, Singer, Wengels