Nr. 132.
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21. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Gesinde- Elend.
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Mittwoch, den 8. Juni 1904.
wird.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.
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Politische Uebersicht.
widerrechtlich verlassenen Dienst binnen drei Tagen wieder anzutreten. So muß das Kontraktbruchgesetz in den Landarbeitern und „ Auch selbst wenn Sie frant sein sollten," heißt es in dem Straf- dem Gesinde noch mehr das Bewußtsein stärken, daß sie völlig Die Tragödie eines Kontrattbruch 3". befehl, müssen Sie das Dienstverhältnis wieder aufnehmen, da rechtlos sind. Die weitere Folge freilich muß dann sein, daß die Am Mittwoch beginnt im preußischen Abgeordnetenhaus die Ihnen Herr Gubba ärztliche Behandlung in angemessener Weise Elemente, die noch einigermaßen fräftig sind, sich der ostelbischen in die noch Tassen wird". Beratung der Kontrattbruchs- Vorlage, die die durch die zu teil werden Im Weigerungsfalle wird Hörigkeit durch die Landflucht entziehen. Die preußische ReGewerbe- Ordnung des Reiches unter Strafe gestellte Verrufserklärung eine Strafe von 10 M. oder drei Tagen Haft angedroht und gierung wird dann wie in der Polengesetzgebung- den not für Preußen gefeßlich erzwingen will. In der ganzen Welt dürfte kein zwangsweise Rückführung in den Dienst angekündigt. Die wendigen Mißerfolg der einen reaktionären Maßregel durch eine zweites Beispiel zu finden sein, daß der Teil eines Staatswesens Mutter des Mädchens erhob gegen diese Verfügung Beschwerde bei weitere noch schlimmere wett zu machen suchen. Wie auf durch Strafen Handlungen zu erpressen sucht, die der Staat als dem Landrat, worauf dann am 27. November( man achte auf die die polnischen Ansiedelungsgesetze der verfassungsbrüchige Entwurf ganzes durch Strafen zu verhindern bemüht ist. Preußen Daten) als Beweis der Krankheit ein ärztliches Attest vom Landrat des Ansiedelungsverbots für die Polen folgte, so wird das aber unternimmt mit dem Kontraktbruch- Gesetz einen solchen eingefordert wurde. Und am 15. Februar 1904, also nach beinahe Kontraktbruchgesetz durch einen Eingriff in die Freizügigungeheuerlichen Anschlag gegen das Reich. Am 6. Sep- fieben Monaten seit der Verfügung des Amtsvorstehers, entschied der teit übersteigert werden. Von der jetzigen Vorlage zu der Antember 1898, bei der Paradetafel in Deynhausen, kündigte Landrat, daß die Entscheidung des Amtsvorstehers aufgehoben und tastung eines weiteren Grundrechts ist nur ein Schritt,- ein Wilhelm II. die Zuchthausvorlage mit den Worten an, daß jeder, er daß das Mädchen nicht verpflichtet werden könne, den Dienst fort- Schritt, der von der Logik des reaktionären Wahnsinns gefordert möge sein, wer er will, oder heißen, wie er will, der einen deutschen zusehen. Arbeiter, der willig wäre, seine Arbeit zu vollführen, daran zu Nun mußte aber die Mutter des kranken Mädchens bei dem Es liegt in der Macht des Centrums, ob es diesen Weg des hindern versucht, oder gar zu einem Streit anreizt, mit Zuchthaus Amtsgericht in Memel den vom Besitzer einbehaltenen Lohn im Be- Schreckens, der zu einer Katastrophe führen muß, berlegen wird. bestraft werden soll". Die preußische Kontraktbruch- Vorlage verfolgt trage von 16,80 M. und die Herausgabe der Kleider und Papiere die Absicht, deutsche Arbeiter, die willig sind, ihre Arbeit zu voll- einklagen. Durch einen Rechtsanwalt stellte der Besizer eine Gegenführen, daran zu hindern und zwar mit der denkbar forderung auf Entschädigung und rechnete hierfür den rückständigen größten Gewalt: mit der Gewalt des Gesetzes. Wäre Lohn auf. Auch verweigerte er die Herausgabe der Kleider. Erst im jene Ankündigung des Kaisers Gesetz geworden, so dritten Termin, am 11. Januar 1904, als Dr. Siemoneit noch würden die preußischen Minister, welche das Kontrattbruch- Gesetz zu als Sachverständiger bernommen worden war und erklärt hatte, verantworten haben, jezt auf Grund der Zuchthausvorlage des daß das Leiden des Mädchens dem Anschein nach in einer Darm- beschäftigte sich in seiner ersten Sigung nach den Pfingstferien Reiches zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Denn diese Vor- frankheit oder in gastrischem Fieber bestanden habe, wurde der vornehmlich mit den Geseßen zur Bekämpfung der lage hindert alle diejenigen, ihre Arbeit zu vollführen, die aus irgend Befizer zur Zahlung des Lohnes und zur Herausgabe der Kleider Ne blaus. Im allgemeinen stimmte das Haus den Beeinem Grunde die Arbeit bei einem Gutsbesizer nicht fortsetzen verurteilt. schlüssen der Kommission zu. Nur über den§ 6, der die Entwollen. Ja mehr noch: die Arbeitgeber werden bei Strafe ge Die arme Witte wollte doch nun aber gern ihre Tochter gefund schädigungspflicht gegenüber den durch die Ausführung des zwungen, diese tontrattbrüchigen" Arbeiter zu hindern, ihre Arbeit haben. Es fehlten die Geldmittel. Jeder Besuch des Arztes aus der Gesetzes geschädigten Weinbergsbesitzern festsett, gab es eine zu vollführen. Stadt tostete 5 M. Sie forderte daher die Unkosten zurück, die der lebhaftere Diskussion. Die Regierungsvorlage hatte die BeGutsbefizer laut§ 617 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und laut Gesinde Stimmung darüber, wenn Entschädigung zu gewähren sei und Drdnung für Kur und Verpflegung für die Dauer von sechs Wochen wer die Kosten tragen solle, den Einzelstaaten überlassen; die zu zahlen verpflichtet war. Um dieserhalb gegen den Besiger Klagen Kommission hatte eine allgemeine Entschädigungspflicht der zu können, stellte die Frau bei dem Memeler Amtsgericht den Antrag Einzelstaaten gegenüber den durch Vernichtung von Anauf Bewilligung des Armenrechts. Das Gericht lehnte dieses Gesuch pflanzungen geschädigten Weinbergs- und Rebschulenbefizern ab mit dieser Begründung: festgesetzt. Noch darüber hinausgehend verlangten das Cen„ Wir weisen hierdurch Ihren Antrag auf Bewilligung des trum und ein Teil der Freifinnigen Volkspartei Schadensersaz Armenrechts in Ihrer Klage gegen den Rittergutsbefizer Gubba auch für die durch Erlaß eines Veräußerungsverbots zurück, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos er betroffenen Händler und Winzer. Namens unsrer Partei scheint. Nach ihrem Vortrage hat die Klägerin wegen Darm- trat Genosse Schulze- Cossebaude für die Regierungstatarrhs, einer Krankheit, die sie sich offenbar weder durch den vorlage ein; er hob hervor, daß an eine Bekämpfung und BeDienst, noch bei Gelegenheit des Dienstes zugezogen hat, den seitigung der Reblausgefahr nur dann zu denken sei, wenn den Dienst verlassen. Unter diesen Umständen ist der Verklagte zur Weinbergsbesikern selbst nicht durch die Gewährung vollen Erstattung der Pflegekosten und der Kosten der ärztlichen Be- Schadensersatzes jedes Interesse an diesen Bestrebungen gehandlung nicht verpflichtet."
Da nun die Kontratte, wie wir neulich zeigten, in der Regel fo abgefaßt find, daß die Arbeitgeber durch den Vertrag selbst berechtigt werden, ihn nach Willfür abzukürzen oder abzuändern, so fällt die ganze Schwere dieses Gesezes allein auf die Landarbeiter und das Gefinde.
Die Gefinde Drdnung ist ohnehin die Schande Deutschlands . Sie macht die ländlichen Dienstboten zu Leibeigenen, zu willenund wehrlosen Geschöpfen ihrer Herren. Das Kontraktbruchgesetz soll berhindern, daß jemals einer diefer Sklaven die Fesseln bricht. Die Acht wird über ihn ausgesprochen, niemand darf ihn be= herbergen, ihm Brot geben; er hat nur zu wählen zwischen Knechtschaft und Hunger.
Aber, so antworten die Hehler der oftelbischen Barbarei, auf dem Lande herrschen eben noch patriarchalische Zustände. Es ist nur der Uebermut, die Faulheit, die Liederlichkeit des Gesindes, die es veranlaßt, die Kontrafte zu brechen, die ihre väterlich sorgenden Wohlthäter mit ihnen geschlossen.
Gerade in der letzten Zeit häufen sich die Fälle, da aus dem Dunkel des ländlichen Gefinde Elends erschreckende Sittenbilder an die Deffentlichkeit gelangen. Wir erfahren, warum und unter welchen Umständen diefes„ Gefinde" kontraktbrüchig wird. Alle diese Fälle beweisen die Notwendigkeit, daß endlich ein Reichsgefeß zu stande kommt, welches die ländlichen Arbeiter und Dienstboten von der Willtür ihrer Herrschaft" befreit. Gegenüber der preußischen Verrufserklärungs- Vorlage muß der Reichstag endlich ein Schutzgesetz für die Landsklaven durchsetzen.
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Das Mädchen liegt jetzt schwer leidend in der ärmlichen Hütte
ihrer Mutter.
nommen werde. Ihm schlossen sich Graf Posadowsky für die Regierung und der freisinnige Abgeordnete Sar torius an. Gegenüber diesen rein sachlichen Ausführungen Es haben übrigens nach diesem Opfer noch zwei weitere Dienst- versuchte der bündlerische Abgeordnete Vogt Hall eine mädchen den Dienst bei diesem Befizer wegen schlechter Behandlung Debatte über die Handelsverträge heraufzuführen. Unter und Krankheit verlassen. Das 16 jährige Dienstmädchen Dora dem lebhaften Beifall der Rechten und des Centrums verJoneitis ging im August 1903 gesund in den Dienst bei Gubba. sicherte er, daß mangelnder Schutzzoll für die Weinbauer Jm April d. J. mußte es wegen hochgradiger Nervenschwäche und schlimmer sei als die Reblausgefahr. Man wird ihm das um Blutarmut den Dienst verlassen und fehrte zu ihren Eltern zurück. so eher glauben können, als der Schaden, der durch die RebAuch gegen dieses Mädchen ist Strafantrag ge- laus entsteht, nach den Beschlüssen der Mehrheit ja von der stellt und 8urüdführung in den Dienst beantragt. Allgemeinheit getragen werden muß. Das Verfahren schwebt zur Zeit. Ein neues demagogisches Mäßchen versuchte der CenZum Schluß noch den Speisezettel aus diesem Dienstverhältnis. trumsabgeordnete Gröber. Genosse Schulze hatte mit Um 5 Uhr geht es an die Arbeit. Um 9 Uhr giebt es Früh- Recht hervorgehoben, daß das Interesse des deutschen Volkes, stück: einen Topf ungefüßten Kaffee und ein Stück trockenes den Weinbau wieder gesund zu machen, dem Reichstage höher Brot. Mittags entweder Kartoffelflinsen mit Beetensuppe, oder stehen müsse als das Interesse der Weinbergsbefizer, die entdicken Reis mit Kaneel, oder Kartoffelsuppe. Sonnabends giebt es schädigt sein wollten. Das versuchte der Centrumsredner Das 17jährige Dienstmädchen Berta Loosmann vermietete sich Linsen. Fleisch giebt es nur Sonntags und sehr wenig. dahin umzudeuten, daß unsre Frattion an dem Wohle der vom 17. Juli 1902 ab bei dem Rittergutsbesizer und Amts- Zur Vesper Brot und Kaffee, abends verdünnte Milchsuppe und armen und kleinen Winzer feinen Anteil nehme. Die Gevorsteher Gubba in Göthöfen bei Memel . Nach der Be- Brot. Nur Sonntags wird das Brot mit etwas Schmalz, nicht mit nossen Schulze und Dreesbach widersprachen sofort Hauptung des Mädchens und deren Mutter, einer Witwe, Butter bestrichen. Daß bei dieser Nahrung und schwerer Arbeit diesem Verdrehungsversuch, aber Herr Gröber blieb bei seiner war das Dienstverhältnis zum 1. Juli 1903 gekündigt. Am junge im Wachsen begriffene Mädchen nicht gedeihen tönnen, ist wohl unwahren Darstellung. 20. Mai 1903 erkrankte jedoch das Mädchen. Der Hausarzt des Be- kein Wunder. sizers verschrieb dem Mädchen eine Medizin und verordnete Bett
Warum wird das Gesinde tontrattbrüchig? Nachstehender Fall mag wiederum einen Einblick in den ostelbischen Patriarchalismus gewähren. Wir geben ihn wieder, so schlicht und nackt, wie er uns aus Ostpreußen berichtet wird:
Annahme fanden schließlich gegen unsre Stimmen auch hier die Kommissionsbeschlüsse. Die Gesamtabstimmung wurde bis zur dritten Lesung hinausgeschoben.
ruhe. Nach einigen Tagen sollte es dann zu ihm nach Memel Es ist in diesem wie in den andern Fällen äußerst charakteristisch, tommen. Der Besizer und dessen Frau behaupteten aber, das daß die Dienstmädchen, wenn sie die schlechte Behandlung nicht In der legten Stunde begann der Reichstag die zweife Mädchen wäre nicht frant, es sei nur faut. Als das Mädchen mehr ertragen fönnen, nur bei Nacht und Nebel aus dem Hause Lesung der Novelle zum Münzgesez, die bekanntdann nach wiederholten Versuchen, die Arbeit zu verrichten, zusammen zu fliehen wagen; so sehr fühlen sie sich unter dem Joch der lich Ausprägung neuer Fünfzigpfennigstücke in diderer, aber brach und zum Arzt zu gehen verlangte, geriet der Besitzer in Wut. Gesinde- Ordnung als eine der Herrschaft gehörige Sache, nicht als kleinerer Form vorsieht. Die Debatte drehte sich aber mehr Er schimpfte und schleifte das Mädchen an den Haaren durch einen freie Menschen. um den von der Kommission eingefügten Beschluß, neue Dreilangen Gang bis an das Bett. Er stieß es dort mit Gewalt hinein, Ferner ist der Mut zu bewundern, mit dem die Arbeitgeber selbst markstücke auszuprägen. Schatjekretär Freiherr v. Stengel so daß das Mädchen mit dem Kopfe heftig aufstieß. Das Mädchen dann die Rückkehr in den Dienst verlangen, wenn sie die Schuldigen sind. warnte vor dieser Durchbrechung des Dezimalsystems. Ihm weinte und sagte, er solle es doch nicht wie einen Hund In vielen Fällen mögen sie mit dieser„ Energie" Erfolg haben. schloß sich der freisinnige Abgeordnete BIell an, während behandeln, fie sei doch frant. Darauf schlug der Besizer Hier war es wohl das Verdienst der schweren Krankheit, daß dem Ver- der Reichsparteiler Dr. Arendt und der Konservative das Mädchen mehreremal, in das Geficht und und nahm deren langen nicht entsprochen werden konnte. Wie mühselig aber ist Kern für die liebgewordene Gewohnheit des Thalers" einsämtliche Sachen in seine Verwahrung. Später kam dann die für das arme Gesinde der Kampf ums Recht. In diesem Falle ist traten. Die Debatte soll am Mittwoch fortgesetzt werden. Wirtin und nahm dem Mädchen, wahrscheinlich auf Geheiß des Be- der Landrat ja schließlich auf die Seite des Mädchens ge- Außerdem steht die zweite Lesung des Gesezentwurfs über die fizers, das Deckbett fort. Das Mädchen befand sich in großer Auf- treten, aber der Versuch, den erlittenen Schaden einigermaßen Bildung von Kaufmannsgerichten auf der Tagesregung. Und weil es sich vor weiteren Mißhandlungen fürchtete, ersetzt zu erhalten, ist von vornherein gescheitert; der Mutter des ordnung. verließ es morgens früh um 3 Uhr, nur notdürftig bekleidet, den Mädchens ist es unmöglich gemacht worden, im Armenrecht zu Dienst und ging zu seiner etwa eine halbe Meile entfernt wohnenden lagen.
Mutter.
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Das ist die furchtbare Rechtlosigkeit von Menschen schon unter Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich in seiner ersten Der hier sofort in Anspruch genommene Arzt Dr. Siemoneit aus den heutigen Verhältnissen. Und nun dente man sich die Kontratts Sigung nach den Pfingstferien, am Dienstag, mit InitiativMemel stellte am 26. Mai ein Attest aus, wonach das Mädchen bruch- Vorlage Gefeß geworden. Dann würde dieses kontraktbrüchige" anträgen und Petitionen. Ein freisinniger Antrag auf Erunter heftigen Fiebererscheinungen an startem Darmlatarrh und Mädchen nirgends mehr einen Dienst finden. Gewiß, wenn es ein höhung des Wohnungsgeldzuschusses für Beamte thphösem Leiden erkrankt war. Dieser Zustand besserte fich atar Arbeitgeber dennoch wagte, das arme Wesen zu beschäftigen, so ging an die Budgetkommission, nachdem im Laufe der Debatte ettvas. Da die Mutter aber nicht im stande war, die mit größeren würde er höchst wahrscheinlich nicht bestraft werden, weil auch das der Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben die bekannte Geldopfern verknüpfte Hilfe der Aerzte weiter in Anspruch zu„ ostelbischeste" Gericht entscheiden müßte, daß das Mädchen zu Recht Melodie von der Fürsorge der Regierung für ihre" Beamten nehmen, verschlimmerte sich das Leiden dermaßen, daß das Mädchen den Dienst verlassen, also gar keinen Kontrattbruch begangen hat. angestimmt hatte. Daß die Regierung dem Antrag ganz oder das Bett nicht mehr berlassen konnte. Es liegt zur Zeit noch ohne er aber wird sich den Umständen und Unsicherheiten eines Prozesses teilweise zustimmen wird, ist höchst unwahrscheinlich; im besten ärztliche Hilfe, am ganzen Körper geschwollen danieder. erst aussehen? Dann verzichtet man lieber gleich darauf, ein Falle wird sie einzelnen Kategorien von Unterbeamten ein Am 27. Juli 1908 erhielt das Mädchen vom stellvertretenden Mädchen, das den Dienst nicht„ ordnungsmäßig" berlassen hat, zu paar Pfennige bewilligen; sie betrachtet den WohnungsgeldAmtsvorsteher eine Verfügung, worin es aufgefordert wurde, den beschäftigen. zuschuß als Teil des Gehalts, und die Gehaltsaufbesserung